Unterschiede zwischen den Revisionen 1 und 6 (über 5 Versionen hinweg)
Revision 1 vom 2006-09-03 20:10:33
Größe: 2073
Autor: LilaBlume
Kommentar:
Revision 6 vom 2010-01-13 07:23:17
Größe: 3029
Autor: LilaBlume
Kommentar: + Hinweis auf HEADS
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 5: Zeile 5:
 * [http://www.mdje.brandenburg.de/Landesrecht/gesetzblatt/texte/K23/23-01.htm Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg(Brandenburgisches Datenschutzgesetz - BbgDSG)]
 * [http://www.mdje.brandenburg.de/Landesrecht/gesetzblatt/texte/K12/12-01.htm Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Brandenburg(Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG)]
 * [http://www.mdje.brandenburg.de/Landesrecht/gesetzblatt/texte/K22/220-01.htm Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei im Land Brandenburg (Brandenburgisches Polizeigesetz - BbgPolG)]
 * [[http://www.mdje.brandenburg.de/Landesrecht/gesetzblatt/texte/K23/23-01.htm|Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg(Brandenburgisches Datenschutzgesetz - BbgDSG)]]
 * [[http://www.mdje.brandenburg.de/Landesrecht/gesetzblatt/texte/K12/12-01.htm|Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Brandenburg(Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG)]]
 * [[http://www.mdje.brandenburg.de/Landesrecht/gesetzblatt/texte/K22/220-01.htm|Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei im Land Brandenburg (Brandenburgisches Polizeigesetz - BbgPolG)]]
Zeile 9: Zeile 9:
== Operative Datenbanken der Polizei == == Auskunftssysteme der Polizei ==
Zeile 13: Zeile 13:
Brandenburg wäre nicht das Land Schönbohms, wenn es nicht eine extra fiese Datenbank vom Spudok-Typ hätte: [http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=132558&template=themen_e ASS], das Auswerte-System Staatsschutz Brandenburg. Der LfD schreibt, das System enthalte Daten, "die lediglich auf Grund bestimmter Merkmale eingestellt werden, ohne dass ihre Relevanz bereits nachweisbar ist". Immerhin ist ASS "zweistufig" gebaut, so dass in einem "Rootsystem" Grunddaten und in "Vorsystemen" einzelne Nutzer Daten "zur Unterstützung laufender Ermittlungsverfahren und Gefahrenabwehrvorgängen" vorhalten können, ohne dass sie in den allgemeinen Datenbestand geraten. Brandenburg wäre nicht das Land Schönbohms (gewesen), wenn es nicht eine extra fiese Datenbank vom Spudok-Typ hätte: [[http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=132558&template=themen_e|ASS]], das Auswerte-System Staatsschutz Brandenburg. Der LfD schreibt, das System enthalte Daten, "die lediglich auf Grund bestimmter Merkmale eingestellt werden, ohne dass ihre Relevanz bereits nachweisbar ist". Immerhin ist ASS "zweistufig" gebaut, so dass in einem "Rootsystem" Grunddaten und in "Vorsystemen" einzelne Nutzer Daten "zur Unterstützung laufender Ermittlungsverfahren und Gefahrenabwehrvorgängen" vorhalten können, ohne dass sie in den allgemeinen Datenbestand geraten.
Zeile 15: Zeile 15:
Brandenburg betreibt wohl auch eine Instanz der Sexualstraftäter-Datei HEADS (vgl [[Datenbanken Bayern]]; näheres recherchieren).
Zeile 18: Zeile 19:
To Do [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/66872|Ab 2007: ComVor]] (vgl. [[Länderübergreifende Software]]).
Zeile 22: Zeile 23:
Außer NADIS nichts bekannt. Brandenburg hat aber im bundesweiten Vergleich ein recht liberales Auskunftsrecht. Brandenburg hat im bundesweiten Vergleich ein recht liberales Auskunftsrecht.

Der Deutschlandfunk [[http://www.dradio.de/dlf/sendungen/computer/282666/|berichtete 2004]], dass der VS Brandenburg ein [[http://www.siebel.com/|Siebel]]-CRM (!) einsetzt, um seine Daten zu halten. Diese Konvergenz privater und staatlicher Schnüffellust ist schon deshalb bedenklich, weil privatem Wissensdurst rechtlich (noch) weit weniger Grenzen gesetzt sind als staatlichem und zumindest mal Begehrlichkeiten geweckt werden. "Sicherheitsbehörden nutzen nur einen Bruchteil der Fähigkeiten, die Privatindustrie nutzt oder nutzen könnte... das macht natürlich auch etwas nachdenklich," sagt etwa NRW VS-Boss Hartwig Möller. Interessanterweise verweist der VS Brandenburg in dieser Sache auf die Öffentlichkeitsarbeit des DLF.
Zeile 28: Zeile 31:
Reizvoll ist eine [http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=136161&template=themen_e Geschichte aus dem 2003er Tätigkeitsbericht] des LfD, nach der die Polizei Daten in PASS, die sie eigentlich hätte löschen sollen, einfach nur "anonymisierte", in dem sie Name und Vorname überschrieb, nicht aber Geburtsdatum und Wohnort. Reizvoll ist eine [[http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=136161&template=themen_e|Geschichte aus dem 2003er Tätigkeitsbericht]] des LfD, nach der die Polizei Daten in PASS, die sie eigentlich hätte löschen sollen, einfach nur "anonymisierte", in dem sie Name und Vorname überschrieb, nicht aber Geburtsdatum und Wohnort.

Datenbanken in Brandenburg

Rechtsgrundlagen

Auskunftssysteme der Polizei

Brandenburg hat offenbar noch zu Polas-Zeiten ein eigenes Auskunftssystem namens PASS (Polizeiliches Auskunfssystem Straftaten) schreiben lassen.

Brandenburg wäre nicht das Land Schönbohms (gewesen), wenn es nicht eine extra fiese Datenbank vom Spudok-Typ hätte: ASS, das Auswerte-System Staatsschutz Brandenburg. Der LfD schreibt, das System enthalte Daten, "die lediglich auf Grund bestimmter Merkmale eingestellt werden, ohne dass ihre Relevanz bereits nachweisbar ist". Immerhin ist ASS "zweistufig" gebaut, so dass in einem "Rootsystem" Grunddaten und in "Vorsystemen" einzelne Nutzer Daten "zur Unterstützung laufender Ermittlungsverfahren und Gefahrenabwehrvorgängen" vorhalten können, ohne dass sie in den allgemeinen Datenbestand geraten.

Brandenburg betreibt wohl auch eine Instanz der Sexualstraftäter-Datei HEADS (vgl Datenbanken Bayern; näheres recherchieren).

Vorgangsbearbeitung

Ab 2007: ComVor (vgl. Länderübergreifende Software).

Verfassungsschutz

Brandenburg hat im bundesweiten Vergleich ein recht liberales Auskunftsrecht.

Der Deutschlandfunk berichtete 2004, dass der VS Brandenburg ein Siebel-CRM (!) einsetzt, um seine Daten zu halten. Diese Konvergenz privater und staatlicher Schnüffellust ist schon deshalb bedenklich, weil privatem Wissensdurst rechtlich (noch) weit weniger Grenzen gesetzt sind als staatlichem und zumindest mal Begehrlichkeiten geweckt werden. "Sicherheitsbehörden nutzen nur einen Bruchteil der Fähigkeiten, die Privatindustrie nutzt oder nutzen könnte... das macht natürlich auch etwas nachdenklich," sagt etwa NRW VS-Boss Hartwig Möller. Interessanterweise verweist der VS Brandenburg in dieser Sache auf die Öffentlichkeitsarbeit des DLF.

Weiteres

Skandale

Reizvoll ist eine Geschichte aus dem 2003er Tätigkeitsbericht des LfD, nach der die Polizei Daten in PASS, die sie eigentlich hätte löschen sollen, einfach nur "anonymisierte", in dem sie Name und Vorname überschrieb, nicht aber Geburtsdatum und Wohnort.