Hierher umgeleitet von Seite "Hamburg"

Nachricht löschen

Rechtsgrundlagen

Auskunftssystem der Polizei

POLAS (vgl. Länderübergreifende Software)

Im 20. TB LfD Hamburg (2004/05) (S. 92) wird diskutiert, dass Polizei und VS Zugriff auf die gemeinsame Ausländerdatei PaulaGo (der zentralen Ausländerabteilung und der bezirklichen Ausländerdienststellen) haben wollen, offenbar, da ihnen die AZR-Daten zu alt und zu schlecht sind. Der LfD machte sich keine Sorgen über die Zweckbindung, solange es um "Terrorismus" ging, erkennt aber schon eine "neue Qualität" beim Einsatz "zur Bekämpfung der allgemeinen Ausländerkriminalität". Die Forderung nach einer Abstufung der Auskünfte nach Deliktgruppe ließ der LfD fallen, nachdem entsprechende AZR-Regelungen zwischenzeitlich verlorgengingen (doch keine "neue Qualität"?).

Inzwischen lesen Polizei und VS automatisiert Daten aus PaulaGo, die Polizei dabei zunächst nur von relativ wenigen Arbeitsplätzen (vgl. 21. TB LfD Hamburg (2006/07) (16.1, S. 104).

Vorgangsbearbeitung

ComVor (vgl. Länderübergreifende Software); es gibt Hinweise, dass das Ding in Hambug CVI genannt wird.

Fingerabdrücke

In einem Bericht im Hamburger Abendblatt über die digitale Erfassung von Fingerabdrücken scheint es um ComVor zu beziehen. Reizvoll an der Sache ist nicht zuletzt, dass hier die automatische Übermittlung der ED-Daten mit einigem Stolz betont wird.

Verdachtsunabhängige Kontrollen

Das Hamburgische Sicherheits- und Ordungsgesetz ermöglicht seit 2005 die zeitweilige Auschreibung von Gefahrengebieten (zum Teil ganze Stadtteile) in welchen verdachtsunabhängige Kontrollen, wie in den Bahnhöfen von der Bundespolizei, möglich sind. Die Daten von allen kontrollierten werden mindestens 3 Monate in der Vorgangsverwaltung ComVor gespeichert.

Fallbearbeitung

Zur operativen Fallanalyse verwendet Hamburg CRIME (vgl. Länderübergreifende Software).

2016 spricht der Haburger LfD eine formelle Beanstandung für die in CRIME geführte Datei „Gruppen- und Szenegewalt” aus und fordert die komplette Löschung des Datenbestands. Mehr dazu unter #Szenegewalt außer Kontrolle.

Bürgerschaftsdrucksache 21/4075 spricht davon, dass CRIME-Dateien „für verschiedenste Zwecke, wie der Ermittlungsunterstützung bei herausragenden Ermittlungsverfahren sowie für Verwaltungszwecke eingesetzt werden.”

Videmo

Im Gefolge des G20-Gipfels hat die Polizei eine Datenbank mit Videos und Fotos angelegt, in die nicht nur Daten der Polizei, sondern auch solche besorgter Bürger_innen eingespeichert wurden. So kamen mindestens 17 Terabyte in etwa 32000 Dateien zusammen (Daten aus 28. TB des LfDI von 2019, S. 94).

Die Polizei lässt auf den Daten Geschichtserkennungssoftware laufen und hat allen Ernstes eine Template-Datenbank, in der einzelnen Dateien Gesichts-Ids zugeordnet werden.

Das ist so offensichtlich furchtbar, dass der LfDI im Dezember 2018 die Löschung der Template-Datenbank angeordnet hat. Dagegen hat die Innenbehörde rasch Klage eruoben und hat im Oktober 2019 erstaunlicherweise Erfolg gehabt; das Gericht, offenbar unter erheblichem politischen Druck, sprach dem LfDI kurzerhand die Kompetenz ab, das Verfahren prüfen zu dürfen (28. TB LfDI, 2019, S. 97).

AURELIA

Die Bürgerschaftsdrucksachen 21/4074 und 21/4075 verraten ein paar dürre Dinge über die zur politischen Verfolgung eingerichtete CRIME-Anwendung AURELIA (und insbesondere, dass die Polizei da gerne möglichst viel verheimlicht).

AURELIA, gestartet 1993 nach Solingen und Mölln als eine Datei gegen Nazis, wurde schon 1999 auf politisch missliebige Linke und natürlich Ausländer_innen ausgeweitet und 2001 in die CRIME-Plattform überführt. Formell dient sie zur Bekämpfung ”extremistisch politisch motivierter Kriminalität”.

2016 speichert dis Polizei über 3000 Menschen, sie verrät die Verteilung auf die „Phänomenbereiche” (links/rechts/nichtdeutsch) nicht. Amüsant die Einlassung der Polizei, sie könne eigentlich gar nicht sagen, wer alles in die Datei solle:

In Hamburg ist das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) originär für die Feststellung extremistischer Hintergründe einer Straftat oder einer Person zuständig.

Warum die Datei dann bei der Polizei läuft, wird nicht erklärt.

Die Datei wird vom Staatsschutz (LKA 7) betrieben. Dort hatten 2016 16 Leute Schreibrecht und lediglich 113 Leute (nämlich die Beschäftigten von LKA 7) Leserecht.

In der Datei gibt es eine Volltextsuche. Um so erstaunlicher, dass nach Auskunft der Polizei der LfDI zuletzt 2014 AURELIA unbedenklich gefunden haben soll – im Effekt ist die Datei so zu einem Konglomerat von Freitextfeldern geworden. Auch wenn sie die Polizei damit wahrscheinlich sachlich in den Fuß schießt: Vom Datenschutz her ist Schlimmeres kaum denkbar.

Aussonderungsprüffristen in AURELIA sind fünf Jahre für Beschuldigte wie Geschädigte, drei Jahre für für Verdächtige und ein Jahr für Leute, die die Polizei einfach mal so speichert („Kontakt- und Begleitpersonen” zum Beispiel).

Die Wirkung von AURELIA ist laut Polizei „nicht messbar”.

SKB-Datenbank

Eher im Bereich der Fallanalyse angesiedelt ist die Hamburger SKB-Datei. Wie üblich ist sie vor allem gegen Fußballfans angesiedelt und enthält Auskünft u.a. zu E-Mail-Adressen und Telefonnummern, Gruppenzugehörigkeiten, Stadionverboten, den Anlässen der Erfassung (also im Wesentlichen, wo die Person so gesehen wurde) und nicht zuletzt Bilddateien ("sofern die Bilder für eine Identifizierung von Beschuldigten/Verdächtigen aufgrund fehlender erkennungsdienstlicher Bilder erforderlich sind beziehungsweise die Identität von Kontakt-/Begleitpersonen nicht feststeht, Bürgerschaftsanfrage 16/2701).

Hauptquelle zur Hamburger SKB-Datei ist derzeit Bürgerschaftsanfrage 16/2701 (2016). Darin wird u.a. berichtet, es seien 2170 Personen gespeichert, zu rund der Hälfte HSV-Fans und nur knapp 500 Fans von St. Pauli. Ebenfalls erstaunlich, das sie nur 24 Eishockey-Fans beobachten, dafür aber doch immerhin sechs Handballfans. Sogar zwei gefährliche Fans des Retortenclubs TSG Hoffenheim sollen in Hamburgs „Szene” zu beobachten sein.

Von den 2170 gespeicherten Personen sind 600 als Kontaktpersonen gespeichert, 70 als Verdächtige („Personen, die wegen Fehlens eines hinreichenden Tatverdachts nicht Beschuldigte sind, bei denen aber Tatsachen vorliegen, die auf eine mögliche Täterschaft oder Teilnahme an den der Datei zugrunde liegenden Straftaten schließen lassen.”). „Störer”, also Leute, die die Polizei einfach so nicht mag, dürfte sie speichern, tut sie es aber nach eigener Auskunft nicht.

Die SKB-Datei wird ausweislich Bürgerschaftsanfrage 16/2701 zentral von 12 Leuten der LKA-Abteilung 121 („Spezielle Kriminalität und Sportgewalt”) gepflegt und genutzt. Eine ganze Latte weiterer Abteilungen können aber offenbar auch recht problemlos lesen, so die Jugendkriminalität und, vielleicht eher überraschenderweise, der Kriminaldauerdienst.

Wie groß die Nutzung ist, ist unbekannt. Die Polizei beruft sich frech auf Datenschutz, um da keine Angaben machen zu müssen.

Protokolldaten von Auskunftsrecht erfasst?

Aus einem Schreiben von Datenschutz-Polizei@polizei.hamburg.de aus Juli 2022:

So bedurfte es zunächst der rechtlichen Klärung, ob und inwieweit derartige Protokolldaten überhaupt zu beauskunften sind. Denn nach § 57 Abs. 2 BDSG gilt das Auskunftsrecht nicht für „personenbezogene Daten, die nur deshalb verarbeitet werden, weil sie aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsvorschriften nicht gelöscht werden dürfen oder die ausschließlich Zwecken der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen“. § 69 Abs. 2 PolDVG enthält eine vergleichbare Vorschrift. Es ist daher rechtlich umstritten, ob Protokolldaten vom Auskunftsrecht nicht umfassend auszuschließen sind. Denn nach § 76 Abs. 3 BDSG sollen Protokolldaten vor allem der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und damit der Datenschutzkontrolle im Sinne des § 57 Abs. 2 BDSG dienen. § 76 Abs. 3 BDSG stellt also eine Verwendungsbeschränkung hinsichtlich Protokolldaten dar. Unklar ist allerdings, für wen diese Verwendungsbeschränkung gilt. Während Stimmen in der Literatur, dem Betroffenen ein Auskunftsrecht wohl auch hinsichtlich Protokolldaten zugestehen (Paal, in: Paal/Pauly, DSGO, BDSG, 3. Aufl., § 76 BDSG, Rn. 7), scheinen die Aufsichtsbehörden Protokolldaten wohl teilweise umfassender vom Auskunftsrecht auszunehmen. Der Leitungsstab hat anlässlich Ihres Auskunftsersuchens daher das Justiziariat um Beratung gebeten.

Ganz allgemein müssen mit datenschutzrechtlichen Auskunftsersuchen unterschiedliche Stellen innerhalb der Polizei befasst werden. So kann regelmäßig nur die Fachlichkeit beurteilen, ob einzelne Informationen von einem Ersuchen auszuschließen wären, zB bei laufenden Ermittlungen.

Aufgrund der genannten Verwendungsbeschränkungen besteht innerhalb der Polizei auf Protokolldaten auch nicht ohne weiteres Zugriff. Die Daten konnten also nicht unmittelbar von Leitungsstab selbst beauskunftet werden. Abhängig vom jeweiligen System, aus dem die Daten stammen, bedürfen diese uU einer Aufbereitung durch die IT, um sie überhaupt lesen zu können. Im Falle von übereinstimmenden Namen, müssen die Protokolldaten daraufhin überprüft werden, ob sie sich auch tatsächlich auf die identische Person beziehen, da es anderenfalls zu einer rechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Daten kommen könnte.

Neben Ihrem Recht auf Beschwerde beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz, haben Sie auch die Möglichkeit, unmittelbar gegen die Auskunft vorzugehen. Nach erfolgloser Durchführung eines Widerspruchsverfahrens, besteht die Möglichkeit einer Klage auf Auskunft. Welche Rechtauffassung der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hinsichtlich der Beauskunftung von Protokolldaten vertritt, ist mir leider nicht bekannt.

Verfassungsschutz

NADIS, wie alle VS-Behörden

Skandale

Eigenartige Auskunftsprosa

2018 hat die Polizei bei Auskunftsersuchen Prosa wie

Unter Hinweis auf die Regelungen von [passende Gesetze], nach denen die Auskunftsverpflichtung für bestimmte Daten nicht gilt bzw. eine Auskunftserteilung in bestimmten Fällen unterbleibt, kann ich ihnen mitteilen, dass keine personenbezogenen Daten zu Ihrer Person vorliegen.

oder ähnlich. Vermutlich ist das nur ass-covering, weil sie nicht in ihren Papierakten nachsehen wollen und dort ja etwas stehen könnte. Vielleicht aber auch nicht – wer Auskunft aus Hamburg bekommt und sowas sieht, möge sich bitte bei der Datenschutzgruppe (Kontakt am Fuss der Seite) melden.

Skandalumwitterte Polizei

Die Hamburger Polizei ist eine der skandalumwittertesten in ganz Deutschland. Dieses ging bis zu Mafia-Verstrickungen und systematischen rassistischen Misshandlungen (siehe HAMBURG: Neue Vorwürfe im Polizeiskandal). Deswegen hatten die Grünen während der rot-grünen Koalition in den 90-zigern durchgesetzt, dass die die erste Polizeikommission in der BRD durchgesetzt wurde (mit relativ beschränkten Befugnissen). Dieses passte den Polizeiverbänden DPolG und GdP nicht, weswegen sie eine massive Pressekampagne gegen die Polizeikomission und den damaligen Innensenator Hartmuth Wrocklage (ein eher konservativer Sozialdemokrat) gestartet haben. Dieser ist dann zurückgetreten und wurde durch Olaf Scholz ersetzt. Bei der nächsten Wahl hat dann der Rechtspopulist Schill (auch dank der Pressekampagne der DGB-Gewerkschaft GdP) in die Hamburger Bürgerschaft eingezogen und ist einen Koalition mit der CDU eingegangen. Eine der ersten Amtshandlungen des neuen Innensenators Schill war die Auflösung der Polizeikomission, da sie eine potentielle Misstrauenserklärung an die Polizei wäre. Nachdem Schill auf Grund eines Koks-Skandals zurücktreten musste, gab es nach den nächsten Wahlen die erste Grün-Schwarze Koalition unter Ole van Beust in Hamburg. Da auf Grund der Bundespolitik die meisten kritischen Personen aus der GAL ausgetreten waren, wurde eine erneute Polizeikomission nicht durchgesetzt. Die GAL akzeptierte sogar einen Innenminister Ahlhaus, der in einer rechtslastigen Burschenschaft in Heidelberg Mitglied war. Nachdem Rücktritt Ole van Beusts aus privaten Gründen hat die GAL die Koalition mit Ahlhaus zuerst forgesetzt. Dieses scheiterte aber an der Ignoranz von Alhaus und führte zu Neuwahlen im Februar 2011. Dabei gewann die SPD mit Olaf Scholz als Spitzenkandidat wieder die Mehrheit, eine Verbesserung der Kontrolle der Hamburger Polizei dürfte allerdings nicht zu erwarten sein.

Hartmuth Wrocklage ist inzwischen bei AI Polizei aktiv.

Durchsuchung des FSK 2003

Der Freie Radiosender Freies Senderkombinat wurde im November 2003 durchsucht. Der offizielle Grund war die ungenehmigte Sendung eines Telefongesprächs mit einem Hamburger Polizeisprecher über einen Demo-Polizeieinsatz. Im Jahre 2010 wurde die Durchsuchung vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt.

Redaktionsrazzia war Unrecht

Illegale Postdurchsuchung 2007

Im Rahmen des 129a Verfahren vor dem G-8-Gipfel 2007 in Heiligendamm hat die Hamburger Polizei selbsständig die Post nach eventuellen Bekennerschreiben durchsucht. Damit verstießen sie nach einem Urteil des BGHs vom Dezember 2007 gegen die Strafprozessordnung.

BGH-Urteil zu G-8-Briefkontrollen

Hamburger VS sammelt alle Infotisch-Anmelder

Der Hamburger Verfassungsschutz hat sich 2008 von den Bezirksämtern sämtliche Info-Stände in der Stadt melden lassen. Darunter waren bisher Parteien, aber auch Kirchen, Vereine, Bürgerinitiativen und Einzelpersonen. Indymedia: Hamburger Verfassungsschutz dreht durch !!

Verdeckte Ermittler*innen auch in Hamburg

Der Ende 2010 offenbar gewordene Skandal über den Austausch von Verdeckten Ermittlern hat zu Tage getragen, dass Undercover Agenten aus UK auch in Hamburg tätig war en. Auf eine Anfrage der GAL kurz vor der Wahl 2011 hat der CDU Innensenator die Aussage verweigert.

TAZ: Geheimermittlungen in Hamburgs linker Szene

Von 2000 bis 2006 war die verdeckte Ermittlerin "Iris Plate" vor allem in der Roten Flora, aber auch im FSK aktiv. Angeblich wurden von ihr keine personenbezogenen Daten erhoben.

Indymedia: Enttarnung 2014

Von 2009 bis 2012 war die verdeckte Ermittlerin "Maria Böhmichen" in der linken Szene in Hamburg unterwegs, auch wieder mit zweifelhafter Rechtsgrundlage.

Indymedia: Enttarnung 2015

Videoüberwachung eines Protestcamps von Studis

Im Juni 2011 wurde ein, auch von der Polizei als Versammlung eingestuftes, Protestcamp illegal dauervideoüberwacht. Benutzt wurde dafür eine Kamera, welche normalerweise der Verkehrsüberwachung dient. Laut taz wurde die Videoüberwachung nach Eingang einer Klage vorm Verwaltungsgericht unverzüglich eingestellt.

Gefährderanprache nach willkürlicher Personalienfeststellung

Wegen einer Autobrandserie in Hamburg hat die Polizei vermehrt nachts junge Männer kontrolliert und danach einen Hausbesuch bei den Kontrollierten gemacht. Das ganze geschah ohne Rechtsgrundlage weswegen es eine tadelnde Erwähnung beim Big Brother Award 2012 gab.

Vergessener Staatsschutz

2014/15 fragt eine Aktivistin beim LKA Hamburg, welche Daten über sie gespeichert sind und bekommt eine Negativauskunft. Das BKA verrät aber umgekehrt, in der Verbunddatei Innere Sicherheit sei ein Datum aus Hamburg gespeichert. Nach Rückfrage beim LKA Hamburg fällt diesem ein, es könne ja tatsächlich auch nochmal bei LKA 713 -- dem Staatsschutz -- anfragen, der prompt auch den fraglichen Eintrag findet.

7/2015: Es ist noch keine Reaktion des LfD dazu bekannt.

Szenegewalt außer Kontrolle

Im Rahmen des Fallanalyse-System CRIME hat die Hamburger Polizei eine Datei „Gruppen- und Szenegewalt” betrieben, die 2016 vom Haburger LfD formell beanstandet wurde, weil die Datenbestände vielfach missbräuchlich gespeichert worden waren. Unter anderem hatte der LfD gefunden:

  • Die Datei enthielt Szeneangehörige, für die eine Zuständigkeit der auf die Datei zugriffsberechtigten Stellen schon seit längerem nicht mehr bestand [...] etwa Personen aus den Bereichen Punker, Skinheads, Rocker und russische Aussiedler. Der Verbleib eines großen Teils der Papierakten hierzu war bislang nicht zu klären. [...]
  • In der Datei waren zahlreiche Kontakt- und Begleitpersonen gespeichert, obwohl die gesetzlich festgelegte Speicherdauer überschritten war.
  • Schließlich waren auch personenbezogene Daten einer Person gespeichert, die nach Maßgabe der zugrundeliegenden Errichtungsanordnung aufgrund ihres kindlichen Alters gar nicht in die Datei hätte aufgenommen werden dürfen.

Zusammenfassend stellt der LfD fest: ”Der ganze Vorgang lässt nicht nur eine Krise der automatisierten Datenhaltung bei der Polizei befürchten, sondern auch auf eine Krise des Datenschutzes in Hamburg schließen.” Die personalle Ausstattung des LfD reiche vone und hinten nicht aus, um die Polizei hinreichend zu beaufsichtigen.

Viele Ausrufezeichen

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter beschwert sicht 2020 über den Zustand der Hamburger EDV. Mit einer im Hinblick auf die geistig Klarheit des Autors etwas besorgiserregenden Dichte an Ausrufezeichen wünschen er sich Windows 10 statt Windows 7 und breitere Internetzugänge („einfachste Internetabfragen, die mit herkömmlichen Internetzugängen wenigen Sekunden dauern, bei der Polizei Hamburg viele Minuten bis zu einigen Stunden Wartezeit in Anspruch nehmen“). Und dann schimpft er über Tools wie FARMEx, einen Excel-basierten Hack, um Verbindungsdaten auszuwerten, CRIME, das natürlich nicht mit rsCase reden kann, das alle anderen Länder nehmen, und darüber, dass die BeamtInnen immer noch nicht mit dem Mobiltelefon ihre Auskunftssystem betreiben können (das heißt MobilPol).

Vor allem bemerkenswert: noch 2020 verliert der BDK kein Wort über PIAV. Hm.

VS verweigert Auskunft wg. Kampagne

2019 gibt es einige Veranstaltungen zu den Machenschaften des Hamburger Verfassungsschutzes, nach denen viele Leute Auskunftsersuchen an den VS Hamburg schreiben. Die große Zahl der Anfragen hat der VS dann zum Anlass genommen, sie recht pauschal als Versuch, in auszuforschen, abzuservieren.

Das führt dann 2020 zu einem Verfahren der Kritischen Jurastudis an der Uni Hamburg gegen den VS (taz vom 28.5.2020 dazu).

Polizei lässt LfDI auflaufen

Im 28. TB des LfDI (2019) ist ab S. 23 eine recht eindrucksvolle Schilderung zur Verachtung der Polizei für den Datenschutz zu lesen. Die Polizei plante nämlich 2018, präventive Videoüberwachung auf dem Hansaplatz laufen zu lassen, was zahlreiche Bürger_innen nicht gefiel. Sie wandten sich an den LfDI, und die Polizei sagte zu, ihm bis Januar 2019 eine Datenschutzkontrolle zu ermöglichen. Und dann gab es ein halbes Jahr nur Vertröstungen. Die Polizei fand es offenbar nicht mal nötig, dem LfDI Bescheid zu sagen, als sie im Juni 2019 mit einem Testbetrieb anfingen. Schließlich gab es Ende September dann doch eine Begehung, die erwartungsgemäß erhebliche Fragen aufwarf – aber das ist nur noch eine Fußnote.