Datenschmutz Wiki

Rechtsgrundlagen

BaWü hat im 2008er PolG eine Ausschreibung zur gezielten Kontrolle (ähnlich der offenen Beobachtung von nach Artikel 99-Ausschreibungen im SIS) vorgesehen. Eine solche Ausschreibung verpflichtet die Polizei, die Ausgeschriebenen zu durchsuchen, wenn sie angehalten werden. Bei entsprechenden Speicherungen in POLAS war dies zwar zuvor schon Praxis, aber immerhin noch ein Gesetzesverstoß.

Jemand hat das Verfahrensverzeichnis für die Vorgangsverwaltung ComVor (in etwa die Errichtungsanordnung) von ComVor befreit -- minus die Passagen, die die Obrigkeit in BaWü für zu heikel für die ungewaschenen Massen hält.

Anlasslose Speicherung

BaWü ist für Zwecke der Datenspeicherung recht spektakulär, weil das Polizeigesetz seit November 2008 praktisch anlasslose Speicherungen ("Verdachtsspeicherung") für zwei Jahre erlaubt, d.h. die Polizei braucht nicht mal mehr irgendwelche künstlichen Ermittlungsverfahren oder so etwas anstrengen, sie speichern einfach, was sie wollen (§38 PolG (2)f).

Der 29. TB LfD BaWü, 2.1.1.1 spricht in diesem Zusammenhang von der Speicherung von "Fiktion". Es ist derzeit unklar, wie das z.B. mit der Verlängerung von Speicherfristen der Bestandsdaten interagiert.

Im 30. TB (2011) (S. 93ff) berichtet der LfD (nach einem Personenwechsel deutlich weichgespült) von ersten Erfahrungen mit diesem "Instrument". Gespeichert wird erwartungsgemäß Kram wie Ladendiebstahl, Schwarzfahren oder Beleidigung. Der LfD untersuchte vor allem Speicherungen von Kindern (!) im Alter zwischen 7 und 14. Die Vergeblichkeit solchen Wirkens lässt sich wohl an seiner Kritik ablesen: Es sei nicht immer nachvollziehbar, wieweit die gespeicherten Taten nicht einfach nur "kindtypisches Fehlverhalten" seien (eine Begrifflichkeit aus deiner Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz -- TODO: ist die öffentlich?).

Leider ist dem Bericht nicht zu entnehmen, in welchem Umfang die Polizei Gebrauch von der anlasslosen Speicherung macht, klar wird lediglich, dass die Polizei Chaos hat und die ohnehin nur laschen Vorgaben auch noch recht freihändig handhabt.

Auskunftssysteme der Polizei

POLAS

2003 ersetzte BaWü das alternde Nachweissystem PAD durch das anfänglich durch Hamburg entwickelte POLAS (siehe dort für Betrachtungen zu dessen Struktur); die lokale Anpassung läuft unter dem Namen POLAS-BW.

Im 30. Tätigkeitsbericht des LfD (2011) ist von einer "Löschfrist, die zunächst 60 Monate beträgt" die Rede (S. 90). Das ist nach unserer Erfahrung ein frommer Wunsch -- das LKA vergibt jedenfalls im Politbereich sehr gerne Speicherfristen von 10 Jahren und legen auch dann noch Wert auf den ja in der Tat legal korrekten Terminus "Aussonderungsprüffrist".

Der LfD mahnt an der Stelle auch erneut an, die Polizei möge sich mehr drum kümmern, den Ausgang von Verfahren in Erfahrung zu bringen, um dann eifriger zu löschen. Diese Aufforderung zieht sich durch fast alle Tätigkeitsberichte fast aller Datenschutzbeauftragten der letzten 30 Jahre.

Ebenfalls im 30. Tätigkeitsbericht (2011 (S. 92) beschreibt der LfD die krude Praxis des LKA BaWü, die Übertragung von Datensätzen nach INPOL an der Person festzumachen. Das Beispiel war eine Person, die wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt war; solche Tatbestände werden immer nach INPOL übertragen und erhalten Speicherfristen von 20 Jahren. Die Polizei in BaWü hat in der Folge gleich noch einen Verdacht auf Sachbeschädigung (Fahrrad in Tiefgarage) mit nach INPOL gespeichert (das für schwere und länderübergreifende Kriminalität bestimmt ist). Von der Praxis, die Bedeutung einer Straftat an der Person des_r Täter_in festzumachen, änderte auch eine müde Intervention des LfD nichts.

Zu den Herausforderungen eines Datenhaufens wie POLAS-BW für die Archivierung staatlichen Handelns hat Julia Kathke 2015 eine Abschlussarbeit vorgelegt.

Eine aufschlussreiche Statistik zum Inhalt von POLAS-PW findet sich in LtDS 15/5841 (2014), und zwar eine Aufschlüsselung von Kopfzahlen nach PHW:

Ansteckungsgefahr

1.368

Ausbrecher

717

Bewaffnet

10.217

Betäubungsmittelkonsument

110.141

Explosivstoffgefahr

110

Geisteskrank

2.705

Gewalttätig

52.191

Rocker

508

Sexualstraftäter

21.500

Straftäter linksmotiviert

1.421

Straftäter politisch motivierte Ausländerkriminalität

674

Straftäter rechtsmotiviert

2.380

Konsument harter Drogen*)

45.130

Fluchtgefahr*)

2.476

Land- oder Stadtstreicher*)

2.081

Mehrfach- und Intensivtäter Gewaltkriminalität*)

325

Wechselt häufig Aufenthaltsort*)

12.350

Die mit Sternchen markierten PHW sind landesspezifisch; dass hier „Landstreicherei” und – vermutlich – „Landfahrer“ (was selbst nur ein Polizeicode für Sinti und Roma ist) wieder aufgewärmt werden, illustriert die besonders Rustikalität der Polizeiarbeit in Baden-Württemberg.

AD PMK

Unabhängig von POLAS existiert seit 2003 die Datei "Politisch Motivierte Kriminalität", in der 2005 40.000 Personen gespeichert waren (27. TB, 2.1.4). D.h. statistisch gesehen wurde jeder 250 Einwohner des Landes gespeichert. Zugriff auf die Datenbank haben alle Dienststellen des Staatsschutzes .

An der AD PMK bemängelt der LfDI im Jahre 2005 (27. TB, 2.1.4), dass für Speicherungen zum Teil keine Belege existieren (d.h. Akten zu den Vorwürfen, die zur Speicherung führten existieren nicht mehr). Besonders heikel an der AD PMK ist zudem nach Aufassung des LfD, dass häufig nicht klar ist ob die gespeicherte Person als Täter oder Zeuge gespeichert worden ist. Das betrifft Personen, die einen Ausweis als verloren gemeldet haben, die einen Waffenschein erworben haben, ein Gewerbe angemeldet haben oder ein Freitagsgebet besucht haben. Diese Personen werden dann als andere Personen in der Datenbank gespeichert.

Als Beispiele für rechtswidrige Speicherungen berichtet der LfDI von einem Mann, der wegen häuslicher Gewalt auffiel. In die AD PMK wurde er aufgenommen, weil er aus Marokko kam. Ebenso ein kam ein Gastwirt, der die Sperrstunde verletzt hat, nur wegen seiner türkischer Herkunft in die Datei. Ein Asylbewerber kam wegen des Verstoß gegen die Residenzpflicht in die Datei und ein Mensch türkischer Herkunft nur weil er ein Taxiunternehmen angemeldet hat. Der LfDI konnte in diesen und in weiteren Fällen den politischer Hintergrund der Taten nicht erkennen.

Der LfDI berichtet im 28. TB (2007, S. 17), die Zahl der gespeicherten Personen sei nach seiner Kritik auf 29.000 geschwunden, insbesondere habe es nur noch 338 (statt zuvor 24000) "andere Personen" gegeben. Weiterhin beklagt der LfDI im aaO, der Staatschutz verweigere häufig Auskunft aus der AD PMK, und zwar nicht, um

taktisches Vorgehen der Polizei vor Ort geheim zu halten, sondern um nicht offen darzulegen, dass Indizien gespeichert werden." Die "Erfahrung in den einzelnen Szenen belege, dass die Betroffenen nach Kenntnis der polizeilichen Vorgehensweise" ihr Verhalten ändern würden und dadurch die "polizeiliche Aufgabenwahrnehmung erschweren bzw. unmöglich machen"

Der LfDI sagt zu diesen Zitaten aus seiner Kommunikation mit dem Staatsschutz: "Aus meiner Sicht offenbart diese Erklärung ein geradezu erschreckendes Verständnis von den Aufgaben der Polizei im demokratischen Rechtsstaat." Entsprechend ist die Auskunftsverweigerung für ihn "unzulässig, ja sogar für rechtsmissbräuchlich." Eine Ansicht, der sich vermutlich auch alle Gerichte (mit möglicher Ausnahme baden-württembergischer Verwaltungsgerichte) anschließen werden.

Die Speicherfrist für die AD PMK ist in der Regel drei Jahre, seitdem Tatzeitpunkt. Das LKA hat diese Speicherfrist manipuliert, indem die Frist erst bei der Eingabe der Daten loslief. Auf diese Weise waren 2005 noch Daten einer Castorgegnerin gespeichert, die beim März-2001-Castor aktiv gewesen war.

Kreuzspeicherungen in INPOL und der AD PMK deuten darauf hin, dass Speicherungen in der AD PMK jedenfalls gelegentlich in INPOL landen und dort dann bundesweit einsehbar sind.

Im 30. TB (2011), S. 106ff untersucht der neue LfD Klingbeil die AD PMK erneut und ist ganz entsprechend seiner neuen Linie angetan. Er findet Mitte Oktober 2011 10979 Personen-Datensätze zu 10123 verschiedenen Menschen, von denen 8976 "potenzielle Straftäter" seien, 529 Kontakt- und Begleitpersonen. Nur gegen 312 hat die Polizei wirklich Verfahren eröffnen können, 808 Personen sind als Zeugen gespeichert. Das Faktum, dass 8976 juristisch völlig unschuldige Menschen in den Polizeimühlen stehen, stört Klingbeil offenkundig nicht:

In Einzelfällen ist es zwar immer wieder notwendig zu fragen, ob sich diese Person oder jener Vorgang zu Recht für eine Erfassung in der AD PMK eignet. In der fachlichen Diskussion lässt sich dieses inzwischen leichter klären, selbst wenn meine Beden- ken manchmal nicht ganz ausgeräumt werden können.

Nicht ganz ausgeräumt...

SKB-Datenbank

Auch Baden-Württemberg hat eine SKB-Datenbank, die Fußballfans und Ähnliche der Tiefe einer Falldatei erfassen soll. Im 29. TB des LfD BaWü (2008), 2.1/2.1 wird sie als Quelle für so genannte Gefährderansprachen (bei denen Personen, gegen die nichts vorliegt, von der Polizei eingeschüchtert werden sollen) genannt. Enthalten sind neben Angaben zur Person auch Fotos, Beschäftigungsverhältnisse ("Angaben zum Arbeitgeber"), Fahrzeug, Stadionverbote, Mitgliedschaften in Fangruppen, Spielteilnahmen, Einschätzung der "Gewalttätigkeit" und, klar, Freitextfelder.

Die Errichtungsanordnung (bzw. hier das Verfahrensverzeichnis) listet konkreter als Zielobjekte "Tatverdächtige, Potentielle Straftäter, Störer, Kontakt- und Begleitpersonen [...], Umfeldpersonen" und befindet sich damit voll im paranoiden Bereich der "Gefahrenabwehr". Verzeichnet sind außerdem "Zeugen, Hinweisgeber oder sonstige Auskunftspersonen" sowie "Andere Personen" und Sachbearbeiter.

Bis 2010 geführt wurde die Datenbank verteilt auf elf Polizeidienststellen geführt. Anfang 2011 sollten die lokalen Datenbanken auf einem zentrales System zusammengefasst werden, um wenigstens rudimentär Datenschutz wie z.B. Auskunftsrecht und Löschung gewährleisten zu können. In seinem 30. TB (2011), S. 105 berichtet der LfD, dass das so umgesetzt wurde:

Dieser Fortschritt in der Qualität der Auskunftserteilung hat allerdings auch zur Folge, dass nun alle zugriffsberechtigten Beschäftigten der Polizei sofort und jederzeit Zugriff auf die auch von anderen Dienststellen gespeicherten Daten haben.

-- wobei der LfD sich fragen lassen muss, warum er nicht Sichtbeschränkungen für einfach abfragende Beamte durchgesetzt hat. Die SKB-Datenbank läuft jetzt bei einer "Landesinformationsstelle Sporteinsätze" auf der Basis der Fallbearbeitung CRIME.

Der 30. TB erwähnt weiter, dass eine Speicherung in Gewalttäter Sport automatisch eine Speicherung in SKB nach sich zieht, nicht jedoch umgekehrt. Schon fast eine Bankrotterklärung ist schließlich folgende Passage (S. 107):

Durch Einbindung meiner Behörde in die Fortentwicklung der SKB-Datenbank konnte ich eine noch weitere Beschränkung erreichen. So wurde zum Beispiel die grundsätzliche Speicherdauer von Personen, gegen die keine Ermittlungsverfahren eingeleitet und die somit unter der Rolle "Potentielle Straftäter" gespeichert werden, von fünf auf drei Jahre reduziert.

Der LfD segnet hier also die Speicherung von Personen ab, gegen die die die Polizei nicht mal ein Ermittlungsverfahren einleiten will (was ja normalerweise kein Problem und jedenfalls im Politbereich verbeitete Praxis ist), und dann auch gleich für drei Jahre.

PAD (eingestellt)

Seit 1973 geführte und mittlerweile eingestellte Personenauskunfts- und Falldatei des LKA BaWü, traditionell ergänzt durch eine "Modus-Operandi"-Datei MOD (die allerdings selten in der öffentlichen Schusslinie war und daher vermutlich eine nutzlose Kriminologenfantasie war).

Im 17. TB (1996) berichtet der LfD:

In der PAD speichert die Polizei alle zur Straftatenbekämpfung wichtigen Daten über mutmaßliche und tatsächliche Straftäter; sie gibt auch Auskunft über Vermißtenfälle und dient der Erstellung der polizeilichen Kriminalstatistik. Jeder Polizeibeamte kann über die breit gefächerten dezentralen Zugriffsmöglichkeiten die PAD rund um die Uhr abfragen.

Im Gegensatz zur generellen Regelung der Löschung der Daten nach fünf Jahren galt beim PAD bis 1992 eine Zehnjahresfrist.

Ein paar der Felder, die in PAD erfasst waren, sind bekannt und dürften so oder ähnlich auch in den Nachfolgesystemen stehen: Geburtsname (PGB), Vorname (PVN), PHW, Löschungstermin (PLD) -- mit P fangen offenbar zur Personentabelle gehörende Felder an), sachbearbeitende Polizeidienststelle (TSD), Tatortgemeinde (TGM), Straftat (TSH), Tatzeit (TTZ), Schaden (TSS) -- mit T fangen offenbar Felder aus der Tatentabelle an --, Kriminalakten führende Dienststelle.

Ehemalige Staatsschutz-Amtsdatei des LKAs

Noch vor der AD PMK betrieb das LKA mindestens eine eigene Staatsschutz-Amts-Datei (18. TB LfD (1997), 2.2).

Vorgangsbearbeitung

Baden-Württemberg betreibt ComVor. Wo und in welcher Verordnung das geregelt ist, wäre mal recht interessant zu wissen.

Zum Ba-Wü ComVor haben wir ein heftig zensiertes das Verfahrensverzeichnis.

Aus Antworten von Auskunftsersuchen geht hrevor, dass ZeugInnen im BaWü-ComVor wohl typischerweise ein Jahr gespeichert werden, Beschuldigte zwischen zwei und fünf Jahren. Dem Speicherzweck entsprechend laufen die Fristen hier typischerweise nicht gemeinsam, sondern die jeweiligen Einträge verschwinden unabhängig von anderen nach der Speicherfrist.

Dazu kommt das Lagebildinformationssystem LABIS. Dort werden "Vorkommnisberichte" samt persönlicher Daten der Betroffenen für 12 Monate gespeichert, um einfaches Data Mining zu ermöglichen (häufen sich bestimmte Tattypen irgendwo? Könnte es Zusammenhänge geben)?

Verfassungsschutz

Außer NADIS nichts bekannt.

Ein nettes Beispiel für die Methoden des LfV nennt der LfD BaWü in seinem 17. TB (1996), S. 43: das Ordnungsamt Stuttgart hat über Jahre Personalien von Anmelder_innen von Infotischen an den VS gemeldet (übrigens auch an den Staatsschutz).

Skandale

Oops, ist schon weg

Im 27. Tätigkeitsbericht (2007) berichtet der LfD von einem Fall, in dem ein Mann aus dem Enzkreis immer wieder schikanösen Kontrollen ausgesetzt war, ohne dass er auch nur von einem Ermittlungsverfahren gegen ihn gewusst hätte. Er wendet sich an den LfD, der von der Polizei die Auskunft bekommt, die Daten über den Betreffenden seien gelöscht worden. Es ist ziemlich offensichtlich, dass es der Polizei selbst peinlich war, was sie gespeichert hatte. Diese "Oops-Löschung" ist übrigens bei AuskunftErsuchen nicht selten zu beobachten.

Tote Vögel in der Vorgangsverwaltung

In seinem 27. TB (2007) berichtet der LfD, dass ein Mann der in Zeiten der Vogelgrippe einen toten Eichelhäher gemeldet hat, für ein Jahr in der Vorgangsbearbeitung LABIS gespeichert wurde (zumal, ohne dass der Eichelhäher irgendwas mit Grippe zu tun hatte).

Die Tübinger „Liste der Auffälligen”

Zwar nicht direkt eine Polizeidatenbank, aber nahe genug ist die „Liste der Auffälligen“, in der die Stadt Tübingen 2019 ihr unliebsame Migrant_innen führte. Der Bericht darüber im 35. TB des LfDI Baden-Württember (2019) ist deutlich im Hinblick auf das Rechtsverständnis der damals vom Rechtsgrünen Boris Palmer geführten Stadt:

Nicht nur wurden zum Teil falsche Rechtsgrundlagen angegeben. Soweit zutreffend auf die Vorschrift des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) betreffend die Datenverarbeitung zu anderen Zwecken (§ 5 LDSG) verwiesen wurde, wurde diese falsch wiedergegeben und hinsichtlich ihrer Anwendungsvoraussetzungen unzutreffend bewertet. Was die Sachverhalte angeht, die zur Aufnahme in die Liste führen, blieb unklar, was die Stadt etwa unter „Gefährderanzeigen“ oder „Vorfällen mit Gefährdungspotential“ genau versteht. [...] An einer Stelle wurde angegeben, dass eine Weitergabe der Informationen aus der Liste nicht erfolge, an anderer Stelle heiß es, dass das Integrationsmanagement in den Unterkünften informiert werde. Zur Frage, ob die Betroffenen über ihre Datenschutzrechte informiert wor- den seien, verwies die Stadt auf angebli- che Einschränkungen des Auskunftsrechts „nach Art. 15, Absatz 1 lit. c) und e) [DS- GVO]“, die es so überhaupt nicht gibt.

Der LfDI beschreibt dann von einem Datenschutz-Aktivist_innen wohlbekannten Spiel, bei dem Datenverarbeitende Rückfragen mit Bullshit ausweichen. Schließlich schreibt der LfDI an Palmer selbst, was wenig überraschend nicht weiterhilft:

[Wir erhielten] überraschend nachrichtlich ein Schreiben des Oberbürgermeisters an den [CDU-] Innenminister des Landes, in dem er sich wortreich über uns beschwerte: Wir würden immer nur weitere Fragen stellen, für die Fachleute in seinem Haus sei nicht mehr erkennbar, welche Antworten wir erwarteten, was wir wollten, sei rechtlich nicht zulässig und vom Aufwand nicht zu leisten. Uns wurde unterstellt, indem wir das Vorgehen der Stadt im Hinblick auf die Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften prüfen und damit unserem gesetzlichen Auftrag nachkommen, würden wir städtische Mitarbeiter gefährden.

Wieder mal bleibt kein Auge trocken.

Geschichten von PAD

Vor allem das PAD zu den Zeiten seiner Existenz ein Quell endloser Gram für den LfD und OppostionspolitikerInnen. Ein Zitat von Thomas Oelmayer, innen- und rechtspolitsicher Sprecher der Grünen illustriert das ganz gut:

Ein paar Beispiele dazu:

Das PAD hatte einen so genannten KAN-Marker für besonders schwere Straftaten, d.h.die entsprechende Unterdatei des alten INPOL-Systems. Datensätze mit diesem KAN-Marker wurden automatisch für 10 Jahre gespeichert und eben in die INPOL Teildatenbank KAN übertragen. Im April 1996 waren bei 102000 Personen KAN-Marker gesetzt, bei 58000 davon automatisch (aufgrund von Tatvorwurf oder §100 StPO). Die Polizeidirektion Balingen hatte bei 66% ihrer Eintragungen, die Polizeidirektion Offenburg bei 59% ihrer Eintragungen KAN-Marker gesetzt. Das Betraf gerne auch Trivialdelikte. Der LfD gibt in seinem 17. TB (1996), 2.1, (1996) ein paar prickelnde Beispiele:

Politisch motivierte Speicherung

Die Existenz der "Arbeitsdatei Politisch Motivierte Kriminalität" ist an sich ein Skandal. Der LfD hat in seinem [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2007/tb-2.htm#t2_1_2_2|28. TB (2007), 2.1.2.2]] ein paar besonders pikante Häppchen herausgefischt. Zu einer Tierrechtsaktivistin war damals u.a. gespeichert (die Zitate sind offenbar aus der AD PMK):

Über ein Mitglied von (vermutlich) Greenpeace hat der Staatschutz z.B. gespeichert:

Sprengstoffschmuggel

Im 25. TB (2.1/4.3) berichtet der LfD vom interessanten Fall eines Menschen, der aus Thailand zurückkehrte und kurz im Verdacht stand, bei der Einfuhr von satten 25 kg Feuerwerkskörpern geholfen zu haben. Das reichte für eine ED-Behandlung und eine Datenwanderung von INZOLL zu INPOL und schließlich über PAD ins POLIS-BW. Der Mensch erfuhr schließlich über einen Freund von den noch gespeicherten Daten und erreichte eine umgehende Löschung.

Ähnlichkeitssuche

Im 25. TB (2.2/3) erzählt der LfD, wie eine Frau im Rahmen eines Prozesses Akteneinsicht beantragte und in ihren Akten einen Auszug aus dem ZStV fand. Die Staatsanwaltschaft hatte ganz cool eine "Ähnlichkeitsabfrage" durchführen lassen, um zu sehen, ob gegen diese Frau etwas vorlag und das Ergebnis zu den Akten gelegt hatte. Darin waren dann sieben andere Personen verzeichnet, unter anderem auch eine Mitarbeiterin eines Landratsamts. Gegen sie lief mal ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung, das allerdings längst eingestellt war. Die Frau rief die besagte Mitarbeiterin an, die Staatsanwaltschaft schämte sich zu spät.

Der Fall Simon Brenner

Ein verdeckter Ermittler hat im Jahre 2010 mehrere Monate in dem Studentischen Alternativmilieus von Heidelberg ermittelt, so hat er nach eigener Aussage (nach der Entarnung) über etliche Personen Informationen ans LKA geliefert. Vermutlich war Simon Brenner nicht der einzige und es gab noch weitere beamtete Spitzel. Der Innenminister Rech lieferte als Begründung für den Spitzeleindatz eine hahnebüchende Story im Innenausschuss. Nach dem Regierungswechsel zu Rot-Grün im Frühjahr 2011, blieb die angekündigte Aufklärung jedoch aus. Der SPD-Innenminister hat sogar eine Sperrerklärung unterschrieben mit der die Aktenvorlage vorm Verwaltungsgericht, bei welchem gegen den Einsatz geklagt wurde, verhindert wird. vgl PM der Klagenden

Weitere Informationen

Freiburger Polizei registriert Namen von vorstrafenlosen Demo-Teilnehmern

In einem Interview auf Radio_Dreiecksland schilder ein Freiburger im Jahre 2011, dass er auf Demos von einigen ZivilpolizistInnen immer mit Namen angesprochen wird. Dieses geschieht seitdem er einmal auf eine Demo seine Personalien kontrolliert wurden, es wurde auch zumindestens soweit bekannt, kein Ermittlungsverfahren wegen irgendwelcher Straftaten gegen ihn eingeleitet. Nach seiner Schilderung ist er kein Einzelfall und dieses wird systematisch vom Freiburger Staatsschutz praktiziert (Anmerkung:Vermutlich auch in Baden-Württemberg ohne Rechtsgrundlage).

1. Mai Ulm

Am 1. Mai 2009 hat die Polizei eine Kundgebung gegen einen Naziaufmarsch in Ulm mit reichlich Gewalt aufgelöst. In der Folge speicherte die Polizei eine unbekannte (große) Zahl von Kundgebungsteilnehmer_innen in ihren eigenen Datenbanken, insbesondere aber 127 von ihnen in der Datenbank Innere Sicherheit (als Teil von INPOL). Dies war sogar dem neuen LfD, Jörg Klingbeil, zu viel. Dass er nur insgesamt 50 dieser Fälle für nicht von länderübergreifender Bedeutung hielt (30. TB LfD BaWü (2011), S. 86ff), lässt Böses für Klingbeils weitere Aktivitäten erwarten.

Einer der in dieser Sache Gespeicherten hatte ein Aufarbeitungs-Projekt mit dem Gemeinderat laufen. Die Stadtverwaltung fragte unglaublicherweise wegen dieser Zusammenarbeit die Polizei und erhielt auch noch Auskunft. Zur Krönung wurde diese Auskunft auch noch im Gemeinderat verlesen. LfD Klingbeil findet, es sei denkbar, so eine Abfrage sei von Gefahrenabwehr gedeckt (er kommt auch aus dem Innenministerium...), nur in dem speziellen Fall nicht, und immerhin fällt auch ihm auf, dass eine Weitergabe an den Gemeinderat doch nicht ganz ok sei.

Abhören einer Psychologin

Nach der Entführung und Ermordunge einer Frau eines Sparkassendirektors im Jahre 2010 geriet auch die Familie in Verdacht. Deswegen wurde eine Psychologin abgehört und ein Staatstrojaner zur Quellen-TKÜ verwendet, die mehrere Verwandte betreute. Die Polizei meint, dass mit der Benachrichtigung der Psychologin alles in Ordnung sei. vgl [http://www.taz.de/!85661/[|taz]]

"Politisches Bewegungsprofil" eines AKW-Gegners

Herbert Würth von der Initiative gegen das AKW in Neckarwestheim wurde über viele Jahre in der AD PMK geführt, gespeichert wurde u.a., wann er Flugblätter verteilt hat -- und natürlich Anmeldungen von Kundgebungen. Im Februar 2015 urteilt der VGH Mannheim, die Speicherung sei rechtwidrig gewesen, weil die Polizei nicht glaubhaft hat machen können, dass Würths Daten zur Vorbeugung oder Aufklärung von Straftaten dienen könnten. (taz vom 24.2.2015, PE vom VGH, AZ 1 S 554/13)

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