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Revision 1 vom 2011-01-20 16:03:01
Größe: 795
Autor: anonym
Kommentar:
Revision 4 vom 2011-02-03 09:26:11
Größe: 350
Autor: anonym
Kommentar: - Datenschutzprosa der Datis. Wer weiß hier Konkretes?
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= Datenbanken Sozialamt = Die Sozialämter unterhalten zahlreiche Datenbanken, deren Verwendung durch Polizeibehörden denkbar ist.
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Dem Begriff des Sozialdatenschutzes unterfallen die bereichsspezifischen Regelungen zur Datenverwendung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Sozialdaten sind vor allem solche personenbezogenen Daten, die die Leistungsempfänger der Sozialversicherungen betreffen. Bezweckt wird ein stärkerer Schutz im Vergleich zum allgemeinen Datenschutz. Zum einen benötigen Mitarbeiter des Sozialleistungsträgers relativ viele und oft auch besonders sensible Daten, um über Leistungen entscheiden zu können. Zum anderen sollen die Bürger von der Wahrnehmung ihrer sozialen Rechte nicht dadurch abgeschreckt werden, dass sie einen unbotmäßigen Umgang mit diesen Daten befürchten müssen. TODO: Konkrete Regelungen? Nachgewiesene Zugriffe?
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Siehe [[https://www.datenschutz.de/themen/?catchid=24100&score=1| datenschutz.de]] TODO: [[https://www.datenschutz.de/themen/?catchid=24100&score=1|Virtuelles Datenschutzbüro zu Daten bei Sozialberhörden]] im Hinblick auf repressionsrelevantes Material auswerten.

Die Sozialämter unterhalten zahlreiche Datenbanken, deren Verwendung durch Polizeibehörden denkbar ist.

TODO: Konkrete Regelungen? Nachgewiesene Zugriffe?

TODO: Virtuelles Datenschutzbüro zu Daten bei Sozialberhörden im Hinblick auf repressionsrelevantes Material auswerten.