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 *[http://doks.gew-bw.de/LDSG-BW_141204.pdf Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg idF. 14.12.2004, GBl.]  * [[http://doks.gew-bw.de/LDSG-BW_141204.pdf|Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg idF. 14.12.2004, GBl.]]
 * [[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=PolG+BW&psml=bsbawueprod.psml|Polizeigesetz Baden-Wüttemberg]] von 2008
 * [[http://repression.blogsport.de/images/lvsg.pdf|Gesetz über den Verfassungsschutz in Baden-Württemberg]]


Ba``Wü hat im 2008er PolG eine Ausschreibung zur gezielten Kontrolle
(ähnlich der offenen Beobachtung von nach Artikel 99-Ausschreibungen im
[[SIS]]) vorgesehen. Eine solche Ausschreibung verpflichtet die Polizei,
die Ausgeschriebenen zu durchsuchen, wenn sie angehalten werden. Bei
entsprechenden Speicherungen in [[POLAS]] war dies zwar zuvor schon
Praxis, aber immerhin noch ein Gesetzesverstoß.

Jemand hat <<Doclink(2007-bawue-comvoreo.pdf,das Verfahrensverzeichnis für die Vorgangsverwaltung ComVor)>>
(in etwa die Errichtungsanordnung) von ComVor befreit -- minus die Passagen,
die die Obrigkeit in BaWü für zu heikel für die ungewaschenen Massen hält.

=== Anlasslose Speicherung ===

Ba``Wü ist für Zwecke der Datenspeicherung recht spektakulär, weil das
Polizeigesetz seit November 2008 praktisch anlasslose Speicherungen
("Verdachtsspeicherung") für zwei Jahre erlaubt, d.h. die Polizei braucht nicht mal mehr irgendwelche künstlichen Ermittlungsverfahren oder so etwas anstrengen, sie speichern einfach, was sie wollen (§38 PolG (2)f).

Der <<Doclink(2008-LfDBaWue-Bericht29.pdf,29. TB LfD BaWü)>>, 2.1.1.1 spricht in diesem Zusammenhang von der Speicherung von "Fiktion". Es st derzeit unklar, wie das z.B. mit der Verlängerung von Speicherfristen
der Bestandsdaten interagiert.

Im <<Doclink(2011-lfdbawue-tb30.pdf,30. TB (2011))>> (S. 93ff) berichtet
der LfD (nach einem Personenwechsel deutlich weichgespült) von ersten
Erfahrungen mit diesem "Instrument". Gespeichert wird erwartungsgemäß
Kram wie Ladendiebstahl, Schwarzfahren oder Beleidigung. Der LfD
untersuchte vor allem Speicherungen von Kindern (!) im Alter zwischen 7
und 14. Die Vergeblichkeit solchen Wirkens lässt sich wohl an seiner
Kritik ablesen: Es sei nicht immer nachvollziehbar, wieweit die
gespeicherten Taten nicht einfach nur "kindtypisches Fehlverhalten"
seien (eine Begrifflichkeit aus deiner Durchführungsverordnung zum
Polizeigesetz -- TODO: ist die öffentlich?).

Leider ist dem Bericht nicht zu entnehmen, in welchem Umfang die Polizei
Gebrauch von der anlasslosen Speicherung macht, klar wird lediglich,
dass die Polizei Chaos hat und die ohnehin nur laschen Vorgaben auch
noch recht freihändig handhabt.
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Vgl. ["Länderübergreifende Software"]. POLAS ist ein Akten-Nachweissystem für Fälle und Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

 ''Vgl'' [[Länderübergreifende Software]] und [[POLAS]]

Im <<Doclink(2011-lfdbawue-tb30.pdf,30. Tätigkeitsbericht des LfD (2011))>>
ist von einer "Löschfrist, die zunächst 60 Monate beträgt" die Rede (S.
90). Das ist nach unserer Erfahrung ein frommer Wunsch -- das LKA
vergibt jedenfalls im Politbereich sehr gerne Speicherfristen von 10
Jahren, und auch dann sprechen sie gerne von "Aussonderungsprüffrist".
Der LfD mahnt an der Stelle auch erneut an, die Polizei möge sich mehr
drum kümmern, den Ausgang von Verfahren in Erfahrung zu bringen, um dann
eifriger zu löschen. Diese Aufforderung zieht sich durch fast alle
Tätigkeitsberichte fast aller Datenschutzbeauftragten der letzten 30
Jahre.

Ebenfalls im <<Doclink(2011-lfdbawue-tb30.pdf,30. Tätigkeitsbericht (2011)>> (S. 92)
beschreibt der LfD die krude Praxis des LKA BaWü, die Übertragung von
Datensätzen nach INPOL an der Person festzumachen. Das Beispiel war
eine Person, die wegen einer Straftat gegen die sexuelle
Selbstbestimmung verurteilt war; solche Tatbestände werden immer nach
INPOL übertragen und erhalten Speicherfristen von 20 Jahren. Die
Polizei in BaWü hat in der Folge gleich noch einen Verdacht auf
Sachbeschädigung (Fahrrad in Tiefgarage) mit nach INPOL gespeichert (das
für schwere und länderübergreifende Kriminalität bestimmt ist). Von
der Praxis, die Bedeutung einer Straftat an der Person des_r Täter_in
festzumachen, änderte auch eine müde Intervention des LfD nichts.
Zeile 12: Zeile 80:
Wahrscheinlich unabhängig von POLAS existiert seit 2003 die Datei "Politisch Motivierte Kriminalität", in der 2005 40000 Personen gelistet waren (statistisch eineR von 250 Büger''''''Innen des Landes -- Angaben laut [http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2005/tb-2.htm LfD-Bericht 2005]). Zugriff haben mindestens alle Dienststellen des Staatsschutzes.

An der AD PMK bemängelt der LfD 2005 unter anderem, dass für Speicherungen zum Teil keine Belege existieren (d.h. Akten zu den Vorwürfen, die zur Speicherung führten existieren nicht oder nicht mehr). Weiter wurde etwa ein Mann, der wegen häuslicher Gewalt auffiel, in die AD PMK aufgenommen, weil er aus Marokko kam, ebenso ein Gastwirt, der die Sperrstunde verletzt hat (er war türkischer Herkunft), ein Asylbewerber, weil er die Residenzpflicht verletzt hat (er kam aus Kamerun), ein Mensch, weil er ein Taxiunternehmen angemeldet hat (er war Türke). In jedem Fall ist ein politischer Hintergrund der Taten nicht erkennbar.

Besonders heikel an der AD PMK ist, dass die Polizei sehr großzügig mit dem Gruppenfeld umgeht, in dem kodiert ist, ob die gespeicherte Person etwa Täter oder Zeuge ist. Häufig steht darin "andere Person", mithin also "wir wissen auch nicht, warum wir ihn hier speichern, aber wir fanden, dass wir das tun sollten". Das betrifft Personen, die etwa einen Ausweis als verloren gemeldet haben, die einen Waffenschein erworben, ein Gewerbe angemeldet oder ein Freitagsgebet besucht haben (in letzterem Fall hatte die Polizei eine Razzia durchgeführt und alle 188 vorgefundenen Personen gespeichert).

Der LfD
[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2007/tb-2.htm#t2_1_2
berichtet 2007] weiter, die Zahl der gespeicherten Personen sei auf
seine Kritik hin deutlich (auf 29000 zum 29.11.2007) reduziert worden, insbesondere habe es nur noch 338 (statt 24000) "andere Personen" gegeben.

Speicherfrist in der AD PMK ist in der Regel drei Jahre, Anfang ist der Tatzeitpunkt. Das LKA hat diese Speicherfrist manipuliert, indem die Frist erst bei Speicherung loslief. Auf diese Weise waren 2005 noch Daten einer Castorgegnerin gespeichert, die beim März-2001-Castor aktiv gewesen war.

=== PAD ===
Seit 1973 geführte und mittlerweile eingestellte Personenauskunfts- und Falldatei des LKA Ba''''''Wü, traditionell ergänzt durch eine "Modus-Operandi"-Datei MOD (die allerdings selten in der öffentlichen Schusslinie war und daher vermutlich eine nutzlose Kriminologenfantasie war). "In der PAD speichert die Polizei alle zur Straftatenbekämpfung wichtigen Daten über mutmaßliche und tatsächliche Straftäter; sie gibt auch Auskunft über Vermißtenfälle und dient der Erstellung der polizeilichen Kriminalstatistik. Jeder Polizeibeamte kann über die breit gefächerten dezentralen Zugriffsmöglichkeiten die PAD rund um die Uhr abfragen." (http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1996/tb2.htm)

Unabhängig von [[POLAS]] existiert seit 2003 die Datei "Politisch
Motivierte Kriminalität", in der 2005 40.000 Personen gespeichert waren
([[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2006/tb-2.htm#t2_1_4|27. TB, 2.1.4]]).
D.h. statistisch gesehen wurde jeder 250 Einwohner des Landes
gespeichert. Zugriff auf die Datenbank haben alle Dienststellen des
[[Staatsschutz]]es .

An der AD PMK bemängelt der [[LfDI]] im Jahre 2005
([[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2006/tb-2.htm#t2_1_4|27.
TB, 2.1.4]]), dass für
Speicherungen zum Teil keine Belege existieren (d.h. Akten zu den
Vorwürfen, die zur Speicherung führten existieren nicht mehr). Besonders
heikel an der AD PMK ist zudem nach Aufassung des LfD, dass häufig nicht
klar ist ob die gespeicherte Person als Täter oder Zeuge gespeichert
worden ist. Das betrifft Personen, die einen Ausweis als verloren
gemeldet haben, die einen Waffenschein erworben haben, ein Gewerbe
angemeldet haben oder ein Freitagsgebet besucht haben. Diese Personen
werden dann als ''andere Personen'' in der [[Datenbank]] gespeichert.

Als Beispiele für rechtswidrige Speicherungen berichtet der [[LfDI]] von einem Mann, der wegen häuslicher Gewalt auffiel. In die AD PMK wurde er aufgenommen, weil er aus Marokko kam. Ebenso ein kam ein Gastwirt, der die Sperrstunde verletzt hat, nur wegen seiner türkischer Herkunft in die Datei. Ein Asylbewerber kam wegen des Verstoß gegen die Residenzpflicht in die Datei und ein Mensch türkischer Herkunft nur weil er ein Taxiunternehmen angemeldet hat. Der [[LfDI]] konnte in diesen und in weiteren Fällen den politischer Hintergrund der Taten nicht erkennen.

Der [[Datenschutzbeauftragten|LfDI]] berichtet im
<<Doclink(2007-LfDBaWue-Bericht28.pdf, 28. TB (2007)>>, S. 17),
die Zahl der gespeicherten Personen sei nach seiner Kritik
auf 29.000 geschwunden, insbesondere habe
es nur noch 338 (statt zuvor 24000) "andere Personen" gegeben. Weiterhin
beklagt der LfDI im aaO, der [[Staatschutz]] verweigere
häufig Auskunft aus der AD PMK, und zwar ''nicht'', um

{{{#!blockquote
taktisches Vorgehen der Polizei vor Ort geheim zu halten, sondern um
nicht offen darzulegen, dass Indizien gespeichert werden."
Die "Erfahrung in den einzelnen Szenen belege, dass die Betroffenen nach
Kenntnis der polizeilichen Vorgehensweise" ihr Verhalten ändern würden
und dadurch die "polizeiliche Aufgabenwahrnehmung erschweren bzw.
unmöglich machen"
}}}

Der [[LfDI]] sagt zu diesen Zitaten aus seiner Kommunikation mit dem
Staatsschutz: "Aus meiner Sicht offenbart diese Erklärung ein geradezu
erschreckendes Verständnis von den Aufgaben der Polizei im
demokratischen Rechtsstaat." Entsprechend ist die Auskunftsverweigerung
für ihn "unzulässig, ja sogar für rechtsmissbräuchlich."
Eine Ansicht, der sich vermutlich auch alle Gerichte (mit möglicher Ausnahme baden-württembergischer Verwaltungsgerichte) anschließen werden.

Die Speicherfrist für die AD PMK ist in der Regel drei Jahre, seitdem Tatzeitpunkt. Das LKA hat diese Speicherfrist manipuliert, indem die Frist erst bei der Eingabe der Daten loslief. Auf diese Weise waren 2005 noch Daten einer Castorgegnerin gespeichert, die beim März-2001-Castor aktiv gewesen war.

Kreuzspeicherungen in [[INPOL]] und der AD PMK deuten darauf hin, dass Speicherungen in der AD PMK jedenfalls gelegentlich in [[INPOL]] landen und dort dann bundesweit einsehbar sind.

Im <<Doclink(2011-2011-lfdbawue-tb30.pdf, 30. TB (2011))>>, S. 106ff untersucht
der neue LfD Klingbeil die AD PMK erneut und ist ganz entsprechend
seiner neuen Linie angetan. Er findet Mitte Oktober 2011 10979
Personen-Datensätze zu 10123 verschiedenen Menschen, von denen 8976 "potenzielle Straftäter" seien, 529
Kontakt- und Begleitpersonen. Nur gegen 312 hat die Polizei wirklich
Verfahren eröffnen können, 808 Personen sind als Zeugen gespeichert.
Das Faktum, dass 8976 juristisch völlig unschuldige Menschen in den
Polizeimühlen stehen, stört Klingbeil offenkundig nicht:

{{{#!blockquote
In Einzelfällen ist es zwar immer wieder notwendig zu fragen, ob sich diese Person oder jener Vorgang
zu Recht für eine Erfassung in der AD PMK eignet. In der fachlichen Diskussion lässt sich dieses inzwischen leichter klären, selbst wenn meine Beden-
ken manchmal nicht ganz ausgeräumt werden können.
}}}

Nicht ganz ausgeräumt...

=== SKB-Datenbank ===

Die Arbeitsdatei "Szenekundige Beamte" alias SKB-Datenbank soll
Fußballfans und ähnliches erfassen.
Im <<Doclink(2008-LfDBaWue-Bericht29.pdf,29. TB des LfD BaWü (2008))>>,
2.1/2.1 wird sie als Quelle für so genannte Gefährderansprachen (bei
denen Personen, gegen die nichts vorliegt, von der Polizei
eingeschüchtert werden sollen) genannt. Enthalten sind neben Angaben zur
Person auch Fotos, Beschäftigungsverhältnisse ("Angaben zum
Arbeitgeber"), Fahrzeug, Stadionverbote, Mitgliedschaften in Fangruppen,
Spielteilnahmen, Einschätzung der "Gewalttätigkeit" und, klar,
Freitextfelder.

Die Errichtungsanordnung (bzw. hier das Verfahrensverzeichnis) listet
konkreter als Zielobjekte "Tatverdächtige, Potentielle Straftäter,
Störer, Kontakt- und Begleitpersonen [...], Umfeldpersonen" und befindet
sich damit voll im paranoiden Bereich der "Gefahrenabwehr". Verzeichnet
sind außerdem "Zeugen, Hinweisgeber oder sonstige Auskunftspersonen"
sowie "Andere Personen" und Sachbearbeiter.

Bis 2010 geführt wurde die Datenbank verteilt auf
elf Polizeidienststellen geführt. Anfang 2011
sollten die lokalen Datenbanken auf einem zentrales System
zusammengefasst werden, um wenigstens rudimentär Datenschutz wie z.B.
Auskunftsrecht und Löschung gewährleisten zu können. In seinem
<<Doclink(2011-lfdbawue-tb30.pdf,30. TB (2011))>>, S. 105 berichtet der LfD,
dass das so umgesetzt wurde:

{{{#!blockquote
Dieser Fortschritt in der Qualität der Auskunftserteilung hat
allerdings auch zur Folge, dass nun alle zugriffsberechtigten
Beschäftigten der Polizei sofort und jederzeit Zugriff auf
die auch von anderen
Dienststellen gespeicherten Daten haben.
}}}

-- wobei der LfD sich fragen lassen muss, warum er nicht
Sichtbeschränkungen für einfach abfragende Beamte durchgesetzt hat. Die
SKB-Datenbank läuft jetzt bei einer "Landesinformationsstelle
Sporteinsätze" auf der Basis der Fallbearbeitung [[CRIME]].

Der 30. TB erwähnt weiter, dass eine Speicherung in Gewalttäter Sport
automatisch eine Speicherung in SKB nach sich zieht, nicht jedoch
umgekehrt. Schon fast eine Bankrotterklärung ist schließlich
folgende Passage (S. 107):

{{{#!blockquote
Durch Einbindung meiner Behörde in die Fortentwicklung der
SKB-Datenbank konnte ich eine noch weitere Beschränkung erreichen.
So wurde zum Beispiel die grundsätzliche Speicherdauer von Personen,
gegen die keine Ermittlungsverfahren eingeleitet und die somit unter der
Rolle "Potentielle Straftäter" gespeichert werden, von fünf auf drei Jahre
reduziert.
}}}

Der LfD segnet hier also die Speicherung von Personen ab, gegen die
die die Polizei nicht mal ein Ermittlungsverfahren einleiten will (was
ja normalerweise kein Problem wäre und jedenfalls im Politbereich
verbeitete Praxis war), und dann auch gleich für drei Jahre.


=== PAD (eingestellt) ===
Seit 1973 geführte und mittlerweile eingestellte Personenauskunfts- und
Falldatei des LKA Ba''''''Wü, traditionell ergänzt durch eine
"Modus-Operandi"-Datei MOD (die allerdings selten in der öffentlichen
Schusslinie war und daher vermutlich eine nutzlose Kriminologenfantasie
war).

Im <<Doclink(1996-lfdbawue-tb17.pdf, 17. TB (1996))>> berichtet der LfD:

{{{#!blockquote
In der PAD speichert die Polizei alle zur Straftatenbekämpfung
wichtigen Daten über mutmaßliche und tatsächliche Straftäter; sie gibt
auch Auskunft über Vermißtenfälle und dient der Erstellung der
polizeilichen Kriminalstatistik. Jeder Polizeibeamte kann über die breit
gefächerten dezentralen Zugriffsmöglichkeiten die PAD rund um die Uhr
abfragen.
}}}
Zeile 30: Zeile 228:
Ein paar der Felder, die in PAD erfasst waren, sind bekannt und dürften so oder ähnlich auch in den Nachfolgesystemen stehen: Geburtsname (PGB), Vorname (PVN), PHW, Löschungstermin (PLD) -- mit P fangen offenbar zur Personentabelle gehörende Felder an), sachbearbeitende Polizeidienststelle (TSD), Tatortgemeinde (TGM), Straftat (TSH), Tatzeit (TTZ), Schaden (TSS) -- mit T fangen offenbar Felder aus der Tatentabelle an --, Kriminalakten führende Dienststelle.

Links zu PAD:

*
http://www.bawue.gruene-fraktion.de/rsvgn/rs_dok/0,,18185,00.htm

 * http://www.ba
den-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1999/tb4.htm
 * http://www
.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1996/tb2.htm
 * http://www.iuscrim.mpg.de/forsch/onlinepub/Basisdaten_pol.pdf
Ein paar der Felder, die in PAD erfasst waren, sind bekannt und dürften so oder ähnlich auch in den Nachfolgesystemen stehen: Geburtsname (PGB), Vorname (PVN), [[PHW]], Löschungstermin (PLD) -- mit P fangen offenbar zur Personentabelle gehörende Felder an), sachbearbeitende Polizeidienststelle (TSD), Tatortgemeinde (TGM), Straftat (TSH), Tatzeit (TTZ), Schaden (TSS) -- mit T fangen offenbar Felder aus der Tatentabelle an --, Kriminalakten führende Dienststelle.

=== Ehemalige Staatsschutz-Amtsdatei des LKAs ===
Noch vor der AD PMK betrieb das [[LKA]] mindestens eine eigene
[[Staatsschut
z]]-Amts-Datei
([[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1997/tb2.htm#t2_a2_2|18.  TB LfD (1997)]],
2.2).
Zeile 42: Zeile 239:
Soweit bekannt, betreibt Baden-Württemberg ComVor (vgl. ["Länderübergreifende Software"])

== Weiteres ==
Vermutlich betreibt das LKA mindestens eine separate "Staatsschutzdatei" (vgl. [http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1997/tb2.htm#t2_a2_2 LfD 1997]). 1997 schien das jedoch noch weitgehend per Zettelkasten zu laufen.
Baden-Württemberg betreibt ComVor. ''Anmerkung: Wo und in welcher Verordnung das geregelt ist, wäre mal recht interessant zu wissen.''

Zum Ba-Wü ComVor haben wir ein heftig zensiertes <<Doclink(2007-bawue-comvoreo.pdf,das Verfahrensverzeichnis)>>.

Dazu kommt das [[http://www.lexexakt.de/glossar/labis.php|Lagebildinformationssystem LABIS]]. Dort werden "Vorkommnisberichte" samt persönlicher Daten der Betroffenen für 12 Monate gespeichert, um einfaches [[Data Mining]] zu ermöglichen (häufen sich bestimmte Tattypen irgendwo? Könnte es Zusammenhänge geben)?
Zeile 49: Zeile 247:
Außer NADIS nichts bekannt.

Ein nettes Beispiel für die Methoden des VS nennt der LfD Ba''''''Wü 1996: Der VS "bat" das Ordnungsamt Stuttgart, Informationen über Anmelder''''''Innen von Infotischen an ihn weiterzugeben (das Ordnungsamt hat das auch noch gemacht) -- http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1996/tb2.htm
Außer [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]] nichts bekannt.

Ein nettes Beispiel für die Methoden des [[LfV]] nennt der LfD
Ba''''''Wü in seinem
<<Doclink(1996-lfdbawue-tb17.pdf,17. TB (1996))>>, S. 43:
das Ordnungsamt Stuttgart hat über Jahre Personalien von
Anmelder_innen von Infotischen an den VS gemeldet (übrigens auch an den
Staatsschutz).
Zeile 55: Zeile 259:
=== PAD ===
Vor allem das PAD war Zeit seiner Existenz ein Quell endloser Gram für den LfD. Zitat Thomas Oelmayer, innen- und rechtspolitsicher Sprecher der Grünen (Jahreszahl?): "Die Rechtswidrigkeit der Behördenpraxis ist seit Jahren bekannt, und jedes Jahr wird Abhilfe gelobt. Trotzdem werden Jahr für Jahr dieselben Verstöße gemeldet."

=== Oops, ist schon weg ===

Im [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2007/tb-2.htm|27. Tätigkeitsbericht (2007)]] berichtet der LfD von einem Fall, in dem ein Mann aus dem Enzkreis immer wieder schikanösen Kontrollen ausgesetzt war, ohne dass er auch nur von einem [[Ermittlungsverfahren]] gegen ihn gewusst hätte. Er wendet sich an den LfD, der von der Polizei die Auskunft bekommt, die Daten über den Betreffenden seien gelöscht worden. Es ist ziemlich offensichtlich, dass es der Polizei selbst peinlich war, was sie gespeichert hatte. Diese "Oops-Löschung" ist übrigens bei AuskunftErsuchen nicht selten zu beobachten.



=== Tote Vögel in der Vorgangsverwaltung ===

In seinem
[[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2006/tb-2.htm#t2_1_5_3|27. TB (2007)]]
berichtet der LfD, dass ein Mann der in Zeiten der Vogelgrippe einen toten Eichelhäher gemeldet hat, für ein Jahr in der [[Vorgangsbearbeitung]] LABIS gespeichert wurde (zumal, ohne dass der Eichelhäher irgendwas mit Grippe zu tun hatte).



=== Geschichten von PAD ===
Vor allem das PAD zu den Zeiten seiner Existenz ein Quell endloser Gram für den LfD und OppostionspolitikerInnen. Ein Zitat von Thomas Oelmayer, innen- und rechtspolitsicher Sprecher der Grünen illustriert das ganz gut:
 "Die Rechtswidrigkeit der Behördenpraxis ist seit Jahren bekannt, und jedes Jahr wird Abhilfe gelobt. Trotzdem werden Jahr für Jahr dieselben Verstöße gemeldet."
Zeile 60: Zeile 280:
1995 ließ ein Mannheimer Polizist sieben Leute über PAD und INPOL abchecken, um zu sehen, ob sie seiner Partei würdig seien. Er wurde zu einer Geldbuße verurteilt.

In PAD gab es um die Jahrhundertwende PHWs "Betäubungsmittelkonsument" (BTMK) oder "Konsument harter Drogen" (DROG) für deutlich über 1000 Personen, für die gar kein entsprechendes Delikt erfasst war (http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/tb02/tb02-2.html#t2_1_2) Interessanterweise kamen die einspeichernden Stellen zu diesen PHWs wegen Vermerken aus anderen Bundesländern ("Btm-Erwerb am 5. Jan. 1998 (Haschisch)") und ergo über INPOL.

Das PAD hatte einen so genannten KAN-Marker für besonders schwere Straftaten -- KAN für die entsprechende Unterdatei des alten INPOL-Systems. Datensätze mit diesem KAN-Marker wurden automatisch für 10 Jahre gespeichert und eben in den KAN übertragen.

Im April 1996 waren bei 102000 Personen KAN-Marker gesetzt, bei 58000 davon automatisch (aufgrund von Tatvorwurf oder &sect;100 StPO). Die PD Balingen hatte bei 66% ihrer Eintragungen, die PD Offenburg bei 59% ihrer Eintragungen KAN-Marker gesetzt (http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1996/tb2.htm). Das Betraf gerne auch Trivialdelikte. Für 1996 verzeichnet der LBD ein paar nette Beispiele:

 * Ein Mann hat zwei Ster Kirschbaumholz im Wert von 100 DM statt beim Auftraggeber bei sich zu Hause abgeladen. Er landete im KAN, Tatvorwurf Hehlerei.
 * Vier Anti-Jagd-AktivistInnen, die mit Transpis und Trillis eine Jagd störten, bekamen wegen Nötigung ihren KAN-Marker.
 * Ein Kurierfahrer konnte die Rechnung seiner Tankstelle (590 Mark) nicht bezahlen. 10 Jahre Speicherung wegen Betrugs.
 * Ein Bauherr, der Differenzen mit dem Bürgermeister hatte, drohte, zwei Polizeibeamte, die ihn beim Bauen stören wollte, umzufahren. 10 Jahre Speichern wegen Widerstands.
 * Eine Person soll im Verlauf von Mietstreitigkeiten den Kellerraum einer anderen Person betreten haben: 10 Jahre Speichern wegen Hausfriedensbruchs.
 * Ein Fliesenleger hat schwarz gearbeitet, kam mit einem Auftraggeber in Konflikt und stieg in dessen Wohnung ein, um offensichtlich sein eigenes Arbeitsmaterial zurückzuholen. Das vom Wohnungsbesitzer eingeleitete Verfahren endete mit Einstellung, die Daten blieben 10 Jahre im PAD.
 * Zwei Schüler stifteten auf Veranlassung des Vertrauenslehrers einen Mitschüler an, ein Bröckchen Dope zu besorgen. Da Drogentests negativ auffielen und alles darauf hindeutete, dass der Schüler sich einfach wichtig machen wollte, wurde bereits das Ermittlungsverfahren eingestellt. Dennoch wanderte der Jugendliche für fünf Jahre ins PAD und in den KAN. Ein schlichter Cannabiskonsum führte bei einer erwachsenen Frau zu 10 Jahren PAD und KAN.

=== AD PMK ===

Die AD PMK ist insgesamt ein Skandal (s.o.). Der Lfd hat aber 2007 [http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2007/tb-2.htm#t2_1_2_2 ein paar besonders nette Häppchen herausgefischt]. Zu einer Tierrechtsaktivistin war da u.a. gespeichert (Zitate offenbar aus der AD PMK):
 * 1995 ließ ein Mannheimer Polizist sieben Leute über PAD und [[INPOL]] abchecken, um zu sehen, ob sie seiner Partei würdig seien. Er wurde zu einer Geldbuße verurteilt -- <<Doclink(1996-lfdbawue-tb17.pdf, 17. TB LfD (1996))>>, 2.3
 * In PAD gab es um die Jahrhundertwende [[PHW]]s "Betäubungsmittelkonsument" (BTMK) oder "Konsument harter Drogen" (DROG) für deutlich über 1000 Personen, für die gar kein entsprechendes Delikt erfasst war. Interessanterweise kamen die einspeichernden Stellen zu diesen [[PHW]]s wegen Vermerken, wie z.B. Betäubungsmittel-Erwerb am 5. Jan. 1998, aus anderen Bundesländern in der gemeinsamen [[INPOL]]-Datenbank zu den [[PHW]]s. vgl [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/tb02/tb02-2.html#t2_1_2|Teilbericht LfD Ba]]

Das PAD hatte einen so genannten KAN-Marker für besonders schwere Straftaten, d.h.die entsprechende Unterdatei des alten INPOL-Systems. Datensätze mit diesem KAN-Marker wurden automatisch für 10 Jahre gespeichert und eben in die [[INPOL]] Teildatenbank [[KAN]] übertragen.
Im April 1996 waren bei 102000 Personen KAN-Marker gesetzt, bei 58000
davon automatisch (aufgrund von Tatvorwurf oder &sect;100 StPO). Die
Polizeidirektion Balingen hatte bei 66% ihrer Eintragungen, die
Polizeidirektion Offenburg bei 59% ihrer Eintragungen KAN-Marker
gesetzt. Das Betraf gerne auch Trivialdelikte. Der
LfD gibt in seinem <<Doclink
(1996-lfdbawue-tb17.pdf,17. TB (1996))>>, 2.1,
(1996)
ein paar prickelnde Beispiele:

  * Ein Mann hat zwei Ster Kirschbaumholz im Wert von 100 DM statt beim Auftraggeber bei sich zu Hause abgeladen. Er landete im [[KAN]], Tatvorwurf Hehlerei.
  * Vier Anti-Jagd-AktivistInnen, die mit Transpis und Trillis eine Jagd störten, bekamen wegen Nötigung ihren [[KAN]]-Marker.
  * Ein Kurierfahrer konnte die Rechnung seiner Tankstelle (590 Mark) nicht bezahlen. 10 Jahre Speicherung wegen Betrugs.
  * Ein Bauherr, der Differenzen mit dem Bürgermeister hatte, drohte, zwei Polizeibeamte, die ihn beim Bauen stören wollte, umzufahren. 10 Jahre Speichern wegen Widerstands.
  * Eine Person soll im Verlauf von Mietstreitigkeiten den Kellerraum einer anderen Person betreten haben: 10 Jahre Speichern wegen Hausfriedensbruchs.
  * Ein Fliesenleger hat schwarz gearbeitet, kam mit einem Auftraggeber in Konflikt und stieg in dessen Wohnung ein, um offensichtlich sein eigenes Arbeitsmaterial zurückzuholen. Das vom Wohnungsbesitzer eingeleitete Verfahren endete mit Einstellung, die Daten blieben 10 Jahre im PAD.
  * Zwei Schüler stifteten auf Veranlassung des Vertrauenslehrers einen Mitschüler an, ein Bröckchen Dope zu besorgen. Da Drogentests negativ auffielen und alles darauf hindeutete, dass der Schüler sich einfach wichtig machen wollte, wurde bereits das Ermittlungsverfahren eingestellt. Dennoch wanderte der Jugendliche für fünf Jahre ins PAD und in den KAN. Ein schlichter Cannabiskonsum führte bei einer erwachsenen Frau zu 10 Jahren PAD und KAN.



=== Politisch motivierte Speicherung ===

Die Existenz der "Arbeitsdatei Politisch Motivierte Kriminalität" ist an
sich
ein Skandal. Der LfD hat in seinem
[
[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2007/tb-2.htm#t2_1_2_2|28.
TB (2007), 2.1.2.2]]
ein paar besonders pikante
Häppchen herausgefischt. Zu einer Tierrechtsaktivistin war damals u.a.
gespeichert (die Zitate sind offenbar aus der AD PMK):
Zeile 82: Zeile 313:
 * sie meldet etliche Male eine "Protestkundgebung und Infostand für Informationsfreiheit, Datenschutz, Meinungsfreiheit usw.". In einem Fall bemerkt der Staatsschutz, es würden "5-8 Teilnehmer" erwaretet.  * sie meldet etliche Male eine "Protestkundgebung und Infostand für Informationsfreiheit, Datenschutz, Meinungsfreiheit usw.". In einem Fall bemerkt der [[Staatsschutz]], es würden "5-8 Teilnehmer" erwaretet.
Zeile 85: Zeile 316:
Über ein Mitglied von (vermutlich) Greenpeace hat der Staatschutz z.B. gespeichert (editiert): Über ein Mitglied von (vermutlich) Greenpeace hat der [[Staatschutz]] z.B. gespeichert:
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=== Sprengstoffschmuggel ===

Im <<Doclink(2004-LfDBaWue-TB25.pdf, 25. TB)>> (2.1/4.3) berichtet der LfD vom interessanten Fall eines Menschen, der aus Thailand zurückkehrte und kurz im Verdacht stand, bei der Einfuhr von satten 25 kg Feuerwerkskörpern geholfen zu haben. Das reichte für eine [[ED]]-Behandlung und eine Datenwanderung von [[Datenbanken des Zoll|INZOLL]] zu [[INPOL]] und schließlich über PAD ins POLIS-BW. Der Mensch erfuhr schließlich über einen Freund von den noch gespeicherten Daten und erreichte eine umgehende Löschung.

=== Ähnlichkeitssuche ===

Im <<Doclink(2004-LfDBaWue-TB25.pdf, 25. TB)>> (2.2/3) erzählt der LfD, wie eine Frau im Rahmen eines Prozesses Akteneinsicht beantragte und in ihren Akten einen Auszug aus dem ZStV fand. Die Staatsanwaltschaft hatte ganz cool eine "Ähnlichkeitsabfrage" durchführen lassen, um zu sehen, ob gegen diese Frau etwas vorlag und das Ergebnis zu den Akten gelegt hatte. Darin waren dann sieben andere Personen verzeichnet, unter anderem auch eine Mitarbeiterin eines Landratsamts. Gegen sie lief mal ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung, das allerdings längst eingestellt war. Die Frau rief die besagte Mitarbeiterin an, die [[Staatsanwaltschaft]] schämte sich zu spät.

=== Der Fall Simon Brenner ===
Ein [[Verdeckte Ermittler|verdeckter Ermittler]] hat im Jahre 2010 mehrere Monate in dem Studentischen Alternativmilieus von Heidelberg ermittelt, so hat er nach eigener Aussage (nach der Entarnung) über etliche Personen Informationen ans LKA geliefert. Vermutlich war Simon Brenner nicht der einzige und es gab noch weitere beamtete Spitzel. Der Innenminister Rech lieferte als Begründung für den Spitzeleindatz eine hahnebüchende Story im Innenausschuss. Nach dem Regierungswechsel zu Rot-Grün im Frühjahr 2011, blieb die angekündigte Aufklärung jedoch aus. Der SPD-Innenminister hat sogar eine Sperrerklärung unterschrieben mit der die Aktenvorlage vorm Verwaltungsgericht, bei welchem gegen den Einsatz geklagt wurde, verhindert wird. vgl [[http://spitzelklage.blogsport.de/2012/01/12/pm-innenministerium-blockiert-juristische-ueberpruefung-des-spitzeleinsatzes-in-heidelberg/|PM der Klagenden]]

==== Weitere Informationen ====

 * [[http://linksunten.indymedia.org/de/node/31404|indymedia über simon]]
 * [[http://www.sds-heidelberg.de/index.html|Stellungnahme des SDS Heidelberg]]
 * [[http://taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/zwei-weitere-spitzel/| TAZ: ]] Zwei weitere Spitzel
 * [[http://linksunten.indymedia.org/de/node/34026| Indymedia: ]] Innenminister Heribert Rech liefert groteske ‚Begründung’ für Spitzeleinsätze und vertuscht weiterhin das Ausmaß der Affäre
 * [[http://www.trueten.de/permalink/Ertraeumte-Aufsatzbewertung-fuer-den-lieben-kleinen-Schueler-Rech.html|Thomas Trueten Blog:]] Erträumte Aufsatzbewertung für den lieben kleinen Schüler Rech
 * [[http://www.rdl.de/index.php?option=com_tag&task=tag&tag=simon-bromma|rdl]] Beiträge zu Simon Bromma (am aktuellsten und vollständigsten)

=== Freiburger Polizei registriert Namen von vorstrafenlosen Demo-Teilnehmern ===

In einem Interview auf WikiPedia:Radio_Dreiecksland schilder ein Freiburger im Jahre 2011, dass er auf Demos von einigen ZivilpolizistInnen immer mit Namen angesprochen wird. Dieses geschieht seitdem er einmal auf eine Demo seine Personalien kontrolliert wurden, es wurde auch zumindestens soweit bekannt, kein Ermittlungsverfahren wegen irgendwelcher Straftaten gegen ihn eingeleitet. Nach seiner Schilderung ist er kein Einzelfall und dieses wird systematisch vom Freiburger Staatsschutz praktiziert (''Anmerkung:Vermutlich auch in Baden-Württemberg ohne Rechtsgrundlage'').

 [[http://www.freie-radios.net/39493|Einschüchterungsversuche durch Zivilpolizisten - ein Fall aus Freiburg]] (Link zum mpeg Download)

=== 1. Mai Ulm ===

Am 1. Mai 2009 hat die Polizei eine Kundgebung gegen einen Naziaufmarsch
in Ulm mit reichlich Gewalt aufgelöst. In der Folge speicherte die
Polizei eine unbekannte (große) Zahl von Kundgebungsteilnehmer_innen in
ihren eigenen Datenbanken, insbesondere aber 127 von ihnen in der
[[Datenbank Innere Sicherheit]] (als Teil von [[INPOL]]). Dies war sogar dem neuen
LfD, Jörg Klingbeil, zu viel. Dass er nur insgesamt 50 dieser Fälle für
nicht von länderübergreifender Bedeutung hielt
(<<Doclink(2011-lfdbawue-tb30, 30. TB LfD BaWü (2011))>>, S. 86ff),
lässt Böses für Klingbeils weitere Aktivitäten erwarten.

Einer der in dieser Sache Gespeicherten hatte ein Aufarbeitungs-Projekt
mit dem Gemeinderat laufen. Die Stadtverwaltung fragte unglaublicherweise
wegen dieser Zusammenarbeit die Polizei und erhielt auch noch Auskunft.
Zur Krönung wurde diese Auskunft auch noch im Gemeinderat verlesen.
LfD Klingbeil findet, es sei denkbar, so eine Abfrage sei von Gefahrenabwehr
gedeckt (er kommt auch aus dem Innenministerium...), nur in dem
speziellen Fall nicht, und immerhin fällt auch ihm auf, dass eine
Weitergabe an den Gemeinderat doch nicht ganz ok sei.

=== Abhören einer Psychologin ===
Nach der Entführung und Ermordunge einer Frau eines Sparkassendirektors im Jahre 2010 geriet auch die Familie in Verdacht. Deswegen wurde eine Psychologin abgehört und ein [[Überwachungstechnik#Bundestrojaner|Staatstrojaner]] zur Quellen-TKÜ verwendet, die mehrere Verwandte betreute. Die Polizei meint, dass mit der Benachrichtigung der Psychologin alles in Ordnung sei. vgl [http://www.taz.de/!85661/[|taz]]

=== "Politisches Bewegungsprofil" eines AKW-Gegners ===

Herbert Würth von der Initiative gegen das AKW in Neckarwestheim wurde über
viele Jahre in der AD PMK geführt, gespeichert wurde u.a., wann er Flugblätter
verteilt hat -- und natürlich Anmeldungen von Kundgebungen. Im Februar
2015 urteilt der VGH Mannheim, die Speicherung sei rechtwidrig gewesen,
weil die Polizei nicht glaubhaft hat machen können, dass Würths Daten
zur Vorbeugung oder Aufklärung von Straftaten dienen könnten.
([[http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=in&dig=2015%2F02%2F24%2Fa0053&cHash=8b1925acc9ab698f03af32945cd0c9f2|taz vom 24.2.2015]],
[[http://www.vgh-mannheim.de/pb/,Lde/Landeskriminalamt+Baden_Wuerttemberg_+Speicherung+von+Daten+rechtswidrig/?LISTPAGE=1212860|PE vom VGH]], AZ 1 S 554/13)

Datenbanken in Baden-Württemberg

Rechtsgrundlagen

BaWü hat im 2008er PolG eine Ausschreibung zur gezielten Kontrolle (ähnlich der offenen Beobachtung von nach Artikel 99-Ausschreibungen im SIS) vorgesehen. Eine solche Ausschreibung verpflichtet die Polizei, die Ausgeschriebenen zu durchsuchen, wenn sie angehalten werden. Bei entsprechenden Speicherungen in POLAS war dies zwar zuvor schon Praxis, aber immerhin noch ein Gesetzesverstoß.

Jemand hat das Verfahrensverzeichnis für die Vorgangsverwaltung ComVor (in etwa die Errichtungsanordnung) von ComVor befreit -- minus die Passagen, die die Obrigkeit in BaWü für zu heikel für die ungewaschenen Massen hält.

Anlasslose Speicherung

BaWü ist für Zwecke der Datenspeicherung recht spektakulär, weil das Polizeigesetz seit November 2008 praktisch anlasslose Speicherungen ("Verdachtsspeicherung") für zwei Jahre erlaubt, d.h. die Polizei braucht nicht mal mehr irgendwelche künstlichen Ermittlungsverfahren oder so etwas anstrengen, sie speichern einfach, was sie wollen (§38 PolG (2)f).

Der 29. TB LfD BaWü, 2.1.1.1 spricht in diesem Zusammenhang von der Speicherung von "Fiktion". Es st derzeit unklar, wie das z.B. mit der Verlängerung von Speicherfristen der Bestandsdaten interagiert.

Im 30. TB (2011) (S. 93ff) berichtet der LfD (nach einem Personenwechsel deutlich weichgespült) von ersten Erfahrungen mit diesem "Instrument". Gespeichert wird erwartungsgemäß Kram wie Ladendiebstahl, Schwarzfahren oder Beleidigung. Der LfD untersuchte vor allem Speicherungen von Kindern (!) im Alter zwischen 7 und 14. Die Vergeblichkeit solchen Wirkens lässt sich wohl an seiner Kritik ablesen: Es sei nicht immer nachvollziehbar, wieweit die gespeicherten Taten nicht einfach nur "kindtypisches Fehlverhalten" seien (eine Begrifflichkeit aus deiner Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz -- TODO: ist die öffentlich?).

Leider ist dem Bericht nicht zu entnehmen, in welchem Umfang die Polizei Gebrauch von der anlasslosen Speicherung macht, klar wird lediglich, dass die Polizei Chaos hat und die ohnehin nur laschen Vorgaben auch noch recht freihändig handhabt.

Auskunftssysteme der Polizei

POLAS

POLAS ist ein Akten-Nachweissystem für Fälle und Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Im 30. Tätigkeitsbericht des LfD (2011) ist von einer "Löschfrist, die zunächst 60 Monate beträgt" die Rede (S. 90). Das ist nach unserer Erfahrung ein frommer Wunsch -- das LKA vergibt jedenfalls im Politbereich sehr gerne Speicherfristen von 10 Jahren, und auch dann sprechen sie gerne von "Aussonderungsprüffrist". Der LfD mahnt an der Stelle auch erneut an, die Polizei möge sich mehr drum kümmern, den Ausgang von Verfahren in Erfahrung zu bringen, um dann eifriger zu löschen. Diese Aufforderung zieht sich durch fast alle Tätigkeitsberichte fast aller Datenschutzbeauftragten der letzten 30 Jahre.

Ebenfalls im 30. Tätigkeitsbericht (2011 (S. 92) beschreibt der LfD die krude Praxis des LKA BaWü, die Übertragung von Datensätzen nach INPOL an der Person festzumachen. Das Beispiel war eine Person, die wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt war; solche Tatbestände werden immer nach INPOL übertragen und erhalten Speicherfristen von 20 Jahren. Die Polizei in BaWü hat in der Folge gleich noch einen Verdacht auf Sachbeschädigung (Fahrrad in Tiefgarage) mit nach INPOL gespeichert (das für schwere und länderübergreifende Kriminalität bestimmt ist). Von der Praxis, die Bedeutung einer Straftat an der Person des_r Täter_in festzumachen, änderte auch eine müde Intervention des LfD nichts.

AD PMK

Unabhängig von POLAS existiert seit 2003 die Datei "Politisch Motivierte Kriminalität", in der 2005 40.000 Personen gespeichert waren (27. TB, 2.1.4). D.h. statistisch gesehen wurde jeder 250 Einwohner des Landes gespeichert. Zugriff auf die Datenbank haben alle Dienststellen des Staatsschutzes .

An der AD PMK bemängelt der LfDI im Jahre 2005 ([[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2006/tb-2.htm#t2_1_4|27. TB, 2.1.4]]), dass für Speicherungen zum Teil keine Belege existieren (d.h. Akten zu den Vorwürfen, die zur Speicherung führten existieren nicht mehr). Besonders heikel an der AD PMK ist zudem nach Aufassung des LfD, dass häufig nicht klar ist ob die gespeicherte Person als Täter oder Zeuge gespeichert worden ist. Das betrifft Personen, die einen Ausweis als verloren gemeldet haben, die einen Waffenschein erworben haben, ein Gewerbe angemeldet haben oder ein Freitagsgebet besucht haben. Diese Personen werden dann als andere Personen in der Datenbank gespeichert.

Als Beispiele für rechtswidrige Speicherungen berichtet der LfDI von einem Mann, der wegen häuslicher Gewalt auffiel. In die AD PMK wurde er aufgenommen, weil er aus Marokko kam. Ebenso ein kam ein Gastwirt, der die Sperrstunde verletzt hat, nur wegen seiner türkischer Herkunft in die Datei. Ein Asylbewerber kam wegen des Verstoß gegen die Residenzpflicht in die Datei und ein Mensch türkischer Herkunft nur weil er ein Taxiunternehmen angemeldet hat. Der LfDI konnte in diesen und in weiteren Fällen den politischer Hintergrund der Taten nicht erkennen.

Der LfDI berichtet im 28. TB (2007, S. 17), die Zahl der gespeicherten Personen sei nach seiner Kritik auf 29.000 geschwunden, insbesondere habe es nur noch 338 (statt zuvor 24000) "andere Personen" gegeben. Weiterhin beklagt der LfDI im aaO, der Staatschutz verweigere häufig Auskunft aus der AD PMK, und zwar nicht, um

taktisches Vorgehen der Polizei vor Ort geheim zu halten, sondern um nicht offen darzulegen, dass Indizien gespeichert werden." Die "Erfahrung in den einzelnen Szenen belege, dass die Betroffenen nach Kenntnis der polizeilichen Vorgehensweise" ihr Verhalten ändern würden und dadurch die "polizeiliche Aufgabenwahrnehmung erschweren bzw. unmöglich machen"

Der LfDI sagt zu diesen Zitaten aus seiner Kommunikation mit dem Staatsschutz: "Aus meiner Sicht offenbart diese Erklärung ein geradezu erschreckendes Verständnis von den Aufgaben der Polizei im demokratischen Rechtsstaat." Entsprechend ist die Auskunftsverweigerung für ihn "unzulässig, ja sogar für rechtsmissbräuchlich." Eine Ansicht, der sich vermutlich auch alle Gerichte (mit möglicher Ausnahme baden-württembergischer Verwaltungsgerichte) anschließen werden.

Die Speicherfrist für die AD PMK ist in der Regel drei Jahre, seitdem Tatzeitpunkt. Das LKA hat diese Speicherfrist manipuliert, indem die Frist erst bei der Eingabe der Daten loslief. Auf diese Weise waren 2005 noch Daten einer Castorgegnerin gespeichert, die beim März-2001-Castor aktiv gewesen war.

Kreuzspeicherungen in INPOL und der AD PMK deuten darauf hin, dass Speicherungen in der AD PMK jedenfalls gelegentlich in INPOL landen und dort dann bundesweit einsehbar sind.

Im 30. TB (2011), S. 106ff untersucht der neue LfD Klingbeil die AD PMK erneut und ist ganz entsprechend seiner neuen Linie angetan. Er findet Mitte Oktober 2011 10979 Personen-Datensätze zu 10123 verschiedenen Menschen, von denen 8976 "potenzielle Straftäter" seien, 529 Kontakt- und Begleitpersonen. Nur gegen 312 hat die Polizei wirklich Verfahren eröffnen können, 808 Personen sind als Zeugen gespeichert. Das Faktum, dass 8976 juristisch völlig unschuldige Menschen in den Polizeimühlen stehen, stört Klingbeil offenkundig nicht:

In Einzelfällen ist es zwar immer wieder notwendig zu fragen, ob sich diese Person oder jener Vorgang zu Recht für eine Erfassung in der AD PMK eignet. In der fachlichen Diskussion lässt sich dieses inzwischen leichter klären, selbst wenn meine Beden- ken manchmal nicht ganz ausgeräumt werden können.

Nicht ganz ausgeräumt...

SKB-Datenbank

Die Arbeitsdatei "Szenekundige Beamte" alias SKB-Datenbank soll Fußballfans und ähnliches erfassen. Im 29. TB des LfD BaWü (2008), 2.1/2.1 wird sie als Quelle für so genannte Gefährderansprachen (bei denen Personen, gegen die nichts vorliegt, von der Polizei eingeschüchtert werden sollen) genannt. Enthalten sind neben Angaben zur Person auch Fotos, Beschäftigungsverhältnisse ("Angaben zum Arbeitgeber"), Fahrzeug, Stadionverbote, Mitgliedschaften in Fangruppen, Spielteilnahmen, Einschätzung der "Gewalttätigkeit" und, klar, Freitextfelder.

Die Errichtungsanordnung (bzw. hier das Verfahrensverzeichnis) listet konkreter als Zielobjekte "Tatverdächtige, Potentielle Straftäter, Störer, Kontakt- und Begleitpersonen [...], Umfeldpersonen" und befindet sich damit voll im paranoiden Bereich der "Gefahrenabwehr". Verzeichnet sind außerdem "Zeugen, Hinweisgeber oder sonstige Auskunftspersonen" sowie "Andere Personen" und Sachbearbeiter.

Bis 2010 geführt wurde die Datenbank verteilt auf elf Polizeidienststellen geführt. Anfang 2011 sollten die lokalen Datenbanken auf einem zentrales System zusammengefasst werden, um wenigstens rudimentär Datenschutz wie z.B. Auskunftsrecht und Löschung gewährleisten zu können. In seinem 30. TB (2011), S. 105 berichtet der LfD, dass das so umgesetzt wurde:

Dieser Fortschritt in der Qualität der Auskunftserteilung hat allerdings auch zur Folge, dass nun alle zugriffsberechtigten Beschäftigten der Polizei sofort und jederzeit Zugriff auf die auch von anderen Dienststellen gespeicherten Daten haben.

-- wobei der LfD sich fragen lassen muss, warum er nicht Sichtbeschränkungen für einfach abfragende Beamte durchgesetzt hat. Die SKB-Datenbank läuft jetzt bei einer "Landesinformationsstelle Sporteinsätze" auf der Basis der Fallbearbeitung CRIME.

Der 30. TB erwähnt weiter, dass eine Speicherung in Gewalttäter Sport automatisch eine Speicherung in SKB nach sich zieht, nicht jedoch umgekehrt. Schon fast eine Bankrotterklärung ist schließlich folgende Passage (S. 107):

Durch Einbindung meiner Behörde in die Fortentwicklung der SKB-Datenbank konnte ich eine noch weitere Beschränkung erreichen. So wurde zum Beispiel die grundsätzliche Speicherdauer von Personen, gegen die keine Ermittlungsverfahren eingeleitet und die somit unter der Rolle "Potentielle Straftäter" gespeichert werden, von fünf auf drei Jahre reduziert.

Der LfD segnet hier also die Speicherung von Personen ab, gegen die die die Polizei nicht mal ein Ermittlungsverfahren einleiten will (was ja normalerweise kein Problem wäre und jedenfalls im Politbereich verbeitete Praxis war), und dann auch gleich für drei Jahre.

PAD (eingestellt)

Seit 1973 geführte und mittlerweile eingestellte Personenauskunfts- und Falldatei des LKA BaWü, traditionell ergänzt durch eine "Modus-Operandi"-Datei MOD (die allerdings selten in der öffentlichen Schusslinie war und daher vermutlich eine nutzlose Kriminologenfantasie war).

Im 17. TB (1996) berichtet der LfD:

In der PAD speichert die Polizei alle zur Straftatenbekämpfung wichtigen Daten über mutmaßliche und tatsächliche Straftäter; sie gibt auch Auskunft über Vermißtenfälle und dient der Erstellung der polizeilichen Kriminalstatistik. Jeder Polizeibeamte kann über die breit gefächerten dezentralen Zugriffsmöglichkeiten die PAD rund um die Uhr abfragen.

Im Gegensatz zur generellen Regelung der Löschung der Daten nach fünf Jahren galt beim PAD bis 1992 eine Zehnjahresfrist.

Ein paar der Felder, die in PAD erfasst waren, sind bekannt und dürften so oder ähnlich auch in den Nachfolgesystemen stehen: Geburtsname (PGB), Vorname (PVN), PHW, Löschungstermin (PLD) -- mit P fangen offenbar zur Personentabelle gehörende Felder an), sachbearbeitende Polizeidienststelle (TSD), Tatortgemeinde (TGM), Straftat (TSH), Tatzeit (TTZ), Schaden (TSS) -- mit T fangen offenbar Felder aus der Tatentabelle an --, Kriminalakten führende Dienststelle.

Ehemalige Staatsschutz-Amtsdatei des LKAs

Noch vor der AD PMK betrieb das LKA mindestens eine eigene Staatsschutz-Amts-Datei (18. TB LfD (1997), 2.2).

Vorgangsbearbeitung

Baden-Württemberg betreibt ComVor. Anmerkung: Wo und in welcher Verordnung das geregelt ist, wäre mal recht interessant zu wissen.

Zum Ba-Wü ComVor haben wir ein heftig zensiertes das Verfahrensverzeichnis.

Dazu kommt das Lagebildinformationssystem LABIS. Dort werden "Vorkommnisberichte" samt persönlicher Daten der Betroffenen für 12 Monate gespeichert, um einfaches Data Mining zu ermöglichen (häufen sich bestimmte Tattypen irgendwo? Könnte es Zusammenhänge geben)?

Verfassungsschutz

Außer NADIS nichts bekannt.

Ein nettes Beispiel für die Methoden des LfV nennt der LfD BaWü in seinem 17. TB (1996), S. 43: das Ordnungsamt Stuttgart hat über Jahre Personalien von Anmelder_innen von Infotischen an den VS gemeldet (übrigens auch an den Staatsschutz).

Skandale

Oops, ist schon weg

Im 27. Tätigkeitsbericht (2007) berichtet der LfD von einem Fall, in dem ein Mann aus dem Enzkreis immer wieder schikanösen Kontrollen ausgesetzt war, ohne dass er auch nur von einem Ermittlungsverfahren gegen ihn gewusst hätte. Er wendet sich an den LfD, der von der Polizei die Auskunft bekommt, die Daten über den Betreffenden seien gelöscht worden. Es ist ziemlich offensichtlich, dass es der Polizei selbst peinlich war, was sie gespeichert hatte. Diese "Oops-Löschung" ist übrigens bei AuskunftErsuchen nicht selten zu beobachten.

Tote Vögel in der Vorgangsverwaltung

In seinem 27. TB (2007) berichtet der LfD, dass ein Mann der in Zeiten der Vogelgrippe einen toten Eichelhäher gemeldet hat, für ein Jahr in der Vorgangsbearbeitung LABIS gespeichert wurde (zumal, ohne dass der Eichelhäher irgendwas mit Grippe zu tun hatte).

Geschichten von PAD

Vor allem das PAD zu den Zeiten seiner Existenz ein Quell endloser Gram für den LfD und OppostionspolitikerInnen. Ein Zitat von Thomas Oelmayer, innen- und rechtspolitsicher Sprecher der Grünen illustriert das ganz gut:

  • "Die Rechtswidrigkeit der Behördenpraxis ist seit Jahren bekannt, und jedes Jahr wird Abhilfe gelobt. Trotzdem werden Jahr für Jahr dieselben Verstöße gemeldet."

Ein paar Beispiele dazu:

  • 1995 ließ ein Mannheimer Polizist sieben Leute über PAD und INPOL abchecken, um zu sehen, ob sie seiner Partei würdig seien. Er wurde zu einer Geldbuße verurteilt -- 17. TB LfD (1996), 2.3

  • In PAD gab es um die Jahrhundertwende PHWs "Betäubungsmittelkonsument" (BTMK) oder "Konsument harter Drogen" (DROG) für deutlich über 1000 Personen, für die gar kein entsprechendes Delikt erfasst war. Interessanterweise kamen die einspeichernden Stellen zu diesen PHWs wegen Vermerken, wie z.B. Betäubungsmittel-Erwerb am 5. Jan. 1998, aus anderen Bundesländern in der gemeinsamen INPOL-Datenbank zu den PHWs. vgl Teilbericht LfD BaWü

Das PAD hatte einen so genannten KAN-Marker für besonders schwere Straftaten, d.h.die entsprechende Unterdatei des alten INPOL-Systems. Datensätze mit diesem KAN-Marker wurden automatisch für 10 Jahre gespeichert und eben in die INPOL Teildatenbank KAN übertragen. Im April 1996 waren bei 102000 Personen KAN-Marker gesetzt, bei 58000 davon automatisch (aufgrund von Tatvorwurf oder §100 StPO). Die Polizeidirektion Balingen hatte bei 66% ihrer Eintragungen, die Polizeidirektion Offenburg bei 59% ihrer Eintragungen KAN-Marker gesetzt. Das Betraf gerne auch Trivialdelikte. Der LfD gibt in seinem 17. TB (1996), 2.1, (1996) ein paar prickelnde Beispiele:

  • Ein Mann hat zwei Ster Kirschbaumholz im Wert von 100 DM statt beim Auftraggeber bei sich zu Hause abgeladen. Er landete im KAN, Tatvorwurf Hehlerei.

  • Vier Anti-Jagd-AktivistInnen, die mit Transpis und Trillis eine Jagd störten, bekamen wegen Nötigung ihren KAN-Marker.

  • Ein Kurierfahrer konnte die Rechnung seiner Tankstelle (590 Mark) nicht bezahlen. 10 Jahre Speicherung wegen Betrugs.
  • Ein Bauherr, der Differenzen mit dem Bürgermeister hatte, drohte, zwei Polizeibeamte, die ihn beim Bauen stören wollte, umzufahren. 10 Jahre Speichern wegen Widerstands.
  • Eine Person soll im Verlauf von Mietstreitigkeiten den Kellerraum einer anderen Person betreten haben: 10 Jahre Speichern wegen Hausfriedensbruchs.
  • Ein Fliesenleger hat schwarz gearbeitet, kam mit einem Auftraggeber in Konflikt und stieg in dessen Wohnung ein, um offensichtlich sein eigenes Arbeitsmaterial zurückzuholen. Das vom Wohnungsbesitzer eingeleitete Verfahren endete mit Einstellung, die Daten blieben 10 Jahre im PAD.
  • Zwei Schüler stifteten auf Veranlassung des Vertrauenslehrers einen Mitschüler an, ein Bröckchen Dope zu besorgen. Da Drogentests negativ auffielen und alles darauf hindeutete, dass der Schüler sich einfach wichtig machen wollte, wurde bereits das Ermittlungsverfahren eingestellt. Dennoch wanderte der Jugendliche für fünf Jahre ins PAD und in den KAN. Ein schlichter Cannabiskonsum führte bei einer erwachsenen Frau zu 10 Jahren PAD und KAN.

Politisch motivierte Speicherung

Die Existenz der "Arbeitsdatei Politisch Motivierte Kriminalität" ist an sich ein Skandal. Der LfD hat in seinem [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2007/tb-2.htm#t2_1_2_2|28. TB (2007), 2.1.2.2]] ein paar besonders pikante Häppchen herausgefischt. Zu einer Tierrechtsaktivistin war damals u.a. gespeichert (die Zitate sind offenbar aus der AD PMK):

  • im Januar 2004 vertritt sie ihre Organisation bei einer angemeldeten Kundgebung, bei der "4 Teilnehmer mit Trillerpfeifen ihren Unmut gegen Tierversuche ausdrücken".
  • im gleichen Monat meldet sie eine Demonstration vor dem Gebäude einer Pharmafirma an, bei der "5 Teilnehmer Flugblätter verteilt und themenbezogene Transparente gezeigt" haben.
  • sie meldet etliche Male eine "Protestkundgebung und Infostand für Informationsfreiheit, Datenschutz, Meinungsfreiheit usw.". In einem Fall bemerkt der Staatsschutz, es würden "5-8 Teilnehmer" erwaretet.

  • sie meldet eine öffentliche Versammlung mit 5-8 erwarteten Teilnehmern an, bei der Passanten über das Thema Tierrecht "mit Schwerpunkt Pelzhandel" informiert werden sollen.

Über ein Mitglied von (vermutlich) Greenpeace hat der Staatschutz z.B. gespeichert:

  • Anmeldung von Kundgebung und Infostand gegen "das fortschreitende Verschwinden der Fische aus dem Meer"
  • Versammlungsleiterin bei einer Aktion [...] zum Thema "Globale Klimaerwärmung" (incl. Name der Tankstelle).
  • Teilnehmerin an einer Demonstration [...] gegen einen Excellox-Transport aus dem Kernkraftwerk in das Wiederaufbereitungslager Sellafield.
  • Veranstalterin (FWIW) einer Spontan-Demo [...] zum Thema "Urwaldzerstörung". Es wurden Flugblätter an Passanten verteilt und ein Plakat mit der Aufschrift "Recycling statt Kahlschlag" aufgehängt.
  • Teilnehmerin einer Atkion in der Innenstadt vor mehreren Objekten (meist Kaufhäuser) [...] wegen dort angeblich verkauften genmanipulierten Lebensmittel statt. Die Versammlungen waren nicht angemeldet. Es wurden Flugblätter verteilt und mindestens ein Stofftransparent gezeigt.
  • Horror im Wortlaut: Die Protestaktion der ... im März 2006 zum Thema "Gegen die Verwendung von Gen-Pflanzen in Lebens- und Futtermitteln" in ... wurde von [der Betreffenden] angemeldet und geleitet. Mit einem Banner, einem ca. 2 m hohen Joghurtglas (Durchmesser von ca. 1,50 m) sowie einer ca. 3 m hohen Milchflasche wurde auf die Versammlung aufmerksam gemacht. Außerdem wurde eine themenbezogene Umfrage durchgeführt und Flugblätter von ... verteilt, auf denen u. a. Gründe gegen Gentechnik aufgeführt waren. ... Außerdem werden die Leser der Flugblätter aufgefordert, ihren Supermarkt zu bitten, nur noch Milchprodukte zu verkaufen, die garantiert ohne Gen-Pflanzen im Tierfutter erzeugt werden
  • und so fort, bis hin zu Hinweisen auf einen "überdimensionalen aufblasbaren Jaguar", der bei einer Aktion gezeigt wurde.

Sprengstoffschmuggel

Im 25. TB (2.1/4.3) berichtet der LfD vom interessanten Fall eines Menschen, der aus Thailand zurückkehrte und kurz im Verdacht stand, bei der Einfuhr von satten 25 kg Feuerwerkskörpern geholfen zu haben. Das reichte für eine ED-Behandlung und eine Datenwanderung von INZOLL zu INPOL und schließlich über PAD ins POLIS-BW. Der Mensch erfuhr schließlich über einen Freund von den noch gespeicherten Daten und erreichte eine umgehende Löschung.

Ähnlichkeitssuche

Im 25. TB (2.2/3) erzählt der LfD, wie eine Frau im Rahmen eines Prozesses Akteneinsicht beantragte und in ihren Akten einen Auszug aus dem ZStV fand. Die Staatsanwaltschaft hatte ganz cool eine "Ähnlichkeitsabfrage" durchführen lassen, um zu sehen, ob gegen diese Frau etwas vorlag und das Ergebnis zu den Akten gelegt hatte. Darin waren dann sieben andere Personen verzeichnet, unter anderem auch eine Mitarbeiterin eines Landratsamts. Gegen sie lief mal ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung, das allerdings längst eingestellt war. Die Frau rief die besagte Mitarbeiterin an, die Staatsanwaltschaft schämte sich zu spät.

Der Fall Simon Brenner

Ein verdeckter Ermittler hat im Jahre 2010 mehrere Monate in dem Studentischen Alternativmilieus von Heidelberg ermittelt, so hat er nach eigener Aussage (nach der Entarnung) über etliche Personen Informationen ans LKA geliefert. Vermutlich war Simon Brenner nicht der einzige und es gab noch weitere beamtete Spitzel. Der Innenminister Rech lieferte als Begründung für den Spitzeleindatz eine hahnebüchende Story im Innenausschuss. Nach dem Regierungswechsel zu Rot-Grün im Frühjahr 2011, blieb die angekündigte Aufklärung jedoch aus. Der SPD-Innenminister hat sogar eine Sperrerklärung unterschrieben mit der die Aktenvorlage vorm Verwaltungsgericht, bei welchem gegen den Einsatz geklagt wurde, verhindert wird. vgl PM der Klagenden

Weitere Informationen

Freiburger Polizei registriert Namen von vorstrafenlosen Demo-Teilnehmern

In einem Interview auf Radio_Dreiecksland schilder ein Freiburger im Jahre 2011, dass er auf Demos von einigen ZivilpolizistInnen immer mit Namen angesprochen wird. Dieses geschieht seitdem er einmal auf eine Demo seine Personalien kontrolliert wurden, es wurde auch zumindestens soweit bekannt, kein Ermittlungsverfahren wegen irgendwelcher Straftaten gegen ihn eingeleitet. Nach seiner Schilderung ist er kein Einzelfall und dieses wird systematisch vom Freiburger Staatsschutz praktiziert (Anmerkung:Vermutlich auch in Baden-Württemberg ohne Rechtsgrundlage).

1. Mai Ulm

Am 1. Mai 2009 hat die Polizei eine Kundgebung gegen einen Naziaufmarsch in Ulm mit reichlich Gewalt aufgelöst. In der Folge speicherte die Polizei eine unbekannte (große) Zahl von Kundgebungsteilnehmer_innen in ihren eigenen Datenbanken, insbesondere aber 127 von ihnen in der Datenbank Innere Sicherheit (als Teil von INPOL). Dies war sogar dem neuen LfD, Jörg Klingbeil, zu viel. Dass er nur insgesamt 50 dieser Fälle für nicht von länderübergreifender Bedeutung hielt (30. TB LfD BaWü (2011), S. 86ff), lässt Böses für Klingbeils weitere Aktivitäten erwarten.

Einer der in dieser Sache Gespeicherten hatte ein Aufarbeitungs-Projekt mit dem Gemeinderat laufen. Die Stadtverwaltung fragte unglaublicherweise wegen dieser Zusammenarbeit die Polizei und erhielt auch noch Auskunft. Zur Krönung wurde diese Auskunft auch noch im Gemeinderat verlesen. LfD Klingbeil findet, es sei denkbar, so eine Abfrage sei von Gefahrenabwehr gedeckt (er kommt auch aus dem Innenministerium...), nur in dem speziellen Fall nicht, und immerhin fällt auch ihm auf, dass eine Weitergabe an den Gemeinderat doch nicht ganz ok sei.

Abhören einer Psychologin

Nach der Entführung und Ermordunge einer Frau eines Sparkassendirektors im Jahre 2010 geriet auch die Familie in Verdacht. Deswegen wurde eine Psychologin abgehört und ein Staatstrojaner zur Quellen-TKÜ verwendet, die mehrere Verwandte betreute. Die Polizei meint, dass mit der Benachrichtigung der Psychologin alles in Ordnung sei. vgl [http://www.taz.de/!85661/[|taz]]

"Politisches Bewegungsprofil" eines AKW-Gegners

Herbert Würth von der Initiative gegen das AKW in Neckarwestheim wurde über viele Jahre in der AD PMK geführt, gespeichert wurde u.a., wann er Flugblätter verteilt hat -- und natürlich Anmeldungen von Kundgebungen. Im Februar 2015 urteilt der VGH Mannheim, die Speicherung sei rechtwidrig gewesen, weil die Polizei nicht glaubhaft hat machen können, dass Würths Daten zur Vorbeugung oder Aufklärung von Straftaten dienen könnten. (taz vom 24.2.2015, PE vom VGH, AZ 1 S 554/13)