Revision 20 vom 2011-09-13 08:13:48

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Telekommunikations-Verkehrsdaten

Telekommunikationsunternehmen speichern "Verkehrsdaten" inklusive personenbezogener Daten zu Abrechnungszwecken. Die Polizeien von Bund und Länder und die Geheimdienste haben Zugriff auf diese Daten. Die Speicherung erfolgt unabhängig von der Vorratsdatenspeicherung.

Zu den Verkehrsdaten gehören unter anderem die Zeit und Dauer einer Kommunikation sowie eventuelle weitere Informationen ( wie z.B. zugewiesene IP-Adressen oder Telefonnummern (IMSI bei Handys) und bei Handys zusätzlich die Gerätenummer (IMEI) und die Funkzellen von wo telefoniert wurde).

Rechtsgrundlage

Die Speicherung erfolgt meist nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Spannend ist vor allem die Frage, ob bei Flatrates, für die Verbindungen ja eigentlich irrelevant sind, überhaupt Verkehrsdaten für Abrechungszwecke gespeichert werden dürfen. Teils werden noch Daten gespeichert, um technische Probleme klären zu können, doch ist hier die Speicherung offiziell allenfalls auf wenige Tage zu beschränken. Wie allerdings im September 2011 öffentlich wurde halten sich die meisten Anbieter nicht an die gesetzlichen Bestimmungen, sondern speichern in der Regel viel länger (vgl www.zeit.de).

Rechtsgrundlage für den Zugriff sind § 113 und § 96 Telekommunikationsgesetz. Bei Strafverfahren wird das durch §100g und §100h ausgestaltet. Im Präventionsbereich sind dafür die Gesetze der Polizeien der Länder zuständig ( wie z.B. §23a PolG BaWü: Weitgehend beliebige Personen zur "vorbeugenden Bekämpfung von schwerwiegenden Straftaten"; dazu ist dort ein Katalog angegeben).

Nach dem Otto-Katalog gibt es auch Zugriffsrechte für die Geheimdienste. Dieses sind für das Bundesamt für Verfassungsschutz BfV ist der Zugriff nach § 8 Bundesverfassungsschutz geregelt, für den BND nach § 2 Absatz (1) BND-Gesetz und für den MAD nach § 4 MAD-Gesetz geregelt.

Bestandsdaten (also die Zuordnung von Namen, Nummern, Mail-Adressen, Passwörter usf.) sind nach § 14 Telemediengesetz für praktisch alle Zwecke für praktisch alle Behörden zugänglich.

Anzahl der Auskunftersuchen von Polizei und Geheimdiensten

Ein Gutachten zu den Erfahrungen mit dem Verkehrsdaten-Zugriff erschien im Jahr 2008 als BtD 16/8434 (pdf).

Nach Heise-Newsticker wurde das PKGr für 2009 über 55 Anfragen zu Verkehrsdaten von Geheimdiensten des Bundes an Telekomunikationsdienstleister informiert (02-09 insgesamt 244). Die Anfragen der Landesämter für Verfassungsschutz werden allerdings von den entsprechenden PKGr, sofern vorhanden, auf Länderebene behandelt und tauchen somit bei der Statistik nicht auf.

Google betreibt eine Webseite zum Umfang der Bestandsdatenabfragen von staatlicher Seite; 2010 berichten sie über rund 1500 Abfragen aus der BRD, räumen aber die Unvollständigkeit der Daten ein und geben keine Auskunft, wie viele NutzerInnen betroffen waren (vgl Private Datenbanken#Anfragen_bei_google).

Unterschied von Verkehrsdaten und Vorratsdatenspeicherung

Die Auskunftspflicht für Verkehrsdaten ist zwar verwandt mit der derzeit ausgesetzten Vorratsdatenspeicherung, aber nicht von der Aussetzung betroffen. Durch Flatrates und den Verzicht auf Einspruchsmöglichkeiten kann mensch aber dafür sorgen, dass die Telekomunikationsdienstleister die betreffenden Daten schnell löschen müssen (woraufhin natürlich auch Polizei und Staatsanwaltschaften keinen Zugriff mehr haben). Real wird aber auch bei Flatrates gespeichert, wie 2011 öffentlich wurde (vgl www.zeit.de).

Speicherdauer

Auf dem Blog Internet Law gibt es 2011 eine Übersicht wie lange die TK-Firmen die TK-Verkehrsdaten speichern:

Übersicht rückwirkende Verkehrsdaten der Netzbetreiber

T-Mobile D1 1 – 30 Tage: Alle Verkehrsdaten liegen vollständig vor 31 – 180 Tage: - T-Mobile-Rufnummern: 80 Tage abgehend - Prepaidkunden: 180 Tage - Serviceprovider: 180 Tage

Vodafone (D2) Mobilfunkbereich 1- 7 Tage: Alle Verkehrsdaten liegen vollständig vor (inkl. IMSI-IMEI-Geo-Daten) 30 Tage: Alle gebührenpflichtigen ankommenden und alle abgehenden Verkehrsdaten liegen vollständig vor (inkl. IMSI, IMEI, Geo-Daten) 31 – 80 Tage: IMEI-Kennungen können bis zu diesem Zeitpunkt vollständig beauskunftet werden 81 – 180 Tage: Alle noch gespeicherten Verkehrsdaten liegen ohne IMEI, IMSI, Geo-Daten vor, mit der Folge, dass die abgehenden Daten zu IMEI-Kennungen ab diesemZeitpunkt nicht mehr festgestellt werden können.

Vodafone Festnetzbereich (Integration von Arcor) 92 Tage: Alle Verkehrsdaten liegen vollständig vor

E-Plus 90 Tage: Alle Verkehrsdaten liegen vollständig vor

Telefonica O2: 1 – 7 Tage: Alle Verkehrsdaten liegen vollständig vor 8 – 30 Tage: Es liegen nur noch abrechnungsrelevante Daten vor. Eingehende Anrufe liegen nur vor, sofern sie von einem Fremdnetz kamen; rkehrsdaten von Serviceprovidern liegen vor

Deutsche Telekom AG (DTAG): 0 Tage: Ankommende Verkehrsdaten werden nicht gespeichert 3 Tage: Abgehende Verkehrsdaten liegen vollständig vor (auch Flatrate) 4 – 80 Tage: Speicherung ist abhängig vom Kundenwunsch.

HanseNet: 180 Tage: Alle Verkehrsdaten liegen vollständig vor

M-Net: 180 Tage: Alle Verkehrsdaten liegen vollständig vor

BT Germany: 180 Tage: netzübergreifend beide Richtungen, ankommende Verbindungen können unvollständig sein

Übersicht Funkzellendaten der Netzbetreiber

T-Mobile D1: 30 Tage (kommend) 30 Tage (gehend), Telefonie und SMS vollständig

Vodafone (D2): 7 Tage (kommend) 80 Tage (gehend), Telefonie und SMS vollständig

E-Plus: 90 Tage (kommend) 90 Tage (gehend), Telefonie und SMS vollständig

Telefonica O2: 7 Tage (kommend) 30 – 182 Tage (gehend), Telefonie und SMS vollständig

Übersicht Speicherfristen IP-Adressen Diensteanbieter

Web.de: 3 0 Tage,1 & 1: 60 Tage, GMX: Daten werden beim nächsten Login überschrieben

Übersicht Speicherfristen IP-Adressen Netzbetreiber

Freenet: Keine Speicherung, 1 & 1: 60 Tage (Non-Access-Provider; als VoIP Anbieter), Kabel Deutschland: Keine Speicherung, bei aktuellem Login IP-Adressen Feststellung möglich; aber hoher technischer Aufwand, Net Cologne: 4 Tage, Versatel Deutschland: 3 Tage