Unterschiede zwischen den Revisionen 55 und 56
Revision 55 vom 2006-01-22 07:42:24
Größe: 29584
Autor: p85
Kommentar: + Link zum Bericht der Innenministerkonferenz zu FIT
Revision 56 vom 2006-01-22 08:26:05
Größe: 30233
Autor: p85
Kommentar: AZR aktualisiert
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 285: Zeile 285:
Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister (ZStV) '''Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister (ZStV)'''
Zeile 311: Zeile 311:
Ausländerzentralregister mit Wohnsitzen und Aufenthaltsverfügungen.
Legal mit INPOL gekoppelt. Wird geführt vom Bundesverwaltungsamt in Köln,
http://www.datenschutz.in-berlin.de/azr.html
'''Ausländerzentralregister''' mit Wohnsitzen und Aufenthaltsverfügungen. Das AZR wird vom Bundesverwaltungsamt in Köln geführt [http://www.bva.bund.de/aufgaben/azr/ 1]. Einträge im AZR werden in INPOL vermerkt.

Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über das Ausländerzentralregister vom 02. September 1994 ([http://www.aufenthaltstitel.de/azrg.html AZRG]).

Im AZR waren 1999 über 11 Millionen personenbezogene Datensätze gespeichert. Da die Innenministerkonferenz im Juni 2005 eine Datenbereinigung beschloss, ist davon auszugehen, dass die Inhalte des AZR eine heterogene Qualität besitzen [http://www.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/3_20Konferenzen/3.2_20Innenminister-Konferenz/3.2.5_20Beschl_C3_BCsse_20und_20Berichte/3.2.5.1_20Sitzung_20vom_2021.11.2003/NI/Beschl_C3_BCsse,property=Dokument.pdf 2]
Zeile 318: Zeile 319:
Migration Asyl Re''''''Integrations''''''System, beim Bundesamt für die '''Migration Asyl Re''''''Integrations''''''System''', beim Bundesamt für die
Zeile 323: Zeile 324:
Bundeszentralregister, geführt von der Bundesanwaltschaft in Bonn. DB über Vorstrafen. Legal mit Inpol gekoppelt. Ab 2005 ebenfalls [http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=1401 Kopplung mit den spanischen und französischen Strafregistern]. Gehen auch diese Daten weiter in INPOL? Dürfte das BKA sowas? '''Bundeszentralregister''', geführt von der Bundesanwaltschaft in Bonn. DB über Vorstrafen. Legal mit Inpol gekoppelt. Ab 2005 ebenfalls [http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=1401 Kopplung mit den spanischen und französischen Strafregistern]. Gehen auch diese Daten weiter in INPOL? Dürfte das BKA sowas?
Zeile 327: Zeile 328:
Zentrales Verkehrs-Informationssystem. Datenaustausch mit INPOL ist ''Zentrales Verkehrs-Informationssystem'''. Datenaustausch mit INPOL ist
Zeile 333: Zeile 334:
Bundesgrenzschutzaktennachweis -- eine Datenbank, die der BGS unter konsequenter Missachtung aller [http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node128.html Mahnungen des BfD] führt. Ist insbesondere für Nichtdeutsche und Castorgegner''''''Innen interessant -- letztere, weil der BGS ja die Bahnpolizei beerbt hat. '''Bundesgrenzschutzaktennachweis''' -- eine Datenbank, die der BGS unter konsequenter Missachtung aller [http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node128.html Mahnungen des BfD] führt. Ist insbesondere für Nichtdeutsche und Castorgegner''''''Innen interessant -- letztere, weil der BGS ja die Bahnpolizei beerbt hat.
Zeile 340: Zeile 341:
Informationssystem des Zolls, wird beim Zollkriminalamt in Köln geführt. ''Informationssystem des Zolls''', wird beim Zollkriminalamt in Köln geführt.

Einzelne Datenbanken der Ordnungsbehörden der BRD

TableOfContents

Länder

POLAS (verschiedene Länder)

Viele Länder haben ihre Systeme bereits auf POLAS umgestellt -- NRW, Bawü, Hamburg, Hessen, Niedersachsen; es gibt Grund zur Vermutung, dass POLAS auch die gegenwärtige Implementation von INPOL-Neu ist. Siehe PolasFragen.

Brandenburg

PASS (Polizeiliches Auskunfssystem Straftaten). In diesem Zusammenhang reizvoll ist eine [http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=136161&template=themen_e Schilderung aus dem 2003er Tätigkeitsbericht] des LfD, nach der die Polizei Daten, die sie eigentlich hätte löschen sollen, einfach nur "anonymisierte", in dem sie Name und Vorname überschrieb, nicht aber Geburtsdatum und Wohnort.

Brandenburg wäre nicht das Land Schönbohms, wenn es nicht eine extra fiese Datenbank vom Spudok-Typ hätte: [http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=132558&template=themen_e ASS], das Auswerte-System Staatsschutz Brandenburg. Der LfD schreibt, das System enthalte Daten, "die lediglich auf Grund bestimmter Merkmale eingestellt werden, ohne dass ihre Relevanz bereits nachweisbar ist". Immerhin ist ASS "zweistufig" gebaut, so dass in einem "Rootsystem" Grunddaten und in "Vorsystemen" einzelne Nutzer Daten "zur Unterstützung laufender Ermittlungsverfahren und Gefahrenabwehrvorgängen" vorhalten können, ohne dass sie in den allgemeinen Datenbestand geraten.

Bremen

Vorgangsbearbeitung nennt sich Poliks und macht kurz nach der Einführung ernsthafte Probleme: http://www.heise.de/newsticker/meldung/60331 (die Probleme wurden aber rasch [http://www.heise.de/newsticker/meldung/60432 dementiert]).

Hamburg

Zusätzlich zu POLAS betreibt Hamburg offenbar eine separater Vorgangsverwaltung (genannt ComVor-Index).

[http://www.abendblatt.de/daten/2005/07/02/454866.html Bericht im Hamburger Abendblatt] über die digitale Erfassung von Fingerprints

Hessen

Ehemals HEPOLIS, Hessisches Polizei-Informationssystem. Hessen war einer der Vorreiter der bundesweiten Einführung von POLAS (PolasFragen) und dürfte das System jetzt vollständig einsetzen.

[http://www.hessen-egovernment.de/dynasite.cfm?dssid=70&dsmid=0&dspaid=12627 Pressemeldung:17.03.2004 Hessen präsentiert webbasiertes polizeiliches Auskunftssystem POLAS: Erfolgreich in 13 Bundesländern]

Hessen unterhält eine eigene DNA-Datei. Im August 2004 gab das Innenministerium bekannt, dass sie 30000 Datensätze enthalte und im ersten Halbjahr 2004 zur Aufklärung von 606 Verbrechen geführt habe.

Niedersachsen

Ehemals NIVADIS, Niedersächsisches Vorgangsbearbeitungs-, Analyse-, Dokumentations- und Informationssystem [http://www.heise.de/newsticker/data/uma-17.01.04-000/ Heise dazu]. Auch Niedersachsen gehörte zu den Pilotländern von POLAS.

In Niedersachsen ist besonders neckisch das [http://www.schure.de/2101110/ngefag3.htm "modernste Polizeigesetz der Welt"]. In §33f wird etwa unter sehr lockeren Voraussetzungen präventive Telekommunikationsüberwachung und allerlei andere Dinge, die eigentlich Geheimdienste angehen, erlaubt. Die Regelung der Übermittlung von Daten zwischen VS und Polizei wird dem Verfassungsschutzgesetz überlassen.

Baden-Württemberg

Ehemals PAD (vgl. PadFragen) -- mittlerweile ist auch das durch POLAS (PolasFragen) ersetzt.

Wahrscheinlich unabhängig von POLAS existiert seit 2003 die Datei "Politisch Motivierte Kriminalität", in der 2005 40000 Personen gelistet waren (statistisch eineR von 250 BügerInnen des Landes -- Angaben laut [http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2005/tb-2.htm LfD-Bericht 2005]). Zugriff haben mindestens alle Dienststellen des Staatsschutzes.

An der AD PMK bemängelt der LfD 2005 unter anderem, dass für Speicherungen zum Teil keine Belege existieren (d.h. Akten zu den Vorwürfen, die zur Speicherung führten existieren nicht oder nicht mehr). Weiter wurde etwa ein Mann, der wegen häuslicher Gewalt auffiel, in die AD PMK aufgenommen, weil er aus Marokko kam, ebenso ein Gastwirt, der die Sperrstunde verletzt hat (er war türkischer Herkunft), ein Asylbewerber, weil er die Residenzpflicht verletzt hat (er kam aus Kamerun), ein Mensch, weil er ein Taxiunternehmen angemeldet hat (er war Türke). In jedem Fall ist ein politischer Hintergrund der Taten nicht erkennbar.

Besonders heikel an der AD PMK ist, dass die Polizei sehr großzügig mit dem Gruppenfeld umgeht, in dem kodiert ist, ob die gespeicherte Person etwa Täter oder Zeuge ist. Häufig steht darin "andere Person", mithin also "wir wissen auch nicht, warum wir ihn hier speichern, aber wir fanden, dass wir das tun sollten". Das betrifft Personen, die etwa einen Ausweis als verloren gemeldet haben, die einen Waffenschein erworben, ein Gewerbe angemeldet oder ein Freitagsgebet besucht haben (in letzterem Fall hatte die Polizei eine Razzia durchgeführt und alle 188 vorgefundenen Personen gespeichert).

Speicherfrist in der AD PMK ist in der Regel drei Jahre, Anfang ist der Tatzeitpunkt. Das LKA hat diese Speicherfrist manipuliert, indem die Frist erst bei Speicherung loslief. Auf diese Weise waren 2005 noch Daten einer Castorgegnerin gespeichert, die beim März-2001-Castor aktiv gewesen war.

Berlin

ISVB, Informationssystem Verbrechensbekämpfung Berlin, wurde zum 30.03.2005 durch [http://www.berlin.de/polizei/wir-ueber-uns/themen/poliks.html POLIKS] (das auch in Bremen zum Einsatz kommt) abgelöst. Es traten bei der Einführung von POLIKS zahlreiche Schwierigkeiten auf, die sowohl der Berliner Datenschutzbeauftragte [http://www.heise.de/newsticker/meldung/58128 1], als auch die Benutzer [http://www.heise.de/newsticker/meldung/58366 2][http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/32840/index.html 3] bemängeln. POLIKS wird im IT-Dienstleistungszentrum Berlin [http://www.lit.berlin.de/ 4] betrieben. Hier [http://www.presseportal.de/showbin.htx?id=38716&type=document&action=download&attname=Hintergrundbericht_Berliner.pdf Details]zu POLIKS, das die Software-Firma gedas [http://www.gedas.de/gedasag/germany/company/de/press/2005/Pressemitteilung_31_03_2005.html 5] entwickelte.

2003 bezeichnete der LfD das ISVB als [http://www.datenschutz-berlin.de/jahresbe/03/teil4_1.htm "Kriminalitätsschwerpunkt"], weil es beliebig zur privaten Recherche der MitarbeiterInnen genutzt wurde -- in einem Fall hat ein solcher Missbrauch auch mal zu 100 Tagessätzen geführt.

In einem [http://www.heise.de/newsticker/meldung/60432 Artikel über Poliks] wird ein System namens Asta der Berliner Justiz erwähnt.

NRW

Ehemals CEBI, PIKAS. [http://www.im.nrw.de/sch/151.htm Inzwischen auch POLAS]. In NRW sind damit landesweit rund 26.000 Polizeirechner in über 450 Dienststellen miteinander verbunden.

Als Vorgangsbearbeitung kommt das bayrische IGVP zum Einsatz.

Die "Zentrale Polizeitechnische Dienste" [http://www.zpd.nrw.de/] ist die Servicestelle für die NRW-Polizei, die u. a. POLAS bereistellt.

Rheinland-Pfalz

Offenbar fahren die nicht auf dem POLAS-Zug; jedenfalls [http://www.polizei.rlp.de/index2.htm?/060dienststellen/090polizeitechnik/095it_verfahren/020anwendung/090polis/top.htm berichtet die dortige Polizei] 2003 von einem System namens POLIS.net, das [http://www.chip.de/news/c_news_10505745.html laut Chip] in Zusammenarbeit mit Microsoft auf der Basis von .net gebaut wurde. Höchst bizarr bei diesen Angaben: In POLIS.net wurden 10 Millionen Datensätze aus dem Vorgängersystem importert. Genauere Angaben zur Natur dieser Datensätze gibt es nicht, aber bei einer Einwohnerzahl von rund 4 Millionen gerät mensch schon ins Grübeln...

RP setzt darüber hinaus die Vorgangsbearbeitung rsCase bzw. Easy ein.

Saarland

Die Lage im Saarland ist uns unklar. Früher mal hat das LKA Auftragsdatenspeicherung beim BKA bestellt, doch ist das 2000/2001 wohl wieder aufgegeben worden.

Sachsen

IVO, Integrierte Vorgangsbearbeitung; [http://www.polizei.sachsen.de/lka/2128.htm PE der sächsischen Polizei dazu] (2003) Dort ist die Rede von 44 Millionen Euro Gesamtinvestition; die PE hinterläasst den Eindruck, dass sich die sächsische Polizei rechtfertigt, den bundesweiten Trend zu POLAS zu ignorieren.

Das Auskunftssystem in Sachsen heißt PASS (Polizeiliches Auskunftssystem Sachsen). [UPDATE: Lt. eine Meldung im hessischen [http://www.hessen-egovernment.de/dynasite.cfm?dssid=70&dsmid=0&dspaid=13824 eGovernment-Portal] arbeitet Sachsen seit Anfang 2005 mit POLAS]. In seinem [http://www.landtag.sachsen.de/SLT_Online/Data/SDB/JB/12/12_TB.pdf 12. Tätigkeitsbericht] erwähnt der LfD Sachsen, dass private "Sicherheits"unternehmen in mindestens 556 Fällen Auskünfte aus PASS eingeholt haben, um die "Zuverlässigkeit" der BewerberInnen zu prüfen, offenbar unter Berufung auf die Einwilligung der Betroffenen und deren Auskunftsrecht.

Bayern

Die zentrale Datei in Bayern ist wohl der Kriminalaktennachweis KAN, analog zu den diveresen POLAS-Implementationen. Von wirklicher Analogie kann aber wohl nicht gesprochen werden, da das KAN offenbar erheblich mehr Daten pro BürgerIn speichert als das in anderen Ländern üblich ist. Der LfD befindet sich in einem Dauerstreit mit der Staatskanzlei, da diese es nicht einsieht, KAN-Einträge nach Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen zu löschen und dringend auch Ladendiebstähle für zehn Jahre speichern will.

Auch in Bayern ist die Vorgangsbearbeitung computergestützt. Bayern hat dazu die Datenbank IGVP geschaffen, die auch in Thüringen und NRW zum Einsatz kommt. Ob diese noch betrieben wird oder durch die privatwirtschaftliche entwickelte Software rsCase (in Bayern unter dem Namen Easy) komplett ersetzt ist, ist unbekannt.

Der Datenschutzbeauftragte von Bayern berichtet unter http://www.datenschutz-bayern.de/tbs/tb17/k5.htm von einer Vielzahl von Dateien in seinem Wirkungskreis:

  • PSV, PFAD -- Polizeiliche Sachbearbeitung/Vorgangsverwaltung, Personen- und Fall-Auskunftsdatei.
  • AFB -- Anhaltedatei (Daten aus Polizeikontrollen im Innenstadtbereich)
  • AHM -- Kfz-Fahndung-Anhaltemitteilung
  • FIRMA -- Verantworlichendatei
  • OK/OBB -- Erkenntnisdatei
  • JUBAN -- delinquente Jugendliche
  • PROFU, PRORE/ZU -- Prostitution
  • ZEG -- Streifenbericht
  • POLVA -- polizeilich relevante Veranstaltungen
  • AKRI -- gruppentypische Aggressionsdelikte/kriminogene Gruppierungen
  • Kontaktbereich, "Ein- und Auslauf"

Angesichts dieses Wildwuchses ist nicht überraschend, dass der Datenschutzbeauftragte anmahnte, dass es "unzureichende Festlegungen zur Zweckbestimmung der Datei, Speicherungsdauer der Daten und zum betroffenen Personenkreis" festzustellen gab.

Weitere bayrische Dateien:

Die Spudok-Datei "Gewaltbereite Personen aus den Bereichen Rechts- und Linksextremismus, politisch motivierte Skinheads und Ausländergruppen" (OFR-GEPE-S). Neckischerweise war diese DB illegal, weil Spudok nur für einzelne Ermittlungsverfahren zulässig ist und OFR-GEPE-S deliktgruppenspezifisch ist. Sie wurde auf Initiative des Datenschutzbeauftragten 1996 gelöscht. Die Daten wurden allerdings in die SDBY übernommen...

Staatsschutzdatei Bayern (SDBY) -- offenbar als Rückzugsgebiet ansonsten zu löschender Daten angelegt. In diese Datei kamen offenbar auch Daten von Leuten, die beim WWG 1992 in München wegen Nötigung (Pfeifen und Lärmen) personenkontrolliert wurden, deren Verfahren aber nachher eingestellt wurden. 2005 gab es mal wieder einen [http://www.taz.de/pt/2005/05/02/a0145.nf/text kleinen Skandal], als die Daten von über 500 von 816 am Rande der "Sicherheits"konferenzen 2002/03 in Gewahrsam genommenen Menschen in der SDBY auftauchten, darunter auch von 14jährigen Jugendlichen.

Bayern verfügt auch über ein eigenes Viclas-System (vgl. BKA) sowie über eine eigene Datei zu Prostitution.

Informationssystem der Bayrischen Polizei (IBP, 1996). Status unbekannt.

Grundsätzlich hat sich Bayern sicher eine unumstrittene Spitzenposition auf dem Feld des Missachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verdient.

Sachsen-Anhalt

DITRALIS enthält 62000 Fotos und Personenbeschreibungen von Leuten, die in den letzten fünf Jahren ED-behandelt wurden. Ersetzt älteres System, das nur an einzelnen Stellen verwendet werden konnte. Kosten: 1 ME, http://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/1079004.html

Vorgangsverwaltung IVOPOL [http://www.heise.de/newsticker/data/anw-06.03.02-010/ Heise dazu]

Schleswig-Holstein

Ehemals eigene Datenbank PED, mittlerweile INPOL-Land. Interessante Auskunfte sind auf Seite 14ff der [http://www.polizei.schleswig-holstein.de/zeitung/4_2003.pdf Polizei-Zeitung SH 4/2003] zu lesen.

Weiter gibt es die Vorgangsbearbeitung @rtus, die aber vermutlich schon wieder durch rsCase/Easy ersetzt ist.

Thüringen

Vorgangsverwaltung IGVP aus Bayern.

Mecklenburg-Vorpommern

Offenbar verwendet MV noch eine eigene DB namens PED (Polizeiliche Erkenntnisdabei); die Vorgangsverwaltung nennt sich EVA. Die Berichte des LfD stehen unter http://www.lfd.m-v.de/download.html

Laut [http://www.microsoft.com/germany/kundenreferenzen/show_cs_detail.asp?file=585866 Microsoft] wird das System LAPIS (Landes-Polizei-Informationssystems) entwickelt, welches bis 2006 landesweit eingesetzt wird. ([http://www.polizei.mvnet.de/index.php?option=content&task=view&id=263 Pressemeldung zu LAPIS vom 22.10.2004])

BKA

Global (BKA)

Eine "Auswertedatei", die 2001 vor Göteborg angelegt wurde. In der Einrichtungsanordnung ist die Rede von Erkenntnissen, die dem Erkennen von Zusammenhängen in Bezug auf Ereignisse, Institutionen bzw. Gruppierungen sowie Personen im Zusammenhang mit gewalttätigen Aktionen und anderen Straftaten militanter Globalisierungsgegner dienen können: http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node119.html

AFIS (BKA)

Automatisiertes Fingerabdruck-Indentifizierungssytem, Trennung in AFIS-P (Polizei, Ausländer; Daten aus ED-Behandlungen) und AFIS-A (AsylbewerberInnen). http://www.bfd.bund.de/information/tb9900/kap11/11_07.html [http://www.bka.de/pressemitteilungen/hintergrund/hintergrund2.html Selbstdarstellung des BKA] [^http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/13638/ Telepolis dazu]

Laut [http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3986344_REF1_NAV_BAB,00.html Tagesschau] vom 13. April 2005 sind ca. 13 Mio Fingerabdrücke in AFIS gespeichert.

Bisher wurden die Fingerabdrücke manuell mit Druckerschwärze auf Fingerabdruckblätter genommen und diese dann gescannt. Ab Mitte 2005 beginnt in Hamburg der Versuch, die Fingerabdrücke mittels Lichtsensor direkt zu digitalisieren [http://www1.ndr.de/ndr_pages_newsdetail/0,2984,NID20050701111424_NTBNDR_SPM890,00.html NDR-Bericht].

FIT-Datei (BKA)

Fundstellennachweis islamistischer Terrorismus - Eine streng geheime Bund-Länder Datei (BKA und Landeskriminalämtern) (Quelle: http://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/1309287.html)

Die deutsche Innenministerkonferenz denkt im Oktober 2004 über einen Nachfolger der FIT nach: [http://www.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/3_20Konferenzen/3.2_20Innenminister-Konferenz/3.2.5_20Beschl_C3_BCsse_20und_20Berichte/3.2.5.3_20Sitzung_20vom_2019.11.2004/NI/Anlage_20zu_20Nr._208,property=Dokument.pdf Innenministerkonferenz Möglichkeiten zur Schaffung von gemeinsamen Dateien von Polizeien und Nachrichtendiensten im Bereich der Terrorismusbekämpfung]

INPOL (BKA)

Siehe InpolFragen

Gendatenbank (BKA)

Die DNA Auskunftsdatei (DAD) wird seit April 1998 beim BKA aufgebaut.

  • Ende 2000: 72.300 Personendatensätze, 8800 Spurendatensätze.
  • Anfang 2002: 150.000 Datensätze.
  • November 2002: 236.000 Datensätze.
  • Dezember 2004: 386.000 Datensätze (davon 17% Spuren).
  • April 2005: über 400.000 Datensätze ([http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/artikel.php?id=88159 lt. Zeitungsbericht])

Faktoid der Woche: Verfizierte Tefferfälle [http://www.bfd.bund.de/information/tb9900/kap11/11_06.html weit überwiegend Eigentumsdelikte].

Reizvoll: Auf http://www.bka.de/profil/profil5.html schreibt das BKA von "unkodierten" Teilen der DNA in der Gendatenbank -- offenbar sind da nicht nur Profis am Werk.

Im Dezember 2004 half die DAD den Mord an Rudolf Moshammer aufzuklären, danach kam die Forderung die Datenbank "in die Routine des Erkennungsdienstes" einzubauen. [http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/188/46142/print.html]

In der die DNA Auskunftsdatei des Bundeskriminalamtes werden nicht die gesamte DNA, sondern nur acht ganz bestimmte Abschnitte gespeichert. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei zwei Menschen diese acht Merkmale gleich sind, liegt laut BKA bei 1:700.000.000. Die Chance, dass eine untersuchte DNA-Probe einer falschen Person zugeordnet werden könnte, ist damit äußerst gering, jedoch nicht ausgeschlossen.

ViCLAS (BKA)

"Violent Crime Linkage Analysis System", 7000 schwere Straftaten inkl. Angaben zu Sozialverhalten des Täters und Merkmalen des Opfers. Von der Kanadischen Polizei entwickelt, auch in UK, S, B, A, CS, NL.

http://www.zdnet.de/news/business/0,39023142,2120243,00.htm?l

http://www.bfd.bund.de/information/tb9900/kap11/11_04.html

ZaRD (BKA)

Zentrale anlassunabhängige Recherche in Datennetzen. Zunächst eine "menschliche Netzstreife" mit deutlichem Fokus auf Pornografie und verwandte Verbrechen -- nach Kinderpornografie an zweiter Stelle waren bei den [http://md.hudora.de/jura/ZaRD/ZaRD-Zahlen2001.pdf Verdachtsmeldungen 2001] aber immerhin schon "Staatschutzdelikte" mit 8.2% bzw. 89 Meldungen. Ganz offensichtlich konzentriert sich ZaRD aber auf halbwegs öffentliche Quellen (Usenet, IRC, WWW, Filesharing in dieser Reihenfolge). Angesichts der im Vergleich zu den tatsächlichen einschlägigen Delikten winzigen Zahl von 1086 Meldungen fragt mensch sich allerdings, was die Leute tun und wonach sie suchen. Immerhin lassen etwa [http://www.artikel5.de/artikel/bka-2000.html die Vorträge bei einer Infoveranstaltung] des BKA im Februar 2000 schon ahnen, dass die ZaRD-Leute größeres vorhaben.

Im September 2004 kündigt das BKA aber an, auch hier mit Datenbanktechnik [http://www.heise.de/newsticker/meldung/51185 Doppelermittlungen vermeiden] zu wollen -- die Datenbank soll mit Zoll, BGS und LKAs geteilt werden -- ob an den Einsatz von INPOL gedacht wird, ist nicht klar ("anlassunabhängig" mag ein Problem sein). Besonders neckisch aus Datenschutzsicht ist der Plan von ZaRD-Chef Wolfgang Schreiber, die "Idee auch international" zu "entwickeln".

APIS (BKA)

In der Arbeitsdatei PIOS - Innere Sicherheit (APIS) werden Daten gespeichert, die sich zu Straftaten aus dem Katalog der Staatsschutzdelikte zählen lassen, also die FDGO gefährden. Der Datenschutbeauftragte von Berlin [http://www.datenschutz-berlin.de/jahresbe/03/teil4_1.htm kritisiert] u.a. die Speicherung der Daten eines Robin-Wood-Aktivisten, der an Medienaktionen gegen den Castor und ein Staudammprojekt teilgenommen hatte, da der Terrosismusvorwurf nicht nachweisbar wäre.

Verfassungsschutz

Dank des Otto-Katalogs (Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002) sind im Wesentlichen alle Datenbanken von Finanzinstitutionen sowie von Post, Telekom und Airlines Datenbanken des Verfassungsschutzes. Wie weit diese Datenquellen regelmäßig genutzt werden, entzieht sich (wohl nicht nur) unserer Kenntnis.

Landesämter

Das NRW LfV unterhält das Personen-Informations-System (bis 1997: Abteilungs-Informations-System), in dem die Detaildaten gespeichert werden. Bundesweit verlinkt darauf NADIS.

Das Hessische LfV unterhält (seit etwa 2000) als Ergänzung zu NADIS auch noch [http://www.datenschutz.hessen.de/Tb31/K08P04.htm LARGO], das umfangreichere Datensätze enthalten soll.

Der VS trickst auch gerne mit seinen Datenquellen: Der LfD BaWü beanstandet 1996, dass er, der VS, das Ordnungsamt Stuttgart "bat", Informationen über AnmelderInnen von Infotischen an ihn weiterzugeben (und das Ordnungsamt das auch noch gemacht hat) -- http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1996/tb2.htm

Der Deutschlandfunk [http://www.dradio.de/dlf/sendungen/computer/282666/ berichtete 2004], dass der VS Brandenburg ein [http://www.siebel.com/ Siebel]-CRM (!) einsetzt, um seine Daten zu halten. Diese Konvergenz privater und staatlicher Schnüffellust ist schon deshalb bedenklich, weil privatem Wissensdurst rechtlich (noch) weit weniger Grenzen gesetzt sind als staatlichem und zumindest mal Begehrlichkeiten geweckt werden. "Sicherheitsbehörden nutzen nur einen Bruchteil der Fähigkeiten, die Privatindustrie nutzt oder nutzen könnte... das macht natürlich auch etwas nachdenklich," sagt etwa NRW VS-Boss Hartwig Möller. Interessanterweise verweist der VS Brandenburg in dieser Sache auf die Öffentlichkeitsarbeit des DLF.

NADIS (VS)

Datenbank des VS und der anderen Geheimdienste. Offenbar aufgeteilt in mehrere Bereiche, darunter

  • PZD (Personenzentraldatei)

Es besteht eine Verkoppelung mit INPOL. Die rechtliche Grundlage dafür ist mir wenigstens in Vor-Ottokatalog-Zeiten unklar.

NADIS ist offenbar im wesentlichen eine Nachweisdatei, d.h. es zusätzlich zu den Daten der Person oder Gruppe (inklusive Identifizierungsmerkmalen) nur vermerkt, ob Erkenntnisse vorliegen und wenn ja, wo.

Bei der Innenministerkonferenz am 1. Juli 2004 in Saarbrücken ist in der sog. [http://www.innen.saarland.de/index_10824.htm "Saarbrücker Erklärung"] die Modernisierung von NADIS beschlossen worden: "Modernisierung des nachrichtendienstlichen Informationssystems NADIS: Das antiquierte NADIS-System weist erhebliche Defizite auf. Der Bund hat deshalb die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen zu einer grundlegenden Modernisierung dieses auf der Datenbankarchitektur der 70-er Jahre beruhenden NADIS-Systems zu schaffen. Künftig müssen zu Personen und Objekten die Sachinformationen, die eine Gefährdungseinschätzung ermöglichen, beim Zugriff unmittelbar ersichtlich sein."

Statistik der gespeicherten Personen

  • 2005 - 1.003.959
  • 2004 - 985.300
  • 2003 - 942.350
  • 2002 - 925.650
  • 2001 - 972.915
  • 2000 - 908.328

    (Quelle:VS-Jahresberichte)

Speicherungsdauer in NADIS im Regelfall [http://torpedokaefer.de/kldeve.html 15 Jahre].

Fußball WM 2006

Im Vorfeld der Fußball WM wird NADIS zur Überprüfung von ca 200.000 Personen (Bauarbeiter, Techniker, Hausmeister oder Würstchenverkäufer) herangezogen (Quelle: [http://www.taz.de/pt/2006/01/20/a0234.1/text.ges,1 TAZ]).

Andere Behörden

ZStV

Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister (ZStV)

Inhalt und Bestand: Beim ZStV handelt es sich um eine länderübergreifende (bundesweite), 1999 in Betrieb genommene Datenbank. In ihr erfasst werden alle Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften und die in diesem Rahmen anfallenden Daten zur Person des Beschuldigten, zu Tatvorwurf und Tatzeiten, ermittelnde Polizeibehörde, Erledigung des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens (§ 492 StPO).

Das Register umfasst nach Angaben des Bundesdatenschutzbeauftragten derzeit ca. 7,65 Mio. Datensätze. Der endgültige Bestand soll sich auf rund 30 Mio. Datensätze belaufen.

Gesetzliche Grundlage sind § 492-495 StPO.

Zugriffsberechtigte: An das Register angeschlossen sind die überwiegende Mehrheit aller Staatsanwaltschaften. Weiter verfügen Finanzbehörden, Waffenbehörden, Steuer- und Zollfahndungsdienststellen, soweit diese im Einzelfall repressiv tätig sind, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), einige Landesämter für Verfassungsschutz, sowie der Militärische Abschirmdienst (MAD) über Zugriffrechte (§ 492 StPO). Gesetzliche Grundlagen für einen Zugriff von Polizeibehörden sind nicht bekannt, es scheinen aber welche zu bestehen (?). Insgesamt also sehr weit gefasste Zugriffsrechte.

Speicherfrist: In Strafverfahren, die mit einem Urteil (ohne Freispruch) enden, erfolgt die Löschung bei gleichzeitiger sofortiger Eintragung der Urteilsdaten in das Bundeszentralregister. Wird der Beschuldigte freigesprochen oder die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, sind sie Daten nach zwei Jahren zu löschen. Wird in dieser Zeit jedoch ein weiteres Verfahren eröffnet, bleiben die alten Daten bis zur Löschung auch der neueren erhalten (§ 493 StPO). Es kommt jedoch anscheinend auch nach dem offiziellen Ende der Speicherungsfrist zur weiteren Aufbewahrung. Vgl. auch PannenGeschichten.

Auskunftsersuchen: Der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfD) hat klar formuliert, dass Auskünfte über Eintragungen nach § 495 Strafprozessordnung (StPO) auf Antrag zu erteilen sind. Nach § 495 StPO entscheidet jedoch das Bundeszentralregister im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft, die die Datensätze geliefert hat, über die Erteilung eines Aukunftsersuchens. Inwieweit diese die Ansichten des BfD teilen, ist unklar. Es scheint jedoch eine Praxis der Auskunftserteilung zu existieren. Umstritten war und ist nach wie vor, ob aus dem Register Auskünfte auch dann erteilt werden sollen, wenn dort keine Einträge vorhanden sind (so genannte Negativauskünfte). Vonseiten des Bundesjustizministeriums (BMJ) und des ZStV wurde die Befürchtung geäußert, eine solcherart praktizierte Auskunftserteilung ermögliche eine Ausforschung des Registers. Deshalb sei es nötig, Auskünfte generell nur über abgeschlossene oder dem Beschuldigten bereits bekannt gewordene Ermittlungsverfahren zu erteilen.

Diese Befürchtung lässt sich zwar nicht durch Fakten belegen und auch das ZStV, das hierzu eigens eine Statistik führt, hat bisher keine konkrete Ausforschungsgefahr festgestellt; eine Umfrage ergab aber trotzdem, dass einige Staatsanwaltschaften wegen der genannten Bedenken dem zentralen Register keine Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität melden.

Es ist daher davon auszugehen, das einem möglichen Auskunftsersuchen (unabhängig vom konkreten Ermittlungszusammenhang) nicht, bzw. nur unzureichend nachgekommen wird.

AZR

Ausländerzentralregister mit Wohnsitzen und Aufenthaltsverfügungen. Das AZR wird vom Bundesverwaltungsamt in Köln geführt [http://www.bva.bund.de/aufgaben/azr/ 1]. Einträge im AZR werden in INPOL vermerkt.

Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über das Ausländerzentralregister vom 02. September 1994 ([http://www.aufenthaltstitel.de/azrg.html AZRG]).

Im AZR waren 1999 über 11 Millionen personenbezogene Datensätze gespeichert. Da die Innenministerkonferenz im Juni 2005 eine Datenbereinigung beschloss, ist davon auszugehen, dass die Inhalte des AZR eine heterogene Qualität besitzen [http://www.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/3_20Konferenzen/3.2_20Innenminister-Konferenz/3.2.5_20Beschl_C3_BCsse_20und_20Berichte/3.2.5.1_20Sitzung_20vom_2021.11.2003/NI/Beschl_C3_BCsse,property=Dokument.pdf 2]

MARIS

Migration Asyl ReIntegrationsSystem, beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, löst ASYLON ab.

BZR (BAW)

Bundeszentralregister, geführt von der Bundesanwaltschaft in Bonn. DB über Vorstrafen. Legal mit Inpol gekoppelt. Ab 2005 ebenfalls [http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=1401 Kopplung mit den spanischen und französischen Strafregistern]. Gehen auch diese Daten weiter in INPOL? Dürfte das BKA sowas?

ZEVIS

Zentrales Verkehrs-Informationssystem. Datenaustausch mit INPOL ist legal und wird praktiziert. Geführt vom Kraftfahrtbundesamt, beantwortet [http://www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/zevis/zevis1.htm 70000 Anfragen pro Tag]. Speichert Informationen über 54 Millionen Kfz und 5.3 Millionen Anhänger (kein Scheiß) sowie die "Flensburger Punkte".

BAN

Bundesgrenzschutzaktennachweis -- eine Datenbank, die der BGS unter konsequenter Missachtung aller [http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node128.html Mahnungen des BfD] führt. Ist insbesondere für Nichtdeutsche und CastorgegnerInnen interessant -- letztere, weil der BGS ja die Bahnpolizei beerbt hat.

Grundlage des BAN ist das [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgsg_1994/index.html Gesetz über den Bundesgrenzschutz], in dem festgelegt ist, dass der BGS Personendaten und besondere Merkmale, die Kriminalaktennummer, Tatzeite und Tatorte und natürlich Tatvorwürfe durch Gesetz und nähere Beschreibung speichern darf. Alles andere ist nicht erlaubt. War nur ein Scherz: Natürlich darf der BGS speichern, was er will, weil er nämlich zusätzlich alles speichern darf, was der Eigensicherung dient oder damit zu rechnen ist, dass es weitere Straftaten geben wird.

INZOLL

Informationssystem des Zolls, wird beim Zollkriminalamt in Köln geführt.

Eingerichtet 1980, wurde bis mindestens 1996 nur mit BDSG als Rechtsgrundlage betrieben (mit anderen Worten illegal, was der BfD damals auch rügte). Zu diesem Zeitpunkt enthielt die Datei rund 1000000 Sachverhalte und 500000 Datensätze zu Personen und Firmen.

Speicherfrist war damals regelmäßig 10 Jahre, und zwar auch für schlichte Ordnungswidrigkeiten, nur in Ausnahmefällen (Verwarnungen) 3 Jahre; gespeichert werden auch Amtshilfeersuchen ausländischer Behörden (von denen natürlich in der Regel keine Meldung über etwaige Einstellungen kommt).

Zugriff haben diverse Stellen des Zolls, die Oberfinanzdirektionen (21) und das Bundesministerium der Finanzen (das die Aufsicht über den Zoll führt). Ab dem 1.3.2005 haben auch Staatsanwaltschafen direkt auf INZOLL Zugriff.

Vgl. auch InpolFragen, Falldatei Rauschgift.

KOBRA

Ebenfalls zum Zoll betriebene Datenbank zur Ermittlung von Verstößen gegen das Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetz.

["Glossar"]


CategoryCategory