Unterschiede zwischen den Revisionen 8 und 9
Revision 8 vom 2011-02-04 08:31:47
Größe: 1703
Autor: anonym
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Revision 9 vom 2011-03-18 16:59:48
Größe: 1752
Autor: anonym
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 * [[http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tim/61.pdf|Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG -)]]  * [[http://www.thueringen.de/imperia/md/content/polizei/vfhs/wir_ueber_uns/rechtsgrundlagen/03_th__rpag.pdf|Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG -)]]

Datenbanken in Thüringen

Rechtsgrundlagen

Auskunftssysteme der Polizei

XXX recherchieren XXX

Vorgangsbearbeitung

Es wird das bayrische IGVP eingesetzt.

Verfassungsschutz

Benutzt NADIS, wie alle VS-Behörden.

Weiteres

Skandale

Was eine Erfassung in Inpol (in diesem Fall der Verbunddatei LIMO) für Folgen haben kann, erzählt an einem Beispiel aus Thüringen http://de.indymedia.org/2006/02/139776.shtml .

Die Thüringer Polizei ist bundesweit die einzige, die regelmäßig versucht, bei der Auskunftserteilung Zicken zu machen und fragt, weswegen mensch eigentlich Auskunft haben will. Leider ist der LfD in Thüringen wohl nicht sehr auf Zack (denn die Sache ist ihm schon zur Kenntnis gegeben worden). Natürlich hat auch die Polizei in Thüringen keine Recht, Gründe zu erfragen. Entsprechende Ansinnen kann mensch schroff reagieren ("Meine Gründe habe ich bereits in der Anfrage angegeben") oder etwas freundlicher, etwa wie auf auskunfsersuchen.info beschrieben.