Diese Seite behandelt alte, möglicherweise nicht mehr bestehende Infrastruktur des BKA. Das BKA bastelt gerade (2017-2019) in großem Stil an seiner EDV (und der der Länder), und es ist unklar, was eigentlich derzeit wie läuft. Mehr Infos bei PIAV. Wer konkrete Informationen hat, möge sie bitte hier (oder an geeigneter Stelle) einarbeiten.
Das Automatisierte Fingerabdruck-Indentifizierungssytem wird als Verbunddatei vom BKA innerhalb von INPOL betrieben.
Aus Zweckbindungsgründen ist AFIS aufgeteilt in Fingerabdrücke, die von Ausländer_innenbehörden kommen (AFIS-A) und solche, die von den Polizeien kommen (AFIS-P).
Ein Nachweis wenigstens der Daten in AFIS-P erfolgt über die Verbunddatei ERKENNUNGSDIENST.
Errichtungsanordnung zu AFIS-P von 2005
Inhalt
Selbstdarstellung des BKA nennt 2006 3.200.000 Fingerabdruckblätter, 510.000 Handabdrücke und 150.000 Spuren.
Bundestags-Drucksache 17/7307 hat für Oktober 2011 2774961 Einträge zur Gefahrenabwehr in AFIS-P.
Laut Tagesschau vom 13. April 2005 sind ca. 13 Mio Fingerabdrücke in AFIS gespeichert (das muss kein Widerspruch sein, da ein Blatt mehrere Abdrücke enthalten kann).
Für 2022 nennt Bundestags-Drucksache 20/5781 6.8 Millionen Personendatensätze, davon 1.9 Millionen mit Handflächen. Dazu kommen fast 0.5 Millionen Tatortspuren.
Weiteres
Bisher wurden die Fingerabdrücke manuell mit Druckerschwärze auf Fingerabdruckblätter genommen und diese dann gescannt. Ab März 2005 begann der Versuch, die Fingerabdrücke direkt zu scannen (Projekt Fast-ID) und mit lokalen Daten zu vergleichen. Laut BKA läuft das Projekt im Januar 2006 erfolgreich und es ist geplant, eine Onlineabfrage der 3.2 Mio Fingerprints in AFIS einzurichten BKA-Pressemeldung 11.1.2006.
Afis wird von der Firma DERMALOG Identification Systems GmbH, Mittelweg 120, 20148 Hamburg hergestellt http://www.dermalog.de
Skandale
Der "Probebetrieb" (d.h. ohne Einrichtungsanordnung) von AFIS dauerte acht Jahre.
2005 und 2006 hat das BKA im Rahmen eines "Pilotprojekts Fast Identification" Fingerabdruckscanner am Frankfurter Flughafen aufgebaut und die dort rauskommenden Daten mit AFIS abgegelichen. Im 21. TB BfDI (2006) wird beklagt, dass das BKA mal wieder wenig über Menschenrechte nachgedacht hat. Zu den datenschutzrechtlichen Aspekten sagt er:
Bedeutsam erscheinen mir insbesondere die Fragen, bei welcher Gelegenheit das neue System zum Einsatz kommen soll und wie der betroffene Personenkreis abgegrenzt wird. Auf keinen Fall wäre es hinzunehmen, dass allein wegen der verbesserten technischen Abgleichsmöglichkeiten der Umfang verdachtsloser Personenkontrollen ausgeweitet würde. Außerdem ist zu gewährleisten, dass die Personalien und Fingerabdruckdaten von kontrollierten Personen im Nichttrefferfall gelöscht werden.
Es ist bemerkenswert, dass sich der BfDI genötigt sieht, die Löschung von Nichttreffern zu verlangen -- und dass er sich mit den verdachtslosen Personenkontrollen, und dann noch mit Fingerabdruckprüfungen, offenbar schon abgefunden hat.