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2016 [[https://www.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/datenhaltung-bei-der-polizei-formell-beanstandet.html|spricht der Haburger LfD eine formelle Beanstandung]] für die in CRIME geführte Datei „Gruppen- und Szenegewalt” aus und fordert die komplette Löschung des Datenbestands. Mehr dazu unter [[#Szenegewalt außer Kontrolle]]. |
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== Szenegewalt außer Kontrolle == Im Rahmen des Fallanalyse-System CRIME hat die Hamburger Polizei eine Datei „Gruppen- und Szenegewalt” betrieben, die [[https://www.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/datenhaltung-bei-der-polizei-formell-beanstandet.html|2016 vom Haburger LfD formell beanstandet wurde]], weil die Datenbestände vielfach missbräuchlich gespeichert worden waren. Unter anderem hatte der LfD gefunden: {{{#!blockquote * Die Datei enthielt Szeneangehörige, für die eine Zuständigkeit der auf die Datei zugriffsberechtigten Stellen schon seit längerem nicht mehr bestand [...] etwa Personen aus den Bereichen Punker, Skinheads, Rocker und russische Aussiedler. Der Verbleib eines großen Teils der Papierakten hierzu war bislang nicht zu klären. [...] * In der Datei waren zahlreiche Kontakt- und Begleitpersonen gespeichert, obwohl die gesetzlich festgelegte Speicherdauer überschritten war. * Schließlich waren auch personenbezogene Daten einer Person gespeichert, die nach Maßgabe der zugrundeliegenden Errichtungsanordnung aufgrund ihres kindlichen Alters gar nicht in die Datei hätte aufgenommen werden dürfen. }}} Zusammenfassend stellt der LfD fest: ”Der ganze Vorgang lässt nicht nur eine Krise der automatisierten Datenhaltung bei der Polizei befürchten, sondern auch auf eine Krise des Datenschutzes in Hamburg schließen.” Die personalle Ausstattung des LfD reiche vone und hinten nicht aus, um die Polizei hinreichend zu beaufsichtigen. |
Inhaltsverzeichnis
- Rechtsgrundlagen
- Auskunftssystem der Polizei
- Vorgangsbearbeitung
- Fallbearbeitung
- Verfassungsschutz
-
Skandale
- Skandalumwitterte Polizei
- Dursuchung des FSK 2003
- Illegale Postdurchsuchung 2007
- Hamburger VS sammelt alle Infotisch-Anmelder
- Verdeckte Ermittler auch in Hamburg
- Videoüberwachung eines Protestcamps von Studis
- Gefährderanprache nach willkürlicher Personalienfeststellung
- Vergessener Staatsschutz
- Szenegewalt außer Kontrolle
Rechtsgrundlagen
Hamburger Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordung vom 29.6.2005 (damals ein besonders widerliches Beispiel von Grundrechtsabbau)
Hamburgisches Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG)
Auskunftssystem der Polizei
POLAS (vgl. Länderübergreifende Software)
Im 20. TB LfD Hamburg (2004/05) (S. 92) wird diskutiert, dass Polizei und VS Zugriff auf die gemeinsame Ausländerdatei PaulaGo (der zentralen Ausländerabteilung und der bezirklichen Ausländerdienststellen) haben wollen, offenbar, da ihnen die AZR-Daten zu alt und zu schlecht sind. Der LfD machte sich keine Sorgen über die Zweckbindung, solange es um "Terrorismus" ging, erkennt aber schon eine "neue Qualität" beim Einsatz "zur Bekämpfung der allgemeinen Ausländerkriminalität". Die Forderung nach einer Abstufung der Auskünfte nach Deliktgruppe ließ der LfD fallen, nachdem entsprechende AZR-Regelungen zwischenzeitlich verlorgengingen (doch keine "neue Qualität"?).
Inzwischen lesen Polizei und VS automatisiert Daten aus PaulaGo, die Polizei dabei zunächst nur von relativ wenigen Arbeitsplätzen (vgl. 21. TB LfD Hamburg (2006/07) (16.1, S. 104).
Vorgangsbearbeitung
ComVor (vgl. Länderübergreifende Software); es gibt Hinweise, dass das Ding in Hambug CVI genannt wird.
Fingerabdrücke
In einem Bericht im Hamburger Abendblatt über die digitale Erfassung von Fingerabdrücken scheint es um ComVor zu beziehen. Reizvoll an der Sache ist nicht zuletzt, dass hier die automatische Übermittlung der ED-Daten mit einigem Stolz betont wird.
Verdachtsunabhängige Kontrollen
Das Hamburgische Sicherheits- und Ordungsgesetz ermöglicht seit 2005 die zeitweilige Auschreibung von Gefahrengebieten (zum Teil ganze Stadtteile) in welchen verdachtsunabhängige Kontrollen, wie in den Bahnhöfen von der Bundespolizei, möglich sind. Die Daten von allen kontrollierten werden mindestens 3 Monate in der Vorgangsverwaltung ComVor gespeichert.
Fallbearbeitung
Zur operativen Fallanalyse verwendet Hamburg CRIME (vgl. Länderübergreifende Software). Laut Krimpedia handelt es sich dabei um ein Computerprogramm, welches sämtliche Straftaten in einem bestimmten Raum (Stadt Hamburg, Hamburg-St.Pauli, Postleitzahlenbereiche, etc) abspeichert und in Kartenform präsentiert. Auf der Landkarte werden die jeweiligen Tatorte gekennzeichnet sowie das Datum und die Art des Delikts. Durch Eingrenzungen in Bezug auf die Straftat und den Zeitpunkt kann man sich zum Beispiel alle Vergewaltigungen im Jahr 2007 für das Postleitzahlengebiet 22527 anzeigen lassen. Über die einzelnen Markierungen können außerdem die Einzelheiten des jeweiligen Falls aufgerufen werden.
2016 spricht der Haburger LfD eine formelle Beanstandung für die in CRIME geführte Datei „Gruppen- und Szenegewalt” aus und fordert die komplette Löschung des Datenbestands. Mehr dazu unter #Szenegewalt außer Kontrolle.
SKB-Datenbank
Eher im Bereich der Fallanalyse angesiedelt ist die Hamburger SKB-Datei. Wie üblich ist sie vor allem gegen Fußballfans angesiedelt und enthält Auskünft u.a. zu E-Mail-Adressen und Telefonnummern, Gruppenzugehörigkeiten, Stadionverboten, den Anlässen der Erfassung (also im Wesentlichen, wo die Person so gesehen wurde) und nicht zuletzt Bilddateien ("sofern die Bilder für eine Identifizierung von Beschuldigten/Verdächtigen aufgrund fehlender erkennungsdienstlicher Bilder erforderlich sind beziehungsweise die Identität von Kontakt-/Begleitpersonen nicht feststeht, Bürgerschaftsanfrage 16/2701).
Hauptquelle zur Hamburger SKB-Datei ist derzeit Bürgerschaftsanfrage 16/2701 (2016). Darin wird u.a. berichtet, es seien 2170 Personen gespeichert, zu rund der Hälfte HSV-Fans und nur knapp 500 Fans von St. Pauli. Ebenfalls erstaunlich, das sie nur 24 Eishockey-Fans beobachten, dafür aber doch immerhin sechs Handballfans. Sogar zwei gefährliche Fans des Retortenclubs TSG Hoffenheim sollen in Hamburgs „Szene” zu beobachten sein.
Von den 2170 gespeicherten Personen sind 600 als Kontaktpersonen gespeichert, 70 als Verdächtige („Personen, die wegen Fehlens eines hinreichenden Tatverdachts nicht Beschuldigte sind, bei denen aber Tatsachen vorliegen, die auf eine mögliche Täterschaft oder Teilnahme an den der Datei zugrunde liegenden Straftaten schließen lassen.”). „Störer”, also Leute, die die Polizei einfach so nicht mag, dürfte sie speichern, tut sie es aber nach eigener Auskunft nicht.
Die SKB-Datei wird ausweislich Bürgerschaftsanfrage 16/2701 zentral von 12 Leuten der LKA-Abteilung 121 („Spezielle Kriminalität und Sportgewalt”) gepflegt und genutzt. Eine ganze Latte weiterer Abteilungen können aber offenbar auch recht problemlos lesen, so die Jugendkriminalität und, vielleicht eher überraschenderweise, der Kriminaldauerdienst.
Wie groß die Nutzung ist, ist unbekannt. Die Polizei beruft sich frech auf Datenschutz, um da keine Angaben machen zu müssen.
Verfassungsschutz
NADIS, wie alle VS-Behörden
Skandale
Skandalumwitterte Polizei
Die Hamburger Polizei ist eine der skandalumwittertesten in ganz Deutschland. Dieses ging bis zu Mafia-Verstrickungen und systematischen rassistischen Misshandlungen (siehe HAMBURG: Neue Vorwürfe im Polizeiskandal). Deswegen hatten die Grünen während der rot-grünen Koalition in den 90-zigern durchgesetzt, dass die die erste Polizeikommission in der BRD durchgesetzt wurde (mit relativ beschränkten Befugnissen). Dieses passte den Polizeiverbänden DPolG und GdP nicht, weswegen sie eine massive Pressekampagne gegen die Polizeikomission und den damaligen Innensenator Hartmuth Wrocklage (ein eher konservativer Sozialdemokrat) gestartet haben. Dieser ist dann zurückgetreten und wurde durch Olaf Scholz ersetzt. Bei der nächsten Wahl hat dann der Rechtspopulist Schill (auch dank der Pressekampagne der DGB-Gewerkschaft GdP) in die Hamburger Bürgerschaft eingezogen und ist einen Koalition mit der CDU eingegangen. Eine der ersten Amtshandlungen des neuen Innensenators Schill war die Auflösung der Polizeikomission, da sie eine potentielle Misstrauenserklärung an die Polizei wäre. Nachdem Schill auf Grund eines Koks-Skandals zurücktreten musste, gab es nach den nächsten Wahlen die erste Grün-Schwarze Koalition unter Ole van Beust in Hamburg. Da auf Grund der Bundespolitik die meisten kritischen Personen aus der GAL ausgetreten waren, wurde eine erneute Polizeikomission nicht durchgesetzt. Die GAL akzeptierte sogar einen Innenminister Ahlhaus, der in einer rechtslastigen Burschenschaft in Heidelberg Mitglied war. Nachdem Rücktritt Ole van Beusts aus privaten Gründen hat die GAL die Koalition mit Ahlhaus zuerst forgesetzt. Dieses scheiterte aber an der Ignoranz von Alhaus und führte zu Neuwahlen im Februar 2011. Dabei gewann die SPD mit Olaf Scholz als Spitzenkandidat wieder die Mehrheit, eine Verbesserung der Kontrolle der Hamburger Polizei dürfte allerdings nicht zu erwarten sein.
Hartmuth Wrocklage ist inzwischen bei AI Polizei aktiv.
Dursuchung des FSK 2003
Der Freie Radiosender Freies Senderkombinat wurde im November 2003 durchsucht. Der offizielle Grund war die ungenehmigte Sendung eines Telefongesprächs mit einem Hamburger Polizeisprecher über einen Demo-Polizeieinsatz. Im Jahre 2010 wurde die Durchsuchung vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt.
Illegale Postdurchsuchung 2007
Im Rahmen des 129a Verfahren vor dem G-8-Gipfel 2007 in Heiligendamm hat die Hamburger Polizei selbsständig die Post nach eventuellen Bekennerschreiben durchsucht. Damit verstießen sie nach einem Urteil des BGHs vom Dezember 2007 gegen die Strafprozessordnung.
BGH-Urteil zu G-8-Briefkontrollen
Hamburger VS sammelt alle Infotisch-Anmelder
Der Hamburger Verfassungsschutz hat sich 2008 von den Bezirksämtern sämtliche Info-Stände in der Stadt melden lassen. Darunter waren bisher Parteien, aber auch Kirchen, Vereine, Bürgerinitiativen und Einzelpersonen. Indymedia: Hamburger Verfassungsschutz dreht durch !!
Verdeckte Ermittler auch in Hamburg
Der Ende 2010 offenbar gewordene Skandal über den Austausch von Verdeckten Ermittlern hat zu Tage getragen, dass Undercover Agenten aus UK auch in Hamburg tätig war en. Auf eine Anfrage der GAL kurz vor der Wahl 2011 hat der CDU Innensenator die Aussage verweigert.
TAZ: Geheimermittlungen in Hamburgs linker Szene
Videoüberwachung eines Protestcamps von Studis
Im Juni 2011 wurde ein, auch von der Polizei als Versammlung eingestuftes, Protestcamp illegal dauervideoüberwacht. Benutzt wurde dafür eine Kamera, welche normalerweise der Verkehrsüberwachung dient. Laut taz wurde die Videoüberwachung nach Eingang einer Klage vorm Verwaltungsgericht unverzüglich eingestellt.
Gefährderanprache nach willkürlicher Personalienfeststellung
Wegen einer Autobrandserie in Hamburg hat die Polizei vermehrt nachts junge Männer kontrolliert und danach einen Hausbesuch bei den Kontrollierten gemacht. Das ganze geschah ohne Rechtsgrundlage weswegen es eine tadelnde Erwähnung beim Big Brother Award 2012 gab.
Vergessener Staatsschutz
2014/15 fragt eine Aktivistin beim LKA Hamburg, welche Daten über sie gespeichert sind und bekommt eine Negativauskunft. Das BKA verrät aber umgekehrt, in der Verbunddatei Innere Sicherheit sei ein Datum aus Hamburg gespeichert. Nach Rückfrage beim LKA Hamburg fällt diesem ein, es könne ja tatsächlich auch nochmal bei LKA 713 -- dem Staatsschutz -- anfragen, der prompt auch den fraglichen Eintrag findet.
7/2015: Es ist noch keine Reaktion des LfD dazu bekannt.
Szenegewalt außer Kontrolle
Im Rahmen des Fallanalyse-System CRIME hat die Hamburger Polizei eine Datei „Gruppen- und Szenegewalt” betrieben, die 2016 vom Haburger LfD formell beanstandet wurde, weil die Datenbestände vielfach missbräuchlich gespeichert worden waren. Unter anderem hatte der LfD gefunden:
- Die Datei enthielt Szeneangehörige, für die eine Zuständigkeit der auf die Datei zugriffsberechtigten Stellen schon seit längerem nicht mehr bestand [...] etwa Personen aus den Bereichen Punker, Skinheads, Rocker und russische Aussiedler. Der Verbleib eines großen Teils der Papierakten hierzu war bislang nicht zu klären. [...]
- In der Datei waren zahlreiche Kontakt- und Begleitpersonen gespeichert, obwohl die gesetzlich festgelegte Speicherdauer überschritten war.
- Schließlich waren auch personenbezogene Daten einer Person gespeichert, die nach Maßgabe der zugrundeliegenden Errichtungsanordnung aufgrund ihres kindlichen Alters gar nicht in die Datei hätte aufgenommen werden dürfen.
Zusammenfassend stellt der LfD fest: ”Der ganze Vorgang lässt nicht nur eine Krise der automatisierten Datenhaltung bei der Polizei befürchten, sondern auch auf eine Krise des Datenschutzes in Hamburg schließen.” Die personalle Ausstattung des LfD reiche vone und hinten nicht aus, um die Polizei hinreichend zu beaufsichtigen.