Revision 8 vom 2018-07-31 19:15:40

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Die Verbunddatei Gewalttäter Sport ist Teil von INPOL und wird für Bundes- und Landespolizeien betrieben vom BKA.

Die Errichtungsanordnung in der Fassung von 2013 liegt vor (TODO: Auswerten):

Sie wurde im Jan 2001 eingerichtet, enthielt 2006 rund 10000 Datensätze, 2009 dann 11245 (Bundestags-Drucksache 16/13563), 2012 13032 (Bundestags-Drucksache 17/9003) und ist mithin die populärste der Gewalttäter X-Dateien (vgl. Gewalttäter Links und INPOL). Im Fokus stehen vor allem aktive Fans ("Ultras"), aber auch klassische Hooligans, weswegen die Datei dann und wann auch unter "Hooligan-Datei" läuft.

Die Datei war 2006f Gegenstand eines recht spektakulären Prozesses (vgl. heise.de: Hooligan-Datei rechtswidrig), in dem das Konstrukt der Verbunddateien insgesamt wackelte. Der Prozess wurde schließlich in fast letzter Minute durch einen Eilbeschluss des Bundesrates obsolet.

Weitere Infos (z.B., dass 2005 über 400 Ausschreibungen allein vom Bundespolizeiamt Köln kamen) im 21. TB BfDI (2006), 5.3.2 (S. 73).

Der LfD Hessen schreibt in seinem 35. TB (2006), S. 68, aus Hessen seien damals 300 Einträge gekommen. Er hat damals die Einträge von 102 Personen kontrolliert, die keine Kriminalakten hatten und nichts beanstandet:

Jedenfalls war bei keinem der Betroffenen ausschließlich eine Personalienfeststellung Anlass der Datenspeicherung. Zusammenfassend ist festzustellen, dass von hessischen Polizeibehörden keine leichtfertigen oder unverhältnismäßigen Speicherungen in der Datei "Gewalttäter Sport" festzustellen waren.

Der LfD war damit leider bereits mit Platzverweisen und Ingewahrsamnahmen (mithin also rein polizeilichen Maßnahmen) als Speicheranlässe zufrieden, zumal ihm "die szenenkundigen Beamten der Polizeidirektion Süd" jeweils glaubhaft machen konnten, sie hätten mit den jeweiligen Maßnahmen garantiert schlimme Gewalttaten verhindert. So einfach kann es sein.

Bundestags-Drucksache 17/7307 gibt für Oktober 2011 17377 Einträge in der Gewalttäter Sport aus dem Präventionsbereich.

Bundestags-Drucksache 17/8260 (Antwort 13) behauptet, im Jahr 2011 seien keine Daten aus Gewalttäter Sport ins Ausland übermittelt worden.

Bundestags-Drucksache 17/9003 gibt für den 9.3.2012 13032 gespeicherte Personen. Gespeichert sind u.a. 2318 Stadionverbote für 2134 Personen, die ziemlich direkt vom DFB (der aber 2994 Stadionverbote ausgesprochen hat; nicht für alle findet das BKA einen Vorwand zur Speicherung) in die Datei gelangen (S. 7f).

Bundestags-Drucksache 17/9003 erwähnt weiter die Möglichkeit zur Speicherung von Fotos; 2012 wurde diese Möglichkeit erst für 46 Personen genutzt; allerdings sind 6897 (also über 50%) der Personen ED-behandelt, so dass ein umfangreicher Datensatz mit Fotos und Fingerabdrücken in der Datei Erkennungsdienst vorliegt.

Bundestags-Drucksache 17/9003 dementiert weiter, dass der DFB Zugang zu Informationen aus Gewalttäter Sport hat oder dass entsprechende Daten an ihn übermittelt werden (das wäre damals rechtslogisch auch schwierig gewesen, da die DFB-Kooperation fragloch rein präventiven Charakter hat und das damals für das BKA als Bundesamt schwieriger gewesen wäre als inzwischen). Der DFB hat umgekehrt eine Stadionverbotliste, die am 22.2.2012 2994 Einträge enthalten haben soll. Diese Liste geht an verschiedene Polizeien und inbesondere ans Bundespolizeipräsidium übermittelt.

Es gibt einen „Ausschuss Sport und Sicherheit“ NASS, in desen Rahmen sich DFB und Polizei koordinieren. Auch dort sollen keine Gewalttäter Sport-Daten fließen.