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Revision 26 vom 2010-11-10 17:53:00
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Autor: LilaBlume
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Revision 27 vom 2011-01-11 10:05:57
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Autor: anonym
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Datenbanken in Baden-Württemberg

Rechtsgrundlagen

BaWü ist für Zwecke der Datenspeicherung recht spektakulär, weil das Polizeigesetz seit November 2008 praktisch beliebige Speicherungen ("Verdachtsspeicherung") für zwei Jahre erlaubt, d.h. die Polizei braucht nicht mal mehr irgendwelche künstlichen Ermittlungsverfahren oder so etwas anstrengen, sie speichern einfach, was sie wollen (§38 PolG (2)f). Der 29. TB LfD BaWü, 2.1.1.1 spricht in diesem Zusammenhang von der Speicherung von "Fiktion". Es ist derzeit unklar, wie das z.B. mit der Verlängerung von Speicherfristen der Bestandsdaten interagiert.

BaWü hat im 2008er PolG außerdem noch eine Ausschreibung zur gezielten Kontrolle (ähnlich der gezielten Variante von Artikel 99-Ausschreibungen im SIS) vorgesehen, also von der Polizei verfügte Wünsche, Leute bei Antreffen zu filzen. Das war zwar bisher schon mehr oder minder Praxis (bei entsprechenden Speicherungen in POLAS); trotzdem gibt die Kodifizierung einen klaren Push im Law-and-Order-Wettrennen.

Auskunftssysteme der Polizei

POLAS

Vgl. Länderübergreifende Software.

AD PMK

Wahrscheinlich unabhängig von POLAS existiert seit 2003 die Datei "Politisch Motivierte Kriminalität", in der 2005 40000 Personen gelistet waren (statistisch eineR von 250 BügerInnen des Landes -- Angaben laut LfD-Bericht 2005). Zugriff haben mindestens alle Dienststellen des Staatsschutzes (auch 28. TB LfD BaWü, 2.1/2.1).

An der AD PMK bemängelt der LfD 2005 unter anderem, dass für Speicherungen zum Teil keine Belege existieren (d.h. Akten zu den Vorwürfen, die zur Speicherung führten existieren nicht oder nicht mehr). Weiter wurde etwa ein Mann, der wegen häuslicher Gewalt auffiel, in die AD PMK aufgenommen, weil er aus Marokko kam, ebenso ein Gastwirt, der die Sperrstunde verletzt hat (er war türkischer Herkunft), ein Asylbewerber, weil er die Residenzpflicht verletzt hat (er kam aus Kamerun), ein Mensch, weil er ein Taxiunternehmen angemeldet hat (er war Türke). In jedem Fall ist ein politischer Hintergrund der Taten nicht erkennbar.

Besonders heikel an der AD PMK ist, dass die Polizei sehr großzügig mit dem Gruppenfeld umgeht, in dem kodiert ist, ob die gespeicherte Person etwa Täter oder Zeuge ist. Häufig steht darin "andere Person", mithin also "wir wissen auch nicht, warum wir ihn hier speichern, aber wir fanden, dass wir das tun sollten". Das betrifft Personen, die etwa einen Ausweis als verloren gemeldet haben, die einen Waffenschein erworben, ein Gewerbe angemeldet oder ein Freitagsgebet besucht haben (in letzterem Fall hatte die Polizei eine Razzia durchgeführt und alle 188 vorgefundenen Personen gespeichert).

Der LfD berichtet 2007 weiter (28.TB), die Zahl der gespeicherten Personen sei auf seine Kritik hin deutlich (auf 29000 zum 29.11.2007) reduziert worden, insbesondere habe es nur noch 338 (statt 24000) "andere Personen" gegeben.

Im gleichen TB, 2.1/2.3 beklagt der LfD, dass der Staatschutz häufig Auskunft aus der AD PMK verweigert, und zwar nicht, um "taktisches Vorgehen der Polizei vor Ort geheim zu halten, sondern nicht offen darzulegen, dass solche Erkenntnisse als Indizien gespeichert werden". Die "Erfahrung in den einzelnen Szenen" belege, dass die Betroffenen nach Kenntnis der "polizeilichen Vorgehensweise" ihr Verhalten ändern würden und dadurch die "polizeiliche Aufgabenwahrnehmung erschweren bzw. unmöglich machen". Die Aufgaben würden auch umfassen, Belege dafür zu sammeln, "dass die Einstellung des Betroffenen auch weiterhin dem Ziel dient, Einfluss auf den demokratischen Willensbildungsprozess zu nehmen" -- und das ist nach Meinung der Polizei Baden-Württemberg strafwürdig.

Der LfD sagt dazu ganz richtig: "Aus meiner Sicht offenbart diese Erklärung ein geradezu erschreckendes Verständnis von den Aufgaben der Polizei im demokratischen Rechtsstaat." Entsprechend ist die Auskunftsverweigerung für ihn "unzulässig, ja sogar für rechtsmissbräuchlich" -- eine Ansicht, der sich vermutlich auch alle Gerichte (mit möglicher Ausnahme baden-württembergischer Verwaltungsgerichte) anschließen werden.

Speicherfrist in der AD PMK ist in der Regel drei Jahre, Anfang ist der Tatzeitpunkt. Das LKA hat diese Speicherfrist manipuliert, indem die Frist erst bei Speicherung loslief. Auf diese Weise waren 2005 noch Daten einer Castorgegnerin gespeichert, die beim März-2001-Castor aktiv gewesen war.

Kreuzspeicherungen in INPOL und der AD PMK deuten darauf hin, dass Speicherungen in der AD PMK jedenfalls gelegentlich in INPOL landen und dort dann bundesweit einsehbar sind.

SKB-Datenbank

Die Arbeitsdatei "Szenekundige Beamte" alias SKB-Datenbank soll Fußballfans und ähnliche erfassen; bekannt wurde sie im 29. TB LfD BaWü, 2.1/2.1 als Quelle für Gefährderanschreiben.

In Wirklichkeit ist das System bis 2010 geführt als Satz von lokale n Arbeitsdateien bei elf Polizeidienststellen.

Enthalten sind neben Angaben zur Person auch Fotos, Beschäftigungsverhältnisse ("Angaben zum Arbeitgeber"), Fahrzeug, Stadionverbote, Mitgliedschaften in Fangruppen, Spielteilnahmen, Einschätzung der "Gewalttätigkeit" und, klar, Freitextfelder.

Ende 2010 sollen die lokalen Datenbanken auf ein zentrales System umgezogen werden, etwa um wenigstens rudimentär Datenschutz (z.B. Auskunftsrecht, Aussonderung) gewährleisten zu können.

PAD

Seit 1973 geführte und mittlerweile eingestellte Personenauskunfts- und Falldatei des LKA BaWü, traditionell ergänzt durch eine "Modus-Operandi"-Datei MOD (die allerdings selten in der öffentlichen Schusslinie war und daher vermutlich eine nutzlose Kriminologenfantasie war). "In der PAD speichert die Polizei alle zur Straftatenbekämpfung wichtigen Daten über mutmaßliche und tatsächliche Straftäter; sie gibt auch Auskunft über Vermißtenfälle und dient der Erstellung der polizeilichen Kriminalstatistik. Jeder Polizeibeamte kann über die breit gefächerten dezentralen Zugriffsmöglichkeiten die PAD rund um die Uhr abfragen." (http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1996/tb2.htm)

Im Gegensatz zur generellen Regelung der Löschung der Daten nach fünf Jahren galt beim PAD bis 1992 eine Zehnjahresfrist.

Ein paar der Felder, die in PAD erfasst waren, sind bekannt und dürften so oder ähnlich auch in den Nachfolgesystemen stehen: Geburtsname (PGB), Vorname (PVN), PHW, Löschungstermin (PLD) -- mit P fangen offenbar zur Personentabelle gehörende Felder an), sachbearbeitende Polizeidienststelle (TSD), Tatortgemeinde (TGM), Straftat (TSH), Tatzeit (TTZ), Schaden (TSS) -- mit T fangen offenbar Felder aus der Tatentabelle an --, Kriminalakten führende Dienststelle.

Links zu PAD:

* http://www.bawue.gruene-fraktion.de/rsvgn/rs_dok/0,,18185,00.htm

Vorgangsbearbeitung

Baden-Württemberg betreibt ComVor; wo das wie geregelt ist, wäre mal recht interessant.

Dazu kommt das Lagebildinformationssystem LABIS. Dort werden "Vorkommnisberichte" samt persönlicher Daten der Betroffenen für 12 Monate gespeichert, um einfaches Data Mining zu ermöglichen (häufen sich bestimmte Tattypen irgendwo? Könnte es Zusammenhänge geben)?

Weiteres

Vermutlich betreibt das LKA mindestens eine separate "Staatsschutzdatei" (vgl. LfD 1997). 1997 schien das jedoch noch weitgehend per Zettelkasten zu laufen.

Verfassungsschutz

Außer NADIS nichts bekannt.

Ein nettes Beispiel für die Methoden des VS nennt der LfD BaWü 1996: Der VS "bat" das Ordnungsamt Stuttgart, Informationen über AnmelderInnen von Infotischen an ihn weiterzugeben (das Ordnungsamt hat das auch noch gemacht) -- http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1996/tb2.htm

Skandale

POLAS

2007 berichtet der LfD BaWü von einem Fall, in dem ein Mann aus dem Enzkreis immer wieder schikanösen Kontrollen ausgesetzt war, ohne dass er auch nur von einem Ermittlungsverfahren gegen ihn gewusst hätte. Er wendet sich an den LfD, der von der Polizei die Auskunft bekommt, die Daten über den Betreffenden seien gelöscht worden. Es ist ziemlich offensichtlich, dass es der Polizei selbst peinlich war, was sie gespeichert hatte. Diese "Oops-Löschung" ist übrigens bei Auskunftsersuchen nicht selten zu beobachten.

LABIS

Im TB 27 berichtet der LfD BaWü, dass ein Mann der in Zeiten der Vogelgrippe einen toten Eichelhäher gemeldet hat, für ein Jahr in LABIS gespeichert wurde (zumal, ohne dass der Eichelhäher irgendwas mit Grippe zu tun hatte).

PAD

Vor allem das PAD war Zeit seiner Existenz ein Quell endloser Gram für den LfD. Zitat Thomas Oelmayer, innen- und rechtspolitsicher Sprecher der Grünen (Jahreszahl?): "Die Rechtswidrigkeit der Behördenpraxis ist seit Jahren bekannt, und jedes Jahr wird Abhilfe gelobt. Trotzdem werden Jahr für Jahr dieselben Verstöße gemeldet."

Ein paar Beispiele dazu:

1995 ließ ein Mannheimer Polizist sieben Leute über PAD und INPOL abchecken, um zu sehen, ob sie seiner Partei würdig seien. Er wurde zu einer Geldbuße verurteilt (17. TB LfD BaWü, 2.3).

In PAD gab es um die Jahrhundertwende PHWs "Betäubungsmittelkonsument" (BTMK) oder "Konsument harter Drogen" (DROG) für deutlich über 1000 Personen, für die gar kein entsprechendes Delikt erfasst war (http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/tb02/tb02-2.html#t2_1_2) Interessanterweise kamen die einspeichernden Stellen zu diesen PHWs wegen Vermerken aus anderen Bundesländern ("Btm-Erwerb am 5. Jan. 1998 (Haschisch)") und ergo über INPOL.

Das PAD hatte einen so genannten KAN-Marker für besonders schwere Straftaten -- KAN für die entsprechende Unterdatei des alten INPOL-Systems. Datensätze mit diesem KAN-Marker wurden automatisch für 10 Jahre gespeichert und eben in den KAN übertragen.

Im April 1996 waren bei 102000 Personen KAN-Marker gesetzt, bei 58000 davon automatisch (aufgrund von Tatvorwurf oder §100 StPO). Die PD Balingen hatte bei 66% ihrer Eintragungen, die PD Offenburg bei 59% ihrer Eintragungen KAN-Marker gesetzt (http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1996/tb2.htm). Das Betraf gerne auch Trivialdelikte. Für 1996 verzeichnet der LBD ein paar nette Beispiele:

  • Ein Mann hat zwei Ster Kirschbaumholz im Wert von 100 DM statt beim Auftraggeber bei sich zu Hause abgeladen. Er landete im KAN, Tatvorwurf Hehlerei.
  • Vier Anti-Jagd-AktivistInnen, die mit Transpis und Trillis eine Jagd störten, bekamen wegen Nötigung ihren KAN-Marker.

  • Ein Kurierfahrer konnte die Rechnung seiner Tankstelle (590 Mark) nicht bezahlen. 10 Jahre Speicherung wegen Betrugs.
  • Ein Bauherr, der Differenzen mit dem Bürgermeister hatte, drohte, zwei Polizeibeamte, die ihn beim Bauen stören wollte, umzufahren. 10 Jahre Speichern wegen Widerstands.
  • Eine Person soll im Verlauf von Mietstreitigkeiten den Kellerraum einer anderen Person betreten haben: 10 Jahre Speichern wegen Hausfriedensbruchs.
  • Ein Fliesenleger hat schwarz gearbeitet, kam mit einem Auftraggeber in Konflikt und stieg in dessen Wohnung ein, um offensichtlich sein eigenes Arbeitsmaterial zurückzuholen. Das vom Wohnungsbesitzer eingeleitete Verfahren endete mit Einstellung, die Daten blieben 10 Jahre im PAD.
  • Zwei Schüler stifteten auf Veranlassung des Vertrauenslehrers einen Mitschüler an, ein Bröckchen Dope zu besorgen. Da Drogentests negativ auffielen und alles darauf hindeutete, dass der Schüler sich einfach wichtig machen wollte, wurde bereits das Ermittlungsverfahren eingestellt. Dennoch wanderte der Jugendliche für fünf Jahre ins PAD und in den KAN. Ein schlichter Cannabiskonsum führte bei einer erwachsenen Frau zu 10 Jahren PAD und KAN.

AD PMK

Die AD PMK ist insgesamt ein Skandal (s.o.). Der Lfd hat aber 2007 ein paar besonders nette Häppchen herausgefischt. Zu einer Tierrechtsaktivistin war da u.a. gespeichert (Zitate offenbar aus der AD PMK):

  • im Januar 2004 vertritt sie ihre Organisation bei einer angemeldeten Kundgebung, bei der "4 Teilnehmer mit Trillerpfeifen ihren Unmut gegen Tierversuche ausdrücken".
  • im gleichen Monat meldet sie eine Demonstration vor dem Gebäude einer Pharmafirma an, bei der "5 Teilnehmer Flugblätter verteilt und themenbezogene Transparente gezeigt" haben.
  • sie meldet etliche Male eine "Protestkundgebung und Infostand für Informationsfreiheit, Datenschutz, Meinungsfreiheit usw.". In einem Fall bemerkt der Staatsschutz, es würden "5-8 Teilnehmer" erwaretet.
  • sie meldet eine öffentliche Versammlung mit 5-8 erwarteten Teilnehmern an, bei der Passanten über das Thema Tierrecht "mit Schwerpunkt Pelzhandel" informiert werden sollen.

Über ein Mitglied von (vermutlich) Greenpeace hat der Staatschutz z.B. gespeichert (editiert):

  • Anmeldung von Kundgebung und Infostand gegen "das fortschreitende Verschwinden der Fische aus dem Meer"
  • Versammlungsleiterin bei einer Aktion [...] zum Thema "Globale Klimaerwärmung" (incl. Name der Tankstelle).
  • Teilnehmerin an einer Demonstration [...] gegen einen Excellox-Transport aus dem Kernkraftwerk in das Wiederaufbereitungslager Sellafield.
  • Veranstalterin (FWIW) einer Spontan-Demo [...] zum Thema "Urwaldzerstörung". Es wurden Flugblätter an Passanten verteilt und ein Plakat mit der Aufschrift "Recycling statt Kahlschlag" aufgehängt.
  • Teilnehmerin einer Atkion in der Innenstadt vor mehreren Objekten (meist Kaufhäuser) [...] wegen dort angeblich verkauften genmanipulierten Lebensmittel statt. Die Versammlungen waren nicht angemeldet. Es wurden Flugblätter verteilt und mindestens ein Stofftransparent gezeigt.
  • Horror im Wortlaut: Die Protestaktion der ... im März 2006 zum Thema "Gegen die Verwendung von Gen-Pflanzen in Lebens- und Futtermitteln" in ... wurde von [der Betreffenden] angemeldet und geleitet. Mit einem Banner, einem ca. 2 m hohen Joghurtglas (Durchmesser von ca. 1,50 m) sowie einer ca. 3 m hohen Milchflasche wurde auf die Versammlung aufmerksam gemacht. Außerdem wurde eine themenbezogene Umfrage durchgeführt und Flugblätter von ... verteilt, auf denen u. a. Gründe gegen Gentechnik aufgeführt waren. ... Außerdem werden die Leser der Flugblätter aufgefordert, ihren Supermarkt zu bitten, nur noch Milchprodukte zu verkaufen, die garantiert ohne Gen-Pflanzen im Tierfutter erzeugt werden
  • und so fort, bis hin zu Hinweisen auf einen "überdimensionalen aufblasbaren Jaguar", der bei einer Aktion gezeigt wurde.

Sprengstoffschmuggel

Im 25. TB (2.1/4.3) berichtet der LfD vom interessanten Fall eines Menschen, der aus Thailand zurückkehrte und kurz im Verdacht stand, bei der Einfuhr von satten 25 kg Feuerwerkskörpern geholfen zu haben. Das reichte für eine ED-Behandlung und eine Datenwanderung von INZOLL zu INPOL und schließlich über PAD ins POLIS-BW. Der Mensch erfuhr schließlich über einen Freund von den noch gespeicherten Daten und erreichte eine umgehende Löschung.

Ähnlichkeitssuche

Im 25. TB (2.2/3) erzählt der LfD, wie eine Frau im Rahmen eines Prozesses Akteneinsicht beantragte und in ihren Akten einen Auszug aus dem ZStV fand. Die Staatsanwaltschaft hatte ganz cool eine "Ähnlichkeitsabfrage" durchführen lassen, um zu sehen, ob gegen diese Frau etwas vorlag und das Ergebnis zu den Akten gelegt hatte. Darin waren dann sieben andere Personen verzeichnet, unter anderem auch eine Mitarbeiterin eines Landratsamts. Gegen sie lief mal ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung, das allerdings längst eingestellt war. Die Frau rief die besagte Mitarbeiterin an, die Staatsanwaltschaft schämte sich zu spät.