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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine Behörde mit Sitz in Nürnberg. Sie hieß bis 2004 „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“ bekannt und erhielt durch Art. 1 (Aufenthaltsgesetz) des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar 2005 ihren jetzigen Namen. | Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine Behörde mit Sitz in Nürnberg. Sie hieß bis 2004 „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“ bekannt und erhielt durch Art. 1 (Aufenthaltsgesetz) des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar 2005 ihren jetzigen Namen. |
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== Zentralverwaltung von AsylbewerberInnen == Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist für die zentrale Verwaltung von AsylbewerberInnen zuständig. === Datenbank für AsylbewerberInnen MARIS === Mit der Einführung des Dokumenten- und Workflowmanagementsystems MARiS (Migration, Asyl, Rückkehrförderung, Integration und Sicherheit) verwaltet das Bundesamt die Asylverfahren elektronisch, d.h. alle Daten und Dokumente stehen digital zur Verfügung. Die Vorteile dieses Systems sollen in der Vereinfachung und Beschleunigung der Aktenbearbeitung und der gestiegenen Qualität durch Automatisierung in einzelnen Abläufen liegen. == Siehe auch == [[Datenbanken gegen MigrantInnen]] |
Die Behörde unterhalt das auf [[Datenbanken gegen MigrantInnen]] beschriebene System MARIS. |
Inhaltsverzeichnis
Datenbanken Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine Behörde mit Sitz in Nürnberg. Sie hieß bis 2004 „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“ bekannt und erhielt durch Art. 1 (Aufenthaltsgesetz) des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar 2005 ihren jetzigen Namen.
Die Behörde unterhalt das auf Datenbanken gegen MigrantInnen beschriebene System MARIS.