Unterschiede zwischen den Revisionen 2 und 4 (über 2 Versionen hinweg)
Revision 2 vom 2017-01-25 19:11:54
Größe: 914
Autor: anonym
Kommentar: +17/5136 beteuert BKA-only DORIS
Revision 4 vom 2018-05-15 08:18:54
Größe: 635
Autor: LilaBlume
Kommentar:
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 1: Zeile 1:

<<bkamig()>>
Zeile 3: Zeile 6:
des [[Datenbanken BKA|BKA]]; sie wird nach <<BtDS(17/5136)>> jedenfalls
teilweise bei „der Bekämpfung der PMK-links” eingesetzt.
des [[Datenbanken BKA|BKA]].
Zeile 6: Zeile 8:
<<BtDS(17/4833)>> führt weiter aus: „Staatsschutzdienststellen sowie
Staatsanwaltschaften liefern Informationen im Sinne der Datei
auf konventionellem Wege an. Das BKA
<<BtDS(17/4833)>> sagt dazu: „Staatsschutzdienststellen sowie
Staatsanwaltschaften liefern Informationen im Sinne der Datei [es geht im
Kontext um linke Politaktivist_innen] auf konventionellem Wege an. Das BKA
Zeile 10: Zeile 12:
außerdem hätten Behörden außerhalb des BKA „keine Zugriffe auf diese Datei.”
Es ist unklar, warum das dann keine Amtsdatei ist; inhaltlich schein
die Regierung das aber so zu meinen, denn in <<BtDS(17/5136)>> wiederholt sie:
recht unmissverständlich ”Andere Behörden des Bundes und der Länder [als
das BKA] haben keine Zugriffe auf diese Datei.”
außerdem hätten Behörden außerhalb des BKA „keine Zugriffe auf diese Datei”
(warum es dann keine Amtsdatei ist, ist unklar).

Diese Seite behandelt alte, möglicherweise nicht mehr bestehende Infrastruktur des BKA. Das BKA bastelt gerade (2017-2019) in großem Stil an seiner EDV (und der der Länder), und es ist unklar, was eigentlich derzeit wie läuft. Mehr Infos bei PIAV. Wer konkrete Informationen hat, möge sie bitte hier (oder an geeigneter Stelle) einarbeiten.

Das Dokumentations-, Recherche- und Informationssystem (DORIS) ist eine Zentraldatei (d.h. BKA sammelt und verteilt Informationen an die Landespolizei) des BKA.

Bundestags-Drucksache 17/4833 sagt dazu: „Staatsschutzdienststellen sowie Staatsanwaltschaften liefern Informationen im Sinne der Datei [es geht im Kontext um linke Politaktivist_innen] auf konventionellem Wege an. Das BKA speichert die im Rahmen seiner Zuständigkeit gewonnenen relevanten Daten”; außerdem hätten Behörden außerhalb des BKA „keine Zugriffe auf diese Datei” (warum es dann keine Amtsdatei ist, ist unklar).