Unterschiede zwischen den Revisionen 2 und 3
Revision 2 vom 2011-01-15 07:31:05
Größe: 1663
Autor: anonym
Kommentar: + Material aus Datenbanken gegen MigrantInnen umgezogen
Revision 3 vom 2011-01-15 07:39:23
Größe: 2312
Autor: anonym
Kommentar: Korrektur des Links zum BVA, + aktuelle Zahlen.
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([[http://www.bva.bund.de/aufgaben/azr/|BVA über AZR)]]. Einträge im AZR sind ([[http://www.bva.bund.de/cln_092/nn_372378/DE/Aufgaben/Abt__III/InnereSicherheitAuslaender/AZR/azr-node.html?__nnn=true|BVA über AZR]]). Einträge im AZR sind
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Im AZR waren 1999 über 11 Millionen personenbezogene Datensätze gespeichert. Im AZR waren 2010 laut BVA 20.4 Millionen personenbezogene Datensätze
gespeichert (1999: über 11 Millionen), was es zur Einschätzung brachte,
es handele sich um "eines der großen automatisierten Register der öffentlichen
Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland".

Auf das AZR greifen nach Auskunft der BVA "mehr als 6500 Partnerbehörden" zu: "Es dient den Verwaltungsbehörden zur Erfüllung von Aufgaben im ausländer- und asylrechtlichen Bereich, hat Unterstützungsfunktion als Instrument der inneren Sicherheit und wird für ausländerpolitische Planungen sowie für die Ermittlung steuerungsrelevanter Größen verwendet."

Ausländerzentralregister (AZR)

Das Ausländerzentralregister enthält Personalien, Wohnsitze, Aufenthaltsverfügungen sowie weitere Daten von Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die sich nicht nur vorübergehend in der BRD aufhalten oder aufgehalten haben (Aussonderungsprüffrist sind 10 Jahre). Es wird vom Bundesverwaltungsamt in Köln geführt (BVA über AZR). Einträge im AZR sind über INPOL recherchierbar.

Im AZR waren 2010 laut BVA 20.4 Millionen personenbezogene Datensätze gespeichert (1999: über 11 Millionen), was es zur Einschätzung brachte, es handele sich um "eines der großen automatisierten Register der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland".

Auf das AZR greifen nach Auskunft der BVA "mehr als 6500 Partnerbehörden" zu: "Es dient den Verwaltungsbehörden zur Erfüllung von Aufgaben im ausländer- und asylrechtlichen Bereich, hat Unterstützungsfunktion als Instrument der inneren Sicherheit und wird für ausländerpolitische Planungen sowie für die Ermittlung steuerungsrelevanter Größen verwendet."

Ein Beschluss der Innenministerkonferenz von 2003 zur Bereinigung dieser Daten legt nahe, dass die Inhalte des AZR eher heterogene Qualität haben.

Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über das Ausländerzentralregister vom 02. September 1994 (AZRG). Bezüglich EU-BürgerInnen wurde das Gesetz 2008 [[http://www.heise.de/newsticker/Deutsche-Auslaenderdatei-diskriminiert-Europaeer--/meldung/120610|vom EuGH als gegen Gemeinschaftsrecht verstoßend]] beurteilt. Vor Verabschiedung des AZRG wurde das Register bzw. seine Vorgängersysteme 40 Jahre lang ohne gesetzliche Grundlage betrieben.

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