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Revision 37 vom 2005-07-02 08:46:05
Größe: 23642
Autor: p83
Kommentar: Fingerabdrucknahme mittels Lichtsensoren in Hamburg
Revision 89 vom 2006-10-16 19:54:33
Größe: 9117
Autor: LilaBlume
Kommentar:
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[[TableOfContents]]
== Länder ==
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[[TableOfContents]]

== Länder ==
=== POLAS (verschiedene Länder) ===

Viele Länder haben ihre Systeme bereits auf POLAS umgestellt -- NRW, Bawü, Hamburg, Hessen, Niedersachsen; es gibt Grund zur Vermutung, dass POLAS auch die gegenwärtige Implementation von INPOL-Neu ist. Siehe PolasFragen.
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PASS (Polizeiliches Auskunfssystem Straftaten). In diesem Zusammenhang reizvoll ist eine [http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=136161&template=themen_e Schilderung aus dem 2003er Tätigkeitsbericht] des LfD, nach der die Polizei Daten, die sie eigentlich hätte löschen sollen, einfach nur "anonymisierte", in dem sie Name und Vorname überschrieb, nicht aber Geburtsdatum und Wohnort.


Brandenburg wäre nicht das Land Schönbohms, wenn es nicht eine extra fiese Datenbank vom Spudok-Typ hätte: [http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=132558&template=themen_e ASS], das Auswerte-System Staatsschutz Brandenburg. Der LfD schreibt, das System enthalte Daten, "die lediglich auf Grund bestimmter Merkmale eingestellt werden, ohne dass ihre Relevanz bereits nachweisbar ist". Immerhin ist ASS "zweistufig" gebaut, so dass in einem "Rootsystem" Grunddaten und in "Vorsystemen" einzelne Nutzer Daten "zur Unterstützung laufender Ermittlungsverfahren und Gefahrenabwehrvorgängen" vorhalten können, ohne dass sie in den allgemeinen Datenbestand geraten.
["Datenbanken Brandenburg"]
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Vorgangsbearbeitung nennt sich Poliks und macht kurz nach der Einführung ernsthafte Probleme: http://www.heise.de/newsticker/meldung/60331 (die Probleme wurden aber rasch [http://www.heise.de/newsticker/meldung/60432 dementiert]). ["Datenbanken Bremen"]
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Zusätzlich zu POLAS betreibt Hamburg offenbar eine separater Vorgangsverwaltung (genannt Com''''''Vor-Index).
["Datenbanken Hamburg"]
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Ehemals HEPOLIS, Hessisches Polizei-Informationssystem. Hessen war einer der Vorreiter der bundesweiten Einführung von POLAS (PolasFragen) und dürfte das System jetzt vollständig einsetzen.

[http://www.hessen-egovernment.de/dynasite.cfm?dssid=70&dsmid=0&dspaid=12627 Pressemeldung:17.03.2004 Hessen präsentiert webbasiertes polizeiliches Auskunftssystem POLAS: Erfolgreich in 13 Bundesländern]
["Datenbanken Hessen"]
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Ehemals NIVADIS, Niedersächsisches Vorgangsbearbeitungs-, Analyse-,
Dokumentations- und Informationssystem
[http://www.heise.de/newsticker/data/uma-17.01.04-000/ Heise dazu].
Auch Niedersachsen gehörte zu den Pilotländern von POLAS.
["Datenbanken Niedersachsen"]
Zeile 38: Zeile 24:
In Niedersachsen ist besonders neckisch das [http://www.schure.de/2101110/ngefag3.htm "modernste Polizeigesetz der Welt"]. In §33f wird etwa unter sehr lockeren Voraussetzungen präventive Telekommunikationsüberwachung und allerlei andere Dinge, die eigentlich Geheimdienste angehen, erlaubt. Die Regelung der Übermittlung von Daten zwischen VS und Polizei wird dem Verfassungsschutzgesetz überlassen.
Zeile 42: Zeile 27:
Ehemals PAD (vgl. PadFragen) -- mittlerweile ist auch das
durch POLAS (PolasFragen) ersetzt.
Siehe ["Datenbanken Baden-Württemberg"]
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ISVB, Informationssystem Verbrechensbekämpfung Berlin, wurde zum 30.03.2005 durch [http://www.berlin.de/polizei/Wirueberuns/poliks.html POLIKS] (das auch in Bremen zum Einsatz kommt) abgelöst. Es traten bei der Einführung von POLIKS zahlreiche Schwierigkeiten auf, die sowohl der Berliner Datenschutzbeauftragte [http://www.heise.de/newsticker/meldung/58128 1], als auch die Benutzer [http://www.berlin.de/polizei/Presse/archiv/24529/index.html 2] bemängeln. POLIKS wird im IT-Dienstleistungszentrum Berlin [http://www.lit.berlin.de/ 3] betrieben.

2003 bezeichnete der LfD das ISVB als [http://www.datenschutz-berlin.de/jahresbe/03/teil4_1.htm "Kriminalitätsschwerpunkt"], weil es beliebig zur privaten Recherche der MitarbeiterInnen genutzt wurde -- in einem Fall hat ein solcher Missbrauch auch mal zu 100 Tagessätzen geführt.

In einem [http://www.heise.de/newsticker/meldung/60432 Artikel über Poliks Bremen] wird ein Berliner System namens Asta erwähnt. Man darf vermuten, dass es sich dabei einfach um das Berliner Poliks handelt.
Siehe ["Datenbanken Berlin"]
Zeile 55: Zeile 35:
Ehemals CEBI, PIKAS. [http://www.im.nrw.de/sch/151.htm Inzwischen auch POLAS]. In NRW sind damit landesweit rund 26.000 Polizeirechner in über 450 Dienststellen miteinander verbunden. Siehe ["Datenbanken NRW"]
Zeile 57: Zeile 37:
Als Vorgangsbearbeitung kommt das bayrische IGVP zum Einsatz.

Die "Zentrale Polizeitechnische Dienste" [http://www.zpd.nrw.de/] ist die Servicestelle für die NRW-Polizei, die u. a. POLAS bereistellt.

=== Rheinland-Pfalz ===

Offenbar fahren die nicht auf dem POLAS-Zug; jedenfalls [http://www.polizei.rlp.de/index2.htm?/060dienststellen/090polizeitechnik/095it_verfahren/020anwendung/090polis/top.htm berichtet die dortige Polizei] 2003 von einem System namens POLIS.net, das [http://www.chip.de/news/c_news_10505745.html laut Chip] in Zusammenarbeit mit Microsoft auf der Basis von .net gebaut wurde. Höchst bizarr bei diesen Angaben: In POLIS.net wurden 10 Millionen Datensätze aus dem Vorgängersystem importert. Genauere Angaben zur Natur dieser Datensätze gibt es nicht, aber bei einer Einwohnerzahl von rund 4 Millionen gerät mensch schon ins Grübeln...

=== Saarland ===

Die Lage im Saarland ist uns unklar. Früher mal hat das LKA Auftragsdatenspeicherung beim BKA bestellt, doch ist das 2000/2001 wohl wieder aufgegeben worden.
=== Rheinland-Pfalz und Saarland ===
["Datenbanken Rheinland-Pfalz"]
Zeile 71: Zeile 42:
IVO, Integrierte Vorgangsbearbeitung; [http://www.polizei.sachsen.de/lka/2128.htm PE der sächsischen Polizei dazu] (2003) Dort ist die Rede von 44 Millionen Euro Gesamtinvestition; die PE hinterläasst den Eindruck, dass sich die sächsische Polizei rechtfertigt, den bundesweiten Trend zu POLAS zu ignorieren.

UPDATE: Lt. eine Meldung im hessischen [http://www.hessen-egovernment.de/dynasite.cfm?dssid=70&dsmid=0&dspaid=13824 eGovernment-Portal] arbeitet Sachsen seit Anfang 2005 mit POLAS.
["Datenbanken Sachsen"]
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Die zentrale Datei in Bayern ist wohl der Kriminalaktennachweis KAN, analog zu den diveresen POLAS-Implementationen. Von wirklicher Analogie kann aber wohl nicht gesprochen werden, da das KAN offenbar erheblich mehr Daten pro BürgerIn speichert als das in anderen Ländern üblich ist. Der LfD befindet sich in einem Dauerstreit mit der Staatskanzlei, da diese es nicht einsieht, KAN-Einträge nach Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen zu löschen und dringend auch Ladendiebstähle für zehn Jahre speichern will.

Auch in Bayern ist die Vorgangsbearbeitung computergestützt. Bayern hat dazu die Datenbank IGVP geschaffen, die auch in Thüringen und NRW zum Einsatz kommt.

Der Datenschutzbeauftragte von Bayern berichtet unter
http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb17/k5.htm von einer Vielzahl
von Dateien in seinem Wirkungskreis:
 * PSV, PFAD -- Polizeiliche Sachbearbeitung/Vorgangsverwaltung, Personen- und Fall-Auskunftsdatei.
 * AFB -- Anhaltedatei (Daten aus Polizeikontrollen im Innenstadtbereich)
 * AHM -- Kfz-Fahndung-Anhaltemitteilung
 * FIRMA -- Verantworlichendatei
 * OK/OBB -- Erkenntnisdatei
 * JUBAN -- delinquente Jugendliche
 * PROFU, PRORE/ZU -- Prostitution
 * ZEG -- Streifenbericht
 * POLVA -- polizeilich relevante Veranstaltungen
 * AKRI -- gruppentypische Aggressionsdelikte/kriminogene Gruppierungen
 * Kontaktbereich, "Ein- und Auslauf"

Angesichts dieses Wildwuchses ist nicht überraschend, dass der
Datenschutzbeauftragte anmahnte, dass es "unzureichende Festlegungen zur
Zweckbestimmung der Datei, Speicherungsdauer der Daten und zum
betroffenen Personenkreis" festzustellen gab.

Weitere bayrische Dateien:

Die Spudok-Datei "Gewaltbereite Personen aus den Bereichen
Rechts- und Linksextremismus, politisch motivierte Skinheads und
Ausländergruppen" (OFR-GEPE-S). Neckischerweise war diese DB illegal, weil Spudok
nur für einzelne Ermittlungsverfahren zulässig ist und OFR-GEPE-S
deliktgruppenspezifisch ist. Sie wurde auf
Initiative des Datenschutzbeauftragten 1996 gelöscht. Die Daten wurden
allerdings in die SDBY übernommen...

Staatsschutzdatei Bayern (SDBY) -- offenbar als Rückzugsgebiet ansonsten zu
löschender Daten angelegt. In diese Datei kamen offenbar auch Daten von
Leuten, die beim WWG 1992 in München wegen Nötigung (Pfeifen und
Lärmen) personenkontrolliert wurden, deren Verfahren aber nachher
eingestellt wurden.

Bayern verfügt auch über ein eigenes Viclas-System (vgl. BKA) sowie über eine eigene Datei zu Prostitution.

Informationssystem der Bayrischen Polizei (IBP, 1996). Status unbekannt.

Grundsätzlich hat sich Bayern sicher eine unumstrittene Spitzenposition auf dem Feld des Missachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verdient.
["Datenbanken Bayern"]
Zeile 124: Zeile 49:
["Datenbanken Sachsen-Anhalt"]
Zeile 125: Zeile 51:
DITRALIS enthält 62000 Fotos und Personenbeschreibungen von Leuten, die in den letzten
fünf Jahren ED-behandelt wurden. Ersetzt älteres System, das nur an
einzelnen Stellen verwendet werden konnte. Kosten: 1 ME, http://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/1079004.html
=== Schleswig-Holstein ===
Zeile 129: Zeile 53:
Vorgangsverwaltung IVOPOL [http://www.heise.de/newsticker/data/anw-06.03.02-010/ Heise dazu] ["Datenbanken Schleswig-Holstein"]
Zeile 133: Zeile 57:
Vorgangsverwaltung IGVP aus Bayern. ["Datenbanken Thüringen"]
Zeile 137: Zeile 61:
Offenbar verwendet MV noch eine eigene DB namens PED (Polizeiliche Erkenntnisdabei); die Vorgangsverwaltung nennt sich EVA. Die Berichte des LfD stehen unter http://www.lfd.m-v.de/download.html ["Datenbanken Mecklenburg-Vorpommern"]
Zeile 141: Zeile 65:
=== Global (BKA) ===

Eine "Auswertedatei", die 2001 vor Göteborg angelegt wurde. In der
Einrichtungsanordnung ist die Rede von Erkenntnissen, die dem Erkennen
von Zusammenhängen in Bezug auf Ereignisse, Institutionen bzw.
Gruppierungen sowie Personen im Zusammenhang mit gewalttätigen
Aktionen und anderen Straftaten militanter Globalisierungsgegner
dienen können: http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node119.html

=== AFIS (BKA) ===

Automatisiertes Fingerabdruck-Indentifizierungssytem, Trennung in AFIS-P (Polizei, Ausländer; Daten aus ED-Behandlungen) und AFIS-A (Asylbewerber''''''Innen). http://www.bfd.bund.de/information/tb9900/kap11/11_07.html

[^http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/13638/ Telepolis dazu]

Laut [http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3986344_REF1_NAV_BAB,00.html Tagesschau] vom 13. April 2005 sind ca. 13 Mio Fingerabdrücke in AFIS gespeichert.

Bisher wurden die Fingerabdrücke manuell mit Druckerschwärze auf Fingerabdruckblätter genommen und diese dann gescannt. Ab Mitte 2005 beginnt in Hamburg der Versuch, die Fingerabdrücke mittels Lichtsensor direkt zu digitalisieren [http://www1.ndr.de/ndr_pages_newsdetail/0,2984,NID20050701111424_NTBNDR_SPM890,00.html NDR-Bericht].
["Datenbanken BKA"]
Zeile 162: Zeile 69:
=== FIT-Datei (BKA) ===
Fundstellennachweis islamistischer Terrorismus - Eine streng geheime Bund-Länder Datei (BKA und Landeskriminalämtern)
(Quelle: http://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/1309287.html)
== Andere Behörden ==
=== ZStV ===
'''Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister (ZStV)'''
Zeile 166: Zeile 73:
=== INPOL (BKA) === Inhalt und Bestand: Beim ZStV handelt es sich um eine länderübergreifende (bundesweite), 1999 in Betrieb genommene Datenbank. In ihr erfasst werden alle Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften und die in diesem Rahmen anfallenden Daten zur Person des Beschuldigten, zu Tatvorwurf und Tatzeiten, ermittelnde Polizeibehörde, Erledigung des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens (§ 492 StPO).
Zeile 168: Zeile 75:
Siehe InpolFragen

=== Gendatenbank (BKA) ===

Die DNA Auskunftsdatei (DAD) wird seit April 1998 beim BKA aufgebaut.

 * Ende 2000: 72.300 Personendatensätze, 8800 Spurendatensätze.
 * Anfang 2002: 150.000 Datensätze.
 * November 2002: 236.000 Datensätze.
 * Dezember 2004: 386.000 Datensätze (davon 17% Spuren).
 * April 2005: über 400.000 Datensätze ([http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/artikel.php?id=88159 lt. Zeitungsbericht])

Faktoid der Woche: Verfizierte Tefferfälle [http://www.bfd.bund.de/information/tb9900/kap11/11_06.html weit überwiegend Eigentumsdelikte].

Reizvoll: Auf http://www.bka.de/profil/profil5.html schreibt das BKA von "unkodierten" Teilen der DNA in der Gendatenbank -- offenbar sind da nicht nur Profis am Werk.

Im Dezember 2004 half die DAD den Mord an Rudolf Moshammer aufzuklären, danach kam die Forderung die Datenbank "in die Routine des Erkennungsdienstes" einzubauen. [http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/188/46142/print.html]

=== ViCLAS (BKA) ===

"Violent Crime Linkage Analysis System", 7000 schwere Straftaten inkl.
Angaben zu Sozialverhalten des Täters und Merkmalen des Opfers.
Von der Kanadischen Polizei entwickelt, auch in UK, S, B, A, CS, NL.

http://www.zdnet.de/news/business/0,39023142,2120243,00.htm?l

http://www.bfd.bund.de/information/tb9900/kap11/11_04.html

=== ZaRD (BKA) ===

Zentrale anlassunabhängige Recherche in Datennetzen. Zunächst eine "menschliche Netzstreife" mit deutlichem Fokus auf Pornografie und verwandte Verbrechen -- nach Kinderpornografie an zweiter Stelle waren bei den [http://md.hudora.de/jura/ZaRD/ZaRD-Zahlen2001.pdf Verdachtsmeldungen 2001] aber immerhin schon "Staatschutzdelikte" mit 8.2% bzw. 89 Meldungen. Ganz offensichtlich konzentriert sich ZaRD aber auf halbwegs öffentliche Quellen (Usenet, IRC, WWW, Filesharing in dieser Reihenfolge). Angesichts der im Vergleich zu den tatsächlichen einschlägigen Delikten winzigen Zahl von 1086 Meldungen fragt mensch sich allerdings, was die Leute tun und wonach sie suchen. Immerhin lassen etwa [http://www.artikel5.de/artikel/bka-2000.html die Vorträge bei einer Infoveranstaltung] des BKA im Februar 2000 schon ahnen, dass die ZaRD-Leute größeres vorhaben.

Im September 2004 kündigt das BKA aber an, auch hier mit Datenbanktechnik [http://www.heise.de/newsticker/meldung/51185 Doppelermittlungen vermeiden] zu wollen -- die Datenbank soll mit Zoll, BGS und LKAs geteilt werden -- ob an den Einsatz von INPOL gedacht wird, ist nicht klar ("anlassunabhängig" mag ein Problem sein). Besonders neckisch aus Datenschutzsicht ist der Plan von ZaRD-Chef Wolfgang Schreiber, die "Idee auch international" zu "entwickeln".

== Verfassungsschutz ==

Dank des Otto-Katalogs (Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002) sind im Wesentlichen alle Datenbanken von Finanzinstitutionen sowie von Post, Telekom und Airlines Datenbanken des Verfassungsschutzes. Wie weit diese Datenquellen regelmäßig genutzt werden, entzieht sich (wohl nicht nur) unserer Kenntnis.

''' Landesämter '''

Das NRW LfV unterhält das Personen-Informations-System (bis 1997: Abteilungs-Informations-System), in dem die Detaildaten gespeichert werden. Bundesweit verlinkt darauf NADIS.

Das Hessische LfV unterhält (seit etwa 2000) als Ergänzung zu NADIS auch noch [http://www.datenschutz.hessen.de/Tb31/K08P04.htm LARGO], das umfangreichere Datensätze enthalten soll.

Der VS trickst auch gerne mit seinen Datenquellen: Der LfD Ba''''''Wü beanstandet 1996, dass er, der VS, das Ordnungsamt Stuttgart "bat", Informationen über Anmelder''''''Innen von Infotischen an ihn weiterzugeben (und das Ordnungsamt das auch noch gemacht hat) -- http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1996/tb2.htm

Der Deutschlandfunk [http://www.dradio.de/dlf/sendungen/computer/282666/ berichtete 2004], dass der VS Brandenburg ein [http://www.siebel.com/ Siebel]-CRM (!) einsetzt, um seine Daten zu halten. Diese Konvergenz privater und
staatlicher Schnüffellust ist schon deshalb bedenklich, weil privatem
Wissensdurst rechtlich (noch) weit weniger Grenzen gesetzt sind als
staatlichem und zumindest mal Begehrlichkeiten geweckt werden. "Sicherheitsbehörden nutzen nur einen Bruchteil der Fähigkeiten, die Privatindustrie nutzt oder nutzen könnte... das macht natürlich auch etwas nachdenklich," sagt etwa NRW VS-Boss Hartwig Möller. Interessanterweise verweist der VS Brandenburg in
dieser Sache auf die Öffentlichkeitsarbeit des DLF.

=== NADIS (VS) ===

Datenbank des VS und der anderen Geheimdienste. Offenbar aufgeteilt in mehrere Bereiche, darunter
 * PZD (Personenzentraldatei)

Es besteht eine Verkoppelung mit INPOL. Die rechtliche Grundlage dafür ist mir wenigstens in Vor-Ottokatalog-Zeiten unklar.

NADIS ist offenbar im wesentlichen eine Nachweisdatei, d.h. es zusätzlich zu den Daten der Person oder Gruppe (inklusive Identifizierungsmerkmalen) nur vermerkt, ''ob'' Erkenntnisse vorliegen und wenn ja, wo.

Bei der Innenministerkonferenz am 1. Juli 2004 in Saarbrücken ist in der sog. [http://www.innen.saarland.de/index_10824.htm "Saarbrücker Erklärung"] die Modernisierung von NADIS beschlossen worden:
"Modernisierung des nachrichtendienstlichen Informationssystems NADIS: Das antiquierte NADIS-System weist erhebliche Defizite auf. Der Bund hat deshalb die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen zu einer grundlegenden Modernisierung dieses auf der Datenbankarchitektur der 70-er Jahre beruhenden NADIS-Systems zu schaffen. Künftig müssen zu Personen und Objekten die Sachinformationen, die eine Gefährdungseinschätzung ermöglichen, beim Zugriff unmittelbar ersichtlich sein."

''' Statistik der gespeicherten Personen '''

 * 2005 - 1.003.959
 * 2004 - 985.300
 * 2003 - 942.350
 * 2002 - 925.650
 * 2001 - 972.915
 * 2000 - 908.328

 (Quelle:VS-Jahresberichte)

Speicherungsdauer in NADIS im Regelfall [http://torpedokaefer.de/kldeve.html 15 Jahre].

== Andere Behörden ==

=== ZStV ===

Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister (ZStV)

Inhalt und Bestand:
Beim ZStV handelt es sich um eine länderübergreifende (bundesweite), 1999 in Betrieb genommene Datenbank. In ihr erfasst werden alle Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften und die in diesem Rahmen anfallenden Daten zur Person des Beschuldigten, zu Tatvorwurf und Tatzeiten, ermittelnde Polizeibehörde, Erledigung des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens (§ 492 StPO).

Das Register umfasst nach Angaben des Bundesdatenschutzbeauftragten derzeit ca. 7,65 Mio. Datensätze. Der endgültige Bestand soll sich auf rund 30 Mio. Datensätze belaufen.
Das Register umfasst nach Angaben des Bundesdatenschutzbeauftragten derzeit ca. 7,65 Mio. Datensätze. Der endgültige Bestand soll sich auf rund 30 Mio. Datensätze belaufen.
Zeile 258: Zeile 79:
Zugriffsberechtigte:
An das Register angeschlossen sind die überwiegende Mehrheit aller Staatsanwaltschaften. Weiter verfügen Finanzbehörden, Waffenbehörden, Steuer- und Zollfahndungsdienststellen, soweit diese im Einzelfall repressiv tätig sind, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), einige Landesämter für Verfassungsschutz, sowie der Militärische Abschirmdienst (MAD) über Zugriffrechte (§ 492 StPO). Gesetzliche Grundlagen für einen Zugriff von Polizeibehörden sind nicht bekannt, es scheinen aber welche zu bestehen (?). Insgesamt also sehr weit gefasste Zugriffsrechte.
Zugriffsberechtigte: An das Register angeschlossen sind die überwiegende Mehrheit aller Staatsanwaltschaften. Weiter verfügen Finanzbehörden, Waffenbehörden, Steuer- und Zollfahndungsdienststellen, soweit diese im Einzelfall repressiv tätig sind, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), einige Landesämter für Verfassungsschutz, sowie der Militärische Abschirmdienst (MAD) über Zugriffrechte (§ 492 StPO). Gesetzliche Grundlagen für einen Zugriff von Polizeibehörden sind nicht bekannt, es scheinen aber welche zu bestehen (?). Insgesamt also sehr weit gefasste Zugriffsrechte.
Zeile 261: Zeile 81:
Speicherfrist:
In Strafverfahren, die mit einem Urteil (ohne Freispruch) enden, erfolgt die Löschung bei gleichzeitiger sofortiger Eintragung der Urteilsdaten in das Bundeszentralregister. Wird der Beschuldigte freigesprochen oder die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, sind sie Daten nach zwei Jahren zu löschen. Wird in dieser Zeit jedoch ein weiteres Verfahren eröffnet, bleiben die alten Daten bis zur Löschung auch der neueren erhalten (§ 493 StPO).
Es kommt jedoch anscheinend auch nach dem offiziellen Ende der Speicherungsfrist zur weiteren Aufbewahrung. Vgl. auch PannenGeschichten.
Speicherfrist: In Strafverfahren, die mit einem Urteil (ohne Freispruch) enden, erfolgt die Löschung bei gleichzeitiger sofortiger Eintragung der Urteilsdaten in das Bundeszentralregister. Wird der Beschuldigte freigesprochen oder die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, sind sie Daten nach zwei Jahren zu löschen. Wird in dieser Zeit jedoch ein weiteres Verfahren eröffnet, bleiben die alten Daten bis zur Löschung auch der neueren erhalten (§ 493 StPO). Es kommt jedoch anscheinend auch nach dem offiziellen Ende der Speicherungsfrist zur weiteren Aufbewahrung. Vgl. auch PannenGeschichten.
Zeile 265: Zeile 83:
Auskunftsersuchen:
Der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfD) hat klar formuliert, dass Auskünfte über Eintragungen nach § 495 Strafprozessordnung (StPO) auf Antrag zu erteilen sind. Nach § 495 StPO entscheidet jedoch das Bundeszentralregister im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft, die die Datensätze geliefert hat, über die Erteilung eines Aukunftsersuchens. Inwieweit diese die Ansichten des BfD teilen, ist unklar. Es scheint jedoch eine Praxis der Auskunftserteilung zu existieren.
Umstritten war und ist nach wie vor, ob aus dem Register Auskünfte auch dann erteilt werden sollen, wenn dort keine Einträge vorhanden sind (so genannte Negativauskünfte). Vonseiten des Bundesjustizministeriums (BMJ) und des ZStV wurde die Befürchtung geäußert, eine solcherart praktizierte Auskunftserteilung ermögliche eine Ausforschung des Registers. Deshalb sei es nötig, Auskünfte generell nur über abgeschlossene oder dem Beschuldigten bereits bekannt gewordene Ermittlungsverfahren zu erteilen. 
Auskunftsersuchen: Der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfD) hat klar formuliert, dass Auskünfte über Eintragungen nach § 495 Strafprozessordnung (StPO) auf Antrag zu erteilen sind. Nach § 495 StPO entscheidet jedoch das Bundeszentralregister im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft, die die Datensätze geliefert hat, über die Erteilung eines Aukunftsersuchens. Inwieweit diese die Ansichten des BfD teilen, ist unklar. Es scheint jedoch eine Praxis der Auskunftserteilung zu existieren. Umstritten war und ist nach wie vor, ob aus dem Register Auskünfte auch dann erteilt werden sollen, wenn dort keine Einträge vorhanden sind (so genannte Negativauskünfte). Vonseiten des Bundesjustizministeriums (BMJ) und des ZStV wurde die Befürchtung geäußert, eine solcherart praktizierte Auskunftserteilung ermögliche eine Ausforschung des Registers. Deshalb sei es nötig, Auskünfte generell nur über abgeschlossene oder dem Beschuldigten bereits bekannt gewordene Ermittlungsverfahren zu erteilen.
Zeile 269: Zeile 85:
Diese Befürchtung lässt sich zwar nicht durch Fakten belegen und auch das ZStV, das hierzu eigens eine Statistik führt, hat bisher keine konkrete Ausforschungsgefahr festgestellt; eine Umfrage ergab aber trotzdem, dass einige Staatsanwaltschaften wegen der genannten Bedenken dem zentralen Register keine Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität melden.   Diese Befürchtung lässt sich zwar nicht durch Fakten belegen und auch das ZStV, das hierzu eigens eine Statistik führt, hat bisher keine konkrete Ausforschungsgefahr festgestellt; eine Umfrage ergab aber trotzdem, dass einige Staatsanwaltschaften wegen der genannten Bedenken dem zentralen Register keine Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität melden.
Zeile 271: Zeile 87:
Es ist daher davon auszugehen, das einem möglichen Auskunftsersuchen (unabhängig vom konkreten Ermittlungszusammenhang) nicht, bzw. nur unzureichend nachgekommen wird.  Es ist daher davon auszugehen, das einem möglichen Auskunftsersuchen (unabhängig vom konkreten Ermittlungszusammenhang) nicht, bzw. nur unzureichend nachgekommen wird.
Zeile 274: Zeile 90:
'''Ausländerzentralregister''' mit Wohnsitzen und Aufenthaltsverfügungen. Das AZR wird vom Bundesverwaltungsamt in Köln geführt [http://www.bva.bund.de/aufgaben/azr/ 1]. Einträge im AZR werden in INPOL vermerkt.
Zeile 275: Zeile 92:
Ausländerzentralregister mit Wohnsitzen und Aufenthaltsverfügungen.
Legal mit INPOL gekoppelt. Wird geführt vom Bundesverwaltungsamt in Köln,
http://www.datenschutz.in-berlin.de/azr.html
Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über das Ausländerzentralregister vom 02. September 1994 ([http://www.aufenthaltstitel.de/azrg.html AZRG]).
Zeile 279: Zeile 94:
Im AZR waren 1999 über 11 Millionen personenbezogene Datensätze gespeichert. Da die Innenministerkonferenz im Juni 2005 eine Datenbereinigung beschloss, ist davon auszugehen, dass die Inhalte des AZR eine heterogene Qualität besitzen [http://www.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/3_20Konferenzen/3.2_20Innenminister-Konferenz/3.2.5_20Beschl_C3_BCsse_20und_20Berichte/3.2.5.1_20Sitzung_20vom_2021.11.2003/NI/Beschl_C3_BCsse,property=Dokument.pdf 2]

Detaillierte AZR-Infos aus dem Kölner Infoladen: http://infoladen.de/koeln/azr/materialien.html
Zeile 281: Zeile 99:
'''Migration Asyl Re''''''Integrations''''''System''', beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, löst ASYLON ab.
Zeile 282: Zeile 101:
Migration Asyl Re''''''Integrations''''''System, beim Bundesamt für die
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, löst ASYLON ab.
Zu MARIS schreibt Bund-Online: Mit der Einführung des Dokumenten- und Workflowmanagementsystems MARiS (Migration, Asyl, Rückkehrförderung, Integration und Sicherheit) verwaltet das Bundesamt die Asylverfahren elektronisch, d.h. alle Daten und Dokumente stehen digital zur Verfügung. Die Vorteile dieses Systems liegen in der Vereinfachung und Beschleunigung der Aktenbearbeitung und der gestiegenen Qualität durch Automatisierung in einzelnen Abläufen. Damit liegen die Voraussetzungen vor, parallele und identische Geschäftsprozesse zum Thema Asyl in anderen Behörden zu vereinheitlichen. In einem Pilotverfahren (MARiS-Online) sollen mit einzelnen Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten die Daten und Dokumente elektronisch ausgetauscht werden. MARiS-Online hat das Ziel, Erkenntniswerte zum Einsatz der virtuellen Poststelle zu liefern.Das Zeitfenster dafür ist bis zum 1. Quartal 2007 vorgesehen. Das Parallelprojekt XAusländer, das federführend von der Ausländerbehörde München seit 15.06.05 betrieben wird, hat den Auftrag alle ausländerrechtlichen Daten in dem Datenaustauschformat XML zu definieren und bestehende Standards wie XMeld, XJustiz oder XDOMEA zu berücksichtigen. Da beide Projekte in enger Abhängigkeit stehen und das Gesamtziel sicherer elektronischer Datenaustausch mit dem allgemein gültigen Austauschformat XML verfolgen, werden sie Teilziele und Ergebnisse miteinander abstimmen. (Quelle: [http://www.wms.bundonline.bund.de/lang_de/nn_2068/Content/60__dienstleistungen/10__dienstleistungsuebersicht/dienstleistungsuebersicht__a__bis__z__catalog,lv2=172358.html 1)]
Zeile 286: Zeile 104:

Bundeszentralregister, geführt von der Bundesanwaltschaft in Bonn. DB über Vorstrafen. Legal mit Inpol gekoppelt. Ab 2005 ebenfalls [http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=1401 Kopplung mit den spanischen und französischen Strafregistern]. Gehen auch diese Daten weiter in INPOL? Dürfte das BKA sowas?
'''Bundeszentralregister''', geführt von der Bundesanwaltschaft in Bonn. DB über Vorstrafen. Legal mit Inpol gekoppelt. Ab 2005 ebenfalls [http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=1401 Kopplung mit den spanischen und französischen Strafregistern]. Gehen auch diese Daten weiter in INPOL? Dürfte das BKA sowas?
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Zentrales Verkehrs-Informationssystem. Datenaustausch mit INPOL ist
legal und wird praktiziert. Geführt vom Kraftfahrtbundesamt, beantwortet [http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/zevis/zevis1.htm 70000 Anfragen pro Tag]. Speichert Informationen über 54 Millionen Kfz und 5.3 Millionen Anhänger (kein Scheiß) sowie die "Flensburger Punkte".
''Zentrales Verkehrs-Informationssystem'''. Datenaustausch mit INPOL ist legal und wird praktiziert. Geführt vom Kraftfahrtbundesamt, beantwortet [http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/zevis/zevis1.htm 70000 Anfragen pro Tag]. Speichert Informationen über 54 Millionen Kfz und 5.3 Millionen Anhänger (kein Scheiß) sowie die "Flensburger Punkte". '''''
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Bundesgrenzschutzaktennachweis -- eine Datenbank, die der BGS unter konsequenter Missachtung aller [http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node128.html Mahnungen des BfD] führt. Ist insbesondere für Nichtdeutsche und Castorgegner''''''Innen interessant -- letztere, weil der BGS ja die Bahnpolizei beerbt hat.
Bundesgrenzschutzaktennachweis''' -- eine Datenbank, die der BGS unter konsequenter Missachtung aller [http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node128.html Mahnungen des BfD] führt. Ist insbesondere für Nichtdeutsche und Castorgegner''''''Innen interessant -- letztere, weil der BGS ja die Bahnpolizei beerbt hat. '''
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=== INZOLL === === Toll Collect ===
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Informationssystem des Zolls, wird beim Zollkriminalamt in Köln geführt.

Eingerichtet 1980, wurde bis mindestens 1996 nur mit BDSG als Rechtsgrundlage betrieben (mit anderen Worten illegal, was der BfD damals auch rügte). Zu diesem Zeitpunkt enthielt die Datei rund 1000000 Sachverhalte und 500000 Datensätze zu Personen und Firmen.

Speicherfrist war damals regelmäßig 10 Jahre, und zwar auch für schlichte Ordnungswidrigkeiten, nur in Ausnahmefällen (Verwarnungen) 3 Jahre; gespeichert werden auch Amtshilfeersuchen ausländischer Behörden (von denen natürlich in der Regel keine Meldung über etwaige Einstellungen kommt).


Zugriff haben diverse Stellen des Zolls, die Oberfinanzdirektionen (21) und das Bundesministerium der Finanzen (das die Aufsicht über den Zoll führt). Ab dem 1.3.2005 haben auch Staatsanwaltschafen direkt auf INZOLL Zugriff.

Vgl. auch InpolFragen, Falldatei Rauschgift.

=== KOBRA ===

Ebenfalls zum Zoll betriebene Datenbank zur Ermittlung von Verstößen gegen das Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetz.
Die im Rahmen von Toll Collect anfallenden Daten werden beim Bundesamt für Güterverkehr gespeichert. Dabei werden 2006 Kennzeichen drei, Bilder bis zu sechs Jahre gespeichert -- http://www.heise.de/newsticker/meldung/76270
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Einzelne Datenbanken der Ordnungsbehörden der BRD

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Brandenburg

["Datenbanken Brandenburg"]

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BKA

["Datenbanken BKA"]

Andere Behörden

ZStV

Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister (ZStV)

Inhalt und Bestand: Beim ZStV handelt es sich um eine länderübergreifende (bundesweite), 1999 in Betrieb genommene Datenbank. In ihr erfasst werden alle Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften und die in diesem Rahmen anfallenden Daten zur Person des Beschuldigten, zu Tatvorwurf und Tatzeiten, ermittelnde Polizeibehörde, Erledigung des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens (§ 492 StPO).

Das Register umfasst nach Angaben des Bundesdatenschutzbeauftragten derzeit ca. 7,65 Mio. Datensätze. Der endgültige Bestand soll sich auf rund 30 Mio. Datensätze belaufen.

Gesetzliche Grundlage sind § 492-495 StPO.

Zugriffsberechtigte: An das Register angeschlossen sind die überwiegende Mehrheit aller Staatsanwaltschaften. Weiter verfügen Finanzbehörden, Waffenbehörden, Steuer- und Zollfahndungsdienststellen, soweit diese im Einzelfall repressiv tätig sind, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), einige Landesämter für Verfassungsschutz, sowie der Militärische Abschirmdienst (MAD) über Zugriffrechte (§ 492 StPO). Gesetzliche Grundlagen für einen Zugriff von Polizeibehörden sind nicht bekannt, es scheinen aber welche zu bestehen (?). Insgesamt also sehr weit gefasste Zugriffsrechte.

Speicherfrist: In Strafverfahren, die mit einem Urteil (ohne Freispruch) enden, erfolgt die Löschung bei gleichzeitiger sofortiger Eintragung der Urteilsdaten in das Bundeszentralregister. Wird der Beschuldigte freigesprochen oder die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, sind sie Daten nach zwei Jahren zu löschen. Wird in dieser Zeit jedoch ein weiteres Verfahren eröffnet, bleiben die alten Daten bis zur Löschung auch der neueren erhalten (§ 493 StPO). Es kommt jedoch anscheinend auch nach dem offiziellen Ende der Speicherungsfrist zur weiteren Aufbewahrung. Vgl. auch PannenGeschichten.

Auskunftsersuchen: Der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfD) hat klar formuliert, dass Auskünfte über Eintragungen nach § 495 Strafprozessordnung (StPO) auf Antrag zu erteilen sind. Nach § 495 StPO entscheidet jedoch das Bundeszentralregister im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft, die die Datensätze geliefert hat, über die Erteilung eines Aukunftsersuchens. Inwieweit diese die Ansichten des BfD teilen, ist unklar. Es scheint jedoch eine Praxis der Auskunftserteilung zu existieren. Umstritten war und ist nach wie vor, ob aus dem Register Auskünfte auch dann erteilt werden sollen, wenn dort keine Einträge vorhanden sind (so genannte Negativauskünfte). Vonseiten des Bundesjustizministeriums (BMJ) und des ZStV wurde die Befürchtung geäußert, eine solcherart praktizierte Auskunftserteilung ermögliche eine Ausforschung des Registers. Deshalb sei es nötig, Auskünfte generell nur über abgeschlossene oder dem Beschuldigten bereits bekannt gewordene Ermittlungsverfahren zu erteilen.

Diese Befürchtung lässt sich zwar nicht durch Fakten belegen und auch das ZStV, das hierzu eigens eine Statistik führt, hat bisher keine konkrete Ausforschungsgefahr festgestellt; eine Umfrage ergab aber trotzdem, dass einige Staatsanwaltschaften wegen der genannten Bedenken dem zentralen Register keine Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität melden.

Es ist daher davon auszugehen, das einem möglichen Auskunftsersuchen (unabhängig vom konkreten Ermittlungszusammenhang) nicht, bzw. nur unzureichend nachgekommen wird.

AZR

Ausländerzentralregister mit Wohnsitzen und Aufenthaltsverfügungen. Das AZR wird vom Bundesverwaltungsamt in Köln geführt [http://www.bva.bund.de/aufgaben/azr/ 1]. Einträge im AZR werden in INPOL vermerkt.

Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über das Ausländerzentralregister vom 02. September 1994 ([http://www.aufenthaltstitel.de/azrg.html AZRG]).

Im AZR waren 1999 über 11 Millionen personenbezogene Datensätze gespeichert. Da die Innenministerkonferenz im Juni 2005 eine Datenbereinigung beschloss, ist davon auszugehen, dass die Inhalte des AZR eine heterogene Qualität besitzen [http://www.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/3_20Konferenzen/3.2_20Innenminister-Konferenz/3.2.5_20Beschl_C3_BCsse_20und_20Berichte/3.2.5.1_20Sitzung_20vom_2021.11.2003/NI/Beschl_C3_BCsse,property=Dokument.pdf 2]

Detaillierte AZR-Infos aus dem Kölner Infoladen: http://infoladen.de/koeln/azr/materialien.html

MARIS

Migration Asyl ReIntegrationsSystem, beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, löst ASYLON ab.

Zu MARIS schreibt Bund-Online: Mit der Einführung des Dokumenten- und Workflowmanagementsystems MARiS (Migration, Asyl, Rückkehrförderung, Integration und Sicherheit) verwaltet das Bundesamt die Asylverfahren elektronisch, d.h. alle Daten und Dokumente stehen digital zur Verfügung. Die Vorteile dieses Systems liegen in der Vereinfachung und Beschleunigung der Aktenbearbeitung und der gestiegenen Qualität durch Automatisierung in einzelnen Abläufen. Damit liegen die Voraussetzungen vor, parallele und identische Geschäftsprozesse zum Thema Asyl in anderen Behörden zu vereinheitlichen. In einem Pilotverfahren (MARiS-Online) sollen mit einzelnen Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten die Daten und Dokumente elektronisch ausgetauscht werden. MARiS-Online hat das Ziel, Erkenntniswerte zum Einsatz der virtuellen Poststelle zu liefern.Das Zeitfenster dafür ist bis zum 1. Quartal 2007 vorgesehen. Das Parallelprojekt XAusländer, das federführend von der Ausländerbehörde München seit 15.06.05 betrieben wird, hat den Auftrag alle ausländerrechtlichen Daten in dem Datenaustauschformat XML zu definieren und bestehende Standards wie XMeld, XJustiz oder XDOMEA zu berücksichtigen. Da beide Projekte in enger Abhängigkeit stehen und das Gesamtziel sicherer elektronischer Datenaustausch mit dem allgemein gültigen Austauschformat XML verfolgen, werden sie Teilziele und Ergebnisse miteinander abstimmen. (Quelle: [http://www.wms.bundonline.bund.de/lang_de/nn_2068/Content/60__dienstleistungen/10__dienstleistungsuebersicht/dienstleistungsuebersicht__a__bis__z__catalog,lv2=172358.html 1)]

BZR (BAW)

Bundeszentralregister, geführt von der Bundesanwaltschaft in Bonn. DB über Vorstrafen. Legal mit Inpol gekoppelt. Ab 2005 ebenfalls [http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=1401 Kopplung mit den spanischen und französischen Strafregistern]. Gehen auch diese Daten weiter in INPOL? Dürfte das BKA sowas?

ZEVIS

Zentrales Verkehrs-Informationssystem. Datenaustausch mit INPOL ist legal und wird praktiziert. Geführt vom Kraftfahrtbundesamt, beantwortet [http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/zevis/zevis1.htm 70000 Anfragen pro Tag]. Speichert Informationen über 54 Millionen Kfz und 5.3 Millionen Anhänger (kein Scheiß) sowie die "Flensburger Punkte".

BAN

Bundesgrenzschutzaktennachweis -- eine Datenbank, die der BGS unter konsequenter Missachtung aller [http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node128.html Mahnungen des BfD] führt. Ist insbesondere für Nichtdeutsche und CastorgegnerInnen interessant -- letztere, weil der BGS ja die Bahnpolizei beerbt hat.

Grundlage des BAN ist das [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgsg_1994/index.html Gesetz über den Bundesgrenzschutz], in dem festgelegt ist, dass der BGS Personendaten und besondere Merkmale, die Kriminalaktennummer, Tatzeite und Tatorte und natürlich Tatvorwürfe durch Gesetz und nähere Beschreibung speichern darf. Alles andere ist nicht erlaubt. War nur ein Scherz: Natürlich darf der BGS speichern, was er will, weil er nämlich zusätzlich alles speichern darf, was der Eigensicherung dient oder damit zu rechnen ist, dass es weitere Straftaten geben wird.

Toll Collect

Die im Rahmen von Toll Collect anfallenden Daten werden beim Bundesamt für Güterverkehr gespeichert. Dabei werden 2006 Kennzeichen drei, Bilder bis zu sechs Jahre gespeichert -- http://www.heise.de/newsticker/meldung/76270

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