<> Der BKA-Aktennachweis ist eine INPOL-Zentraldatei (vgl. [[Datenbanken BKA]]), die Daten zu Personen enthält, die in Kriminalakten des BKA auftauchen. = Rechtsgrundlage = <> = Inhalt = Der BKA-AN ist parallel zum [[KAN]] gestrickt; der Unterschied ist, dass letzterer Daten der Landespolizeien zu deren Nutzung enthält („Verbunddatei”), während das BKA-AN Daten des BKA zur Nutzung durch die Landespolizeien enthält („Zentraldatei”). Der BKA-AN spielt eine besondere Rolle, weil er inzwischen die [[elektronische Kriminalakte]] des BKA implementiert – er ist also längst kein „Nachweis” mehr. Im <> (2015) moniert die BfDI, dass das BKA doch bitte den Speichergrund – das muss in der Regel eine Negativprognose sein, also eine auf Tatsachen gestützte Argumentation, warum gegen den_die Gespeicherte_n in Zukunft ein Verfahren zu führen sein wird – zwischend im BKA-AN mitspeichern soll. = Umfang = Erstaunlich ist, dass das BKA größenordnungsmäßig genauso viele Menschen in ihren Akten hat wie die Landespolizeien (die ihren Kram in der Verbunddatei [[KAN]] speichern): 2006: 2.4 Millionen Datensätze 2009: 2.2 Millionen Datensätze