Unterschiede zwischen den Revisionen 2 und 3
Revision 2 vom 2011-01-27 23:11:16
Größe: 1083
Autor: anonym
Kommentar:
Revision 3 vom 2011-01-30 19:31:11
Größe: 1084
Autor: anonym
Kommentar:
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 3: Zeile 3:
Das Sozialamt ist eine von vielen [[Datenbanken anderer Behörden|Behörden]] im nicht Repressionsbereich auf die die Polizeibehörden des [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bundes]] und der [[Datenbanken auf Länderebene]] Länder im Zweifels Falle zugreifen. Das Sozialamt ist eine von vielen [[Datenbanken anderer Behörden|Behörden]] im nicht Repressionsbereich auf die die Polizeibehörden des [[Datenbanken der Bundespolizeien|Bundes]] und der [[Datenbanken auf Länderebene| Länder]] im Zweifels Falle zugreifen.

Datenbanken Sozialamt

Das Sozialamt ist eine von vielen Behörden im nicht Repressionsbereich auf die die Polizeibehörden des Bundes und der Länder im Zweifels Falle zugreifen.

Sozialdatenschutz

Dem Begriff des Sozialdatenschutzes unterfallen die bereichsspezifischen Regelungen zur Datenverwendung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Sozialdaten sind vor allem solche personenbezogenen Daten, die die Leistungsempfänger der Sozialversicherungen betreffen. Bezweckt wird ein stärkerer Schutz im Vergleich zum allgemeinen Datenschutz. Zum einen benötigen Mitarbeiter des Sozialleistungsträgers relativ viele und oft auch besonders sensible Daten, um über Leistungen entscheiden zu können. Zum anderen sollen die Bürger von der Wahrnehmung ihrer sozialen Rechte nicht dadurch abgeschreckt werden, dass sie einen unbotmäßigen Umgang mit diesen Daten befürchten müssen.

Siehe datenschutz.de