Unterschiede zwischen den Revisionen 2 und 30 (über 28 Versionen hinweg)
Revision 2 vom 2011-01-12 14:16:26
Größe: 1282
Autor: anonym
Kommentar:
Revision 30 vom 2011-02-22 16:51:25
Größe: 9875
Autor: anonym
Kommentar:
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 7: Zeile 7:
Nach den Datenschutzgesetzen sind die Behörden und Unternehmen (ab einer bestimmten Größe) einen Datenschutzbeauftragten zu stellen. Kontrolliert werden sie von den Datenschutzbeuaftragten des Bundes und der Länder. Nach den Datenschutzgesetzen sind die Behörden und Unternehmen einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu stellen (an diese wird in der Regel das AuskunftErsuchen geschickt). Je nach Größe des Unternehmens kann dieser auch extern sein. Dieser soll dafür sorgen, dass der [[DatenSchutz|Datenschutz]] dort eingehalten wird.
Kontrolliert werden sie von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]].
Zeile 11: Zeile 12:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist der Beauftragte des Bundes sowohl für den Datenschutz, als auch (seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes zum 1. Januar 2006) für die Informationsfreiheit.
Problematisch an dem Bundesbeauftragten für Datenschutz ist, dass dieser zwar formell unabhänig ist, aber dem Bundesministerium des Innern angegliedert ist.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist der Beauftragte des Bundes sowohl für den Datenschutz, als auch (seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes [[IFG]] des Bundes zum 1. Januar 2006) für die Informationsfreiheit. Er ist für die Kontrolle des Datenschutzes in der BRD auf bundesebene zuständig.

An den BfDI kann sich jeder wenden, falls seine Rechte auf Bundesebene verletzt wurden.

=== Realitäten wegen Angliederungs ans IM ===
Problematisch an dem Bundesbeauftragten für Datenschutz ist, dass dieser zwar formell unabhängig ist, aber dem Bundesministerium des Innern angegliedert ist. Dieses heißt, dass auch das Personal mit vom Innenministerium eingestellt wird. Zusätzlich soll beim BfDI der Verbleib in Bonn (im Gegensatz zum Rest des Ministeriums) dazu geführt haben, dass besonders viele Unengagierte dort verblieben sind (d.h. die kein Bock hatten nach Berlin zu ziehen).

==== Rolf Gössners Beobachtung wurde vom BfDI damals nicht problematisch eingeschätzt ====
Ende 2008 wurde nach 38 Jahren die Langezeitbeobachtung durch den VS von [[http://www.ilmr.de/2008/11/18/geheimdienstliche-langzeit-beobachtung-von-rolf-gossner-mit-sofortiger-wirkung-eingestellt|Rolf Gössner]] eingestellt. Dieses geschah erst, nachdem er Klage gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz eingereicht hatte. Laut [[http://www.stern.de/politik/deutschland/verfassungsschutz-schlapphuete-sehen-rot-612872.html|Stern vom 7.03.2008]] hatte der Bundesbeauftragte für Datenschutz die Beobachtung nicht beanstandet. Das zeigt, dass die [[Datenschutzbeauftragten]] nicht gewillt sind oder nicht über die Möglichkeiten verfügen, Grundrechte zu verteidigen.

==== VS-Klassifizierung für CIA-Flüge Papier vom BfDI ====
Auch die Tatsache, dass der amtierende BfD ein [[http://www.wikileaks.org/wiki/Bundestag_on_German_CIA_blacksites_and_detainee_transfers,_31_Mar_2008|wikileaks]] Dokument VS-NfD klassifiziert zeigt, daß die Datenschutzbeauftragten ihre Aufgaben nicht optimal war nehmen können oder wollen (hier: mögl. CIA Geheimgefängnis Mannheim, BRD Überflüge in Foltergefängnisse der USA).

=== Webseite des BfDI ===
Zeile 16: Zeile 29:
== Datenbeauftragte der Länder == == Datenschutzbeauftragte der Länder ==
Zeile 18: Zeile 31:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD, auch Landesdatenschutzbeauftragter) ist der Datenschutzbeauftragte eines deutschen Bundeslands. Er überwacht und berät die öffentlichen Stellen des Landes in Fragen des Datenschutzes. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung ist er unabhängig, weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI, auch Landesdatenschutzbeauftragter) ist der Datenschutzbeauftragte eines deutschen Bundeslands. Er überwacht und berät die öffentlichen Stellen des [[Datenbanken auf Länderebene|Landes]] in Fragen des Datenschutzes. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung ist er auf dem Papier unabhängig, weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen.  Falls bei der Datenverarbeitung die persönlichen Rechte verletzt wurden, kann sich jeder an den entsprechenden LfDI wenden.
Zeile 20: Zeile 34:
[[http://datenschutz-ratgeber.info/aufsichtsbehoerden.html|Links zu den LfDI]] === Problematik der mangelnde Unabhängigkeit ===
Da die meisten Landesbehörden für Datenschutz, bis auf den [[https://www.datenschutzzentrum.de/|ULD]] (Unabhängigen Landesbeuaftragten für Datenschutz) in Schleswig Holstein, den Innenministerien angegliedert sind, besteht die Unabhängigkeit bei den Sachbearbeiter_innen_innen in der Regel nicht.
In [[Datenbanken Bremen#Mehr_Unabh.2BAOQ-ngigkeit_f.2BAPw-r_den__Datenschutz|Bremen]] wurde das Datenschutzgesetz dementsprechend im Jahre 2010 geändert, das der LfDI über sein Personal selbsständig entscheiden kann. Das dürfte langfristig zu einer Verbesserung auf Sachbearbeiterebene führen.

==== Big Brother Award für Christian Wulff ====
Der damalige Ministerpräsident von [[Datenbanken Niedersachsen|Niedersachsen]] und jetzige Bundespräsident bekam 2008 den [[http://www.bigbrotherawards.de/2005/.gov|Big Brother Award]], weil er den LfDI an das Innenministerium angegliedert hat.


=== Webseiten der LfDIs ===

[[http://datenschutz-ratgeber.info/aufsichtsbehoerden.html|Links zu den LfDIs]] Webseiten


== Europäischer Datenschutzbeauftragter ==

Der [[Datenbanken EU#Datenschutzkontrolle|Europäische Datenschutzbeauftragte]] (engl. EDPS, European Data Protection Supervisor, frz. Contrôleur européen de la protection des données, CEPD) ist eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union, errichtet auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (Datenschutzverordnung) um die EG-Organe und -Einrichtungen datenschutzrechtlich zu beraten und zu überwachen. Er hat seinen Sitz in Brüssel und ist seit 2004 Mitglied der Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre.

=== Webseite des EfD ===

[[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/|Webseite des EU-Datenschutzbeauftragten]]

=== JSB für Europol und SIS ===

Für supranationale Organisationen, wie [[Europol#Kontrolle_von_Europol|Europol]] ist der EU-Datenschutzbeauftragte allerdings nicht zuständig, dafür gibt es Joint Supervisory Bodys (JSBs) oder JSAs (siehe auch [[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/edps/site/mySite/pid/79|Liste der JSBs]] ). Die noch weniger Einfluss haben als die normalen Datenschutzbeauftragten. Sie setzen sich zusammen aus Mitarbeiter_innen der nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten.

==== JSB für Europol ====
Bei [[Europol]] haben sie die Vollmacht über die Rechtswidrigkeit der Auskunft oder der Speicherung von individuellen Daten zu entscheiden, da dort der normale Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte ausgeschlossen ist.

==== JSA für SIS ====

Beim Schengener Informationssystem ([[SIS]]) gibt es ein JSA für die allgemeine technische Kontrolle, die Eingaben von jedem Teilnehmer Staat werden durch die jeweiligen nationalen Kontrollinstanzen kontrolliert. D.h. in der BRD der BfDI.

== Datenschutzbeauftragte in anderen EU-Ländern ==

=== Dänemark ===

[[http://www.datatilsynet.dk/|Dänischer Datenschutzbeauftragter]]

=== Finnland ===

[[http://www.om.fi/1548.htm|Finnischer Datenschutzbeauftragter]]

=== UK ===

In [[Datenbanken UK|UK]] ist das Information_Commissioner's_Office für den Datenschutz zuständig. Sie ist eine nationale Behörde, welche direkt dem Parlament berichtet. Sie wird vom Justiz Ministerium finanziert. Sie ist zuständig für England, Wales und Nordirland. Für Schottland ist sie mit Einschränkungen zuständig. Die Rechtsgrundlage ist der WikiPedia:Data_Protection_Act_1998. Das Gesetz und die Kompentenzen des Britischen Datenschutzbeauftragten genügen sogar nach Auffassung der EU-Komission nicht der Europäischen Datenschutzrichtlinie (siehe [[http://www.unwatched.org/20110222_EU-Kommission_kritisiert_britisches_Datenschutzgesetz|unwatched.org]]).

[[http://www.dataprotection.gov.uk/|Britischer Datenschutzbeauftragter]]

=== Schweiz ===

Der [[Datenbanken Schweiz|Schweizerische]] Datenschutzbeauftragte:

[[http://www.edoeb.admin.ch/|Schweizer Datenschutzbeauftragter]]

=== Frankreich ===

Die [[http://fr.wikipedia.org/wiki/CNIL|Commission nationale de l'informatique et des libertés]] gibt es seit 1978, das zu Grunde liegende Gesetz ist [[http://fr.wikipedia.org/wiki/Loi_relative_%C3%A0_l%27informatique,_aux_fichiers_et_aux_libert%C3%A9s_du_6_janvier_1978|Loi relative à l'informatique, aux fichiers et aux libertés du 6 janvier 1978]]. Auskunft über gespeicherte Daten bei der Französischen Polizei gibt es laut [[http://www.cnil.fr/vos-libertes/vos-droits/vos-droits-en-questions/|CNIL Webseite]] nur indirekt durch den Französichen Datenschutzbeauftragten. Dieses wird zum Problem bei europäischen Datenbanken wie [[SIS]] und [[Europol]], wenn dort auch Daten von der Französischen Polizei eingegeben wurden (Die Rechte zur Polizeikontrolle des CNIL wurden laut [[http://fr.wikipedia.org/wiki/CNIL#La_CNIL_en_question|Wikipedia Frankreich]] seit 2007 auch eingeschränkt, es gab deswegen eine Besetzung des CNIL um darauf Aufmerksam zu machen).

[[http://www.cnil.fr/|Französischer Datenschutzbeauftragter]]

=== Österreich ===
Die Datenschutzkommission (DSK) ist die für den Datenschutz in [[Datenbanken Austria|Österreich]] zuständige Stelle. Sie ist beim Bundeskanzleramt eingerichtet. Wegen ihrer mangelnden Unabhängigkeit steht sie unter Kritik von Bürgerrechtsorganisationen.

[[http://www.dsk.gv.at/|Webseite der österreichischen Datenschutzkommission]]

=== Spanien ===

In [[Datenbanken Spanien|Spanien]] gibt es einen nationalen Datenschutzbeauftragten
( [[http://es.wikipedia.org/wiki/Agencia_Espnola_de_Proteccion_de_Datos|Agencia Espanola de Proteccion de Datos]] ) und daneben noch Datenschutzbeauftragte für die autonomen Provinzen Katalonien, und das Baskenland. In Spanien gibt es, wie in [[Datenbanken Frankreich|Frankreich]], nur ein indirektes Auskunftsrecht über den Datenschutzbeauftragten bei der Polizei.

[[https://www.agpd.es/portalwebAGPD/index-ides-idphp.php|Spanischer Datenschutzbeauftragter]]

[[http://www.apdcat.net/ca/index.php|Katalonischer Datenschutzbeauftragter]]

[[http://www.avpd.euskadi.net/s04-5213/es/|Baskischer Datenschutzbeauftragter]]


=== Weitere Datenschutzbeauftragte in Europa ===

Eine Liste mit allen nationalen Datenschutzbeauftragten in Europa befindet sich auf der Webseite des Hessischen LfDI:

[[http://www.datenschutz.hessen.de/adr_eur.htm#entry1907|Datenschutzbeauftragte in Europa]]

Datenschutzbeauftragter

Grundsätzliches

Nach den Datenschutzgesetzen sind die Behörden und Unternehmen einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu stellen (an diese wird in der Regel das AuskunftErsuchen geschickt). Je nach Größe des Unternehmens kann dieser auch extern sein. Dieser soll dafür sorgen, dass der Datenschutz dort eingehalten wird. Kontrolliert werden sie von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.

Bundesbeauftragter für Datenschutz

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist der Beauftragte des Bundes sowohl für den Datenschutz, als auch (seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes IFG des Bundes zum 1. Januar 2006) für die Informationsfreiheit. Er ist für die Kontrolle des Datenschutzes in der BRD auf bundesebene zuständig.

An den BfDI kann sich jeder wenden, falls seine Rechte auf Bundesebene verletzt wurden.

Realitäten wegen Angliederungs ans IM

Problematisch an dem Bundesbeauftragten für Datenschutz ist, dass dieser zwar formell unabhängig ist, aber dem Bundesministerium des Innern angegliedert ist. Dieses heißt, dass auch das Personal mit vom Innenministerium eingestellt wird. Zusätzlich soll beim BfDI der Verbleib in Bonn (im Gegensatz zum Rest des Ministeriums) dazu geführt haben, dass besonders viele Unengagierte dort verblieben sind (d.h. die kein Bock hatten nach Berlin zu ziehen).

Rolf Gössners Beobachtung wurde vom BfDI damals nicht problematisch eingeschätzt

Ende 2008 wurde nach 38 Jahren die Langezeitbeobachtung durch den VS von Rolf Gössner eingestellt. Dieses geschah erst, nachdem er Klage gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz eingereicht hatte. Laut Stern vom 7.03.2008 hatte der Bundesbeauftragte für Datenschutz die Beobachtung nicht beanstandet. Das zeigt, dass die Datenschutzbeauftragten nicht gewillt sind oder nicht über die Möglichkeiten verfügen, Grundrechte zu verteidigen.

VS-Klassifizierung für CIA-Flüge Papier vom BfDI

Auch die Tatsache, dass der amtierende BfD ein wikileaks Dokument VS-NfD klassifiziert zeigt, daß die Datenschutzbeauftragten ihre Aufgaben nicht optimal war nehmen können oder wollen (hier: mögl. CIA Geheimgefängnis Mannheim, BRD Überflüge in Foltergefängnisse der USA).

Webseite des BfDI

Webseite des BfDI

Datenschutzbeauftragte der Länder

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI, auch Landesdatenschutzbeauftragter) ist der Datenschutzbeauftragte eines deutschen Bundeslands. Er überwacht und berät die öffentlichen Stellen des Landes in Fragen des Datenschutzes. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung ist er auf dem Papier unabhängig, weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen. Falls bei der Datenverarbeitung die persönlichen Rechte verletzt wurden, kann sich jeder an den entsprechenden LfDI wenden.

Problematik der mangelnde Unabhängigkeit

Da die meisten Landesbehörden für Datenschutz, bis auf den ULD (Unabhängigen Landesbeuaftragten für Datenschutz) in Schleswig Holstein, den Innenministerien angegliedert sind, besteht die Unabhängigkeit bei den Sachbearbeiter_innen_innen in der Regel nicht. In Bremen wurde das Datenschutzgesetz dementsprechend im Jahre 2010 geändert, das der LfDI über sein Personal selbsständig entscheiden kann. Das dürfte langfristig zu einer Verbesserung auf Sachbearbeiterebene führen.

Big Brother Award für Christian Wulff

Der damalige Ministerpräsident von Niedersachsen und jetzige Bundespräsident bekam 2008 den Big Brother Award, weil er den LfDI an das Innenministerium angegliedert hat.

Webseiten der LfDIs

Links zu den LfDIs Webseiten

Europäischer Datenschutzbeauftragter

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (engl. EDPS, European Data Protection Supervisor, frz. Contrôleur européen de la protection des données, CEPD) ist eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union, errichtet auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (Datenschutzverordnung) um die EG-Organe und -Einrichtungen datenschutzrechtlich zu beraten und zu überwachen. Er hat seinen Sitz in Brüssel und ist seit 2004 Mitglied der Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre.

Webseite des EfD

Webseite des EU-Datenschutzbeauftragten

JSB für Europol und SIS

Für supranationale Organisationen, wie Europol ist der EU-Datenschutzbeauftragte allerdings nicht zuständig, dafür gibt es Joint Supervisory Bodys (JSBs) oder JSAs (siehe auch Liste der JSBs ). Die noch weniger Einfluss haben als die normalen Datenschutzbeauftragten. Sie setzen sich zusammen aus Mitarbeiter_innen der nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten.

JSB für Europol

Bei Europol haben sie die Vollmacht über die Rechtswidrigkeit der Auskunft oder der Speicherung von individuellen Daten zu entscheiden, da dort der normale Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte ausgeschlossen ist.

JSA für SIS

Beim Schengener Informationssystem (SIS) gibt es ein JSA für die allgemeine technische Kontrolle, die Eingaben von jedem Teilnehmer Staat werden durch die jeweiligen nationalen Kontrollinstanzen kontrolliert. D.h. in der BRD der BfDI.

Datenschutzbeauftragte in anderen EU-Ländern

Dänemark

Dänischer Datenschutzbeauftragter

Finnland

Finnischer Datenschutzbeauftragter

UK

In UK ist das Information_Commissioner's_Office für den Datenschutz zuständig. Sie ist eine nationale Behörde, welche direkt dem Parlament berichtet. Sie wird vom Justiz Ministerium finanziert. Sie ist zuständig für England, Wales und Nordirland. Für Schottland ist sie mit Einschränkungen zuständig. Die Rechtsgrundlage ist der Data_Protection_Act_1998. Das Gesetz und die Kompentenzen des Britischen Datenschutzbeauftragten genügen sogar nach Auffassung der EU-Komission nicht der Europäischen Datenschutzrichtlinie (siehe unwatched.org).

Britischer Datenschutzbeauftragter

Schweiz

Der Schweizerische Datenschutzbeauftragte:

Schweizer Datenschutzbeauftragter

Frankreich

Die Commission nationale de l'informatique et des libertés gibt es seit 1978, das zu Grunde liegende Gesetz ist Loi relative à l'informatique, aux fichiers et aux libertés du 6 janvier 1978. Auskunft über gespeicherte Daten bei der Französischen Polizei gibt es laut CNIL Webseite nur indirekt durch den Französichen Datenschutzbeauftragten. Dieses wird zum Problem bei europäischen Datenbanken wie SIS und Europol, wenn dort auch Daten von der Französischen Polizei eingegeben wurden (Die Rechte zur Polizeikontrolle des CNIL wurden laut Wikipedia Frankreich seit 2007 auch eingeschränkt, es gab deswegen eine Besetzung des CNIL um darauf Aufmerksam zu machen).

Französischer Datenschutzbeauftragter

Österreich

Die Datenschutzkommission (DSK) ist die für den Datenschutz in Österreich zuständige Stelle. Sie ist beim Bundeskanzleramt eingerichtet. Wegen ihrer mangelnden Unabhängigkeit steht sie unter Kritik von Bürgerrechtsorganisationen.

Webseite der österreichischen Datenschutzkommission

Spanien

In Spanien gibt es einen nationalen Datenschutzbeauftragten ( Agencia Espanola de Proteccion de Datos ) und daneben noch Datenschutzbeauftragte für die autonomen Provinzen Katalonien, und das Baskenland. In Spanien gibt es, wie in Frankreich, nur ein indirektes Auskunftsrecht über den Datenschutzbeauftragten bei der Polizei.

Spanischer Datenschutzbeauftragter

Katalonischer Datenschutzbeauftragter

Baskischer Datenschutzbeauftragter

Weitere Datenschutzbeauftragte in Europa

Eine Liste mit allen nationalen Datenschutzbeauftragten in Europa befindet sich auf der Webseite des Hessischen LfDI:

Datenschutzbeauftragte in Europa