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Revision 1 vom 2006-10-18 19:11:19
Größe: 1270
Autor: LilaBlume
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Revision 2 vom 2006-11-11 11:58:14
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Autor: LilaBlume
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== PAVOS-Zentral ==

Hierbei handelt es sich offenbar um eine klassische Vorgangsverwaltung mit gewissen Auswerteelementen. Dafür spricht auch die relativ kurze Prüffrist von zwei Jahren.

== GGFG ==

"Geschützter Grenzfahnungsbestand" -- Fahndung nach Personen und Sachen an den Grenzen.

Datenbanken der Bundespolizei

Für die, die es verpasst haben: Die Bundespolizei ist der ehemalige Bundesgrenzschutz, dessen Namen untragbar wurde, weil er mittlerweile regelmäßig auch weit abseits jeder Grenze operiert.

Bundesgrenzschutzaktennachweis (BAN)

Rechtsgrundlage

[http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgsg_1994/index.html Gesetz über den Bundesgrenzschutz] (XXX aktualisieren, muss mittlerweile novelliert sein XXX)

Inhalt

Der BAN ist insbesondere für Nichtdeutsche und CastorgegnerInnen interessant -- letztere, weil der BGS ja die Bahnpolizei beerbt hat.

Das Bundespolizeigesetz legt fest, dass in BAN Personendaten und besondere Merkmale, die Kriminalaktennummer, Tatzeite und Tatorte und natürlich Tatvorwürfe (durch Gesetz und nähere Beschreibung beschrieben) speichern darf. Alles andere ist nicht erlaubt. War nur ein Scherz: Natürlich darf der BGS speichern, was er will, weil er nämlich zusätzlich alles speichern darf, was der Eigensicherung dient oder damit zu rechnen ist, dass es weitere Straftaten geben wird.

Anmerkungen

Die Bundespolizei führt den BAN unter konsequenter Missachtung aller [http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node128.html Mahnungen des BfD].

PAVOS-Zentral

Hierbei handelt es sich offenbar um eine klassische Vorgangsverwaltung mit gewissen Auswerteelementen. Dafür spricht auch die relativ kurze Prüffrist von zwei Jahren.

GGFG

"Geschützter Grenzfahnungsbestand" -- Fahndung nach Personen und Sachen an den Grenzen.