Elektronische Gesundheitskarte
Die elektronische Gesundheitskarte (abgekürzt eGK) sollte ab 1. Januar 2006 die zum 1. Januar 1995 eingeführte Krankenversicherungskarte in Deutschland ersetzen (§ 291a SGB V). Die Einführung hat sich jedoch verzögert. Zurzeit läuft noch die Testphase. Die Kritik an der gesetzlichen Konzeption hält an. Im Unterschied zur bisherigen Krankenversicherungskarte, die „nur“ eine Speicher-Chipkarte war, ist die eGK eine Prozessor-Chipkarte, die erweiterte Möglichkeiten zum Beispiel durch Vorzeigen der digitalen Identität innerhalb der Telematikinfrastruktur eröffnet. Sie kann auch durch private Krankenversicherungen ausgegeben werden.
Kritik von Datenschützern
Datenschützer kritisieren das Fehlen eines transparenten Entwicklungsprozesses, der immer wieder den Sachzwängen des Projekts zum Opfer gefallen ist. Die Gesundheitskarte könne zu einer Aushöhlung der informationellen Selbstbestimmung führen und wecke neue Begehrlichkeiten durch den Zugang zu den Gesundheitsdaten (nicht nur für die Geheimdienste u.a. zur Erpressung zum Anwerben von V-Leute).