Unterschiede zwischen den Revisionen 1 und 2
Revision 1 vom 2011-02-03 10:01:02
Größe: 1579
Autor: anonym
Kommentar: + Extraktion aus DB BA
Revision 2 vom 2011-02-03 10:13:59
Größe: 1582
Autor: anonym
Kommentar:
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Nach der Einführung von HartzIV hatten zuerst sämtliche SachbearbeiterInnen Zugang zu sämtlichen Personendaten. Nach der Einführung von Hartz IV hatten zuerst sämtliche Sachbearbeiter``Innen Zugang zu sämtlichen Personendaten.

Die Bundesagentur für Arbeit unterhält eine Datenbank, in welcher auch persönliche Details der Arbeitssuchenden nach ALGII zu Wohn-, Vermögens- und Familiverhältnissen, insbesondere der ALGII-Empfänger gespeichert werden.

Erfasste Daten u.a.:

  • Haben ... die mit Ihnen im Haushalt lebenden Angehörigen Vermögen? Bank- und Sparguthaben, Bargeld..., Kraftfahrzeug, Wertpapiere..., Kapitallebensversicherungen, Bausparverträge..., Wertsachen, Gemälde?" oder "Kann [Ihr Angehöriger] ... Ihrer Einschätzung nach mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit ... nachgehen?

Big Brother Award

Nach der Einführung von Hartz IV hatten zuerst sämtliche SachbearbeiterInnen Zugang zu sämtlichen Personendaten. Inzwischen ist das Zugangssystem ein wenig datenschutzgerechter. Skandalös bleibt die Speicherung von persönlichen teils intimen Daten. Für die Datenbank gab es 2004 einen Big Brother Award. 2008 hat die Big Brother Jury festgestellt, dass es immer noch keine grossartigen Besserungen für den DatenSchutz bei Arbeitslosen gibt:

  • Geld oder Persönlichkeitsrechte – vor diese Alternative sehen sich Hartz IV-Empfänger nach wie vor gestellt. Wer auf Geld vom Staat angewiesen ist, muss sich im schlimmsten Fall überfallartige Wohnungskontrollen, anonyme Denunziation und monatelange Observation gefallen lassen.

TODO: Rechtsgrundlage? Zugriffe der Repressionsbehörden?