Unterschiede zwischen den Revisionen 2 und 4 (über 2 Versionen hinweg)
Revision 2 vom 2012-01-23 19:05:00
Größe: 2184
Autor: anonym
Kommentar: + keine Daten ins Ausland (BtDS 17/8260)
Revision 4 vom 2012-11-14 18:01:35
Größe: 2951
Autor: anonym
Kommentar: +Kram aus 17/7307
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 7: Zeile 7:
[[Gewalttäter links]] und [[INPOL]]).

Die Datei war im Vorfeld der Männer-Fußball-WM 2006
ziemlich in der Diskussion und plagt vor allem aktive Fans ("Ultras").
[[Gewalttäter Links]] und [[INPOL]]).
Im Fokus stehen vor allem aktive Fans ("Ultras"), aber auch klassische
Hooligans, weswegen die Datei dann und wann auch unter "Hooligan-Datei"
läuft.
Zeile 36: Zeile 36:
<<BtDS(17/7307)>> gibt für Oktober 2011 17377 Einträge in der
Gewalttäter Sport aus dem Präventionsbereich.
Zeile 37: Zeile 40:

<<BtDS(17/9003)>> gibt für den 9.3.2012 13032 gespeicherte Personen.
Gespeichert sind u.a. 2318 Stadionverbote für 2134 Personen, die
ziemlich direkt vom DFB (der aber 2994 Stadionverbote ausgesprochen hat;
nicht für alle findet das BKA einen Vorwand zur Speicherung) in die
Datei gelangen (S. 7f).

<<BtDS(17/9003)>> erwähnt weiter die Möglichkeit zur Speicherung von
Fotos; 2012 wurde diese Möglichkeit erst für 46 Personen genutzt;
allerdings sind 6897 (also über 50%) der Personen ED-behandelt, so dass
ein umfangreicher Datensatz mit Fotos und Fingerabdrücken in der Datei
Erkennungsdienst vorliegt.

Die Verbunddatei Gewalttäter Sport ist Teil von INPOL und wird für Bundes- und Landespolizeien betrieben vom BKA.

Sie wurde im Jan 2001 eingerichtet, enthielt 2006 rund 10000 Datensätze, 2009 dann 11245 (Bt-DS 16/13563) und ist mithin die populärste der Gewalttäter X-Dateien (vgl. Gewalttäter Links und INPOL). Im Fokus stehen vor allem aktive Fans ("Ultras"), aber auch klassische Hooligans, weswegen die Datei dann und wann auch unter "Hooligan-Datei" läuft.

Die Datei war 2006f Gegenstand eines recht spektakulären Prozesses (vgl. heise.de: Hooligan-Datei rechtswidrig), in dem das Konstrukt der Verbunddateien insgesamt wackelte. Der Prozess wurde schließlich in fast letzter Minute durch einen Eilbeschluss des Bundesrates obsolet.

Weitere Infos (z.B., dass 2005 über 400 Ausschreibungen allein vom Bundespolizeiamt Köln kamen) im 21. TB BfDI (2006), 5.3.2 (S. 73).

Der LfD Hessen schreibt in seinem 35. TB (2006), S. 68, aus Hessen seien damals 300 Einträge gekommen. Er hat damals die Einträge von 102 Personen kontrolliert, die keine Kriminalakten hatten und nichts beanstandet:

Jedenfalls war bei keinem der Betroffenen ausschließlich eine Personalienfeststellung Anlass der Datenspeicherung. Zusammenfassend ist festzustellen, dass von hessischen Polizeibehörden keine leichtfertigen oder unverhältnismäßigen Speicherungen in der Datei "Gewalttäter Sport" festzustellen waren.

Der LfD war damit leider bereits mit Platzverweisen und Ingewahrsamnahmen (mithin also rein polizeilichen Maßnahmen) als Speicheranlässe zufrieden, zumal ihm "die szenenkundigen Beamten der Polizeidirektion Süd" jeweils glaubhaft machen konnten, sie hätten mit den jeweiligen Maßnahmen garantiert schlimme Gewalttaten verhindert. So einfach kann es sein.

Bundestags-Drucksache 17/7307 gibt für Oktober 2011 17377 Einträge in der Gewalttäter Sport aus dem Präventionsbereich.

Bundestags-Drucksache 17/8260 (Antwort 13) behauptet, im Jahr 2011 seien keine Daten aus Gewalttäter Sport ins Ausland übermittelt worden.

Bundestags-Drucksache 17/9003 gibt für den 9.3.2012 13032 gespeicherte Personen. Gespeichert sind u.a. 2318 Stadionverbote für 2134 Personen, die ziemlich direkt vom DFB (der aber 2994 Stadionverbote ausgesprochen hat; nicht für alle findet das BKA einen Vorwand zur Speicherung) in die Datei gelangen (S. 7f).

Bundestags-Drucksache 17/9003 erwähnt weiter die Möglichkeit zur Speicherung von Fotos; 2012 wurde diese Möglichkeit erst für 46 Personen genutzt; allerdings sind 6897 (also über 50%) der Personen ED-behandelt, so dass ein umfangreicher Datensatz mit Fotos und Fingerabdrücken in der Datei Erkennungsdienst vorliegt.