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* [[http://www.im.nrw.de/sch/seiten/vs/gesetze/verfschutzg.htm|Gesetz über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen (Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - VSG NRW -)]] * [[http://www.im.nrw.de/sch/seiten/vs/gesetze/10gg_ag.htm|Ausführungsgesetz zu Artikel 10 Grundgesetz Nordrhein-Westfalen]] * [[http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=3520071121100436275|Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW -)]] * [[http://www.polizei-nrw.de/im/Recht/Polizeigesetz/|Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW)]] |
* [[http://www.im.nrw.de/sch/doks/vs/vsg_nrw_2007.pdf|Gesetz über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen (Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - VSG NRW )]] * [[http://www.tu-dortmund.de/datenschutz/gesetz.html|Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW )]] * [[http://www.polizei-nrw.de/im/stepone/data/downloads/31/00/00/polgnrw.pdf|Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW)]](pdf) * [[http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?sessionID=1531822551613462964&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=167231,1|Polizeigesetz NRW]] (html) * [[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=12012&vd_back=N|Polizeigesetzänderung vom Februar 2010]] * [[http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?sessionID=1175782432601820988&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=3484958,1|Verordnung über die Zulassung der Datenübermittlung von der Polizei an ausländische Polizeibehörden (Polizeidatenübermittlungsverordnung - PolDÜV)]](html) === Bizarre Auskunftspraxis der Polizei === Es scheint, dass die Polizei NRW derzeit versucht, das Auskunftsrecht durch Konfusionierung zu untergraben. Dabei soll für die Auskunft im Gegensatz zur Praxis aller anderen Ländern plötzlich irgendeine lokale Polizeibehörde zuständig sein. Das scheint unglaublich, wird aber so berichtet: '''User 1''' -- Ich hatte Ende 2009 eine solche Anfrage an das PP Duisburg gestellt und von dort die Antwort erhalten, es sei das lokale PP für die Datenverwaltungen zuständig. Die Anfrage wurde dorthin weitergeleitet. '''User 2''' -- Ich hatte im Oktober 2009 Auskunft beim PP Duisburg gestellt und da eine vollständige Antwort bekommen (d.h. irgendwelche unwahren Behauptungen und sogar falsche Namen der Polizisten in der Vorgangsverwaltung). Ich vermute, dass der verantwortliche Typ vom PP Duisburg, deswegen Ärger von seinen Kollegen bekommen hat (bei einigen hat sich das nämlich nicht so gut auf die Karriere ausgewirkt). Die Handhabung der Polizei widerspricht allerdings dem DSG NRW, nachdem es eine Stelle für Verbunddateien verantwortlich sein muss (Die beteiligten Stellen haben die Datenart, die Aufgaben jeder beteiligten Stelle, den Zweck und den Umfang ihrer Verarbeitungsbefugnis sowie diejenige Stelle festzulegen, welche die datenschutzrechtliche Verantwortung gegenüber den betroffenen Personen trägt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist vorab zu unterrichten. §4 DSG NRW). Ich habe mich deswegen auch an die verantwortliche Person für Polizei beim Datenschutzbeauftragten NRW gewand, nur scheint diese nicht in der Lage zu sein Gesetze zu lesen. Ich bekam nämlich die Antwort, dass die Regelung der Polizei NRW korrekt sei, ohne das sie irgendwie juristisch argumentiert hat. Ich bin am überlegen mich deswegen an den Innenausschuss zu wenden. Denn die Polizeibehörde an deinem Wohnort erteilt dir nur Auskunft über Daten, die sie selber eingegeben hatte. Falls es noch irgendwo andere gibt, erfährst du das nur in dem du alle anderen Polizeibehörden in NRW anschreibst (d.h. über 40) ''Das von User 2 beschriebene Verfahren ist natürlich hahnebüchen und kann so nicht ernst gemeint sein. Wenn das wirklich (noch) so gehandhabt wird, wäre das eine offensichtliche Aufgabe für die neue Düsseldorfer Regierung; klar ist, dass nicht jede Polizeibehörde einen Vertrag mit dem LZPD NRW (vgl. unten) haben kann und im Zweifel dann das LZPD die datenschutzrechtliche Verantwortung und mithin die Auskunftspflicht hat. Möchte sich vielleicht die LfDI irgendwie äußern? Hier wäre Platz: ...'' Es wäre sehr hilfreich, wenn Leute aus NRW (möglichst mit Daten bei der Polizei) gelegentlich Auskunftsersuchen [[https://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft|mit unserem Generator]] und mit den [[https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/Datenscheckheft/index.html| Musterbriefen der LfDI NRW für Polizei, Behörden und Privatfirmen]] an die Polizei schicken könnten und dann diese Seite entsprechend aktualiseren. Weiter dazu ein Ausschnitt aus [[http://auskunftsersuchen.info/2011/01/24/die-antworten-vom-wochenende/|einem Blogeintrag auf auskunftersuchen.info vom Februar 2011]] zu einer Antwort aus NRW: {{{#!blockquote Klingt soweit erstmal gut, aber es geht noch weiter: “Gemäß §18 Absatz 5 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) darf jede Polizeibehörde nur über die Daten Auskunft geben, die sie in eigener Verantwortlichkeit gespeichert hat. Soweit personenbezogene Daten von Ihnen bei einer anderen Polizeibehörde des Landes Nordrhein-Westfalen eventuell gespeichert sind, entzieht sich die Auskunft hierüber folglich meiner Befugnis. Meiner Auskunftsbefugnis entziehen sich auch solche Daten, die durch andere Bundesländer im Informationssystem der Polizei (INPOL) gespeichert wurden. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, sofern Sie Anhaltspunkte haben, dass der personenbezogene Daten zu Ihrer Person durch eine andere Polizeidienststelle gespeichert sein könnten, ein Auskunftsersuchen direkt an diese Polizeidienststelle zu richten.” }}} |
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Die Systeme werden in NRW von den "Zentralen Polizeitechnischen Diensten" (http://www.zpd.nrw.de/) mit Sitz in Duisburg betreut. D.h. in NRW ist die zentrale Stelle für Auskunftanfragen das PP Duisburg und nicht das LKA. Das LKA teilt nur mit ob es selber etwas eingegeben hat. === Musterbriefe === [[https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/Datenscheckheft/index.html| Musterbriefe der LfDI NRW für Polizei, Behörden und Privatfirmen ]] |
Die Systeme werden in NRW vom [[http://www.zpd.nrw.de/|"Landesamt für Zentrale Polizeitechnische Dienste" (LZPD)]] mit Sitz in Duisburg betreut. |
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=== Findus === Eine [[http://www.im.nrw.de/pe/pm2001/pm2001/news_841.htm|Pressemitteilung des NRW-Innenministeriums von 2002]] erwähnt ein "Recherchesystem" namens FINDUS zur Unterstützung [[operativen Fallanalyse]]: {{{#!blockquote Das moderne und komplexe Recherchesystem "FINDUS" war zuletzt bei der Rasterfahndung nach islamistischen Terroristen erfolgreich. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen die elektronische Fahndung abgeschlossen. "Hessen beginnt in diesen Tagen erst mit der Rasterfahndung - ein Jahr nach den terroristischen Anschlägen in den USA", sagte Behrens. Im Alltag hat sich das System beim Aufspüren von Falldaten bisher bestens bewährt. Es ist in allen Kreispolizeibehörden und beim Landeskriminalamt im Einsatz. }}} === rsCase === Seit 2007 wird zusätzlich zu Findus nach einer [[http://www.rola.com/pressemeldungen/rsCASE-NRW.html|Pressemitteilung von rola aus dem Jahr 2007]] noch rsCASE verwendet (vgl. [[Hersteller#rola]]). |
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NRW setzt auf die bayrischre IGVP-Entwicklung, vgl. [[Länderübergreifende Software]]. * [[http://www.polizei-nrw.de/streife/Archiv/Monatsausgaben%202004/#faq8| Die offizielle Mitarbeiterzeitung zu IPVG]] Betreut wird das System ebenfalls von den ZPD. Im IPVG ist jede Person eine gewisse Zeit suchfähig gespeichert von der einmal die Personalien aufgenommen wurden. Da das IPVG anscheinend auch zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung benutzt wird, widerspricht dieses vermutlich dem PolG NRW (Paragraph 24, Absatz 2). |
NRW setzt auf die bayrische [[IGVP]]-Entwicklung, vgl. [[Länderübergreifende Software]]. Im [[IGVP]] ist jede Person eine gewisse Zeit suchfähig gespeichert, von der einmal die Personalien aufgenommen wurden. Da das [[IGVP]] anscheinend auch zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung benutzt wird, widerspricht dieses vermutlich dem PolG NRW (Paragraph 24, Absatz 2). Ein [[http://www.dpolg-nrw-kv.de/info/z1240871101.php|Papier der Deutschen Polizeigewerkschaft von 2009]] beschreibt ein haarsträubendes Verfahren: {{{#!blockquote Ein in IGVP erstellter Vorgang wird nach Findus gespiegelt und dann in Findus die jeweilige Sofortmeldung gefertigt. Dabei bleiben Daten auf der Strecke, werden einfach nicht oder anders übernommen. Für den jeweiligen Bereich muss der Sachbearbeiter sehr kreativ sein, um eine lupenreine Sofortmeldung zu erzeugen. }}} ''Wenn diese Leute da etwas nicht völlig missverstanden haben, muss sich der [[LfDI]] natürlich die Frage gefallen lassen, wie er so etwas dulden kann -- es ist offensichtlich, dass eine automatische Übertragung von Daten aus einer Vorgangsverwaltung in ein "Recherchesystem" schon wegen der [[Zweckbindung]] nicht datenschutzkonform (oder auch nur sinnvoll) sein kann.'' Betrieben wird das System ebenfalls vom [[http://www.zpd.nrw.de/|LZPD]](offizielle Webseite). Vgl [[http://www.polizei-nrw.de/streife/Archiv/Monatsausgaben%202004/#faq8| Die offizielle Mitarbeiterzeitung zu IGVP]](pdf) Im Oktober 2010 war das Programm laut [[http://www.derwesten.de/nachrichten/im-westen/PC-Probleme-bei-der-Polizei-id3810399.html|WAZ]] auf Grund eines Updates nur begrenzt einsatzfähig. Auch auf Grund dessen soll [[IGVP]] in Zukunft durch [[Poliks]] ersetzt werden (vgl [[http://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/DE_Umstellung_auf_POLIKS|GdP PM]]). === Sexualstraftäter-Datei === Wie üblich wird im Bereich sexualisierter Gewalt die nächste Repressionsstufe getestet: Eine Datei, die nach der Haftentlassung weiter munter Daten sammelt und verbreitet. [[http://www.justiz.nrw.de/Presse/PresseJM/10-01-10/index.php|Eine Pressemitteilung des NRW-Justizministeriums von 2010]] erklärt, sie sei im Rahmen eines "Konzepts" names "KURS NRW" eingerichtet worden. Es gehe nicht "nicht um das konzeptionslose Sammeln von Daten, sondern darum, ein auf den die Allgemeinheit gefährdenden Sexualstraftäter zugeschnittenes softwaregestütztes Fallmanagement" bereitzustellen. Dies soll durch Zusammenführung von Daten von Staatsanwaltschaft, Justiz, Führungsaufsicht, Forensik und Polizei passieren, was inbesondere auch "Erkenntnisse und Prognosen aus dem Strafverfahren sowie dem Straf- bzw. Maßregelvollzug," sowie zu "Therapiebereitschaft und Therapieergebnisse" einschließe. Wer Zugriff auf die Datenbank hat, ist unklar. Beschlossen ist aber, dass die Daten bei Umzügen der Gespeicherten an die "beteiligten Behörden" an den Zielorten fließen. TODO: Kriegt man was über das Ding aus der NRW-Parlamentsdoku raus? === Staatsschutzdatei === Nach einem [[https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2056&bes_id=3265&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=polizei#det0|Erlass des NRW-Innenministerium vom 3.5.2004]] zur Aufgabenbeschreibung des Staatsschutzes, führen die [[Staatsschutz]]-Abteilungen eigene Datensammlungen unter den Titeln "Kriminalpolizeiliche personenbezogene Sammlungen Staatsschutz (KpS-ST)" und "Organisationsakten Staatsschutz (OA ST)" (Artikel 7). Datenschutzrechtliche Verantwortung und Auskunftspflicht sind unklar. === Weiterleitung an Europol und SIS === Die Weiterleitung von Daten an ausländische Staaten ist in [[http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?sessionID=1531822551613462964&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=167231,30#jurabs_2| § 27]] Polizeigesetz NRW geregelt. In diesem steht, dass das Innenministerium eine Verordnung zur genaueren Spezifizierung erläßt. Dieses Verordung heißt PolDÜV. Nach [[http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?sessionID=1175782432601820988&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=3484958,3|§ 1]] PolDÜV und [[http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?xid=3484958,5|§ 3]] PolDÜV leiten die Polizeibehörden Daten an das Schengener Informationssystem [[SIS]] mit Unterstützung von LKA und [[http://www.zpd.nrw.de/|LPZD]] weiter. An [[Europol]] und [[Eurojust]] dürfen nur das LKA und das LPZD Daten weiterleiten. |
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Benutzt [[Datenbanken der Dienste/NADIS|NADIS]] und vermutlich noch behördeneigene Amtsdateien. == Weiteres == === Polizeigesetzänderung 2010 === Nachdem sich der ehemalige Inneminister Wolf zu Beginn seiner Amtszeit durch die Online-Durchsuchung und somit bei der Aushebelung von Grundrechten hervor getan hat, hat er gegen Ende einer Amtszeit, vermutlich auf Druck seiner liberalen Parteifreunde, ein im Vergleich zu anderen Bundesländer ''relativ'' harmlose Polizeigesetzverschärfung verabschiedet (die SPD hatte es in einer [[http://www.spd-fraktion.landtag.nrw.de/spdinternet/www/startseite/Presse/Pressearchiv/AnzeigePressemitteilung.jsp?oid=11788|PM]] als unzureichend zur Bekämpfung der neuen Formen der Kriminalität angesehen) [[http://www.lto.de/de/html/nachrichten/275/Der-Kampf-um-die-innere-Sicherheit-geht-weiter/|Legal-Tribune:]]Der Kampf um die innere Sicherheit geht weiter == Skandale == === Rosa Liste === 2005 hat "Verein lesbischer und schwuler Polizeibediensteter" (Velspol) bekannt gemacht, dass in der Vorgangsverwaltung offenbar nach Homosexualität gesucht werden kann. [[http://de.indymedia.org/2005/05/117191.shtml| Indymedia Artikel: NRW: Polizeicode "901" für Homosexuelle]] === Rasterfahndung === Die LfD berichtet im [[http://www.lfd.nrw.de/pressestelle/download/dsb_2005.pdf|17. Tätigkeitsbericht]], dass im Zuge der 9/11-[[Rasterfahndung]] aus 5 Millionen Datensätzen aus dem [[AZR]], Meldeämtern und Hochschulen 11000 Datensätze herausgerastert wurden, die dann in zwei Schritten 2003 (9500 Datensätze) und 2004 vernichtet wurden. Dass die ganze Rasterfahndung rechtswidrig war, konnte damals natürlich noch ''niemand'' wissen. Das entsprechende Urteil kam erst 2006. === Big Brother Award für Fritz Behrens === Der ehemalige SPD-Innenminister bekam 2006 den [[http://www.bigbrotherawards.de/2002/.local|Big Brother Award]], weil er trotz gegenteiliger wissenschaftlicher Erkenntnisse, die [[Videoüberwachung]] im Polizeigesetz durchgesetzt hat. === Illegale Weiterleitung an INPOL === Ebenfalls im 17. TB steht der Fall eines Ökos, der sich von einer Rheinbrücke abgeseilt hat und deshalb ein Verfahren wg. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz eingefangen hat. Obwohl das Verfahren eingestellt wurde und der Vorgang aus den lokalen Staatsschutzakten verschwunden ist, blieb die [[INPOL]]-Speicherung (Verbunddatei [[APIS]]) aufgrund der Pflichtmeldung nach Wiesbaden erhalten. Diese Praxis ist so natürlich auch in anderen Ländern Usus, wurde hier aber von der [[LfDI]] erfolgreich gerügt (allerdings noch zu rot-grünen Zeiten). === Gesinnungstest NRW === Das Innenministerium hat einen verpflichtenden Fragebogen für Ausländer``Innen aus islamischen Ländern erstellt, welche eine Aufenthaltsverländerung beantragen. Darin wird gefragt, ob die Person Kontakt zu angeblich terroristischen Gruppierungen hätte. [[http://astamuenster.wordpress.com/2009/10/29/gesinnungstest-geht-weiter-innenminister-feiert-im-landtag/| Asta Uni-Münster über den Gesinnungstest ]] === Datenschutzbeauftragte verlässt NRW === Bettina Sokol wechselt zum Landesrechnungshof in Bremen u.a. weil der damalige FDP-Innenminister Ingo Wolf nicht auf die Kritik an der personellen Unterbesetzung der Behörde reagiert hat. [[http://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/sokol-hat-nrw-verlassen/| foebud zu der Personalie]] === Ex-Innenminister Wolfs Onlinedurchsuchung === Gegen das neue Verfassungsschutzgesetz von Innenminister Wolf gab es eine erfolgreiche Verfassungsklage seines Parteifreundes Gerhard Baum u.a. wegen der Online-Durchsuchung. |
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Gegen das neue Verfassungsschutzgesetz von Innenminister Wolf gab es eine erfolgreiche Verfassungsklage seines Parteifreundes Gerhard Baum u.a. wegen der Online-Durchsuchung. |
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== Skandale == === Rosa Liste === 2005 hat "Verein lesbischer und schwuler Polizeibediensteter" (Velspol) bekannt gemacht, dass in der Vorgangsverwaltung offenbar nach Homosexualität gesucht werden kann. [[http://de.indymedia.org/2005/05/117191.shtml| Indymedia Artikel: NRW: Polizeicode "901" für Homosexuelle]] === Rasterfahndung === Die LfD berichtet im [[http://www.lfd.nrw.de/pressestelle/download/dsb_2005.pdf|17. Tätigkeits bericht]], dass im Zuge der 9/11-Rasterfahndung aus 5 Millionen Datensätzen aus AZR, Meldeämtern und Hochschulen 11000 Datensätze herausgerastert wurden, die dann in zwei Schritten 2003 (9500 Datensätze) und 2004 vernichtet wurden. Dass die ganze Rasterfahndung rechtswidrig war, konnte sie damals noch nicht wissen, das entsprechende Urteil kam erst 2006. === Illegale Weiterleitung an INPOL === Ebenfalls im 17. TB steht der Fall eines Ökos, der sich von einer Rheinbrücke abgeseilt hat und deshalb ein Verfahren wg. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz eingefangen hat. Obwohl das Verfahren eingestellt wurde und der Vorgang aus den lokalen Staatsschutzakten verschwunden ist, blieb die INPOL-Speicherung (Verbunddatei APIS) aufgrund der Pflichtmeldung nach Wiesbaden erhalten. Diese Praxis ist so natürlich auch in anderen Ländern Usus, wurde hier aber von der LfD erfolgreich gerügt (allerdings noch zu rot-grünen Zeiten). http://www.kdn.de/KDN-Report/2002-3/fullservice_fuer_fahnder.htm spricht für 2002 von 25000 Benutzern in NRW === Gesinnungstest NRW === Das Innenministerium hat einen verpflichtenden Fragebogen für Ausländer``Innen aus islamischen Ländern erstellt, welche eine Aufenthaltsverländerung beantragen. Darin wird gefragt, ob die Person Kontakt zu angeblich terroristischen Gruppierungen hätte. [[http://astamuenster.wordpress.com/2009/10/29/gesinnungstest-geht-weiter-innenminister-feiert-im-landtag/| Asta Uni-Münster über den Gesinnungstest ]] === Datenschutzbeauftragte verlässt NRW === Bettina Sokol wechselt zum Landesrechnungshof in Bremen u.a. weil Herr Wolf nicht auf die Kritik an der personellen Unterbesetzung der Behörde reagiert hat. [[http://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/sokol-hat-nrw-verlassen/| foebud zu der Personalie]] === Schlappe für den Verfassungsschutz NRW === Im Verfassungsschutzbericht 2008 des Verfassungsschutz NRW tauchte auf einmal der Abschnitt diskursorientierte Linksextremisten auf. U.a. wurde da auch die antifaschistische Zeitung Lotta ([[http://projekte.free.de/lotta/| Lotta]]) erwähnt. Die hat auf Grund dessen gegen die Erwähnung geklagt und Recht bekommen. Dem Verfassungsschutz NRW fiel nur ein, dass das Ansehen der Zeitung durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht bei den LeserInnen ja gesteigert würde. Der Verdacht liegt nahe, dass die Erwähnung nur auf Grund der Intention der schwarz/gelben Regierung geschah (Im übrigen wird die Rote Hilfe in dem Bericht auch zum ersten Mal erwähnt). |
=== Lotta nicht extremistisch === Im Verfassungsschutzbericht 2008 des Verfassungsschutz NRW tauchte auf einmal der Abschnitt diskursorientierte Linksextremisten auf. U.a. wurde da auch die [[http://projekte.free.de/lotta/|antifaschistische Zeitung Lotta]] erwähnt. Die hat auf Grund dessen gegen die Erwähnung geklagt und Recht bekommen. Dem Verfassungsschutz NRW fiel nur ein, dass das Ansehen der Zeitung durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht bei den LeserInnen ja gesteigert würde. Der Verdacht liegt nahe, dass die Erwähnung nur auf Grund der Intention der schwarz/gelben Regierung geschah. |
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=== Vertrauliche Gespräche werden nicht gelöscht === Ende Oktober wurde bekannt, dass beim LKA NRW Aufzeichnungen von Kernbereichen der privaten Lebensführung auf Grund von Personalmangel nicht gelöscht werden. [[http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/der-loeschknopf-fehlt/|taz-Artikel dazu]] === Innenminister propagiert Vorratsdatenspeicherung === Der Innenminister Ralf Jäger setzt sich trotz anders lautenden Vereinbarungen im Koalitionsvertrag im Juni 2011 massiv für die [[Vorratsdatenspeicherung]] ein und wird deswegen vom Koaltionbspartner kritisiert. [[http://www.ruhrbarone.de/nrw-grune-gegen-anlasslose-vorratsdatenspeicherung|Ruhrbarone:NRW Grüne gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung]] |
Inhaltsverzeichnis
-
Datenbanken in Nordrhein-Westfalen
- Rechtsgrundlagen
- Auskunftssysteme der Polizei
- Verfassungsschutz
- Weiteres
-
Skandale
- Rosa Liste
- Rasterfahndung
- Big Brother Award für Fritz Behrens
- Illegale Weiterleitung an INPOL
- Gesinnungstest NRW
- Datenschutzbeauftragte verlässt NRW
- Ex-Innenminister Wolfs Onlinedurchsuchung
- Lotta nicht extremistisch
- Vertrauliche Gespräche werden nicht gelöscht
- Innenminister propagiert Vorratsdatenspeicherung
Datenbanken in Nordrhein-Westfalen
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW )
Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW)(pdf)
Polizeigesetz NRW (html)
Bizarre Auskunftspraxis der Polizei
Es scheint, dass die Polizei NRW derzeit versucht, das Auskunftsrecht durch Konfusionierung zu untergraben. Dabei soll für die Auskunft im Gegensatz zur Praxis aller anderen Ländern plötzlich irgendeine lokale Polizeibehörde zuständig sein. Das scheint unglaublich, wird aber so berichtet:
User 1 -- Ich hatte Ende 2009 eine solche Anfrage an das PP Duisburg gestellt und von dort die Antwort erhalten, es sei das lokale PP für die Datenverwaltungen zuständig. Die Anfrage wurde dorthin weitergeleitet.
User 2 -- Ich hatte im Oktober 2009 Auskunft beim PP Duisburg gestellt und da eine vollständige Antwort bekommen (d.h. irgendwelche unwahren Behauptungen und sogar falsche Namen der Polizisten in der Vorgangsverwaltung). Ich vermute, dass der verantwortliche Typ vom PP Duisburg, deswegen Ärger von seinen Kollegen bekommen hat (bei einigen hat sich das nämlich nicht so gut auf die Karriere ausgewirkt). Die Handhabung der Polizei widerspricht allerdings dem DSG NRW, nachdem es eine Stelle für Verbunddateien verantwortlich sein muss (Die beteiligten Stellen haben die Datenart, die Aufgaben jeder beteiligten Stelle, den Zweck und den Umfang ihrer Verarbeitungsbefugnis sowie diejenige Stelle festzulegen, welche die datenschutzrechtliche Verantwortung gegenüber den betroffenen Personen trägt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist vorab zu unterrichten. §4 DSG NRW). Ich habe mich deswegen auch an die verantwortliche Person für Polizei beim Datenschutzbeauftragten NRW gewand, nur scheint diese nicht in der Lage zu sein Gesetze zu lesen. Ich bekam nämlich die Antwort, dass die Regelung der Polizei NRW korrekt sei, ohne das sie irgendwie juristisch argumentiert hat. Ich bin am überlegen mich deswegen an den Innenausschuss zu wenden. Denn die Polizeibehörde an deinem Wohnort erteilt dir nur Auskunft über Daten, die sie selber eingegeben hatte. Falls es noch irgendwo andere gibt, erfährst du das nur in dem du alle anderen Polizeibehörden in NRW anschreibst (d.h. über 40)
Das von User 2 beschriebene Verfahren ist natürlich hahnebüchen und kann so nicht ernst gemeint sein. Wenn das wirklich (noch) so gehandhabt wird, wäre das eine offensichtliche Aufgabe für die neue Düsseldorfer Regierung; klar ist, dass nicht jede Polizeibehörde einen Vertrag mit dem LZPD NRW (vgl. unten) haben kann und im Zweifel dann das LZPD die datenschutzrechtliche Verantwortung und mithin die Auskunftspflicht hat. Möchte sich vielleicht die LfDI irgendwie äußern? Hier wäre Platz: ...
Es wäre sehr hilfreich, wenn Leute aus NRW (möglichst mit Daten bei der Polizei) gelegentlich Auskunftsersuchen mit unserem Generator und mit den Musterbriefen der LfDI NRW für Polizei, Behörden und Privatfirmen an die Polizei schicken könnten und dann diese Seite entsprechend aktualiseren.
Weiter dazu ein Ausschnitt aus einem Blogeintrag auf auskunftersuchen.info vom Februar 2011 zu einer Antwort aus NRW:
Klingt soweit erstmal gut, aber es geht noch weiter: “Gemäß §18 Absatz 5 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) darf jede Polizeibehörde nur über die Daten Auskunft geben, die sie in eigener Verantwortlichkeit gespeichert hat. Soweit personenbezogene Daten von Ihnen bei einer anderen Polizeibehörde des Landes Nordrhein-Westfalen eventuell gespeichert sind, entzieht sich die Auskunft hierüber folglich meiner Befugnis. Meiner Auskunftsbefugnis entziehen sich auch solche Daten, die durch andere Bundesländer im Informationssystem der Polizei (INPOL) gespeichert wurden. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, sofern Sie Anhaltspunkte haben, dass der personenbezogene Daten zu Ihrer Person durch eine andere Polizeidienststelle gespeichert sein könnten, ein Auskunftsersuchen direkt an diese Polizeidienststelle zu richten.”
Auskunftssysteme der Polizei
Die Systeme werden in NRW vom "Landesamt für Zentrale Polizeitechnische Dienste" (LZPD) mit Sitz in Duisburg betreut.
POLAS
Früher betrieb NRW Eigenentwicklungen unter Namen wie CEBI oder PIKAS. Mittlerweile setzt auch NRW auf POLAS, vgl. Länderübergreifende Software. In NRW sind damit landesweit rund 26.000 Polizeirechner in über 450 Dienststellen miteinander verbunden.
Findus
Eine Pressemitteilung des NRW-Innenministeriums von 2002 erwähnt ein "Recherchesystem" namens FINDUS zur Unterstützung operativen Fallanalyse:
- Das moderne und komplexe Recherchesystem "FINDUS" war zuletzt bei der Rasterfahndung nach islamistischen Terroristen erfolgreich. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen die elektronische Fahndung abgeschlossen. "Hessen beginnt in diesen Tagen erst mit der Rasterfahndung - ein Jahr nach den terroristischen Anschlägen in den USA", sagte Behrens. Im Alltag hat sich das System beim Aufspüren von Falldaten bisher bestens bewährt. Es ist in allen Kreispolizeibehörden und beim Landeskriminalamt im Einsatz.
rsCase
Seit 2007 wird zusätzlich zu Findus nach einer Pressemitteilung von rola aus dem Jahr 2007 noch rsCASE verwendet (vgl. Hersteller#rola).
Vorgangsbearbeitung
NRW setzt auf die bayrische IGVP-Entwicklung, vgl. Länderübergreifende Software.
Im IGVP ist jede Person eine gewisse Zeit suchfähig gespeichert, von der einmal die Personalien aufgenommen wurden. Da das IGVP anscheinend auch zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung benutzt wird, widerspricht dieses vermutlich dem PolG NRW (Paragraph 24, Absatz 2).
Ein Papier der Deutschen Polizeigewerkschaft von 2009 beschreibt ein haarsträubendes Verfahren:
Ein in IGVP erstellter Vorgang wird nach Findus gespiegelt und dann in Findus die jeweilige Sofortmeldung gefertigt. Dabei bleiben Daten auf der Strecke, werden einfach nicht oder anders übernommen. Für den jeweiligen Bereich muss der Sachbearbeiter sehr kreativ sein, um eine lupenreine Sofortmeldung zu erzeugen.
Wenn diese Leute da etwas nicht völlig missverstanden haben, muss sich der LfDI natürlich die Frage gefallen lassen, wie er so etwas dulden kann -- es ist offensichtlich, dass eine automatische Übertragung von Daten aus einer Vorgangsverwaltung in ein "Recherchesystem" schon wegen der Zweckbindung nicht datenschutzkonform (oder auch nur sinnvoll) sein kann.
Betrieben wird das System ebenfalls vom LZPD(offizielle Webseite).
Im Oktober 2010 war das Programm laut WAZ auf Grund eines Updates nur begrenzt einsatzfähig. Auch auf Grund dessen soll IGVP in Zukunft durch Poliks ersetzt werden (vgl GdP PM).
Sexualstraftäter-Datei
Wie üblich wird im Bereich sexualisierter Gewalt die nächste Repressionsstufe getestet: Eine Datei, die nach der Haftentlassung weiter munter Daten sammelt und verbreitet. Eine Pressemitteilung des NRW-Justizministeriums von 2010 erklärt, sie sei im Rahmen eines "Konzepts" names "KURS NRW" eingerichtet worden. Es gehe nicht "nicht um das konzeptionslose Sammeln von Daten, sondern darum, ein auf den die Allgemeinheit gefährdenden Sexualstraftäter zugeschnittenes softwaregestütztes Fallmanagement" bereitzustellen. Dies soll durch Zusammenführung von Daten von Staatsanwaltschaft, Justiz, Führungsaufsicht, Forensik und Polizei passieren, was inbesondere auch "Erkenntnisse und Prognosen aus dem Strafverfahren sowie dem Straf- bzw. Maßregelvollzug," sowie zu "Therapiebereitschaft und Therapieergebnisse" einschließe.
Wer Zugriff auf die Datenbank hat, ist unklar. Beschlossen ist aber, dass die Daten bei Umzügen der Gespeicherten an die "beteiligten Behörden" an den Zielorten fließen.
TODO: Kriegt man was über das Ding aus der NRW-Parlamentsdoku raus?
Staatsschutzdatei
Nach einem Erlass des NRW-Innenministerium vom 3.5.2004 zur Aufgabenbeschreibung des Staatsschutzes, führen die Staatsschutz-Abteilungen eigene Datensammlungen unter den Titeln "Kriminalpolizeiliche personenbezogene Sammlungen Staatsschutz (KpS-ST)" und "Organisationsakten Staatsschutz (OA ST)" (Artikel 7). Datenschutzrechtliche Verantwortung und Auskunftspflicht sind unklar.
Weiterleitung an Europol und SIS
Die Weiterleitung von Daten an ausländische Staaten ist in § 27 Polizeigesetz NRW geregelt. In diesem steht, dass das Innenministerium eine Verordnung zur genaueren Spezifizierung erläßt. Dieses Verordung heißt PolDÜV. Nach § 1 PolDÜV und § 3 PolDÜV leiten die Polizeibehörden Daten an das Schengener Informationssystem SIS mit Unterstützung von LKA und LPZD weiter. An Europol und Eurojust dürfen nur das LKA und das LPZD Daten weiterleiten.
Verfassungsschutz
Benutzt NADIS und vermutlich noch behördeneigene Amtsdateien.
Weiteres
Polizeigesetzänderung 2010
Nachdem sich der ehemalige Inneminister Wolf zu Beginn seiner Amtszeit durch die Online-Durchsuchung und somit bei der Aushebelung von Grundrechten hervor getan hat, hat er gegen Ende einer Amtszeit, vermutlich auf Druck seiner liberalen Parteifreunde, ein im Vergleich zu anderen Bundesländer relativ harmlose Polizeigesetzverschärfung verabschiedet (die SPD hatte es in einer PM als unzureichend zur Bekämpfung der neuen Formen der Kriminalität angesehen)
Legal-Tribune:Der Kampf um die innere Sicherheit geht weiter
Skandale
Rosa Liste
2005 hat "Verein lesbischer und schwuler Polizeibediensteter" (Velspol) bekannt gemacht, dass in der Vorgangsverwaltung offenbar nach Homosexualität gesucht werden kann.
Indymedia Artikel: NRW: Polizeicode "901" für Homosexuelle
Rasterfahndung
Die LfD berichtet im 17. Tätigkeitsbericht, dass im Zuge der 9/11-Rasterfahndung aus 5 Millionen Datensätzen aus dem AZR, Meldeämtern und Hochschulen 11000 Datensätze herausgerastert wurden, die dann in zwei Schritten 2003 (9500 Datensätze) und 2004 vernichtet wurden. Dass die ganze Rasterfahndung rechtswidrig war, konnte damals natürlich noch niemand wissen. Das entsprechende Urteil kam erst 2006.
Big Brother Award für Fritz Behrens
Der ehemalige SPD-Innenminister bekam 2006 den Big Brother Award, weil er trotz gegenteiliger wissenschaftlicher Erkenntnisse, die Videoüberwachung im Polizeigesetz durchgesetzt hat.
Illegale Weiterleitung an INPOL
Ebenfalls im 17. TB steht der Fall eines Ökos, der sich von einer Rheinbrücke abgeseilt hat und deshalb ein Verfahren wg. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz eingefangen hat. Obwohl das Verfahren eingestellt wurde und der Vorgang aus den lokalen Staatsschutzakten verschwunden ist, blieb die INPOL-Speicherung (Verbunddatei APIS) aufgrund der Pflichtmeldung nach Wiesbaden erhalten. Diese Praxis ist so natürlich auch in anderen Ländern Usus, wurde hier aber von der LfDI erfolgreich gerügt (allerdings noch zu rot-grünen Zeiten).
Gesinnungstest NRW
Das Innenministerium hat einen verpflichtenden Fragebogen für AusländerInnen aus islamischen Ländern erstellt, welche eine Aufenthaltsverländerung beantragen. Darin wird gefragt, ob die Person Kontakt zu angeblich terroristischen Gruppierungen hätte.
Asta Uni-Münster über den Gesinnungstest
Datenschutzbeauftragte verlässt NRW
Bettina Sokol wechselt zum Landesrechnungshof in Bremen u.a. weil der damalige FDP-Innenminister Ingo Wolf nicht auf die Kritik an der personellen Unterbesetzung der Behörde reagiert hat.
Ex-Innenminister Wolfs Onlinedurchsuchung
Gegen das neue Verfassungsschutzgesetz von Innenminister Wolf gab es eine erfolgreiche Verfassungsklage seines Parteifreundes Gerhard Baum u.a. wegen der Online-Durchsuchung.
Lotta nicht extremistisch
Im Verfassungsschutzbericht 2008 des Verfassungsschutz NRW tauchte auf einmal der Abschnitt diskursorientierte Linksextremisten auf. U.a. wurde da auch die antifaschistische Zeitung Lotta erwähnt. Die hat auf Grund dessen gegen die Erwähnung geklagt und Recht bekommen. Dem Verfassungsschutz NRW fiel nur ein, dass das Ansehen der Zeitung durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht bei den LeserInnen ja gesteigert würde. Der Verdacht liegt nahe, dass die Erwähnung nur auf Grund der Intention der schwarz/gelben Regierung geschah.
Unrast-Blog über Klage gegen LfV
Vertrauliche Gespräche werden nicht gelöscht
Ende Oktober wurde bekannt, dass beim LKA NRW Aufzeichnungen von Kernbereichen der privaten Lebensführung auf Grund von Personalmangel nicht gelöscht werden.
Innenminister propagiert Vorratsdatenspeicherung
Der Innenminister Ralf Jäger setzt sich trotz anders lautenden Vereinbarungen im Koalitionsvertrag im Juni 2011 massiv für die Vorratsdatenspeicherung ein und wird deswegen vom Koaltionbspartner kritisiert.
Ruhrbarone:NRW Grüne gegen anlasslose Vorratsdatenspeicherung