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Nach den Datenschutzgesetzen sind die Behörden und Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten zu stellen (an diese wird in der Regel das AuskunftErsuchen geschickt). Je nach Größe des Unternehmens kann dieser auch extern sein. Kontrolliert werden sie von den Datenschutzbeuaftragten des Bundes und der Länder. | Nach den Datenschutzgesetzen sind die Behörden und Unternehmen einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu stellen (an diese wird in der Regel das AuskunftErsuchen geschickt). Je nach Größe des Unternehmens kann dieser auch extern sein. Dieser soll dafür sorgen, dass der [[DatenSchutz|Datenschutz]] dort eingehalten wird. Kontrolliert werden sie von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]]. |
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An den BfDI kann sich jeder wenden, falls seine Rechte auf bundesebene verletzt wurden. | An den BfDI kann sich jeder wenden, falls seine Rechte auf Bundesebene verletzt wurden. |
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=== Realitäten === Problematisch an dem Bundesbeauftragten für Datenschutz ist, dass dieser zwar formell unabhängig ist, aber dem Bundesministerium des Innern angegliedert ist. Dieses heißt, dass auch das Personal mit vom Innenministerium eingestellt wird. Zusätzlich soll beim BfDI der Verbleib in Bonn (im Gegensatz zum Rest des Ministeriums) dazu geführ haben, dass besonders viele Unengagierte dort verblieben sind (d.h. die kein Bock hatten nach Berlin zu ziehen). |
=== Realitäten wegen Angliederungs ans IM === Problematisch an dem Bundesbeauftragten für Datenschutz ist, dass dieser zwar formell unabhängig ist, aber dem Bundesministerium des Innern angegliedert ist. Dieses heißt, dass auch das Personal mit vom Innenministerium eingestellt wird. Zusätzlich soll beim BfDI der Verbleib in Bonn (im Gegensatz zum Rest des Ministeriums) dazu geführt haben, dass besonders viele Unengagierte dort verblieben sind (d.h. die kein Bock hatten nach Berlin zu ziehen). ==== Rolf Gössners Beobachtung wurde vom BfDI damals nicht problematisch eingeschätzt ==== Ende 2008 wurde nach 38 Jahren die Langezeitbeobachtung durch den VS von [[http://www.ilmr.de/2008/11/18/geheimdienstliche-langzeit-beobachtung-von-rolf-gossner-mit-sofortiger-wirkung-eingestellt|Rolf Gössner]] eingestellt. Dieses geschah erst, nachdem er Klage gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz eingereicht hatte. Laut [[http://www.stern.de/politik/deutschland/verfassungsschutz-schlapphuete-sehen-rot-612872.html|Stern vom 7.03.2008]] hatte der Bundesbeauftragte für Datenschutz die Beobachtung nicht beanstandet. Das zeigt, dass die [[Datenschutzbeauftragten]] nicht gewillt sind oder nicht über die Möglichkeiten verfügen, Grundrechte zu verteidigen. ==== VS-Klassifizierung für CIA-Flüge Papier vom BfDI ==== Auch die Tatsache, dass der amtierende BfD ein [[http://www.wikileaks.org/wiki/Bundestag_on_German_CIA_blacksites_and_detainee_transfers,_31_Mar_2008|wikileaks]] Dokument VS-NfD klassifiziert zeigt, daß die Datenschutzbeauftragten ihre Aufgaben nicht optimal war nehmen können oder wollen (hier: mögl. CIA Geheimgefängnis Mannheim, BRD Überflüge in Foltergefängnisse der USA). === Webseite des BfDI === |
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI, auch Landesdatenschutzbeauftragter) ist der Datenschutzbeauftragte eines deutschen Bundeslands. Er überwacht und berät die öffentlichen Stellen des [[Datenbanken der Länder|Landes]] in Fragen des Datenschutzes. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung ist er auf dem Papier unabhängig, weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen. Da die meisten Landesbehörden für Datenschutz, bis auf den [[https://www.datenschutzzentrum.de/|ULD] (Unabhängigen Landesbeuaftragten für Datenschutz) in Schleswig Holstein, den Innenministerien angegliedert sind, besteht die Unabhängigkeit bei den Sachbearbeiter_innen_innen in der Regel nicht. In Bremen wurde das Datenschutzgesetz dementsprechend geändert, das der LfDI über sein Personal selbsständig entscheiden kann. Das dürfte langfristig zu einer Verbesserung auf Sachbearbeiterebene führen. |
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI, auch Landesdatenschutzbeauftragter) ist der Datenschutzbeauftragte eines deutschen Bundeslands. Er überwacht und berät die öffentlichen Stellen des [[Datenbanken auf Länderebene|Landes]] in Fragen des Datenschutzes. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung ist er auf dem Papier unabhängig, weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen. Falls bei der Datenverarbeitung die persönlichen Rechte verletzt wurden, kann sich jeder an den entsprechenden LfDI wenden. |
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[[http://datenschutz-ratgeber.info/aufsichtsbehoerden.html|Links zu den LfDI]] | === Problematik der mangelnde Unabhängigkeit === Da die meisten Landesbehörden für Datenschutz, bis auf den [[https://www.datenschutzzentrum.de/|ULD]] (Unabhängigen Landesbeuaftragten für Datenschutz) in Schleswig Holstein, den Innenministerien angegliedert sind, besteht die Unabhängigkeit bei den Sachbearbeiter_innen_innen in der Regel nicht. In [[Datenbanken BremenDatenbanken Bremen#Mehr_Unabh.2BAOQ-ngigkeit_f.2BAPw-r_den__Datenschutz|Bremen]] wurde das Datenschutzgesetz dementsprechend im Jahre 2010 geändert, das der LfDI über sein Personal selbsständig entscheiden kann. Das dürfte langfristig zu einer Verbesserung auf Sachbearbeiterebene führen. ==== Big Brother Award für Christian Wulff ==== Der damalige Ministerpräsident von [[Datenbanken Niedersachsen|Niedersachsen]] und jetzige Bundespräsident bekam 2008 den [[http://www.bigbrotherawards.de/2005/.gov|Big Brother Award]], weil er den LfDI an das Innenministerium angegliedert hat. === Webseiten der LfDIs === [[http://datenschutz-ratgeber.info/aufsichtsbehoerden.html|Links zu den LfDIs]] Webseiten |
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Der [[Datenbanken EU|Europäische Datenschutzbeauftragte]] (engl. EDPS, European Data Protection Supervisor, frz. Contrôleur européen de la protection des données, CEPD) ist eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union, errichtet auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (Datenschutzverordnung) um die EG-Organe und -Einrichtungen datenschutzrechtlich zu beraten und zu überwachen. Er hat seinen Sitz in Brüssel und ist seit 2004 Mitglied der Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre. | Der [[Datenbanken EU#Datenschutzkontrolle|Europäische Datenschutzbeauftragte]] (engl. EDPS, European Data Protection Supervisor, frz. Contrôleur européen de la protection des données, CEPD) ist eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union, errichtet auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (Datenschutzverordnung) um die EG-Organe und -Einrichtungen datenschutzrechtlich zu beraten und zu überwachen. Er hat seinen Sitz in Brüssel und ist seit 2004 Mitglied der Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre. === Webseite des EfD === |
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Für supranationale Organisationen, wie [[Europol]] ist der EU-Datenschutzbeauftragte allerdings nicht zuständig, dafür gibt es JSBs (siehe auch [[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/edps/site/mySite/pid/79|Liste der JSBs]] ). Die noch weniger Einfluss haben als die normalen Datenschutzbeauftragten. | Für supranationale Organisationen, wie [[Europol#Kontrolle_von_Europol|Europol]] ist der EU-Datenschutzbeauftragte allerdings nicht zuständig, dafür gibt es Joint Supervisory Bodys (JSBs) oder JSAs (siehe auch [[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/edps/site/mySite/pid/79|Liste der JSBs]] ). Die noch weniger Einfluss haben als die normalen Datenschutzbeauftragten. Sie setzen sich zusammen aus Mitarbeiter_innen der nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten. ==== JSB für Europol ==== Bei [[Europol]] haben sie die Vollmacht über die Rechtswidrigkeit der Auskunft oder der Speicherung von individuellen Daten zu entscheiden, da dort der normale Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte ausgeschlossen ist. ==== JSA für SIS ==== Beim Schengener Informationssystem ([[SIS]]) gibt es ein JSA für die allgemeine technische Kontrolle, die Eingaben von jedem Teilnehmer Staat werden durch die jeweiligen nationalen Kontrollinstanzen kontrolliert. D.h. in der BRD der BfDI. == Datenschutzbeauftragte in anderen EU-Ländern == === Dänemark === [[http://www.datatilsynet.dk/|Dänischer Datenschutzbeauftragter]] === Finnland === [[http://www.om.fi/1548.htm|Finnischer Datenschutzbeauftragter]] === UK === [[http://www.dataprotection.gov.uk/|Britischer Datenschutzbeauftragter]] === Schweiz === [[http://www.edoeb.admin.ch/|Schweizer Datenschutzbeauftragter]] === Frankreich === Die [[http://fr.wikipedia.org/wiki/CNIL|Commission nationale de l'informatique et des libertés]] gibt es seit 1978, das zu Grunde liegende Gesetz ist [[http://fr.wikipedia.org/wiki/Loi_relative_%C3%A0_l%27informatique,_aux_fichiers_et_aux_libert%C3%A9s_du_6_janvier_1978|Loi relative à l'informatique, aux fichiers et aux libertés du 6 janvier 1978]]. Auskunft über gespeicherte Daten bei der Französischen Polizei gibt es laut [[http://www.cnil.fr/vos-libertes/vos-droits/vos-droits-en-questions/|CNIL Webseite]] nur indirekt durch den Französichen Datenschutzbeauftragten. Dieses wird zum Problem bei europäischen Datenbanken wie [[SIS]] und [[Europol]], wenn dort auch Daten von der Französischen Polizei eingegeben wurden (Die Rechte zur Polizeikontrolle des CNIL wurden laut [[http://fr.wikipedia.org/wiki/CNIL#La_CNIL_en_question|Wikipedia Frankreich]] seit 2007 auch eingeschränkt, es gab deswegen eine Besetzung des CNIL um darauf Aufmerksam zu machen). [[http://www.cnil.fr/|Französischer Datenschutzbeauftragter]] === Österreich === Die Datenschutzkommission (DSK) ist die für den Datenschutz in Österreich zuständige Stelle. Sie ist beim Bundeskanzleramt eingerichtet. [[http://www.dsk.gv.at/|Webseite der österreichischen Datenschutzkommission]] === Spanien === [[https://www.agpd.es/portalwebAGPD/index-ides-idphp.php|Spanischer Datenschutzbeauftragter]] |
Inhaltsverzeichnis
Datenschutzbeauftragter
Grundsätzliches
Nach den Datenschutzgesetzen sind die Behörden und Unternehmen einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu stellen (an diese wird in der Regel das AuskunftErsuchen geschickt). Je nach Größe des Unternehmens kann dieser auch extern sein. Dieser soll dafür sorgen, dass der Datenschutz dort eingehalten wird. Kontrolliert werden sie von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.
Bundesbeauftragter für Datenschutz
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist der Beauftragte des Bundes sowohl für den Datenschutz, als auch (seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes IFG des Bundes zum 1. Januar 2006) für die Informationsfreiheit. Er ist für die Kontrolle des Datenschutzes in der BRD auf bundesebene zuständig.
An den BfDI kann sich jeder wenden, falls seine Rechte auf Bundesebene verletzt wurden.
Realitäten wegen Angliederungs ans IM
Problematisch an dem Bundesbeauftragten für Datenschutz ist, dass dieser zwar formell unabhängig ist, aber dem Bundesministerium des Innern angegliedert ist. Dieses heißt, dass auch das Personal mit vom Innenministerium eingestellt wird. Zusätzlich soll beim BfDI der Verbleib in Bonn (im Gegensatz zum Rest des Ministeriums) dazu geführt haben, dass besonders viele Unengagierte dort verblieben sind (d.h. die kein Bock hatten nach Berlin zu ziehen).
Rolf Gössners Beobachtung wurde vom BfDI damals nicht problematisch eingeschätzt
Ende 2008 wurde nach 38 Jahren die Langezeitbeobachtung durch den VS von Rolf Gössner eingestellt. Dieses geschah erst, nachdem er Klage gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz eingereicht hatte. Laut Stern vom 7.03.2008 hatte der Bundesbeauftragte für Datenschutz die Beobachtung nicht beanstandet. Das zeigt, dass die Datenschutzbeauftragten nicht gewillt sind oder nicht über die Möglichkeiten verfügen, Grundrechte zu verteidigen.
VS-Klassifizierung für CIA-Flüge Papier vom BfDI
Auch die Tatsache, dass der amtierende BfD ein wikileaks Dokument VS-NfD klassifiziert zeigt, daß die Datenschutzbeauftragten ihre Aufgaben nicht optimal war nehmen können oder wollen (hier: mögl. CIA Geheimgefängnis Mannheim, BRD Überflüge in Foltergefängnisse der USA).
Webseite des BfDI
Datenschutzbeauftragte der Länder
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI, auch Landesdatenschutzbeauftragter) ist der Datenschutzbeauftragte eines deutschen Bundeslands. Er überwacht und berät die öffentlichen Stellen des Landes in Fragen des Datenschutzes. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung ist er auf dem Papier unabhängig, weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen. Falls bei der Datenverarbeitung die persönlichen Rechte verletzt wurden, kann sich jeder an den entsprechenden LfDI wenden.
Problematik der mangelnde Unabhängigkeit
Da die meisten Landesbehörden für Datenschutz, bis auf den ULD (Unabhängigen Landesbeuaftragten für Datenschutz) in Schleswig Holstein, den Innenministerien angegliedert sind, besteht die Unabhängigkeit bei den Sachbearbeiter_innen_innen in der Regel nicht. In Bremen wurde das Datenschutzgesetz dementsprechend im Jahre 2010 geändert, das der LfDI über sein Personal selbsständig entscheiden kann. Das dürfte langfristig zu einer Verbesserung auf Sachbearbeiterebene führen.
Big Brother Award für Christian Wulff
Der damalige Ministerpräsident von Niedersachsen und jetzige Bundespräsident bekam 2008 den Big Brother Award, weil er den LfDI an das Innenministerium angegliedert hat.
Webseiten der LfDIs
Links zu den LfDIs Webseiten
Europäischer Datenschutzbeauftragter
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (engl. EDPS, European Data Protection Supervisor, frz. Contrôleur européen de la protection des données, CEPD) ist eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union, errichtet auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (Datenschutzverordnung) um die EG-Organe und -Einrichtungen datenschutzrechtlich zu beraten und zu überwachen. Er hat seinen Sitz in Brüssel und ist seit 2004 Mitglied der Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre.
Webseite des EfD
Webseite des EU-Datenschutzbeauftragten
JSB für Europol und SIS
Für supranationale Organisationen, wie Europol ist der EU-Datenschutzbeauftragte allerdings nicht zuständig, dafür gibt es Joint Supervisory Bodys (JSBs) oder JSAs (siehe auch Liste der JSBs ). Die noch weniger Einfluss haben als die normalen Datenschutzbeauftragten. Sie setzen sich zusammen aus Mitarbeiter_innen der nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten.
JSB für Europol
Bei Europol haben sie die Vollmacht über die Rechtswidrigkeit der Auskunft oder der Speicherung von individuellen Daten zu entscheiden, da dort der normale Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte ausgeschlossen ist.
JSA für SIS
Beim Schengener Informationssystem (SIS) gibt es ein JSA für die allgemeine technische Kontrolle, die Eingaben von jedem Teilnehmer Staat werden durch die jeweiligen nationalen Kontrollinstanzen kontrolliert. D.h. in der BRD der BfDI.
Datenschutzbeauftragte in anderen EU-Ländern
Dänemark
Dänischer Datenschutzbeauftragter
Finnland
Finnischer Datenschutzbeauftragter
UK
Britischer Datenschutzbeauftragter
Schweiz
Schweizer Datenschutzbeauftragter
Frankreich
Die Commission nationale de l'informatique et des libertés gibt es seit 1978, das zu Grunde liegende Gesetz ist Loi relative à l'informatique, aux fichiers et aux libertés du 6 janvier 1978. Auskunft über gespeicherte Daten bei der Französischen Polizei gibt es laut CNIL Webseite nur indirekt durch den Französichen Datenschutzbeauftragten. Dieses wird zum Problem bei europäischen Datenbanken wie SIS und Europol, wenn dort auch Daten von der Französischen Polizei eingegeben wurden (Die Rechte zur Polizeikontrolle des CNIL wurden laut Wikipedia Frankreich seit 2007 auch eingeschränkt, es gab deswegen eine Besetzung des CNIL um darauf Aufmerksam zu machen).
Französischer Datenschutzbeauftragter
Österreich
Die Datenschutzkommission (DSK) ist die für den Datenschutz in Österreich zuständige Stelle. Sie ist beim Bundeskanzleramt eingerichtet.
Webseite der österreichischen Datenschutzkommission