Revision 32 vom 2011-02-02 09:16:32

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Datenbanken BKA

Rechtsgrundlagen

Highlights daraus:

§ 11 Abs. 1, 2 Abs. 1 und 3 BKAG: Bundesweite Verfügbarkeit personenbezogener Fallinformation nur bei Straftaten erheblicher Bedeutung.

§ 11 Abs. 6 i.F. von 2008: Alle Zugriffe auf INPOL müssen protokolliert werden (vorher nur jeder zehnte; das BKA will allein für diese Aufgabe laut BTD 16/09588 einen "Protokollserver" für 300 kE kaufen).

§ 8 Abs. 2 BKAG: Speicherung personenbezogener Daten auch Verdächtiger (nicht nur Beschuldigter) ist zulässig, wenn anzunehmen ist, dass künftig einmal Verfahren zu führen sein werden.

Bemerkenswert (wenn auch nicht direkt aus dem BKAG) ist der Umstand, dass laut den Ergebnissen einer Umfrage (Ratsdokument 5450/09 2009 die BRD das einzige Land der AFSJ war, die Datenbanken für "Gewalttäter" (bzw. "Troublemaker") hatte und neben Dänemark das einzige Land, das Definitionen für diese Begriffe für sich reklamierte.

Überblick

Das BKA ist traditionell der größte Datenmoloch auf polizeilicher Seite in der BRD. Eine schöne Übersicht über die Datenbanken, die das BKA betreibt, enthalten die Anfrage der Linken von 2006 Bundestagsdrucksache 16/2875 und die Anfrage der Linken von 2009 Bt-DS 16/13563.

INPOL

Das BKA bezeichnet das System, das die meisten seiner Datenbanken enthält, als INPOL.

Weiteres

ZaRD (BKA)

Zentrale anlassunabhängige Recherche in Datennetzen. Zunächst eine "menschliche Netzstreife" mit deutlichem Fokus auf Pornografie und verwandte Verbrechen -- nach Kinderpornografie an zweiter Stelle waren bei den Verdachtsmeldungen 2001 aber immerhin schon "Staatschutzdelikte" mit 8.2% bzw. 89 Meldungen. Ganz offensichtlich konzentriert sich ZaRD aber auf halbwegs öffentliche Quellen (Usenet, IRC, WWW, Filesharing in dieser Reihenfolge). Angesichts der im Vergleich zu den tatsächlichen einschlägigen Delikten winzigen Zahl von 1086 Meldungen fragt mensch sich allerdings, was die Leute tun und wonach sie suchen. Immerhin lassen etwa die Vorträge bei einer Infoveranstaltung des BKA im Februar 2000 schon ahnen, dass die ZaRD-Leute Größeres vorhaben.

Im September 2004 kündigt das BKA aber an, auch hier mit Datenbanktechnik Doppelermittlungen vermeiden zu wollen -- die Datenbank soll mit Zoll, BGS und LKAs geteilt werden -- ob an den Einsatz von INPOL gedacht wird, ist nicht klar ("anlassunabhängig" mag ein Problem sein). Besonders neckisch aus Datenschutzsicht ist der Plan von ZaRD-Chef Wolfgang Schreiber, die "Idee auch international" zu "entwickeln".

Auftrags-DV

Ein pikanter Aspekt der vom BKA immer wieder betriebenen Zentralisierung der polizeilichen DV ist die Auftrags-DV des BKA für die Länder, d.h. Länderdaten werden für die Länder beim BKA gespeichert. Diese Praxis war zunächst befristet, wurde aber im Oktober 2000 gegen die Bedenken der Datenschutzbeauftragten vom BMI auf Dauer genehmigt ("Kostenersparnis"). Ob das BKA auch diese "geliehenen" Daten für Teil von INPOL hält, ist nicht bekannt.

Skandale

AusländerInnen im KAN

Im 25. TB des LfD BaWü, 2.1/2 wird von einer Untersuchung von Ausschreibungen von AusländerInnen aus BaWü berichtet, die im Zusammenhang mit der Prüfung von 96er-Ausschreibungen in SIS vergenommen wurde. Dabei kam unter anderem heraus:

  • Zu vielen der Ausschreibungen zur Festnahme gab es keinen richterlichen Haftbefehl
  • Ausschreibende Behörden hatten häufig keine Speicherfristen angegeben, die eingebenden Behörden hatten dann einfach völlig absurde 10 Jahre eingetragen

Anekdoten aus der Falldatei Rauschgift

Der 97er-Bericht des LfD BW berichtet von folgenden Einträgen in FDR:

  • über einen Ulmer Studenten in der FDR immer noch gespeichert, daß er m September 1990 auf dem Gelände der Universität Ulm einmal Haschisch geraucht haben soll;

  • über einen 29 Jahre alten Straßenwart in der FDR immer noch registriert, daß er im Sommer 1990 in Ulm einmal eine Haschischzigarette erworben haben soll;

  • über einen 37 Jahre alten Feinmechaniker in der FDR immer noch gespeichert, daß er im Sommer 1992 in Esslingen einmal Haschisch erworben haben soll;
  • über einen amerikanischen Soldaten in der FDR immer noch festgehalten, daß er vor mehr als 10 Jahren einmal Haschisch besessen haben soll;
  • über eine 35 Jahre alte Hotelfachfrau in der FDR immer noch registriert, daß sie im Oktober 1988 einmal Betäubungsmittel (Heroin) erworben haben soll.

Dass diese Datensätze nicht gelöscht wurden, lag offenbar daran, dass sie aus PAD kamen und dass die entsprechenden PAD-DSe nach einer Umstellung der Speicherfrist gelöscht wurden, ohne an die entsprechend in INPOL gespeicherten Daten zu denken (vielleicht ist hier die Einfachspeicherung in INPOL-neu doch ein Segen?). Dazu kam, dass Auszüge aus FDR, die das LKA vom BKA bekam, offenbar auch unvollständig waren.