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Kommentar: Mirror der BAMF-Dienstanweisung
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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine Behörde mit Sitz in Nürnberg. Sie hieß bis 2004 „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“ bekannt und erhielt durch Art. 1 (Aufenthaltsgesetz) des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar 2005 ihren jetzigen Namen. | Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine Behörde mit Sitz in Nürnberg. Sie hieß bis 2004 „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“ bekannt und erhielt durch Art. 1 (Aufenthaltsgesetz) des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar 2005 ihren jetzigen Namen. |
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== Zentralverwaltung von AsylbewerberInnen == | == MARIS == |
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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist für die zentrale Verwaltung von AsylbewerberInnen zuständig. | Die Behörde unterhält das System [[Datenbanken gegen MigrantInnen#MARIS|MARIS]]. Eine Datenbank in der die Daten von sämtlichen AsylbewerberInnen gespeichert sind. |
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=== Datenbank für AsylbewerberInnen MARIS === | == AZR == |
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Mit der Einführung des Dokumenten- und Workflowmanagementsystems MARiS (Migration, Asyl, Rückkehrförderung, Integration und Sicherheit) verwaltet das Bundesamt die Asylverfahren elektronisch, d.h. alle Daten und Dokumente stehen digital zur Verfügung. Die Vorteile dieses Systems sollen in der Vereinfachung und Beschleunigung der Aktenbearbeitung und der gestiegenen Qualität durch Automatisierung in einzelnen Abläufen liegen. | Auf das Ausländerzentralregister [[AZR]] beim [[Datenbanken des Bundesverwaltungsamts|Bundesverwaltungsamt]] hat das BMF auch Zugriff um den entsprechenden Asylstatus einzugeben oder zu löschen. |
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== Siehe auch == | == Lesenswert == |
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* [[Datenbanken gegen MigrantInnen]] | <<Doclink(2010-bamf-Dienstanweisungen.pdf,Dienstanweisungen Asyl des BMF)>> |
Datenbanken Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine Behörde mit Sitz in Nürnberg. Sie hieß bis 2004 „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“ bekannt und erhielt durch Art. 1 (Aufenthaltsgesetz) des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar 2005 ihren jetzigen Namen.
MARIS
Die Behörde unterhält das System MARIS. Eine Datenbank in der die Daten von sämtlichen AsylbewerberInnen gespeichert sind.
AZR
Auf das Ausländerzentralregister AZR beim Bundesverwaltungsamt hat das BMF auch Zugriff um den entsprechenden Asylstatus einzugeben oder zu löschen.