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Kommentar: Korrektur VS-Gesetz
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= Datenbanken in Baden-Württemberg =

== Rechtsgrundlagen ==
 * [[http://doks.gew-bw.de/LDSG-BW_141204.pdf|Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg idF. 14.12.2004, GBl.]]

 * [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=PolG+BW&psml=bsbawueprod.psml|Polizeigesetz Baden-Wüttemberg]] von 2008
 *
[[http://repression.blogsport.de/images/lvsg.pdf|Gesetz über den Verfassungsschutz in Baden-rttemberg]]

Ba``Wü ist für Zwecke der Datenspeicherung recht spektakulär, weil das Polizeigesetz seit November 2008 praktisch beliebige Speicherungen
("Verdachtsspeicherung") für zwei Jahre erlaubt, d.h. die Polizei braucht nicht mal mehr irgendwelche künstlichen Ermittlungsverfahren oder so etwas anstrengen, sie speichern einfach, was sie wollen (§38 PolG (2)f).  Der <<Doclink(2008-LfDBaWue-Bericht29.pdf,29. TB LfD BaWü)>>, 2.1.1.1 spricht in diesem Zusammenhang von der Speicherung von "Fiktion". Es st derzeit unklar, wie das z.B. mit der Verlängerung von Speicherfristen
= Rechtsgrundlagen =

 * [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=PolG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true|Polizeigesetz Baden-Wüttemberg]] von 2020
 * [[https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/3un/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VerfSchutzGBW2006rahmen&doc.part=X|Gesetz über den Verfassungsschutz in Baden-Württemberg]]


Ba``Wü hat im
2008er PolG eine Ausschreibung zur gezielten Kontrolle
(ähnlich der offenen Beobachtung von nach Artikel 99-Ausschreibungen im
[[SIS]]) vorgesehen. Eine solche Ausschreibung verpflichtet die Polizei,
die Ausgeschriebenen zu durchsuchen, wenn sie angehalten werden. Bei
entsprechenden Speicherungen in [[POLAS]] war dies zwar zuvor schon
Praxis, aber immerhin noch ein
Gesetzesverstoß.

Jemand hat <<Doclink(2007-bawue-comvoreo.pdf,das Verfahrensverzeichnis f
ür die Vorgangsverwaltung ComVor)>>
(in etwa die Errichtungsanordnung) von ComVor befreit -- minus die Passagen,
die die Obrigkeit
in BaWü für zu heikel für die ungewaschenen Massen hält.

== Anlasslose Speicherung ==


Ba``Wü ist für Zwecke der Datenspeicherung recht spektakulär, weil das
Polizeigesetz seit November 2008 praktisch anlasslose Speicherungen
("Verdachtsspeicherung") für zwei Jahre erlaubt, d.h. die Polizei braucht nicht mal mehr irgendwelche künstlichen Ermittlungsverfahren oder so etwas anstrengen, sie speichern einfach, was sie wollen (§38 PolG (2)f).

Der <<Doclink(2008-LfDBaWue-Bericht29.pdf,29. TB LfD BaWü)>>, 2.1.1.1 spricht in diesem Zusammenhang von der Speicherung von "Fiktion". Es st derzeit unklar, wie das z.B. mit der Verlängerung von Speicherfristen
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Ba``Wü hat im 2008er PolG außerdem noch eine Ausschreibung zur gezielten Kontrolle (ähnlich der offenen Beobachtung von nach Artikel 99-Ausschreibungen im [[SIS]]) vorgesehen. D.h. die Polizei ist verpflichtet Leute, die zur gezielten Kontrolle gespeichert sind, zu durchsuchen wenn sie angehalten werden oder bei anderen Personalienkontrollen. Dieses war zwar bisher schon mehr oder minder Praxis (bei entsprechenden Speicherungen in [[POLAS]]), trotzdem gibt die offizielle Erweiterung einen klaren Push im [[Neoliberalismus|neoliberalen]] Law- and Order-Wettrennen.


== Auskunftssysteme der Polizei ==

=== POLAS ===
POLAS ist ein Akten-Nachweissystem für Fälle und Personen gegen die ein [[Ermittlungsverfahren]] eingeleitet wurde.

 ''Vgl'' [[Länderübergreifende Software]] und [[POLAS]]

Im <<Doclink(2011-lfdbawue-tb30.pdf,30. Tätigkeitsbericht des LfD (2011)>>
Im <<Doclink(2011-lfdbawue-tb30.pdf,30. TB (2011))>> (S. 93ff) berichtet
der LfD (nach einem Personenwechsel deutlich weichgespült) von ersten
Erfahrungen mit diesem "Instrument". Gespeichert wird erwartungsgemäß
Kram wie Ladendiebstahl, Schwarzfahren oder Beleidigung. Der LfD
untersuchte vor allem Speicherungen von Kindern (!) im Alter zwischen 7
und 14. Die Vergeblichkeit solchen Wirkens lässt sich wohl an seiner
Kritik ablesen: Es sei nicht immer nachvollziehbar, wieweit die
gespeicherten Taten nicht einfach nur "kindtypisches Fehlverhalten"
seien (eine Begrifflichkeit aus deiner Durchführungsverordnung zum
Polizeigesetz -- TODO: ist die öffentlich?).

Leider ist dem Bericht nicht zu entnehmen, in welchem Umfang die Polizei
Gebrauch von der anlasslosen Speicherung macht, klar wird lediglich,
dass die Polizei Chaos hat und die ohnehin nur laschen Vorgaben auch
noch recht freihändig handhabt.


= Auskunftssysteme der Polizei =

== POLAS ==

2003 ersetzte BaWü das alternde Nachweissystem PAD durch das anfänglich durch
Hamburg entwickelte [[POLAS]] (siehe dort für Betrachtungen zu dessen
Struktur); die lokale Anpassung läuft unter dem Namen POLAS-BW.

Im <<Doclink(2011-lfdbawue-tb30.pdf,30. Tätigkeitsbericht des LfD (2011))>>
Zeile 29: Zeile 59:
Jahren, und auch dann sprechen sie gerne von "Aussonderungsprüffrist". Jahren und legen auch dann noch Wert auf den ja in der Tat legal
korrekte
n Terminus "Aussonderungsprüffrist".
Zeile 48: Zeile 80:
=== AD PMK ===

Wahrscheinlich unabhängig von [[POLAS]] existiert seit 2003 die Datei "Politisch Motivierte Kriminalität", in der 2005 40.000 Personen gespeichert waren. D.h. statistisch gesehen wurde jeder 250 Einwohner des Landes gespeichert. Zugriff auf die Datenbank haben alle Dienststellen des [[Staatsschutz]]es nach Auskunft des [[Datenschutzbeauftragten]].

An der AD PMK bemängelt der [[LfDI]] im Jahre 2005 generell, dass für Speicherungen zum Teil keine Belege existieren (d.h. Akten zu den Vorwürfen, die zur Speicherung führten existieren nicht mehr). Besonders heikel an der AD PMK ist zudem nach Aufassung des LfD, dass häufig nicht klar ist ob die gespeicherte Person als Täter oder Zeuge gespeichert worden ist. Das betrifft Personen, die einen Ausweis als verloren gemeldet haben, die einen Waffenschein erworben haben, ein Gewerbe angemeldet haben oder ein Freitagsgebet besucht haben. Diese Personen werden dann als ''andere Personen'' in der [[Datenbank]] gespeichert.
Zu den Herausforderungen eines Datenhaufens wie POLAS-BW für die Archivierung
staatlichen Handelns hat Julia Kathke 2015 [[http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/58907/Transferarbeit2015_Kathke.pdf|eine Abschlussarbeit vorgelegt]].

Eine aufschlussreiche Statistik zum Inhalt von POLAS-PW findet sich in
[[http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/5000/15_5841_D.pdf|LtDS 15/5841]] (2014), und zwar eine Aufschlüsselung von Kopfzahlen nach PHW:

||Ansteckungsgefahr || 1.368||
||Ausbrecher || 717||
||Bewaffnet || 10.217||
||Betäubungsmittelkonsument || 110.141||
||Explosivstoffgefahr || 110||
||Geisteskrank || 2.705||
||Gewalttätig || 52.191||
||Rocker || 508||
||Sexualstraftäter || 21.500||
||Straftäter linksmotiviert || 1.421||
||Straftäter politisch motivierte Ausländerkriminalität || 674||
||Straftäter rechtsmotiviert || 2.380||
||Konsument harter Drogen*) || 45.130||
||Fluchtgefahr*) || 2.476||
||Land- oder Stadtstreicher*) || 2.081||
||Mehrfach- und Intensivtäter Gewaltkriminalität*) || 325 ||
||Wechselt häufig Aufenthaltsort*) || 12.350 ||

Die mit Sternchen markierten PHW sind landesspezifisch; dass hier
„Landstreicherei” und – vermutlich – „Landfahrer“ (was selbst nur ein
Polizeicode für Sinit und Roma ist) wieder aufgewärmt werden, illustriert die
besonders Rustikalität der Polizeiarbeit in Baden-Württemberg.

== AD PMK ==

Unabhängig von [[POLAS]] existiert seit 2003 die Datei "Politisch
Motivierte Kriminalität", in der 2005 40.000 Personen gespeichert waren
([[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2006/tb-2.htm#t2_1_4|27. TB, 2.1.4]]).
D.h. statistisch gesehen wurde jeder 250 Einwohner des Landes
gespeichert. Zugriff auf die Datenbank haben alle Dienststellen des
[[Staatsschutz]]es .

An der AD PMK bemängelt der [[LfDI]] im Jahre 2005
([[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2006/tb-2.htm#t2_1_4|27. TB, 2.1.4]]), dass für
Speicherungen zum Teil keine Belege existieren (d.h. Akten zu den
Vorwürfen, die zur Speicherung führten existieren nicht mehr). Besonders
heikel an der AD PMK ist zudem nach Aufassung des LfD, dass häufig nicht
klar ist ob die gespeicherte Person als Täter oder Zeuge gespeichert
worden ist. Das betrifft Personen, die einen Ausweis als verloren
gemeldet haben, die einen Waffenschein erworben haben, ein Gewerbe
angemeldet haben oder ein Freitagsgebet besucht haben. Diese Personen
werden dann als ''andere Personen'' in der [[Datenbank]] gespeichert.
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Der [[Datenschutzbeauftragten|LfDI]] berichtet in seinem Teilbericht von 2007, dass die Zahl der gespeicherten Personen, auf
Grund
seiner Kritik hin auf 29.000 reduziert worden, insbesondere habe es nur noch 338 (statt 24000) "andere Personen" gegeben. Weiterhin beklagt der LfDI im 28. Teilbericht, dass der [[Staatschutz]] häufig Auskunft aus der AD PMK verweigert, und zwar ''nicht'', um "taktisches Vorgehen der Polizei vor Ort geheim zu halten, sondern um nicht offen darzulegen, dass Indizien gespeichert würden. Der Staatschutz begründet dieses mit folgendem:

 ''Die Erfahrung in den einzelnen Szenen belege, dass die Betroffenen nach Kenntnis der polizeilichen Vorgehensweise"ihr Verhalten ändern würden
und dadurch die "polizeiliche Aufgabenwahrnehmung unmöglich gemacht bzw erschwert würde. Zudem würden Die Aufgaben des [[Staatsschutz]]es auch umfassen, Belege dafür zu sammeln, dass die Einstellung des Betroffenen auch weiterhin dem Ziel dient, Einfluss auf den demokratischen Willensbildungsprozess zu nehmen.''

Der [[LfDI]] sagt dazu: "Aus meiner Sicht offenbart diese Erklärung ein geradezu erschreckendes Verständnis von den Aufgaben der Polizei im demokratischen Rechtsstaat." Entsprechend ist die Auskunftsverweigerung für ihn "unzulässig, ja sogar für rechtsmissbräuchlich"
''Anmerkung: Eine Ansicht, der sich vermutlich auch alle Gerichte (mit möglicher Ausnahme baden-württembergischer Verwaltungsgerichte) anschließen werden.''
Der [[Datenschutzbeauftragten|LfDI]] berichtet im
<<Doclink(
2007-LfDBaWue-Bericht28.pdf, 28. TB (2007)>>, S. 17),
die Zahl der gespeicherten Personen sei nach seiner Kritik
auf 29.000 geschwunden, insbesondere habe
es nur noch 338 (statt zuvor 24000) "andere Personen" gegeben. Weiterhin
beklagt der LfDI im aaO, der [[Staatschutz]] verweigere
häufig Auskunft aus der AD PMK, und zwar ''nicht'', um

{{{#!blockquote
taktisches Vorgehen der Polizei vor Ort geheim zu halten, sondern um
nicht offen darzulegen, dass Indizien gespeichert werden.
"
Die "Erfahrung in den einzelnen Szenen belege, dass die Betroffenen nach
Kenntnis der polizeilichen
Vorgehensweise" ihr Verhalten ändern würden
und dadurch die "polizeiliche Aufgabenwahrnehmung erschweren bzw.
unmöglich machen"
}}}


Der [[LfDI]] sagt zu diesen Zitaten aus seiner Kommunikation mit dem
Staatsschutz
: "Aus meiner Sicht offenbart diese Erklärung ein geradezu
erschreckendes Verständnis von den Aufgaben der Polizei im
demokratischen Rechtsstaat." Entsprechend ist die Auskunftsverweigerung
für ihn "unzulässig, ja sogar für rechtsmissbräuchlich."
Eine Ansicht, der sich vermutlich auch alle Gerichte (mit möglicher Ausnahme baden-württembergischer Verwaltungsgerichte) anschließen werden.
Zeile 68: Zeile 159:
==== Quellen ====

 * [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2005/tb-2.htm|26. LfDI-Bericht 2005]]
 * <<Doclink(2007-LfDBaWue-Bericht28.pdf,28. LfDI-Bericht 2007)>>

=== SKB-Datenbank ===

Die Arbeitsdatei "Szenekundige Beamte" alias SKB-Datenbank soll Fußballfans und ähnliches erfassen, im Jahre 2008 wurde sie als Quelle für Gefährderanschreiben bekannt. Enthalten sind neben Angaben zur Person auch Fotos, Beschäftigungsverhältnisse ("Angaben zum Arbeitgeber"), Fahrzeug, Stadionverbote, Mitgliedschaften in Fangruppen, Spielteilnahmen, Einschätzung der "Gewalttätigkeit" und, klar, Freitextfelder.
Bis 2010 geführt wurde die Datenbank lediglich als lokale Arbeitsdatenbanken bei elf Polizeidienststellen geführt. Anfang 2011 sollen die lokalen Datenbanken auf einem zentrales System zusammengefasst werden, um wenigstens rudimentär Datenschutz wie z.B. Auskunftsrecht und Löschung gewährleisten zu können.

 <<Doclink(2008-LfDBaWue-Bericht29.pdf,29. Teilbericht LfD BaWü 2008)>>, 2.1/2.1

=== PAD (eingestellt) ===
Seit 1973 geführte und mittlerweile eingestellte Personenauskunfts- und Falldatei des LKA Ba''''''Wü, traditionell ergänzt durch eine "Modus-Operandi"-Datei MOD (die allerdings selten in der öffentlichen Schusslinie war und daher vermutlich eine nutzlose Kriminologenfantasie war). "In der PAD speichert die Polizei alle zur Straftatenbekämpfung wichtigen Daten über mutmaßliche und tatsächliche Straftäter; sie gibt auch Auskunft über Vermißtenfälle und dient der Erstellung der polizeilichen Kriminalstatistik. Jeder Polizeibeamte kann über die breit gefächerten dezentralen Zugriffsmöglichkeiten die PAD rund um die Uhr abfragen." ( vgl [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1996/tb2.htm|26. Teilbericht des LfD 2005]])
Im <<Doclink(2011-2011-lfdbawue-tb30.pdf, 30. TB (2011))>>, S. 106ff untersucht
der neue LfD Klingbeil die AD PMK erneut und ist ganz entsprechend
seiner neuen Linie angetan. Er findet Mitte Oktober 2011 10979
Personen-Datensätze zu 10123 verschiedenen Menschen, von denen 8976 "potenzielle Straftäter" seien, 529
Kontakt- und Begleitpersonen. Nur gegen 312 hat die Polizei wirklich
Verfahren eröffnen können, 808 Personen sind als Zeugen gespeichert.
Das Faktum, dass 8976 juristisch völlig unschuldige Menschen in den
Polizeimühlen stehen, stört Klingbeil offenkundig nicht:

{{{#!blockquote
In Einzelfällen ist es zwar immer wieder notwendig zu fragen, ob sich diese Person oder jener Vorgang
zu Recht für eine Erfassung in der AD PMK eignet. In der fachlichen Diskussion lässt sich dieses inzwischen leichter klären, selbst wenn meine Beden-
ken manchmal nicht ganz ausgeräumt werden können.
}}}

Nicht ganz ausgeräumt...

== SKB-Datenbank ==

Auch Baden-Württemberg hat eine [[SKB-Datenbank]], die
Fußballfans und Ähnliche der Tiefe einer Falldatei erfassen soll.
Im <<Doclink(2008-LfDBaWue-Bericht29.pdf,29. TB des LfD BaWü (2008))>>,
2.1/2.1 wird sie als Quelle für so genannte Gefährderansprachen (bei
denen Personen, gegen die nichts vorliegt, von der Polizei
eingeschüchtert werden sollen) genannt. Enthalten sind neben Angaben zur
Person auch Fotos, Beschäftigungsverhältnisse ("Angaben zum
Arbeitgeber"), Fahrzeug, Stadionverbote, Mitgliedschaften in Fangruppen,
Spielteilnahmen, Einschätzung der "Gewalttätigkeit" und, klar,
Freitextfelder.

Die Errichtungsanordnung (bzw. hier das Verfahrensverzeichnis) listet
konkreter als Zielobjekte "Tatverdächtige, Potentielle Straftäter,
Störer, Kontakt- und Begleitpersonen [...], Umfeldpersonen" und befindet
sich damit voll im paranoiden Bereich der "Gefahrenabwehr". Verzeichnet
sind außerdem "Zeugen, Hinweisgeber oder sonstige Auskunftspersonen"
sowie "Andere Personen" und Sachbearbeiter.

Bis 2010 geführt wurde die Datenbank verteilt auf
elf Polizeidienststellen geführt. Anfang 2011
sollten die lokalen Datenbanken auf einem zentrales System
zusammengefasst werden, um wenigstens rudimentär Datenschutz wie z.B.
Auskunftsrecht und Löschung gewährleisten zu können. In seinem
<<Doclink(2011-lfdbawue-tb30.pdf,30. TB (2011))>>, S. 105 berichtet der LfD,
dass das so umgesetzt wurde:

{{{#!blockquote
Dieser Fortschritt in der Qualität der Auskunftserteilung hat
allerdings auch zur Folge, dass nun alle zugriffsberechtigten
Beschäftigten der Polizei sofort und jederzeit Zugriff auf
die auch von anderen
Dienststellen gespeicherten Daten haben.
}}}

-- wobei der LfD sich fragen lassen muss, warum er nicht
Sichtbeschränkungen für einfach abfragende Beamte durchgesetzt hat. Die
SKB-Datenbank läuft jetzt bei einer "Landesinformationsstelle
Sporteinsätze" auf der Basis der Fallbearbeitung [[CRIME]].

Der 30. TB erwähnt weiter, dass eine Speicherung in Gewalttäter Sport
automatisch eine Speicherung in SKB nach sich zieht, nicht jedoch
umgekehrt. Schon fast eine Bankrotterklärung ist schließlich
folgende Passage (S. 107):

{{{#!blockquote
Durch Einbindung meiner Behörde in die Fortentwicklung der
SKB-Datenbank konnte ich eine noch weitere Beschränkung erreichen.
So wurde zum Beispiel die grundsätzliche Speicherdauer von Personen,
gegen die keine Ermittlungsverfahren eingeleitet und die somit unter der
Rolle "Potentielle Straftäter" gespeichert werden, von fünf auf drei Jahre
reduziert.
}}}

Der LfD segnet hier also die Speicherung von Personen ab, gegen die
die die Polizei nicht mal ein Ermittlungsverfahren einleiten will (was
ja normalerweise kein Problem und jedenfalls im Politbereich
verbeitete Praxis ist), und dann auch gleich für drei Jahre.


== PAD (eingestellt) ==
Seit 1973 geführte und mittlerweile eingestellte Personenauskunfts- und
Falldatei des LKA Ba''''''Wü, traditionell ergänzt durch eine
"Modus-Operandi"-Datei MOD (die allerdings selten in der öffentlichen
Schusslinie war und daher vermutlich eine nutzlose Kriminologenfantasie
war).

Im <<Doclink(1996-lfdbawue-tb17.pdf, 17. TB (1996))>> berichtet der LfD:

{{{#!blockquote
In der PAD speichert die Polizei alle zur Straftatenbekämpfung
wichtigen Daten über mutmaßliche und tatsächliche Straftäter; sie gibt
auch Auskunft über Vermißtenfälle und dient der Erstellung der
polizeilichen Kriminalstatistik. Jeder Polizeibeamte kann über die breit
gefächerten dezentralen Zugriffsmöglichkeiten die PAD rund um die Uhr
abfragen.
}}}
Zeile 87: Zeile 259:
==== Links zu PAD ====

 * http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1999/tb4.htm
 * http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1996/tb2.htm
 * http://www.iuscrim.mpg.de/forsch/onlinepub/Basisdaten_pol.pdf

== Vorgangsbearbeitung ==

Baden-Württemberg betreibt ComVor. ''Anmerkung: Wo und in welcher Verordnung das geregelt ist, wäre mal recht interessant zu wissen.''
== Ehemalige Staatsschutz-Amtsdatei des LKAs ==
Noch vor der AD PMK betrieb das [[LKA]] mindestens eine eigene
[[Staatsschutz]]-Amts-Datei
([[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1997/tb2.htm#t2_a2_2|18. TB LfD (1997)]],
2.2).


= Vorgangsbearbeitung =

Baden-Württemberg betreibt ComVor. Wo und in welcher Verordnung das geregelt ist, wäre mal recht interessant zu wissen.

Zum Ba-Wü ComVor haben wir ein heftig zensiertes <<Doclink(2007-bawue-comvoreo.pdf,das Verfahrensverzeichnis)>>.

Aus Antworten von Auskunftsersuchen geht hrevor, dass ZeugInnen im BaWü-ComVor wohl typischerweise ein Jahr gespeichert werden, Beschuldigte zwischen zwei und fünf Jahren. Dem Speicherzweck entsprechend laufen die Fristen hier typischerweise nicht gemeinsam, sondern die jeweiligen Einträge verschwinden unabhängig von anderen nach der Speicherfrist.
Zeile 99: Zeile 276:
== Amtsdatei des LKAs ==
Vermutlich betreibt das [[LKA]] mindestens eine eigene [[Staatsschutz]]-Amts-Datei. (vgl. [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1997/tb2.htm#t2_a2_2|LfD 1997]]).

== Verfassungsschutz ==
= Verfassungsschutz =
Zeile 106: Zeile 280:
Ein nettes Beispiel für die Methoden des [[LfV]] nennt der LfD Ba''''''Wü in seinem Teilbericht von 1996. Danach hat das [[LfV]] das Ordnungsamt Stuttgart gebeten Informationen über alle Anmelder''''''Innen von Infotischen an ihn weiterzugeben. vgl [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1996/tb2.htm|Teilbericht des LfD von 1996]]


== Skandale ==

=== POLAS ===

Der LfD berichtet 2001 von einem Fall, in dem ein Mann aus dem Enzkreis immer wieder schikanösen Kontrollen ausgesetzt war, ohne dass er auch nur von einem [[Ermittlungsverfahren]] gegen ihn gewusst hätte. Er wendet sich an den LfD, der von der Polizei die Auskunft bekommt, die Daten über den Betreffenden seien gelöscht worden. Es ist ziemlich offensichtlich, dass es der Polizei selbst peinlich war, was sie gespeichert hatte. ''Anmerkung:Diese "Oops-Löschung" ist übrigens bei AuskunftErsuchen nicht selten zu beobachten.''

 [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2007/tb-2.htm|27. Teilbericht von 2007 des LfD BaWü]] (html)

=== LABIS ===

Im 27. Teilbericht von 2007 berichtet der LfD BaWü, dass ein Mann der in Zeiten der Vogelgrippe einen toten Eichelhäher gemeldet hat, für ein Jahr in der [[Vorgangsbearbeitung]] LABIS gespeichert wurde (zumal, ohne dass der Eichelhäher irgendwas mit Grippe zu tun hatte).

 [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2006/tb-2.htm#t2_1_5_3|27. Teilbericht von 2007 des LfD BaWü]] (html)

=== PAD ===
Ein nettes Beispiel für die Methoden des [[LfV]] nennt der LfD
Ba''''''Wü in seinem
<<Doclink(1996-lfdbawue-tb17.pdf,17. TB (1996))>>, S. 43:
das Ordnungsamt Stuttgart hat über Jahre Personalien von
Anmelder_innen von Infotischen an den VS gemeldet (übrigens auch an den
Staatsschutz).



= Skandale =


== Oops, ist schon weg ==

Im [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2007/tb-2.htm|27. Tätigkeitsbericht (2007)]] berichtet der LfD von einem Fall, in dem ein Mann aus dem Enzkreis immer wieder schikanösen Kontrollen ausgesetzt war, ohne dass er auch nur von einem [[Ermittlungsverfahren]] gegen ihn gewusst hätte. Er wendet sich an den LfD, der von der Polizei die Auskunft bekommt, die Daten über den Betreffenden seien gelöscht worden. Es ist ziemlich offensichtlich, dass es der Polizei selbst peinlich war, was sie gespeichert hatte. Diese "Oops-Löschung" ist übrigens bei AuskunftErsuchen nicht selten zu beobachten.



== Tote Vögel in der Vorgangsverwaltung ==

In seinem
[[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2006/tb-2.htm#t2_1_5_3|27. TB (2007)]]
berichtet der LfD, dass ein Mann der in Zeiten der Vogelgrippe einen toten Eichelhäher gemeldet hat, für ein Jahr in der [[Vorgangsbearbeitung]] LABIS gespeichert wurde (zumal, ohne dass der Eichelhäher irgendwas mit Grippe zu tun hatte).


== Die Tübinger „Liste der Auffälligen” ==

Zwar nicht direkt eine Polizeidatenbank, aber nahe genug ist die „Liste der Auffälligen“, in der die Stadt Tübingen 2019 ihr unliebsame Migrant_innen führte. Der Bericht darüber im 35. TB des LfDI Baden-Württember (2019) ist deutlich im Hinblick auf das Rechtsverständnis der damals vom Rechtsgrünen Boris Palmer geführten Stadt:

{{{#!blockquote
Nicht nur wurden zum Teil falsche Rechtsgrundlagen angegeben. Soweit zutreffend
auf die Vorschrift des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) betreffend die
Datenverarbeitung zu anderen Zwecken (§ 5 LDSG) verwiesen wurde, wurde diese
falsch wiedergegeben und hinsichtlich ihrer Anwendungsvoraussetzungen
unzutreffend bewertet. Was die Sachverhalte angeht, die zur Aufnahme in die
Liste führen, blieb unklar, was die Stadt etwa unter „Gefährderanzeigen“ oder
„Vorfällen mit Gefährdungspotential“ genau versteht. [...] An einer Stelle
wurde angegeben, dass eine Weitergabe der Informationen aus der Liste nicht
erfolge, an anderer Stelle heiß es, dass das Integrationsmanagement in den
Unterkünften informiert werde. Zur Frage, ob die Betroffenen über ihre
Datenschutzrechte informiert wor- den seien, verwies die Stadt auf angebli- che
Einschränkungen des Auskunftsrechts „nach Art. 15, Absatz 1 lit. c) und e) [DS-
GVO]“, die es so überhaupt nicht gibt.
}}}

Der LfDI beschreibt dann von einem Datenschutz-Aktivist_innen wohlbekannten Spiel, bei dem Datenverarbeitende Rückfragen mit Bullshit ausweichen. Schließlich schreibt der LfDI an Palmer selbst, was wenig überraschend nicht weiterhilft:

{{{#!blockquote
[Wir erhielten] überraschend nachrichtlich ein Schreiben des Oberbürgermeisters
an den [CDU-] Innenminister des Landes, in dem er sich wortreich über uns
beschwerte: Wir würden immer nur weitere Fragen stellen, für die Fachleute in
seinem Haus sei nicht mehr erkennbar, welche Antworten wir erwarteten, was wir
wollten, sei rechtlich nicht zulässig und vom Aufwand nicht zu leisten. Uns
wurde unterstellt, indem wir das Vorgehen der Stadt im Hinblick auf die
Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften prüfen und damit unserem
gesetzlichen Auftrag nachkommen, würden wir städtische Mitarbeiter gefährden.
}}}

Wieder mal bleibt kein Auge trocken.


== Geschichten von PAD ==
Zeile 129: Zeile 347:
 * 1995 ließ ein Mannheimer Polizist sieben Leute über PAD und [[INPOL]] abchecken, um zu sehen, ob sie seiner Partei würdig seien. Er wurde zu einer Geldbuße verurteilt. vgl [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/1996/tb2.htm#T2_2_3|17. TB LfD BaWü, 2.3]]
 * In PAD gab es um die Jahrhundertwende [[PHW]]s "Betäubungsmittelkonsument" (BTMK) oder "Konsument harter Drogen" (DROG) für deutlich über 1000 Personen, für die gar kein entsprechendes Delikt erfasst war. Interessanterweise kamen die einspeichernden Stellen zu diesen [[PHW]]s wegen Vermerken, wie z.B. Betäubungsmittel-Erwerb am 5. Jan. 1998, aus anderen Bundesländern in der gemeinsamen [[INPOL]]-Datenbank zu den [[PHW]]s. vgl [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/tb02/tb02-2.html#t2_1_2|Teilbericht LfD BaWü]]
 * 1995 ließ ein Mannheimer Polizist sieben Leute über PAD und [[INPOL]] abchecken, um zu sehen, ob sie seiner Partei würdig seien. Er wurde zu einer Geldbuße verurteilt -- <<Doclink(1996-lfdbawue-tb17.pdf, 17. TB LfD (1996))>>, 2.3
 * In PAD gab es um die Jahrhundertwende [[PHW]]s "Betäubungsmittelkonsument" (BTMK) oder "Konsument harter Drogen" (DROG) für deutlich über 1000 Personen, für die gar kein entsprechendes Delikt erfasst war. Interessanterweise kamen die einspeichernden Stellen zu diesen [[PHW]]s wegen Vermerken, wie z.B. Betäubungsmittel-Erwerb am 5. Jan. 1998, aus anderen Bundesländern in der gemeinsamen [[INPOL]]-Datenbank zu den [[PHW]]s. ([[https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2013/02/23.-T%C3%A4tigkeitsbericht-2002.pdf|23. TB LfD BaWü (2002)]], Abschnitt 1.2)
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Im April 1996 waren bei 102000 Personen KAN-Marker gesetzt, bei 58000 davon automatisch (aufgrund von Tatvorwurf oder &sect;100 StPO). Die Polizeidirektion Balingen hatte bei 66% ihrer Eintragungen, die Polizeidirektion Offenburg bei 59% ihrer Eintragungen KAN-Marker gesetzt. Das Betraf gerne auch Trivialdelikte. Für 1996 berichtet der LfD ein über ein paar nette Beispiele: Im April 1996 waren bei 102000 Personen KAN-Marker gesetzt, bei 58000
davon automatisch (aufgrund von Tatvorwurf oder &sect;100 StPO). Die
Polizeidirektion Balingen hatte bei 66% ihrer Eintragungen, die
Polizeidirektion Offenburg bei 59% ihrer Eintragungen KAN-Marker
gesetzt. Das Betraf gerne auch Trivialdelikte. Der
LfD gibt in seinem <<Do
clink(1996-lfdbawue-tb17.pdf,17. TB (1996))>>, 2.1,
(1996) ein
paar prickelnde Beispiele:
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Quelle: [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1996/tb2.htm|Teilbericht des LfD BaWü von 1996]]

=== AD PMK ===

Die Existenz der AD PMK ist an sich ein Skandal. Der [[LfDI]] hat aber 2007 ein paar besonders nette Häppchen herausgefischt. Zu einer Tierrechtsaktivistin war damals u.a. gespeichert (die Zitate sind offenbar aus der AD PMK):


== Politisch motivierte Speicherung ==

Die Existenz der "Arbeitsdatei Politisch Motivierte Kriminalität" ist an
sich ein Skandal. Der LfD hat in seinem
[[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2007/tb-2.htm#t2_1_2_2|28.
TB (2007), 2.1.2.2]] ein paar besonders pikante
Häppchen herausgefischt. Zu einer Tierrechtsaktivistin war damals u.a.
gespeichert (die Zitate sind offenbar aus der AD PMK):
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Quelle: [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2007/tb-2.htm#t2_1_2_2|28. Teilbericht von 2007 des LfD BaWü]]

=== Sprengstoffschmuggel ===


== Sprengstoffschmuggel ==
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=== Ähnlichkeitssuche === == Ähnlichkeitssuche ==
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=== Der Fall Simon Brenner === == Der Fall Simon Brenner ==
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==== Weitere Informationen ====

 * [[http://linksunten.indymedia.org/de/node/31404|indymedia über simon]]
=== Weitere Informationen ===

 * [[http://linksunten.tachanka.org/de/node/31404|indymedia über simon]]
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=== 1. Mai Ulm === == 1. Mai Ulm ==
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=== Abhörung einer Psychologin === == Abhören einer Psychologin ==
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== "Politisches Bewegungsprofil" eines AKW-Gegners ==

Herbert Würth von der Initiative gegen das AKW in Neckarwestheim wurde über
viele Jahre in der AD PMK geführt, gespeichert wurde u.a., wann er Flugblätter
verteilt hat -- und natürlich Anmeldungen von Kundgebungen. Im Februar
2015 urteilt der VGH Mannheim, die Speicherung sei rechtwidrig gewesen,
weil die Polizei nicht glaubhaft hat machen können, dass Würths Daten
zur Vorbeugung oder Aufklärung von Straftaten dienen könnten.
([[http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=in&dig=2015%2F02%2F24%2Fa0053&cHash=8b1925acc9ab698f03af32945cd0c9f2|taz vom 24.2.2015]],
[[http://www.vgh-mannheim.de/pb/,Lde/Landeskriminalamt+Baden_Wuerttemberg_+Speicherung+von+Daten+rechtswidrig/?LISTPAGE=1212860|PE vom VGH]], AZ 1 S 554/13)

Rechtsgrundlagen

BaWü hat im 2008er PolG eine Ausschreibung zur gezielten Kontrolle (ähnlich der offenen Beobachtung von nach Artikel 99-Ausschreibungen im SIS) vorgesehen. Eine solche Ausschreibung verpflichtet die Polizei, die Ausgeschriebenen zu durchsuchen, wenn sie angehalten werden. Bei entsprechenden Speicherungen in POLAS war dies zwar zuvor schon Praxis, aber immerhin noch ein Gesetzesverstoß.

Jemand hat das Verfahrensverzeichnis für die Vorgangsverwaltung ComVor (in etwa die Errichtungsanordnung) von ComVor befreit -- minus die Passagen, die die Obrigkeit in BaWü für zu heikel für die ungewaschenen Massen hält.

Anlasslose Speicherung

BaWü ist für Zwecke der Datenspeicherung recht spektakulär, weil das Polizeigesetz seit November 2008 praktisch anlasslose Speicherungen ("Verdachtsspeicherung") für zwei Jahre erlaubt, d.h. die Polizei braucht nicht mal mehr irgendwelche künstlichen Ermittlungsverfahren oder so etwas anstrengen, sie speichern einfach, was sie wollen (§38 PolG (2)f).

Der 29. TB LfD BaWü, 2.1.1.1 spricht in diesem Zusammenhang von der Speicherung von "Fiktion". Es st derzeit unklar, wie das z.B. mit der Verlängerung von Speicherfristen der Bestandsdaten interagiert.

Im 30. TB (2011) (S. 93ff) berichtet der LfD (nach einem Personenwechsel deutlich weichgespült) von ersten Erfahrungen mit diesem "Instrument". Gespeichert wird erwartungsgemäß Kram wie Ladendiebstahl, Schwarzfahren oder Beleidigung. Der LfD untersuchte vor allem Speicherungen von Kindern (!) im Alter zwischen 7 und 14. Die Vergeblichkeit solchen Wirkens lässt sich wohl an seiner Kritik ablesen: Es sei nicht immer nachvollziehbar, wieweit die gespeicherten Taten nicht einfach nur "kindtypisches Fehlverhalten" seien (eine Begrifflichkeit aus deiner Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz -- TODO: ist die öffentlich?).

Leider ist dem Bericht nicht zu entnehmen, in welchem Umfang die Polizei Gebrauch von der anlasslosen Speicherung macht, klar wird lediglich, dass die Polizei Chaos hat und die ohnehin nur laschen Vorgaben auch noch recht freihändig handhabt.

Auskunftssysteme der Polizei

POLAS

2003 ersetzte BaWü das alternde Nachweissystem PAD durch das anfänglich durch Hamburg entwickelte POLAS (siehe dort für Betrachtungen zu dessen Struktur); die lokale Anpassung läuft unter dem Namen POLAS-BW.

Im 30. Tätigkeitsbericht des LfD (2011) ist von einer "Löschfrist, die zunächst 60 Monate beträgt" die Rede (S. 90). Das ist nach unserer Erfahrung ein frommer Wunsch -- das LKA vergibt jedenfalls im Politbereich sehr gerne Speicherfristen von 10 Jahren und legen auch dann noch Wert auf den ja in der Tat legal korrekten Terminus "Aussonderungsprüffrist".

Der LfD mahnt an der Stelle auch erneut an, die Polizei möge sich mehr drum kümmern, den Ausgang von Verfahren in Erfahrung zu bringen, um dann eifriger zu löschen. Diese Aufforderung zieht sich durch fast alle Tätigkeitsberichte fast aller Datenschutzbeauftragten der letzten 30 Jahre.

Ebenfalls im 30. Tätigkeitsbericht (2011 (S. 92) beschreibt der LfD die krude Praxis des LKA BaWü, die Übertragung von Datensätzen nach INPOL an der Person festzumachen. Das Beispiel war eine Person, die wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt war; solche Tatbestände werden immer nach INPOL übertragen und erhalten Speicherfristen von 20 Jahren. Die Polizei in BaWü hat in der Folge gleich noch einen Verdacht auf Sachbeschädigung (Fahrrad in Tiefgarage) mit nach INPOL gespeichert (das für schwere und länderübergreifende Kriminalität bestimmt ist). Von der Praxis, die Bedeutung einer Straftat an der Person des_r Täter_in festzumachen, änderte auch eine müde Intervention des LfD nichts.

Zu den Herausforderungen eines Datenhaufens wie POLAS-BW für die Archivierung staatlichen Handelns hat Julia Kathke 2015 eine Abschlussarbeit vorgelegt.

Eine aufschlussreiche Statistik zum Inhalt von POLAS-PW findet sich in LtDS 15/5841 (2014), und zwar eine Aufschlüsselung von Kopfzahlen nach PHW:

Ansteckungsgefahr

1.368

Ausbrecher

717

Bewaffnet

10.217

Betäubungsmittelkonsument

110.141

Explosivstoffgefahr

110

Geisteskrank

2.705

Gewalttätig

52.191

Rocker

508

Sexualstraftäter

21.500

Straftäter linksmotiviert

1.421

Straftäter politisch motivierte Ausländerkriminalität

674

Straftäter rechtsmotiviert

2.380

Konsument harter Drogen*)

45.130

Fluchtgefahr*)

2.476

Land- oder Stadtstreicher*)

2.081

Mehrfach- und Intensivtäter Gewaltkriminalität*)

325

Wechselt häufig Aufenthaltsort*)

12.350

Die mit Sternchen markierten PHW sind landesspezifisch; dass hier „Landstreicherei” und – vermutlich – „Landfahrer“ (was selbst nur ein Polizeicode für Sinit und Roma ist) wieder aufgewärmt werden, illustriert die besonders Rustikalität der Polizeiarbeit in Baden-Württemberg.

AD PMK

Unabhängig von POLAS existiert seit 2003 die Datei "Politisch Motivierte Kriminalität", in der 2005 40.000 Personen gespeichert waren (27. TB, 2.1.4). D.h. statistisch gesehen wurde jeder 250 Einwohner des Landes gespeichert. Zugriff auf die Datenbank haben alle Dienststellen des Staatsschutzes .

An der AD PMK bemängelt der LfDI im Jahre 2005 (27. TB, 2.1.4), dass für Speicherungen zum Teil keine Belege existieren (d.h. Akten zu den Vorwürfen, die zur Speicherung führten existieren nicht mehr). Besonders heikel an der AD PMK ist zudem nach Aufassung des LfD, dass häufig nicht klar ist ob die gespeicherte Person als Täter oder Zeuge gespeichert worden ist. Das betrifft Personen, die einen Ausweis als verloren gemeldet haben, die einen Waffenschein erworben haben, ein Gewerbe angemeldet haben oder ein Freitagsgebet besucht haben. Diese Personen werden dann als andere Personen in der Datenbank gespeichert.

Als Beispiele für rechtswidrige Speicherungen berichtet der LfDI von einem Mann, der wegen häuslicher Gewalt auffiel. In die AD PMK wurde er aufgenommen, weil er aus Marokko kam. Ebenso ein kam ein Gastwirt, der die Sperrstunde verletzt hat, nur wegen seiner türkischer Herkunft in die Datei. Ein Asylbewerber kam wegen des Verstoß gegen die Residenzpflicht in die Datei und ein Mensch türkischer Herkunft nur weil er ein Taxiunternehmen angemeldet hat. Der LfDI konnte in diesen und in weiteren Fällen den politischer Hintergrund der Taten nicht erkennen.

Der LfDI berichtet im 28. TB (2007, S. 17), die Zahl der gespeicherten Personen sei nach seiner Kritik auf 29.000 geschwunden, insbesondere habe es nur noch 338 (statt zuvor 24000) "andere Personen" gegeben. Weiterhin beklagt der LfDI im aaO, der Staatschutz verweigere häufig Auskunft aus der AD PMK, und zwar nicht, um

taktisches Vorgehen der Polizei vor Ort geheim zu halten, sondern um nicht offen darzulegen, dass Indizien gespeichert werden." Die "Erfahrung in den einzelnen Szenen belege, dass die Betroffenen nach Kenntnis der polizeilichen Vorgehensweise" ihr Verhalten ändern würden und dadurch die "polizeiliche Aufgabenwahrnehmung erschweren bzw. unmöglich machen"

Der LfDI sagt zu diesen Zitaten aus seiner Kommunikation mit dem Staatsschutz: "Aus meiner Sicht offenbart diese Erklärung ein geradezu erschreckendes Verständnis von den Aufgaben der Polizei im demokratischen Rechtsstaat." Entsprechend ist die Auskunftsverweigerung für ihn "unzulässig, ja sogar für rechtsmissbräuchlich." Eine Ansicht, der sich vermutlich auch alle Gerichte (mit möglicher Ausnahme baden-württembergischer Verwaltungsgerichte) anschließen werden.

Die Speicherfrist für die AD PMK ist in der Regel drei Jahre, seitdem Tatzeitpunkt. Das LKA hat diese Speicherfrist manipuliert, indem die Frist erst bei der Eingabe der Daten loslief. Auf diese Weise waren 2005 noch Daten einer Castorgegnerin gespeichert, die beim März-2001-Castor aktiv gewesen war.

Kreuzspeicherungen in INPOL und der AD PMK deuten darauf hin, dass Speicherungen in der AD PMK jedenfalls gelegentlich in INPOL landen und dort dann bundesweit einsehbar sind.

Im 30. TB (2011), S. 106ff untersucht der neue LfD Klingbeil die AD PMK erneut und ist ganz entsprechend seiner neuen Linie angetan. Er findet Mitte Oktober 2011 10979 Personen-Datensätze zu 10123 verschiedenen Menschen, von denen 8976 "potenzielle Straftäter" seien, 529 Kontakt- und Begleitpersonen. Nur gegen 312 hat die Polizei wirklich Verfahren eröffnen können, 808 Personen sind als Zeugen gespeichert. Das Faktum, dass 8976 juristisch völlig unschuldige Menschen in den Polizeimühlen stehen, stört Klingbeil offenkundig nicht:

In Einzelfällen ist es zwar immer wieder notwendig zu fragen, ob sich diese Person oder jener Vorgang zu Recht für eine Erfassung in der AD PMK eignet. In der fachlichen Diskussion lässt sich dieses inzwischen leichter klären, selbst wenn meine Beden- ken manchmal nicht ganz ausgeräumt werden können.

Nicht ganz ausgeräumt...

SKB-Datenbank

Auch Baden-Württemberg hat eine SKB-Datenbank, die Fußballfans und Ähnliche der Tiefe einer Falldatei erfassen soll. Im 29. TB des LfD BaWü (2008), 2.1/2.1 wird sie als Quelle für so genannte Gefährderansprachen (bei denen Personen, gegen die nichts vorliegt, von der Polizei eingeschüchtert werden sollen) genannt. Enthalten sind neben Angaben zur Person auch Fotos, Beschäftigungsverhältnisse ("Angaben zum Arbeitgeber"), Fahrzeug, Stadionverbote, Mitgliedschaften in Fangruppen, Spielteilnahmen, Einschätzung der "Gewalttätigkeit" und, klar, Freitextfelder.

Die Errichtungsanordnung (bzw. hier das Verfahrensverzeichnis) listet konkreter als Zielobjekte "Tatverdächtige, Potentielle Straftäter, Störer, Kontakt- und Begleitpersonen [...], Umfeldpersonen" und befindet sich damit voll im paranoiden Bereich der "Gefahrenabwehr". Verzeichnet sind außerdem "Zeugen, Hinweisgeber oder sonstige Auskunftspersonen" sowie "Andere Personen" und Sachbearbeiter.

Bis 2010 geführt wurde die Datenbank verteilt auf elf Polizeidienststellen geführt. Anfang 2011 sollten die lokalen Datenbanken auf einem zentrales System zusammengefasst werden, um wenigstens rudimentär Datenschutz wie z.B. Auskunftsrecht und Löschung gewährleisten zu können. In seinem 30. TB (2011), S. 105 berichtet der LfD, dass das so umgesetzt wurde:

Dieser Fortschritt in der Qualität der Auskunftserteilung hat allerdings auch zur Folge, dass nun alle zugriffsberechtigten Beschäftigten der Polizei sofort und jederzeit Zugriff auf die auch von anderen Dienststellen gespeicherten Daten haben.

-- wobei der LfD sich fragen lassen muss, warum er nicht Sichtbeschränkungen für einfach abfragende Beamte durchgesetzt hat. Die SKB-Datenbank läuft jetzt bei einer "Landesinformationsstelle Sporteinsätze" auf der Basis der Fallbearbeitung CRIME.

Der 30. TB erwähnt weiter, dass eine Speicherung in Gewalttäter Sport automatisch eine Speicherung in SKB nach sich zieht, nicht jedoch umgekehrt. Schon fast eine Bankrotterklärung ist schließlich folgende Passage (S. 107):

Durch Einbindung meiner Behörde in die Fortentwicklung der SKB-Datenbank konnte ich eine noch weitere Beschränkung erreichen. So wurde zum Beispiel die grundsätzliche Speicherdauer von Personen, gegen die keine Ermittlungsverfahren eingeleitet und die somit unter der Rolle "Potentielle Straftäter" gespeichert werden, von fünf auf drei Jahre reduziert.

Der LfD segnet hier also die Speicherung von Personen ab, gegen die die die Polizei nicht mal ein Ermittlungsverfahren einleiten will (was ja normalerweise kein Problem und jedenfalls im Politbereich verbeitete Praxis ist), und dann auch gleich für drei Jahre.

PAD (eingestellt)

Seit 1973 geführte und mittlerweile eingestellte Personenauskunfts- und Falldatei des LKA BaWü, traditionell ergänzt durch eine "Modus-Operandi"-Datei MOD (die allerdings selten in der öffentlichen Schusslinie war und daher vermutlich eine nutzlose Kriminologenfantasie war).

Im 17. TB (1996) berichtet der LfD:

In der PAD speichert die Polizei alle zur Straftatenbekämpfung wichtigen Daten über mutmaßliche und tatsächliche Straftäter; sie gibt auch Auskunft über Vermißtenfälle und dient der Erstellung der polizeilichen Kriminalstatistik. Jeder Polizeibeamte kann über die breit gefächerten dezentralen Zugriffsmöglichkeiten die PAD rund um die Uhr abfragen.

Im Gegensatz zur generellen Regelung der Löschung der Daten nach fünf Jahren galt beim PAD bis 1992 eine Zehnjahresfrist.

Ein paar der Felder, die in PAD erfasst waren, sind bekannt und dürften so oder ähnlich auch in den Nachfolgesystemen stehen: Geburtsname (PGB), Vorname (PVN), PHW, Löschungstermin (PLD) -- mit P fangen offenbar zur Personentabelle gehörende Felder an), sachbearbeitende Polizeidienststelle (TSD), Tatortgemeinde (TGM), Straftat (TSH), Tatzeit (TTZ), Schaden (TSS) -- mit T fangen offenbar Felder aus der Tatentabelle an --, Kriminalakten führende Dienststelle.

Ehemalige Staatsschutz-Amtsdatei des LKAs

Noch vor der AD PMK betrieb das LKA mindestens eine eigene Staatsschutz-Amts-Datei (18. TB LfD (1997), 2.2).

Vorgangsbearbeitung

Baden-Württemberg betreibt ComVor. Wo und in welcher Verordnung das geregelt ist, wäre mal recht interessant zu wissen.

Zum Ba-Wü ComVor haben wir ein heftig zensiertes das Verfahrensverzeichnis.

Aus Antworten von Auskunftsersuchen geht hrevor, dass ZeugInnen im BaWü-ComVor wohl typischerweise ein Jahr gespeichert werden, Beschuldigte zwischen zwei und fünf Jahren. Dem Speicherzweck entsprechend laufen die Fristen hier typischerweise nicht gemeinsam, sondern die jeweiligen Einträge verschwinden unabhängig von anderen nach der Speicherfrist.

Dazu kommt das Lagebildinformationssystem LABIS. Dort werden "Vorkommnisberichte" samt persönlicher Daten der Betroffenen für 12 Monate gespeichert, um einfaches Data Mining zu ermöglichen (häufen sich bestimmte Tattypen irgendwo? Könnte es Zusammenhänge geben)?

Verfassungsschutz

Außer NADIS nichts bekannt.

Ein nettes Beispiel für die Methoden des LfV nennt der LfD BaWü in seinem 17. TB (1996), S. 43: das Ordnungsamt Stuttgart hat über Jahre Personalien von Anmelder_innen von Infotischen an den VS gemeldet (übrigens auch an den Staatsschutz).

Skandale

Oops, ist schon weg

Im 27. Tätigkeitsbericht (2007) berichtet der LfD von einem Fall, in dem ein Mann aus dem Enzkreis immer wieder schikanösen Kontrollen ausgesetzt war, ohne dass er auch nur von einem Ermittlungsverfahren gegen ihn gewusst hätte. Er wendet sich an den LfD, der von der Polizei die Auskunft bekommt, die Daten über den Betreffenden seien gelöscht worden. Es ist ziemlich offensichtlich, dass es der Polizei selbst peinlich war, was sie gespeichert hatte. Diese "Oops-Löschung" ist übrigens bei AuskunftErsuchen nicht selten zu beobachten.

Tote Vögel in der Vorgangsverwaltung

In seinem 27. TB (2007) berichtet der LfD, dass ein Mann der in Zeiten der Vogelgrippe einen toten Eichelhäher gemeldet hat, für ein Jahr in der Vorgangsbearbeitung LABIS gespeichert wurde (zumal, ohne dass der Eichelhäher irgendwas mit Grippe zu tun hatte).

Die Tübinger „Liste der Auffälligen”

Zwar nicht direkt eine Polizeidatenbank, aber nahe genug ist die „Liste der Auffälligen“, in der die Stadt Tübingen 2019 ihr unliebsame Migrant_innen führte. Der Bericht darüber im 35. TB des LfDI Baden-Württember (2019) ist deutlich im Hinblick auf das Rechtsverständnis der damals vom Rechtsgrünen Boris Palmer geführten Stadt:

Nicht nur wurden zum Teil falsche Rechtsgrundlagen angegeben. Soweit zutreffend auf die Vorschrift des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) betreffend die Datenverarbeitung zu anderen Zwecken (§ 5 LDSG) verwiesen wurde, wurde diese falsch wiedergegeben und hinsichtlich ihrer Anwendungsvoraussetzungen unzutreffend bewertet. Was die Sachverhalte angeht, die zur Aufnahme in die Liste führen, blieb unklar, was die Stadt etwa unter „Gefährderanzeigen“ oder „Vorfällen mit Gefährdungspotential“ genau versteht. [...] An einer Stelle wurde angegeben, dass eine Weitergabe der Informationen aus der Liste nicht erfolge, an anderer Stelle heiß es, dass das Integrationsmanagement in den Unterkünften informiert werde. Zur Frage, ob die Betroffenen über ihre Datenschutzrechte informiert wor- den seien, verwies die Stadt auf angebli- che Einschränkungen des Auskunftsrechts „nach Art. 15, Absatz 1 lit. c) und e) [DS- GVO]“, die es so überhaupt nicht gibt.

Der LfDI beschreibt dann von einem Datenschutz-Aktivist_innen wohlbekannten Spiel, bei dem Datenverarbeitende Rückfragen mit Bullshit ausweichen. Schließlich schreibt der LfDI an Palmer selbst, was wenig überraschend nicht weiterhilft:

[Wir erhielten] überraschend nachrichtlich ein Schreiben des Oberbürgermeisters an den [CDU-] Innenminister des Landes, in dem er sich wortreich über uns beschwerte: Wir würden immer nur weitere Fragen stellen, für die Fachleute in seinem Haus sei nicht mehr erkennbar, welche Antworten wir erwarteten, was wir wollten, sei rechtlich nicht zulässig und vom Aufwand nicht zu leisten. Uns wurde unterstellt, indem wir das Vorgehen der Stadt im Hinblick auf die Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften prüfen und damit unserem gesetzlichen Auftrag nachkommen, würden wir städtische Mitarbeiter gefährden.

Wieder mal bleibt kein Auge trocken.

Geschichten von PAD

Vor allem das PAD zu den Zeiten seiner Existenz ein Quell endloser Gram für den LfD und OppostionspolitikerInnen. Ein Zitat von Thomas Oelmayer, innen- und rechtspolitsicher Sprecher der Grünen illustriert das ganz gut:

  • "Die Rechtswidrigkeit der Behördenpraxis ist seit Jahren bekannt, und jedes Jahr wird Abhilfe gelobt. Trotzdem werden Jahr für Jahr dieselben Verstöße gemeldet."

Ein paar Beispiele dazu:

  • 1995 ließ ein Mannheimer Polizist sieben Leute über PAD und INPOL abchecken, um zu sehen, ob sie seiner Partei würdig seien. Er wurde zu einer Geldbuße verurteilt -- 17. TB LfD (1996), 2.3

  • In PAD gab es um die Jahrhundertwende PHWs "Betäubungsmittelkonsument" (BTMK) oder "Konsument harter Drogen" (DROG) für deutlich über 1000 Personen, für die gar kein entsprechendes Delikt erfasst war. Interessanterweise kamen die einspeichernden Stellen zu diesen PHWs wegen Vermerken, wie z.B. Betäubungsmittel-Erwerb am 5. Jan. 1998, aus anderen Bundesländern in der gemeinsamen INPOL-Datenbank zu den PHWs. (23. TB LfD BaWü (2002), Abschnitt 1.2)

Das PAD hatte einen so genannten KAN-Marker für besonders schwere Straftaten, d.h.die entsprechende Unterdatei des alten INPOL-Systems. Datensätze mit diesem KAN-Marker wurden automatisch für 10 Jahre gespeichert und eben in die INPOL Teildatenbank KAN übertragen. Im April 1996 waren bei 102000 Personen KAN-Marker gesetzt, bei 58000 davon automatisch (aufgrund von Tatvorwurf oder §100 StPO). Die Polizeidirektion Balingen hatte bei 66% ihrer Eintragungen, die Polizeidirektion Offenburg bei 59% ihrer Eintragungen KAN-Marker gesetzt. Das Betraf gerne auch Trivialdelikte. Der LfD gibt in seinem 17. TB (1996), 2.1, (1996) ein paar prickelnde Beispiele:

  • Ein Mann hat zwei Ster Kirschbaumholz im Wert von 100 DM statt beim Auftraggeber bei sich zu Hause abgeladen. Er landete im KAN, Tatvorwurf Hehlerei.

  • Vier Anti-Jagd-AktivistInnen, die mit Transpis und Trillis eine Jagd störten, bekamen wegen Nötigung ihren KAN-Marker.

  • Ein Kurierfahrer konnte die Rechnung seiner Tankstelle (590 Mark) nicht bezahlen. 10 Jahre Speicherung wegen Betrugs.
  • Ein Bauherr, der Differenzen mit dem Bürgermeister hatte, drohte, zwei Polizeibeamte, die ihn beim Bauen stören wollte, umzufahren. 10 Jahre Speichern wegen Widerstands.
  • Eine Person soll im Verlauf von Mietstreitigkeiten den Kellerraum einer anderen Person betreten haben: 10 Jahre Speichern wegen Hausfriedensbruchs.
  • Ein Fliesenleger hat schwarz gearbeitet, kam mit einem Auftraggeber in Konflikt und stieg in dessen Wohnung ein, um offensichtlich sein eigenes Arbeitsmaterial zurückzuholen. Das vom Wohnungsbesitzer eingeleitete Verfahren endete mit Einstellung, die Daten blieben 10 Jahre im PAD.
  • Zwei Schüler stifteten auf Veranlassung des Vertrauenslehrers einen Mitschüler an, ein Bröckchen Dope zu besorgen. Da Drogentests negativ auffielen und alles darauf hindeutete, dass der Schüler sich einfach wichtig machen wollte, wurde bereits das Ermittlungsverfahren eingestellt. Dennoch wanderte der Jugendliche für fünf Jahre ins PAD und in den KAN. Ein schlichter Cannabiskonsum führte bei einer erwachsenen Frau zu 10 Jahren PAD und KAN.

Politisch motivierte Speicherung

Die Existenz der "Arbeitsdatei Politisch Motivierte Kriminalität" ist an sich ein Skandal. Der LfD hat in seinem [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2007/tb-2.htm#t2_1_2_2|28. TB (2007), 2.1.2.2]] ein paar besonders pikante Häppchen herausgefischt. Zu einer Tierrechtsaktivistin war damals u.a. gespeichert (die Zitate sind offenbar aus der AD PMK):

  • im Januar 2004 vertritt sie ihre Organisation bei einer angemeldeten Kundgebung, bei der "4 Teilnehmer mit Trillerpfeifen ihren Unmut gegen Tierversuche ausdrücken".
  • im gleichen Monat meldet sie eine Demonstration vor dem Gebäude einer Pharmafirma an, bei der "5 Teilnehmer Flugblätter verteilt und themenbezogene Transparente gezeigt" haben.
  • sie meldet etliche Male eine "Protestkundgebung und Infostand für Informationsfreiheit, Datenschutz, Meinungsfreiheit usw.". In einem Fall bemerkt der Staatsschutz, es würden "5-8 Teilnehmer" erwaretet.

  • sie meldet eine öffentliche Versammlung mit 5-8 erwarteten Teilnehmern an, bei der Passanten über das Thema Tierrecht "mit Schwerpunkt Pelzhandel" informiert werden sollen.

Über ein Mitglied von (vermutlich) Greenpeace hat der Staatschutz z.B. gespeichert:

  • Anmeldung von Kundgebung und Infostand gegen "das fortschreitende Verschwinden der Fische aus dem Meer"
  • Versammlungsleiterin bei einer Aktion [...] zum Thema "Globale Klimaerwärmung" (incl. Name der Tankstelle).
  • Teilnehmerin an einer Demonstration [...] gegen einen Excellox-Transport aus dem Kernkraftwerk in das Wiederaufbereitungslager Sellafield.
  • Veranstalterin (FWIW) einer Spontan-Demo [...] zum Thema "Urwaldzerstörung". Es wurden Flugblätter an Passanten verteilt und ein Plakat mit der Aufschrift "Recycling statt Kahlschlag" aufgehängt.
  • Teilnehmerin einer Atkion in der Innenstadt vor mehreren Objekten (meist Kaufhäuser) [...] wegen dort angeblich verkauften genmanipulierten Lebensmittel statt. Die Versammlungen waren nicht angemeldet. Es wurden Flugblätter verteilt und mindestens ein Stofftransparent gezeigt.
  • Horror im Wortlaut: Die Protestaktion der ... im März 2006 zum Thema "Gegen die Verwendung von Gen-Pflanzen in Lebens- und Futtermitteln" in ... wurde von [der Betreffenden] angemeldet und geleitet. Mit einem Banner, einem ca. 2 m hohen Joghurtglas (Durchmesser von ca. 1,50 m) sowie einer ca. 3 m hohen Milchflasche wurde auf die Versammlung aufmerksam gemacht. Außerdem wurde eine themenbezogene Umfrage durchgeführt und Flugblätter von ... verteilt, auf denen u. a. Gründe gegen Gentechnik aufgeführt waren. ... Außerdem werden die Leser der Flugblätter aufgefordert, ihren Supermarkt zu bitten, nur noch Milchprodukte zu verkaufen, die garantiert ohne Gen-Pflanzen im Tierfutter erzeugt werden
  • und so fort, bis hin zu Hinweisen auf einen "überdimensionalen aufblasbaren Jaguar", der bei einer Aktion gezeigt wurde.

Sprengstoffschmuggel

Im 25. TB (2.1/4.3) berichtet der LfD vom interessanten Fall eines Menschen, der aus Thailand zurückkehrte und kurz im Verdacht stand, bei der Einfuhr von satten 25 kg Feuerwerkskörpern geholfen zu haben. Das reichte für eine ED-Behandlung und eine Datenwanderung von INZOLL zu INPOL und schließlich über PAD ins POLIS-BW. Der Mensch erfuhr schließlich über einen Freund von den noch gespeicherten Daten und erreichte eine umgehende Löschung.

Ähnlichkeitssuche

Im 25. TB (2.2/3) erzählt der LfD, wie eine Frau im Rahmen eines Prozesses Akteneinsicht beantragte und in ihren Akten einen Auszug aus dem ZStV fand. Die Staatsanwaltschaft hatte ganz cool eine "Ähnlichkeitsabfrage" durchführen lassen, um zu sehen, ob gegen diese Frau etwas vorlag und das Ergebnis zu den Akten gelegt hatte. Darin waren dann sieben andere Personen verzeichnet, unter anderem auch eine Mitarbeiterin eines Landratsamts. Gegen sie lief mal ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung, das allerdings längst eingestellt war. Die Frau rief die besagte Mitarbeiterin an, die Staatsanwaltschaft schämte sich zu spät.

Der Fall Simon Brenner

Ein verdeckter Ermittler hat im Jahre 2010 mehrere Monate in dem Studentischen Alternativmilieus von Heidelberg ermittelt, so hat er nach eigener Aussage (nach der Entarnung) über etliche Personen Informationen ans LKA geliefert. Vermutlich war Simon Brenner nicht der einzige und es gab noch weitere beamtete Spitzel. Der Innenminister Rech lieferte als Begründung für den Spitzeleindatz eine hahnebüchende Story im Innenausschuss. Nach dem Regierungswechsel zu Rot-Grün im Frühjahr 2011, blieb die angekündigte Aufklärung jedoch aus. Der SPD-Innenminister hat sogar eine Sperrerklärung unterschrieben mit der die Aktenvorlage vorm Verwaltungsgericht, bei welchem gegen den Einsatz geklagt wurde, verhindert wird. vgl PM der Klagenden

Weitere Informationen

Freiburger Polizei registriert Namen von vorstrafenlosen Demo-Teilnehmern

In einem Interview auf Radio_Dreiecksland schilder ein Freiburger im Jahre 2011, dass er auf Demos von einigen ZivilpolizistInnen immer mit Namen angesprochen wird. Dieses geschieht seitdem er einmal auf eine Demo seine Personalien kontrolliert wurden, es wurde auch zumindestens soweit bekannt, kein Ermittlungsverfahren wegen irgendwelcher Straftaten gegen ihn eingeleitet. Nach seiner Schilderung ist er kein Einzelfall und dieses wird systematisch vom Freiburger Staatsschutz praktiziert (Anmerkung:Vermutlich auch in Baden-Württemberg ohne Rechtsgrundlage).

1. Mai Ulm

Am 1. Mai 2009 hat die Polizei eine Kundgebung gegen einen Naziaufmarsch in Ulm mit reichlich Gewalt aufgelöst. In der Folge speicherte die Polizei eine unbekannte (große) Zahl von Kundgebungsteilnehmer_innen in ihren eigenen Datenbanken, insbesondere aber 127 von ihnen in der Datenbank Innere Sicherheit (als Teil von INPOL). Dies war sogar dem neuen LfD, Jörg Klingbeil, zu viel. Dass er nur insgesamt 50 dieser Fälle für nicht von länderübergreifender Bedeutung hielt (30. TB LfD BaWü (2011), S. 86ff), lässt Böses für Klingbeils weitere Aktivitäten erwarten.

Einer der in dieser Sache Gespeicherten hatte ein Aufarbeitungs-Projekt mit dem Gemeinderat laufen. Die Stadtverwaltung fragte unglaublicherweise wegen dieser Zusammenarbeit die Polizei und erhielt auch noch Auskunft. Zur Krönung wurde diese Auskunft auch noch im Gemeinderat verlesen. LfD Klingbeil findet, es sei denkbar, so eine Abfrage sei von Gefahrenabwehr gedeckt (er kommt auch aus dem Innenministerium...), nur in dem speziellen Fall nicht, und immerhin fällt auch ihm auf, dass eine Weitergabe an den Gemeinderat doch nicht ganz ok sei.

Abhören einer Psychologin

Nach der Entführung und Ermordunge einer Frau eines Sparkassendirektors im Jahre 2010 geriet auch die Familie in Verdacht. Deswegen wurde eine Psychologin abgehört und ein Staatstrojaner zur Quellen-TKÜ verwendet, die mehrere Verwandte betreute. Die Polizei meint, dass mit der Benachrichtigung der Psychologin alles in Ordnung sei. vgl [http://www.taz.de/!85661/[|taz]]

"Politisches Bewegungsprofil" eines AKW-Gegners

Herbert Würth von der Initiative gegen das AKW in Neckarwestheim wurde über viele Jahre in der AD PMK geführt, gespeichert wurde u.a., wann er Flugblätter verteilt hat -- und natürlich Anmeldungen von Kundgebungen. Im Februar 2015 urteilt der VGH Mannheim, die Speicherung sei rechtwidrig gewesen, weil die Polizei nicht glaubhaft hat machen können, dass Würths Daten zur Vorbeugung oder Aufklärung von Straftaten dienen könnten. (taz vom 24.2.2015, PE vom VGH, AZ 1 S 554/13)