Revision 2 vom 2011-02-04 11:05:35

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Telekommunikations-Verkehrsdaten

Telekommunikationsunternehmen speichern "Verkehrsdaten" inklusive personenbezogener Daten zu Abrechnungszwecken. Behörden haben Zugriff auf diese Daten. Diese Speicherung erfolgt unabhängig von der Vorratsdatenspeicherung.

Zu den Verkehrsdaten gehören unter anderem Zeit und Dauer einer Kommunikation sowie Eigenschaften der Endgeräte (z.B. IP-Adressen oder Telefonnummern, aber auch die Funkzelle bei Mobiltelefonen). Wie weit Metadaten fehlgeschlagener Kommunikationsversuche (z.B. nicht angenommene Anrufe, unvollständige TCP-Handshakes, versunkene UDP-Pakete) Verkehrsdaten erzeugen, ist juristisch umstritten.

Rechtsgrundlage

Die Speicherung erfolgt meist nach Bundesdatenschutzgesetz. Spannend ist vor allem die Frage, ob bei Flatrates, für die Verbindungen ja eigentlich irrelevant sind, überhaupt Verkehrsdaten für Abrechungszwecke gespeichert werden dürfen. Teils werden noch Daten gespeichert, um technische Probleme klären zu können, doch ist hier die Speicherung allenfalls auf wenige Tage zu beschränken.

Rechtsgrundlage für den Zugriff sind im Strafverfahren §§100g,h StPO. Es gibt diverse landesrechtliche Regelungen zur Verkehrsdaten-Abfrage zur Prävention (z.B. §23a PolG BaWü: Weitgehend beliebige Personen zur "vorbeugenden Bekämpfung von schwerwiegenden Straftaten"; dazu ist dort ein Katalog angegeben).

Der Ottokatalog gibt auch Geheimdiensten Zugriffsrechte.

Zahlen

Groß; TODO

Laut PKG: 2009 55 Anfragen zu Verkehrsdaten von Geheimdiensten an Telekoms (02-09 insgesamt 244)

Sonstiges

Das ist zwar verwandt mit der derzeit ausgesetzten Vorratsdatenspeicherung, aber nicht von der Aussetzung betroffen. Durch Flatrates und den Verzicht auf Einspruchsmöglichkeiten kann mensch aber dafür sorgen, dass die Telekoms die betreffenden Daten schnell löschen müssen (woraufhin natürlich auch Polizei und StA keinen Zugriff mehr haben) -- hier hilft die Aussetzung der VDS.

Ein Gutachten zu den Erfahrungen mit dem Verkehrsdaten-Zugriff erschien im Jahr 2008 als BtD 16/8434.