Revision 4 vom 2011-01-23 14:29:51

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Datenschutzbeauftragter

Grundsätzliches

Nach den Datenschutzgesetzen sind die Behörden und Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten zu stellen (an diese wird in der Regel das AuskunftErsuchen geschickt). Je nach Größe des Unternehmens kann dieser auch extren sein. Kontrolliert werden sie von den Datenschutzbeuaftragten des Bundes und der Länder.

Bundesbeauftragter für Datenschutz

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist der Beauftragte des Bundes sowohl für den Datenschutz, als auch (seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes zum 1. Januar 2006) für die Informationsfreiheit. Er ist für die Kontrolle des Datenschutzes in der BRD auf bundesebene zuständig.

An den BfDI kann sich jeder wenden, falls seine Rechte auf bundesebene verletzt wurden.

Realitäten

Problematisch an dem Bundesbeauftragten für Datenschutz ist, dass dieser zwar formell unabhängig ist, aber dem Bundesministerium des Innern angegliedert ist. Dieses heißt, dass auch das Personal mit vom Innenministerium eingestellt wird. Zusätzlich soll beim BfDI der Verbleib in Bonn (im Gegensatz zum Rest des Ministeriums) dazu geführ haben, dass besonders viele Unengagierte dort verblieben sind (d.h. die kein Bock hatten nach Berlin zu ziehen).

Webseite des BfDI

Datenbeauftragte der Länder

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI, auch Landesdatenschutzbeauftragter) ist der Datenschutzbeauftragte eines deutschen Bundeslands. Er überwacht und berät die öffentlichen Stellen des Landes in Fragen des Datenschutzes. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung ist er auf dem Papier unabhängig, weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen. Da die meisten Landesbehörden für Datenschutz, bis auf den [[https://www.datenschutzzentrum.de/|ULD] (Unabhängigen Landesbeuaftragten für Datenschutz) in Schleswig Holstein, den Innenministerien angegliedert sind, besteht die Unabhängigkeit bei den Sachbearbeiter_innen_innen in der Regel nicht. In Bremen wurde das Datenschutzgesetz dementsprechend geändert, das der LfDI über sein Personal selbsständig entscheiden kann. Das dürfte langfristig zu einer Verbesserung auf Sachbearbeiterebene führen.

Links zu den LfDI

Europäischer Datenschutzbeauftragter

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (engl. EDPS, European Data Protection Supervisor, frz. Contrôleur européen de la protection des données, CEPD) ist eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union, errichtet auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (Datenschutzverordnung) um die EG-Organe und -Einrichtungen datenschutzrechtlich zu beraten und zu überwachen. Er hat seinen Sitz in Brüssel und ist seit 2004 Mitglied der Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre.

Webseite des EU-Datenschutzbeauftragten

JSB für Europol und SIS

Für supranationale Organisationen, wie Europol ist der EU-Datenschutzbeauftragte allerdings nicht zuständig, dafür gibt es JSBs (siehe auch Liste der JSBs ). Die noch weniger Einfluss haben als die normalen Datenschutzbeauftragten.