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Autor: LilaBlume
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Autor: anonym
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Vom BKA innerhalb von [[INPOL]] betriebener ''Nachweis'' von ED-Behandlungen (d.h. noch keine biometrischen Daten; übertragene Fingerabdrücke werden aber z.B. in [[AFIS]] bzw. den Datenbanken für digitalisierte Fingerabdrücke gespeichert, DNA-Muster in [[DAD]]). Vom [[Datenbanken BKA|BKA]] innerhalb von [[INPOL]] betriebener ''Nachweis'' von Erkennungsdienstlichen (ED) Behandlungen (d.h. noch keine biometrischen Daten; übertragene Fingerabdrücke werden aber z.B. in [[AFIS]] bzw. den Datenbanken für digitalisierte Fingerabdrücke gespeichert, DNA-Muster werden in der DNA-Analysedatei [[DAD]] gespeichert).
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Okt 2006: 5.8 Millionen Datensätze; wären das alles BRD-Bürger``Innen, wären rund 7% der Bevölkerung ED-behandelt. == Anzahl der Datensätze ==
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Juni 2009: Weiter 5.8 Millionen Datensätze (<<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>). Im Oktober 2006 gab es 5.8 Millionen Datensätze; wären das alles BRD-Bürger``Innen, wären rund 7% der Bevölkerung ED-behandelt und im Juni 2009 gab es immer noch 5.8 Millionen Datensätze.
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Die Daten werden in der Regel von den Landespolizeien geliefert und gehen damit nach Ansicht des BKA in ''seinen'' "Besitz" über. Das ist insbesondere dann relevant, wenn die Landespolizei die Daten (z.B. nach einer erfolgreichen Beanstandung) löscht; das BKA wird sich in der Regel sperren. Dazu kommt, dass die meisten Länderpolizeien ihre Aussonderungsprüffristen erst auf fünf Jahre hochgeschraubt haben, während das BKA bereits bei zehn Jahren ist. Eine Erläuterung des Verfahrens samt Beurteilung findet sich im [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2007/tb-2.htm#t2_1_3|TB des LfD BaWü von 2007]]: "[W]as für einen Zweck hat die Löschung im Landessystem, wenn dieselben Daten zum Abruf im bundesweit verfügbaren Polizeisystem INPOL-Zentral selbst dann weiter vorgehalten werden, wenn offenkundig nur die von dem betreffenden Bundesland eingegebenen Daten Anlass für die Speicherung in INPOL-Zentral waren?" -- dies insbesondere, da Landesdatenbanken, INPOL und [[SIS]] mittlerweile routinemäßig parallel abgefragt werden. (Siehe Bundetagdrucksache <<Doclink(2009-bundestag-1613563.pdf,Bt-DS 16/13563)>>).

== Problematik Landes
versus BKA-Recht zum Speichern und Löschen ==

Die Daten werden in der Regel von den [[Datenbanken auf Länderebene|Landespolizeien]] geliefert und gehen damit nach Ansicht des [[Datenbanken BKA|BKA]]
in ''seinen'' "Besitz" über. Das ist insbesondere dann relevant, wenn die Landespolizei die Daten (z.B. nach einer erfolgreichen Beanstandung) löscht; das BKA wird sich in der Regel sperren. Dazu kommt, dass die meisten Länderpolizeien ihre Aussonderungsprüffristen erst auf fünf Jahre hochgeschraubt haben, während das BKA bereits bei zehn Jahren ist. Eine Erläuterung des Verfahrens samt Beurteilung findet sich im [[http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2007/tb-2.htm#t2_1_3|TB des LfD BaWü von 2007]]: "[W]as für einen Zweck hat die Löschung im Landessystem, wenn dieselben Daten zum Abruf im bundesweit verfügbaren Polizeisystem INPOL-Zentral selbst dann weiter vorgehalten werden, wenn offenkundig nur die von dem betreffenden Bundesland eingegebenen Daten Anlass für die Speicherung in [[INPOL]]-Zentral waren?" -- dies insbesondere, da Landesdatenbanken, [[INPOL]] und [[SIS]] mittlerweile routinemäßig parallel abgefragt werden.

Die INPOL-Verbunddatei ERKENNUNGSDIENST

Vom BKA innerhalb von INPOL betriebener Nachweis von Erkennungsdienstlichen (ED) Behandlungen (d.h. noch keine biometrischen Daten; übertragene Fingerabdrücke werden aber z.B. in AFIS bzw. den Datenbanken für digitalisierte Fingerabdrücke gespeichert, DNA-Muster werden in der DNA-Analysedatei DAD gespeichert).

Anzahl der Datensätze

Im Oktober 2006 gab es 5.8 Millionen Datensätze; wären das alles BRD-BürgerInnen, wären rund 7% der Bevölkerung ED-behandelt und im Juni 2009 gab es immer noch 5.8 Millionen Datensätze.

(Siehe Bundetagdrucksache Bt-DS 16/13563).

Problematik Landes versus BKA-Recht zum Speichern und Löschen

Die Daten werden in der Regel von den Landespolizeien geliefert und gehen damit nach Ansicht des BKA in seinen "Besitz" über. Das ist insbesondere dann relevant, wenn die Landespolizei die Daten (z.B. nach einer erfolgreichen Beanstandung) löscht; das BKA wird sich in der Regel sperren. Dazu kommt, dass die meisten Länderpolizeien ihre Aussonderungsprüffristen erst auf fünf Jahre hochgeschraubt haben, während das BKA bereits bei zehn Jahren ist. Eine Erläuterung des Verfahrens samt Beurteilung findet sich im TB des LfD BaWü von 2007: "[W]as für einen Zweck hat die Löschung im Landessystem, wenn dieselben Daten zum Abruf im bundesweit verfügbaren Polizeisystem INPOL-Zentral selbst dann weiter vorgehalten werden, wenn offenkundig nur die von dem betreffenden Bundesland eingegebenen Daten Anlass für die Speicherung in INPOL-Zentral waren?" -- dies insbesondere, da Landesdatenbanken, INPOL und SIS mittlerweile routinemäßig parallel abgefragt werden.