Private Datenbanken

Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder und insbesondere die Geheimdienste greifen im Bedarfsfall (und dieses nicht nur bei 129a Verfahren ) gerne auf Datensammlungen von Unternehmen zu.

Scoring Datenbanken

Ein Kreditscore (von engl. to score -punkten, score - Punktestand) ist laut der Webseite ilex-recht.de ein Zahlenwert auf Basis einer statistischen Analyse, der die Kreditwürdigkeit einer Person repräsentiert. Mit Kreditscoring versuchen Unternehmen die Kreditwürdigkeit von Kunden oder Partnerunternehmen nach einem vorgegebenen Verfahren mehr oder weniger automatisiert zu ermitteln. Es ist sozusagen ein vereinfachtes Data Mining.

Auf Basis von Kreditnehmer-Merkmalen wie „Kunde seit“, „Wohnort“, „Beruf“, „Sicherheiten“ werden Punkte vergeben, diese gewichtet und dann zu einer einzelnen Bonitäts-Note zusammengefasst, um mit diesem Gesamtscore die Kreditvergabe zu erleichtern. Ist die Bonität ausreichend, kann ein Kredit gewährt werden. Dabei sind die Scorings reichlich fehleranfällig wie etliche Skandale (siehe z.B. Spiegel-Artikel) zeigen.

Schufa

Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) bietet ihren Kunden seit 1997 zusammen mit der Bonitätsauskunft über einzelne Verbraucher einen Scorewert auf Basis der bei ihr gespeicherten Daten an. Das ist ein Wert von 1 bis 1.000, der dem jeweiligen Verbraucher zugeordnet wird und die Wahrscheinlichkeit eines Kreditausfalles angibt. Je niedriger der Wert, desto größer die Ausfallwahrscheinlichkeit. Der Score-Wert ist abhängig vom Zweck, für den er angefragt wird - so erhalten beispielsweise Versicherungen andere Scorewerte als Mobilfunkanbieter. Jeder Verbraucher kann bei der Schufa die Scoreübermittlung zu seiner Person untersagen.

Infoscore

Infoscore ist das Scooring-Unternehmen von #arvato.

World-Check

Besonders eklig ist World-Check von Thomson-Reuters; der Laden geriert sich als privater Geheimdienst und scort so etwas wie staatstreue. „Thomson Reuters' World-Check apologised and compensated...” (VICE, 2017-10-18) berichtet zu World-Check unter anderem:

* Animal rights activists have been profiled on a "terror" list. * Trade Unionists were secretly profiled in practices that the TUC says has "echoes of the blacklisting scandal". * Experts and MPs are warning that loopholes in the new data-protection bill could make the database exempt from oversight. * Mortgage lenders are using the database, meaning being profiled on it could be even more disruptive than previously thought. * A Trade Union has slammed the Information Commissioner for turning a "blind eye".

(all das passierte im UK; die Aktivitäten von Thomson-Reuter in der BRD sind uns nicht bekannt).

Kundendaten oder CRM

Customer-Relationship-Management, kurz CRM (dt. Kundenbeziehungsmanagement) oder Kundenpflege, bezeichnet die Ausrichtung eines Unternehmens auf ihre Kunden, was konkret eine Erfassung des Kaufverhaltens der Kunden in einer Datenbank heißt . Da in vielen Branchen (z. B. Telekommunikation, Versandhandel) die Beziehungen zwischen Unternehmen und Kunden langfristig ausgerichtet sind, soll so mittels CRM der Profit gesteigert werden. Zum Teil werden dabei auch Data Mining-Techniken angewand.

Amazon

amazon.de ist laut der Webseite Datenschutz ist Bürgerrecht einer der größten deutschen Internetversandhändler mit dem Schwerpunkt auf Büchern, CDs, DVDs. Amazon speichert alle Suchbewegungen seiner Kunden um somit personenbezogene Angebote per Mail an die Kunden zu verschicken. Durch den Einsatz von Cookies ist man „permanent“ bei der Nutzung der Website identifizierbar. Somit wird auch das gelegentliche „rumstöbern“ dokumentiert und zur Bildung von Kundenprofilen genutzt. Die Speicherung der Daten erfolgt in den USA, daher gelten auch schwächere datenschutzrechtliche Bestimmungen.

Ebay

Ebay speichert laut der Webseite Daten-Speicherung das Surfverhalten („Navigationsverhalten“) jedes Nutzers auf unbegrenzte Zeit in identifizierbarer Form auf und weiß daher, für welche Produkte sich jeder Nutzer im Laufe seines Lebens interessiert hat.

Payback-Systeme

In 61% aller Haushalte liegt laut der WebseiteDatenschutz ist Bürgerrecht eine Paybackkarte, damit sind rund 30 Millionen Karten momentan im Umlauf. Mit ihrem Netzwerk an Partnerunternehmen werden zahlreiche alltägliche Einkaufsprozesse abgedeckt (Tankstelle, Supermarkt, Drogerie etc) und somit entstehen personenbezogene Einkaufsprofile die tausende Daten jahrelang beinhalten. Es kann damit herausgefunden werden wer, wann, wo mit welchen anderen Artikeln zusammen bspw. Klopapier der Marke Hakle, dreilagig in blau gekauft hat. Diese Informationen werden im Netzwerk der Partnerunternehmen zur genauen Zielgruppenansprache genutzt und werden damit breit für direkte Werbung ausgetauscht. Im Ergebnis werden Kundinnen und Kunden ausspioniert und mit ungewollter Werbung überschüttet.

Marriott Hotelkette

Die Mariott-Hotelkette bekam 2007 einen Big Brother Award für das ausführliche Sammeln von persönlichen vorlieben der Gäste in einer Datenbank.

arvato

Arvato (Tochterunternehmen von Bertelsmann ist laut der Webseite Datenschutz ist Bürgerrecht eines der größten Dienstleistungs- und Medienunternehmen weltweit. Mit zahlreichen Tochterunternehmen werden alle möglichen Daten aus eigenen Kundenbeziehungen, durch das Kundenmanagement für andere Unternehmen und über den Zukauf von Daten generiert. Das Spektrum reicht vom klassischen Scoring durch die Firma Infoscore bis hin zum Direkt-Marketing der Tochterfirma AZ Direct.

paypal

Die Datenschutzbestimmungen des Internet-Bezahldiensts Paypal sind laut der Webseite Daten-Speicherung: Unter anderem behält sich Paypal vor, in weitem Umfang Kunden- und Transaktionsdaten nicht nur unbefristet in den USA zu speichern, sondern auch an internationale Behörden, Auskunfteien und Adresshändler zu übermitteln. Geschäftssitz ist Luxemburg, so dass Paypal mit deutschem Datenschutzrecht und Aufsichtsbehörden nicht zu fassen ist. Trotzdem ist Paypal weltweit das verbreitetste Zahlungssystem.

Deutsche Bahn

Bahncard-Besitzer, die Punkte sammeln, ermöglichen der Bahn zu speichern, wann und wohin sie gefahren sind (Zumindestens bei zuggebundenen Fahrkarten, bei zugungebundenen Fahrkarten gibt es nur eine ungefähre Einschätzung). Die Bahncard 100 war (oder ist immer noch) mit einem RFID-Chip ausgestattet. So konnte die Bahn feststellen, welche ICs oder ICEs von Bahncard 100 Besitzern benutzt wurden. Dafür gab es dann 2007 auch einen Big Brother Award.

Bahncard

Bahncard-Besitzer, die Punkte sammeln, ermöglichen der Bahn zu speichern, wann und wohin sie gefahren sind (Zumindestens bei zuggebundenen Fahrkarten, bei zugungebundenen Fahrkarten gibt es nur eine ungefähre Einschätzung). Diese Daten können von den Sicherheitsbehörden abgefragt werden, falls sie den oder die Bahncardbesitzer für verdächtig halten. Die Bahncard 100 war (oder ist immer noch) mit einem RFID-Chip ausgestattet. So konnte die Bahn feststellen, welche ICs oder ICEs von Bahncard 100 Besitzern benutzt wurden. Dafür gab es dann 2007 auch einen Big Brother Award. Inwieweit es für verdächtige Personen, die nur eine Bahncard 25 oder 50 besitzen, eine Spezialanfertigung ebenfalls mit RFID-Chip gibt, ist nicht bekannt.

e-Ticket

Das e-Ticket (d.h. Handy Ticket) wird nach lawblog zum Feststellen der Daten sämtlicher Funkzellen, die der Nutzer durchfahren hat, benutzt.

Videoüberwachung

Die größeren Bahnhöfe sind standardmäßig mit Videoüberwachung augestattet. Dafür gab es 2006 für die Deutschen Bahn einen Big Brother Award. Zwischen Bundespolizei und Deutscher Bahn gibt es einen Nutzungsvertrag, so dass die Bundespolizei die Videoüberwachung jederzeit nutzen kann.

vgl Videoüberwachung#Videoüberwachung der Bundespolizei bei der DB

Google

Google speichert mit Hilfe von Cookies und IP Adressen, wer wann und wonach gesucht hat. Desweiteren ermöglichen die Zusatzfunktionen, wie Google Ads oder Google Analytics Ausforschungen auch außerhalb der Benutzung von Google. Die Sicherheitsbehörden greifen gerne auf diese Datensammlung zu.

Schutzmaßnahmen:

  • Cookie kontrollieren (vgl. Einstellungen)
  • Abschalten von Java-Skript nur wenn benötigt wieder aktivieren; realistisch geht das eher mit Browser-Erweiterungen wie ublock origin oder noscript.
  • Die Verwendung von Proxies (Erklärung dazu) wie dontknow.me oder anonymouse.org.

  • Die Verwendung von Google-Proxies, wie scroogle.org.

vgl Überwachungstechnik#Google-Datenbank

Mailanbieter

GMX

GMX bekam im Jahre 2000 den Big Brother Award. In der Laudatio wird erwähnt, dass GMX die Dienstleistung kostenloser E-Mail mit zielgruppenspezifischer Werbung finanziert. Wer GMX nutzen möchte, bezahlt daher das Angebot mit Angaben nicht nur zum Wohnort sondern auch zum Familienstand, der Ausbildung, dem beruflichen Status usw. GMX erstellt daraus nach eigenen Angaben anonyme Nutzerprofile. Dieses Data-Mining dürfte sich im Rahmen des Datenschutzes bewegen, sei aber unerfreulich.

Soziale Netzwerke

Grundsätzlich stellst Du als Benutzer laut der Webseite Datenschutz ist Bürgerrecht zwei Arten von Informationen zur Verfügung. Zum einen persönliche Angaben, die Du bewusst angibst, und zum anderen Nutzungsdaten, die aus den Aktionen auf der Webseite herausgelesen werden. All diese Daten werden danach nicht nur von Bekannten gelesen, sondern werden auch von anderen Leuten und Institutionen genutzt. Auch kann es bei sozialen Netzwerken immer wieder zu Sicherheitslücken kommen. Hierdurch gelangen die in den Sozialen Netzwerken gespeicherten Daten ungewollt in die Hände Dritter.

Studi VZ

Das Online-Netzwerk StudiVZ arbeitet laut der Webseite keepitrollin.de regelmäßig mit der Polizei zusammen. Auf Anfrage gibt die Geschäftsführung Daten verdächtiger Nutzer an die Ermittler bei der Kriminalpolizei und bei den Landeskriminalämtern (LKA) weiter. Dies hätte StudiVZ-Geschäftsführer Marcus Riecke der Morgenpost bestätigt: "Wir haben uns von all denen Nutzern, die unsere AGB akzeptiert haben, bestätigen lassen, dass wir bei Ermittlungsersuchen der Strafverfolgungsbehörden Nutzerdaten weitergeben dürfen", sagte Riecke. Zur Herausgabe der Daten in begründeten Fällen sei das Unternehmen laut Telemediengesetz verpflichtet. In dem Gesetz ist festgelegt, dass die Betreiber eines Internetangebots im Einzelfall Nutzerdaten weitergeben dürfen, wenn dies der Strafverfolgung oder dem Schutz des Staats dient. Zu Anfragen berechtigt sind demnach die Polizeibehörden, der Verfassungsschutz (BfV) sowie die Geheimdienste Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD).

facebook

facebook ist insbesondere beim ULD Schleswig-Holstein in der Kritik (neben sonstigen Datenschutzproblemen), weil facebook durch den like-me-Button auch Profile von Personen erstellt, die nicht Mitglied bei facebook sind. Deswegen hat der ULD angekündigt Webseitenbetreiber mit Sitz in Schleswig-Holstein zu verpflichten auf den Like-Button zu verzichten. Bei einem Treffen mit dem Cheflobbyisten von facebook wurde laut PM des ULD vom 7.09.2011 kein Kompromiss erziehlt. Wogegen bei einem Treffen mit dem Bundesinnenminister ein Kompromiss erzielt wurde, indem facebook eine freiwillige Selbstverpflichtung eingeht. Der Bundesinnenminister ist für die Datenschutzkontrolle laut einer PM des ULD vom 8.09.2011 nicht zuständig und kann daher auch nicht solche Vereinbarungen treffen.

Telekommunikationsdienstleister

Telekommunikationsdienstleister speichern TK-Verkehrsdaten (d.h. wer telefoniert mit wem und wie lange und von wo (Funkzelle bei Handys) zum technischen Betrieb und zur Abrechnung. Daneben sind sie noch gezwungen eine Abhörschnittstelle für die Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen.

Banken

Banken speichern laut der Webseite Finanztip Kontonummern, Ein- und Ausgänge, speziell EC-Karten Abhebungen und Bezahlungen zur Kontrolle für den Kontoinhaber_in. Daneben müssen die Banken die Kontodaten für die BaFin bereithalten. Diese gibt sie wiederum an Polizei und Sozialämter weiter.

Private Sicherheitsfirmen

Private Sicherheitsfirmen vermehren sich exponentiell. Teilweise werden dies von den Ordnungsämtern, bei zweifelhafter Rechtsgrundlage, eingesetzt. Inwieweit sie Daten mit der Polizei austauschen ist meist nicht bekannt. Volker Eick meint in einem Artikel zu den Datenschutzrechtlichen Aspekten, dass anders als die Polizei private Sicherheitsdienste nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit unterliegen. Sie unterliegen auch keinen Einschränkungen beim Einsatz von z.B. Überwachungskameras. In der Praxis würde ein reger Datenaustausch zwischen Privaten und Polizei statt stattfinden, nicht zuletzt durch personelle Verbindungen im Rahmen sog. "Old Boy Networks" zwischen ehemaligen Polizisten und ihren alten Kollegen. In einem Artikel der Onlinezeitschrift trend von 2004 werden etliche Datenschutzverletzungen von privaten Sicherheitsdiensten, insbesonder die freimütige Weitergabe von Daten durch die Polizei, aufgelistet.

Private Terrordatenbank

Laut Krimpedia gibt es eine private Datenbank World-Check in der Informationen zu derzeit ca. 400.000 Personen gespeichert sind. Die Datenbank wird von der in London ansässigen Firma „Global Objectives“ betrieben, die 2000 von dem Südafrikaner David Leppan gegründet wurde. Neben Banken und Unternehmen zählen auch etwa 300 Geheimdienste zu den Kunden der Firma, die in der Datenbank auch detaillierte Informationen (Finanzströme, Reiseaktivitäten) zu ca. 30.000 vermeintlichen TerroristInnen abrufen können. Damit zählt World-Check zur größten privaten "Terrorismus-Datenbank". Die in der Datenbank gespeicherten Informationen werden von einem internationalen Team aus ca. 450 ExpertInnen unterschiedlicher Professionen und Fachgebiete erstellt. Als mögliche Einsatzbereiche für die Datensammlung werden neben der Terrorismusprävention und -bekämpfung auf der Webseite des Unternehmens auch das Vorgehen gegen Betrug, Korruption, Geldwäsche und Drogenhandel benannt.

Anfragen der Polizei

Rechtslage

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens können Daten privater sichergestellt (dabei stimmt die private Stelle der Auslieferung an die Polizei zu) oder, mit i.d.R. gerichtlicher Anordnung, beschlagnahmt (wenn der Eigentümer die Daten der Polizei nicht freiwillig gibt) werden. Daten verhalten sich hier aus StPO-Sicht wie Dinge.

Außerhalb des Strafverfahrens sehen inzwischen etliche Landes-Polizeigesetze spezielle Kompetenzen zur Nutzung privater Daten im Präventionsbereich vor.

Bundesweit sieht § 14 Telemediengesetz ein Zugriffsrecht auf Bestandsdaten für Polizeien und Geheimdienste vor, und zwar sowohl zur Strafverfolgung als auch zur Gefahrenabwehr. Bestandsdaten sind dabei Daten, die für die "Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses" zwischen Nutzer`In und Provider "erforderlich sind". Dazu gehören also insbesondere Dinge wie Login und Passwort, aber auch Kontoverbindungen und Klarnamen.

In der Praxis unterhalten größere "Internetfirmen" extra Kontaktstellen für die Behörden, die häufig ziemlich unbürokratisch Auskunft geben. Statistiken dazu gibt es nicht viele.

Anfragen bei google

Laut Spiegel vom Juni 2011 gab es bei google im zweiten Halbjahr von 2010 insgesamt 768 Anfragen über Google-Anwender von Deutschen Behörden. Drei Vierteln dieser Anfragen kam laut Spiegel der Konzern ganz oder teilweise nach. Die vom Spiegel erwähnten Statistiken zu Regierungsanfragen sind auf der Google-Seite zu finden, die allerdings nach Eigenauskunft unvollständig sind. Dennoch mögen die 1500 Anfragen (die u.U. jeweils zahlreiche Einzelnutzer betroffen haben können), die Google demnach 2010 aus der BRD erhalten hat, eine Vorstellung vom Umfang geben. Google will davon im zweiten Halbjahr 24% abgelehnt haben.

Anfragen bei Sozialen Netzwerken

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linke von 2011 nutzen BKA, Bundespolizei (BPol) und Zoll fallbezogen u.a. offen zugängliche Informationen aus sozialen Netzwerken und dort wird auch verdeckt ermittelt. Von Mitte 2009 bis Mitte 2011 hat das BKA 6 verdeckte Ermittler in Netzwerken eingesetzt und viermal von den Sozialen Netzwerken Informationen aus nicht-öffentlichen Profilen bekommen (vgl annalist).

Die Erfahrungen von Rechtsanwälten

Thomas Stadler:

  • Seit vielen Jahren liefern Provider und Portalbetreiber den Ermittlungsbehörden oftmals ohne großen Widerstand alle möglichen Daten auf Anfrage hin. Das Spektrum reicht von Bestandsdaten bis hin zu konkreten Kommunikationsinhalten. Oft genug werden hierbei durch die Behörden auch die gesetzlichen Vorgaben nicht beachtet. In vielen Fällen genügt faktisch ein Fax einer Polizeidienststelle oder KPI mit einer “Auskunftsanfrage” und die Behörden bekommen die gewünschten Daten auf dem Silbertablett.

Quelle: www.internet-law.de

Udo Vetter:

Praktisch alle großen Anbieter arbeiten mit den deutschen Behörden zusammen, auch wenn sie (offiziell) gar keinen Sitz in Deutschland oder der EU haben. Wer also denkt, seine Daten bei Google, Facebook oder Twitter seien schon irgendwie vor dem Zugriff deutscher Behörden geschützt, irrt. Ich habe noch nie erlebt, dass einer der Global Player im Web 2.0 einen deutschen Gerichtsbeschluss ignoriert oder sich ihm widersetzt hat. Wie auch – den Verantwortlichen des Anbieters drohen Ordnungsgelder und Zwangshaft. Wohlgemerkt, wir reden über richterlich angeordnete Maßnahmen. Unter diesem Level gibt es aber noch die einfachen Anfragen der Polizei, welche Person hinter einem Account steht. Diese Anfragen sind zahlenmäßig viel häufiger. Denn die Polizei fragt mittlerweile schon fast routinemäßig und inflationär Bestandsdaten ab, wenn sie eine Anzeige mit Internetbezug auf den Tisch bekommt. Die meisten Internetanbieter haben für die Polizei sogar eigene Faxanschlüsse geschaltet. Um die Auskunft zu erhalten, genügt dann ein einfaches Musterschreiben des Polizeibeamten. Die Begründung tendiert regelmäßig gegen Null (“Ermittlungsverfahren wegen Warenbetrug”, “üble Nachrede/Beleidigung”). Aber die Auskunft wird, so jedenfalls meine Erfahrung, anstandslos erteilt. Wenn man die Provider kritisieren möchte, dann an diesem Punkt.

Quelle: www.lawblog.de

Durchsuchung von offenen Quellen

Nach einem Artikel der Zeitschrift wired von 2009 benutzt der CIA Crawler der Firma In-Q-tel um im Netz Twitter, Facebook, Blogs und andere Soziale Medien nach verdächtigen Inhalten zu durchsuchen. In dem Artikel wird das Problem gesehen, dass die Crawleer dazu benutzt werden könnten, missliebige politische Inhalte und Gruppierungen aufzuspüren. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken von 2011 wird behauptet, dass BKA, BPol und Zoll keine Data Mining-Software zur Verarbeitung von Daten aus Sozialen Netzwerken benutzen. Und es wird erläutert, dass für Polizeibehörden des Bundes und Nachrichtendienste bestimmte Vorschriften dabei gelten. Was nach der Interpretation des Blogs annalist wohl bedeutet, dass Letztere sehr wohl Data Mining betreiben würden. Zu Einsatz von Data Mining Tools auf offene Quellen von sozialen Netzwerken der Polizei Thüringen gibt es eine Anfrage der Linken aus Thüringen, wobei die Antwort noch aussteht (September 2011).