Seit 2019 betreibt das BKA ein Computersystem, in das (vermutlich vor allem) Länderpolizeien die Ergebnisse von [[TK-Verkehrsdaten#Funkzellenauswertung|Funkzellen]]-Abfragen einspeisen (können?) und das dann offenbar allerlei Analysen darüber ermöglicht. Bekannt wurde die Existenz dieses Systems durch den [[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/31TB_22.html|31. TB des BfDI für 2022]]. Wofür das wirklich genutzt wird, ist nicht ganz klar; auch der BfDI musste mehrfach nachfragen, bevor das BKA sich irgendwie zur Existenz des Systems äußerte. = Rechtsgrundlage = Keine. In den Worten von [[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/31TB_22.html|31. TB des BfDI für 2022]] (S. 91): {{{#!blockquote Mangels ausreichender Rechtsgrundlage verstoßen die Datenspeicherung und der Datenabgleich in der betriebenen Datenbank gegen den Gesetzesvorbehalt und sind damit nicht rechtmäßig. Ich habe sie als solche beanstandet. }}} = Zweck = Unklar. Vermutlich erlaubt das System, Kommunikationsprofile zu erstellen, wahrscheinlich gibt es auch eine einfache Schnittstelle zur Auflösung von [[TK-Verkehrsdaten#Bestandsdaten]]. Aber da das BKA mit dem Ding im rechtsfreien Raum operiert: Wer weiß? Vielleicht verknüft das System ja sogar Datensätze zwischen verschiedenen Funkzellenabfragen? = Zahlen = Der [[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Taetigkeitsberichte/31TB_22.html|31. TB des BfDI für 2022]] gibt für Ende 2022 rund 100 Millionen Datensätze an.