Unterschiede zwischen den Revisionen 1 und 2
Revision 1 vom 2006-09-08 14:40:10
Größe: 282
Autor: LilaBlume
Kommentar:
Revision 2 vom 2006-10-29 16:34:52
Größe: 1703
Autor: LilaBlume
Kommentar:
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 3: Zeile 3:
TODO Die ATD soll als gemeinsame Datei der deutschen Sicherheitsbehörden geführt werden und vor allem Verweise in die Datenbestände der beteiligten Behörden enthalten.

Die Verfechter eines autoritären Staates hatten, als sie 2001 Morgenluft witterten, wohl nicht damit gerechnet, wie schwer sie sich untereinander würden einigen können. Bereits der vorparlamentarische Prozess war außerordentlich kompliziert, da auch innerhalb der Law-And-Order-Fraktion erheblich Interessensgegensätze bestehen und etwa in der Frage der Einspeisung von Geheimdienstdaten plötzlich Bürgerrechtler``Innen und Geheimdienste gemeinsame Interessen hatten (denn die Dienste fürchteten um ihre Top-Secret-Daten, die eben nicht jedem Straßenpolizisten zugänglich sein sollten).

Inzwischen ist das Gesetz zur Einrichtung der ATD (ATDG) nach vielen Interventionen von Innenministern (und auch des Bundesrats, z.B. ist [http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/Drucksachen/2006/0601-700/672-1-06,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/672-1-06.pdf Drucksache 672/1/06] recht aufschlussreich) im Bundestag angekommen, relevant ist hier [http://dip.bundestag.de/cgi-bin/getdokg?a=F+SQ='VT+BT+Drs+16/2950++++++++++++++++++++---'+and+T=X&b=1162138704-10770&c=/usr7/goldop&d=www.dia.bt/DIA&e=/bt_st3kad&k=1998&m=2001&n=8 Drucksache 16/2950]). Erste Lesung war 20.10.2006, wann der Beschluss erfolgen soll, ist derzeit nicht bekannt.

"Anti-Terror-Datenbank"

Die ATD soll als gemeinsame Datei der deutschen Sicherheitsbehörden geführt werden und vor allem Verweise in die Datenbestände der beteiligten Behörden enthalten.

Die Verfechter eines autoritären Staates hatten, als sie 2001 Morgenluft witterten, wohl nicht damit gerechnet, wie schwer sie sich untereinander würden einigen können. Bereits der vorparlamentarische Prozess war außerordentlich kompliziert, da auch innerhalb der Law-And-Order-Fraktion erheblich Interessensgegensätze bestehen und etwa in der Frage der Einspeisung von Geheimdienstdaten plötzlich BürgerrechtlerInnen und Geheimdienste gemeinsame Interessen hatten (denn die Dienste fürchteten um ihre Top-Secret-Daten, die eben nicht jedem Straßenpolizisten zugänglich sein sollten).

Inzwischen ist das Gesetz zur Einrichtung der ATD (ATDG) nach vielen Interventionen von Innenministern (und auch des Bundesrats, z.B. ist [http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/Drucksachen/2006/0601-700/672-1-06,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/672-1-06.pdf Drucksache 672/1/06] recht aufschlussreich) im Bundestag angekommen, relevant ist hier [http://dip.bundestag.de/cgi-bin/getdokg?a=F+SQ='VT+BT+Drs+16/2950++++++++++++++++++++---'+and+T=X&b=1162138704-10770&c=/usr7/goldop&d=www.dia.bt/DIA&e=/bt_st3kad&k=1998&m=2001&n=8 Drucksache 16/2950]). Erste Lesung war 20.10.2006, wann der Beschluss erfolgen soll, ist derzeit nicht bekannt.

Hier erstmal nur ein paar Links: