= Elektronischer Personalausweis = Der deutsche Personalausweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis für deutsche Staatsbürger. Grundsätzlich vergibt ihn die für den Hauptwohnsitz zuständige Personalausweisbehörde auf Antrag des Bürgers. Deutsche ab 16 Jahren sind zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses verpflichtet. == Rechtsgrundlage == Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis [[http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/index.html|Personalausweisgesetz]] == Was wird gespeichert == Welche Angaben der Personalausweis enthalten muss und enthalten darf, bestimmt [[http://bundesrecht.juris.de/pauswg/__5.html|§ 5 des Personalausweisgesetzes]]. Abs. 2 regelt die klar sichtbaren Angaben, Abs. 4 die Angaben der maschinenlesbaren Zone (d.h. einfach lesbar durch Computer) und Abs. 5 die Angaben auf dem [[RFID]]-Chip (d.h. per Funk in kurzen Abstand auslesbare Daten). Nach [[http://bundesrecht.juris.de/pauswg/__26.html|§ 26 Abs. 2 PAuswG]] werden die noch freiwilligen Fingerabdrücke (im Gegegnsatz zum elektronischen Reisepass [[ePass]]) bei der Personalausweisbehörde spätestens gelöscht, sobald der Ausweis ausgehändigt wurde, und anders als bei der geplanten [[Elektronische Gesundheitskarte|Elektronischen Gesundheitskarte]] wird nach Abs. 4 keine zentrale Datei der [[biometrischen Daten]] angelegt. == Personalausweisregister == Bei den Personalausweisbehörden wird nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__23.html|§ 23 PAuswG]] ein Personalausweisregister geführt. In diesem werden neben den Grundaten (Name, Geburtsdatum, Anschrift, ...) auch das biometriefähige Lichtbild gespeichert. Desweiteren wird nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__6.html|§ 6 PAuswG]] gespeichert ob es eine Ausreisebschränkung für den/die Passinhaber_in gibt. === Übermittlung der Daten === Die allgemeinen Gesetzegrundlage für dei Datenübermittlung aus dem Personalausweisregister regelt [[http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__24.html|§24 PAuswG]]. Der Paragraph sagt, das ein Zugriff möglich ist, falls die anderen Behörden es auf Grund eines Gesetzes dürfen. D.h. real bei den Sicherheitsbehörden immer. === Automatisierter Datenabruf === Die Polizeibehörden von [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bund]] und [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] (und die Ordnungsbehörden) können auf das Lichtbild nach [[http://bundesrecht.juris.de/pauswg/__25.html|§ 25 PAuswG]] im [[#Personalausweisregister|Personalausweisregister]] automatisiert (offiziell nur in dringenden Fällen) zugreifen. Dieses Lichtbild kann für automatisierte Gesichtserkennung mittels [[Videoüberwachung]] benutzt werden (auch wenn das momentan nicht sonderlich funktioniert). == RFID-Chip im ePerso == Der [[RFID]]-Chip im ePerso ermöglicht ein automatisiertes und teils unbemerktes Auslesen der im [[RFID]]-Chip gespeicherten Personendaten (Name, Geburtstag, Wohnort, Photo, freiwillige Fingerabdruck) aus einer realtiv kurzen Entfernung mit einem Lesegerät. == Umbenennung von ePerso in nPA neuer Personalausweis == Der elektronische Personalausweis wurde Ende 2009 wohl umbenannt. Da es gegen die elektronische, also eigentlich die biometrische Version des Ausweisdokuments einige Vorbehalte bei denen, die damit identifiziert werden sollten, den Bürger. [[http://neusprech.org/neuer-personalausweis-npa/|neusprech.org: ]] Neuer Personalausweis == Weiter Infos == * [[http://dasalte.ccc.de/epass/|CCC-Kampagnenseite zum E-Perso]] * [[http://datenschmutz.de/gc/persos.txt|Artikel in der Rote Hilfe Zeitung zum E-Perso]]