Revision 1 vom 2011-01-20 16:03:01

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Datenbanken Sozialamt

Dem Begriff des Sozialdatenschutzes unterfallen die bereichsspezifischen Regelungen zur Datenverwendung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Sozialdaten sind vor allem solche personenbezogenen Daten, die die Leistungsempfänger der Sozialversicherungen betreffen. Bezweckt wird ein stärkerer Schutz im Vergleich zum allgemeinen Datenschutz. Zum einen benötigen Mitarbeiter des Sozialleistungsträgers relativ viele und oft auch besonders sensible Daten, um über Leistungen entscheiden zu können. Zum anderen sollen die Bürger von der Wahrnehmung ihrer sozialen Rechte nicht dadurch abgeschreckt werden, dass sie einen unbotmäßigen Umgang mit diesen Daten befürchten müssen.

Siehe datenschutz.de