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Revision 2 vom 2011-01-12 14:16:26
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Revision 3 vom 2011-01-12 14:23:39
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD, auch Landesdatenschutzbeauftragter) ist der Datenschutzbeauftragte eines deutschen Bundeslands. Er überwacht und berät die öffentlichen Stellen des Landes in Fragen des Datenschutzes. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung ist er unabhängig, weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD, auch Landesdatenschutzbeauftragter) ist der Datenschutzbeauftragte eines deutschen Bundeslands. Er überwacht und berät die öffentlichen Stellen des [[Datenbanken der Länder|Landes]] in Fragen des Datenschutzes. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung ist er auf dem Papier unabhängig, weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen. Da die meisten Landesbehörden für Datenschutz, bis auf den [[https://www.datenschutzzentrum.de/|ULD] (Unabhängigen Landesbeuaftragten für Datenschutz) in Schleswig Holstein, den Innenministerien angegliedert sind, besteht die Unabhängigkeit bei den Sachbearbeitern nicht.

Datenschutzbeauftragter

Grundsätzliches

Nach den Datenschutzgesetzen sind die Behörden und Unternehmen (ab einer bestimmten Größe) einen Datenschutzbeauftragten zu stellen. Kontrolliert werden sie von den Datenschutzbeuaftragten des Bundes und der Länder.

Bundesbeauftragter für Datenschutz

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist der Beauftragte des Bundes sowohl für den Datenschutz, als auch (seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes zum 1. Januar 2006) für die Informationsfreiheit. Problematisch an dem Bundesbeauftragten für Datenschutz ist, dass dieser zwar formell unabhänig ist, aber dem Bundesministerium des Innern angegliedert ist.

Webseite des BfDI

Datenbeauftragte der Länder

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD, auch Landesdatenschutzbeauftragter) ist der Datenschutzbeauftragte eines deutschen Bundeslands. Er überwacht und berät die öffentlichen Stellen des Landes in Fragen des Datenschutzes. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung ist er auf dem Papier unabhängig, weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen. Da die meisten Landesbehörden für Datenschutz, bis auf den [[https://www.datenschutzzentrum.de/|ULD] (Unabhängigen Landesbeuaftragten für Datenschutz) in Schleswig Holstein, den Innenministerien angegliedert sind, besteht die Unabhängigkeit bei den Sachbearbeitern nicht.

Links zu den LfDI