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EURODAC ist eine von der EU betriebene Datenbank (vgl. [[Datenbanken EU]]), mit der seit dem 15. Januar 2003 Fingerabdrücke von * AsylbewerberInnen (Kategorie 1) * Menschen, die illegal eine Grenze übertreten haben (Kategorie 2) und * innerhalb der AFSJ aufgegriffenen Menschen ohne Papiere (Kategorie 3; hier können die MS nach ihrer Wahl auf die Meldung verzichten) europaweit verglichen werden. Das System ist ähnlich wie [[SIS]] mit einem Zentralsystem (EURODAC Central Unit) und nationalen Spiegeln (EURODAC National Units) gebaut. |
EURODAC ist eine der von der [[Datenbanken EU|EU]] betriebenen [[Datenbanken gegen MigrantInnen]]. Mit ihrer Hilfe sollen seit dem 15. Januar 2003 Fingerabdrücke von folgenden Personen europaweit verglichen werden.: |
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<<Doclink(2009-rat-eurodac.pdf,EURODAC-Verordnung)>> (das Dokument liefert eine Synopse von Änderungen, die 2010-08 wohl noch in der Schwebe sind). | * Asylbewerber_innen (Kategorie 1; Speicherfrist 10 Jahre) * Menschen, die illegal eine Grenze übertreten haben (Kategorie 2; Speicherfirst 18 Monate) und * innerhalb der EU aufgegriffenen Menschen ohne Papiere (Kategorie 3; können erfasst und abgeglichen werden, sollen aber nicht dauerhaft gespeichert werden) |
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[[http://www.statewatch.org/news/2010/aug/eu-com-eurodac-annual-report-com-415-10.pdf|Jahresbericht für 2009]]: ca. 350000 eingespeicherte Datensätze (etwa konstant von 2008), davon waren ca. 240000 AsylbewerberInnen (+8%). Bei Kategorie 2 hat sich der Schwerpunkt von Italien und Spanien nach Griechenland verschoben, wobei sich die Gesamtzahl halbiert (!) hat; selbst die BRD hat 19 Personen beim illegalen Grenzübertritt erwischt. Fast 8% der eingereichten Fingerabdrücke waren unbrauchbar und wurden deshalb nicht gespeichert. Die Betreiber haben keine Vorstellung, wie viele Doppelanträge sie wirklich finden, weil mehrfache Einlieferungen von Fingerabdrücken auch bei der normalen Verschiebung der Menschen vorkommen Die Kommission ist unglücklich, weil z.B. Griechenland im Mittel 36 Tage braucht, um Fingerabdrücke von Kategorie 2-Personen zu schicken und es darum über 1000 "missed hits" gab (auch ro, is, uk, es, sl, dk sind langsam, Dänemark vor allem beim Löschen, was allein 270 ungerechtfertigte Hits verursachte). Zentrales System hatte immerhin ca. 0.5% Downtime. Die Sorge, Abfragen im Zentralsystem nach 18 (2) alt (Betroffene wollen wissen, was dort über sie steht) könnten von Mitgliedsstaaten missbraucht werden, um eigene Auskunftspflichten abzuwälzen, haben die EURODAC-Leute nicht mehr: Es gab nur noch 42 davon (2007: 195, 2008: 56). |
Das System besteht ähnlich wie das Schengener Informations System [[SIS]] aus einer Zentral-Datenbank (EURODAC Central Unit) und ihren jeweiligen nationalen Spiegelen (EURODAC National Units). |
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* [[http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1357|Zahlen für 2008]]: ca. 400000 neue Datensätze, aber erstaunlicherweise offenbar "nur" 75000 Abfragen * [[http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l33081.htm|Rechtsgrundlage]] * [[http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node49.html#SECTION00911000000000000000|Wer kontrolliert Eurodac?]] * [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/33690/|EURODAC-Meldung bei heise.de]] * [[http://www.wsws.org/de/2002/jul2002/sevi-j02.shtml]] |
Die Daten sollen den Einwanderungsbehörden zur Verfügung stehen, damit Flüchtlinge in der EU nicht mehr als einen Asylantrag stellen können. Außerdem sollen die Fingerabdrücke eine Abschiebung aufgegriffener Flüchtlinge in die Länder erlauben, in denen sie zunächst aufgeriffen wurden (wie von Dublin II verlangt). Ab 20.7.2015 greifen auch diverse Polizeibehörden (insbesondere auch Europol) sowie Staatsanwaltschaften auf die Daten zu; Zweck dabei ist dann Strafverfolgung (wie üblich zunächst "Terror" und "schwere" Kriminalität).. |
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Noch auswerten: | = Rechtsgrundlagen = * Aktuell: <<Ratsdokument(603/2013)>> vom Juni 2013 * [[http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/free_movement_of_persons_asylum_immigration/l33081_de.htm|europa.eu: Übersicht über die Rechtsakte zu EURODAC]] * <<Doclink(2009-rat-eurodac.pdf,EURODAC-Verordnung)>> (pdf) -- Synopse von Änderungen 2009 In einem [[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/11/st18/st18885.en11.pdf|Bericht von 2011 (Ratsdokument 18885/11)]] weist der EDPS auf die Verpflichtung hin, Menschen vor Ablauf der normalen Speicherfrist aus EURODAC zu entfernen, wenn der Speichergrund entfällt (z.B. wenn Kategorie 1-Menschen anerkannt werden). Er berichtet weiter, in vielen Staaten bewegten sich Löschungen im einstelligen Bereich -- bei allen Aushöhlungen des Asylrechts doch ein klarer Hinweis, dass die Behörden hier nicht löschen, wenn sie müssten. Im Rahmen der Verschärfung 2015 haben die Regierungen den Löschzwang abgeschafft. Es soll jetzt auch offiziell noch drei Jahre nach der Anerkennung gespeichert werden. Am gleichen Ort beklagt der EDPS, dass die Behörden die Opfer der Speicherung praktisch nicht über die Speicherung oder Möglichkeiten von Löschung oder Berichtigung informieren. Für die Perpektive lesenswert ist auch [[http://www.statewatch.org/news/2015/may/eu-com-guidelines-on-obligation-to-take-fingerprints-swd-150-15.pdf|Staff Working Document SWD(2015) 150]], in dem beklagt wird, dass manche Mitgliedsstaaten Flüchtlinge (im Papier ganz wunderbar "data-subject" genannt, "Daten-Untertan"), die ihre Fingerabdrücke nicht freiwillig abgeben, weder mit Gewalt zwingen noch einsperren. Zur Lösung dieses "Problems" werden 10 Punkte genannt, die von Einsperren über Drohung mit Schnellabschiebung bis zu Gewalt reichen; dabei haben sich die Bürokraten folgende Perle abgerungen: {{{#!blockquote It is suggested that if the initial counselling does not succeed, the Member State may consider resorting, in full respect of the principle of proportionality and the EU Charter of Fundamental Rights, to coercion as a last resort. }}} == Zugriff durch Sicherheitsbehörden == Seit der Neuregelung von EURODAC zum 20.7.2015 haben nun auch offiziell „Sicherheitsbehörden” Zugriff auf die Datenbestände (vorläufig auf einige Tatbestände beschränkt, und nur, wenn nationale Systeme, [[Prüm]] und [[VIS]] nichts geliefert haben). Die BfDI betont im <<Doclink(2015-bfdi-tb.pdf, 25. TB (2015))>> (S. 105), dass die Regierungen dies entgegen dem Rat des einschlägigen Datenschutz-Beirats und der Artikel 29-Gruppe durchgedrückt haben. In einem [[http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Ergebnispapiere_Zusammenfassungen_Hintergrundpapiere/Hintergrundpapier_Eurodac_2015.pdf|Papier von 2015]] bemerkt das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Neuregelung laufe darauf hinaus, dass „eine besonders vulnerable Gruppe – im Gegensatz zur sonstigen Bevölkerung – wie Straftäter behandelt und entsprechend stigmatisiert wird.” Noch nicht mal die Nützlichkeit des Menschenrechtsabbau sei im Gesetzgebungsprozes belegt worden, zumal nur die Niederlande Zahlen vorgelegt haben (134 Fälle in fünf Jahren mit einem großen Anteil von Eigentumsdeslikten, die ja gegenwärtig explizit ausgenommen sind; letzeres zitiert nach [[http://www.tagesspiegel.de/politik/eurodac-menschenrechtler-sehen-eu-datenbank-kritisch/12050674.html|Tagesspiegel vom 14.7.2015]]). Weitere knackige Zitate zum Thema enthält ein [[http://www.statewatch.org/analyses/no-303-eurodac-lea-access.pdf|Statewatch-Briefing von 2017]]: {{{#!blockquote National law enforcement authorities and Europol have had access to the system since July 2015, following changes agreed in June 2013 that were strongly opposed by the European Data Protection Supervisor (“not convinced” it was proportionate or necessary), the Meijers Committee of experts in international law (“the proposal… breaches fundamental rights”), the Joint Supervisory Body of Europol (“no evidence… to prove such access is necessary”) and the UNHCR (it risks “putting persons seeking international protection at risk of stigmatisation”). }}} Das Briefing fährt fort mit dem Hinweis, dass dieser schwere Menschenrechtseingriff nach den [[http://www.eulisa.europa.eu/Publications/Reports/Eurodac%20-%202015%20Statistics.pdf|EURODAC-Statistiken für 2015]] kaum mehr war als Symbolpolitik: {{{#!blockquote Law enforcement access has so far been minimal – statistics covering July to December 2015 show that that authorities from just five states (Austria, Denmark, Finland, France and the Netherlands) made a total of 95 requests for data. }}} Das [[http://www.statewatch.org/analyses/no-303-eurodac-lea-access.pdf|Statewatch-Briefing von 2017]] ist auch lesenswert, um eine Vorstellung zu kriegen, wie leicht sich Regierungen tun, Bürgerrechtsabbau zu fordern, zumal, wenn es „nur um Ausländer” geht. So haben immerhin 16 Mitgliedsstaaten eine Verlängerung der EURODAC-Speicherfristen verlangt, und statewatch fand: {{{#!blockquote The reasons offered for why this extension is necessary range from the banal to the laughable: five Member States argued that “cases are often complex and investigation takes long time,” while one noted: “the extension will increase the probably of getting a hit because the system will contain more data.” Only one delegation took the time to recall a basic data protection principle: “the extension should be governed by the principle of proportionality (not more than what is strictly necessary).” }}} = Zahlen = Zum [[http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/097/1809762.pdf|Stand 31.8.2016]] sind 4.895.639 Datensätze zu Personen in EURODAC gespeichert. Der [[http://statewatch.org/news/2016/dec/eu-lisa-eurodac-report-2014.pdf|2014er Jahresbericht zu EURODAC]] von LISA nennt für Ende 2014 2.7 Millionen Datensätze. Der [[http://www.statewatch.org/news/2010/aug/eu-com-eurodac-annual-report-com-415-10.pdf|EURODAC-Jahresbericht für 2009]] (vorgelegt von der Kommission) gibt folgendes Bild: * ca. 350000 eingespeicherte Datensätze (etwa konstant gegenüber 2008), davon waren * ca. 240000 Asylbewerber_innen (+8%). Bei Daten von ''illegalen'' Grenzeintritten (Kategorie 2) hat sich der Schwerpunkt von [[Italien]] und [[Spanien]] nach [[Griechenland]] verschoben, wobei sich die Gesamtzahl halbiert hat. Die BRD hat 2009 noch 19 Personen beim illegalen Grenzübertritt erwischt. Bei den Fingerabdrücken waren fast 8% der eingereichten Fingerabdrücke unbrauchbar und wurden deshalb nicht gespeichert. Zudem haben die Betreiber haben keine Vorstellung, wie viele Doppelanträge sie wirklich finden, weil mehrfache Einlieferungen von Fingerabdrücken vorkommen. Dieses kommt daher, weil z.B. Griechenland im Mittel 36 Tage braucht, um Fingerabdrücke von der Kategorie 2 Personen (illegale Einreisende) in die Datenbank einzugeben und es deswegen 1000 illegal Eingereiste doppelt eingegeben wurden. In einer [[http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1357|Pressemitteilung zu Zahlen für 2008]] spricht die Kommission von ca. 400000 neuen Datensätzen, räumt aber nur im Vergleich dazu doch eher bescheidene 75000 Abfragen ein. Es dürfen wohl Zweifel angemeldet werden, ob tatsächlich substanziell viele Menschen gespeichert wurden, ohne vorher abgefragt worden zu sein. = Datenschutz = Das Zentralsystem von EURODAC wird beaufsichtigt vom Europäischen Beauftragten für Datenschutz [[Datenschuttzbeauftragten|EDPS]], die nationalen Spiegel von den nationalen [[Datenschutzbeauftragten]]. Es gibt ein paar Mal im Jahr (laut <<Doclink(2015-bfdi-tb, 25. TB BfDI (2015))>>, S. 105f mindestens zwei Mal im Jahr) Treffen der befassten Behörden, aus denen dann und wann Rechenschaftsberichte hervorgehen. [[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/edps/site/mySite/lang/de/Eurodac|Europäischer Datenschutzbeauftragter zu EURODAC]] = Sonstiges = * [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/33690/|Heise-Newsticker 2003 zum Start von EURODAC]] * Ein [[http://www.wsws.org/de/2002/jul2002/sevi-j02.shtml|WSWS-Artikel zum EU-Migrationsregime]] von 2002 bettet EURODAC aus trotzkistischer Perspektive in einen größeren Zusammenhang ein = Noch auswerten = |
EURODAC ist eine der von der EU betriebenen Datenbanken gegen MigrantInnen. Mit ihrer Hilfe sollen seit dem 15. Januar 2003 Fingerabdrücke von folgenden Personen europaweit verglichen werden.:
- Asylbewerber_innen (Kategorie 1; Speicherfrist 10 Jahre)
- Menschen, die illegal eine Grenze übertreten haben (Kategorie 2; Speicherfirst 18 Monate) und
- innerhalb der EU aufgegriffenen Menschen ohne Papiere (Kategorie 3; können erfasst und abgeglichen werden, sollen aber nicht dauerhaft gespeichert werden)
Das System besteht ähnlich wie das Schengener Informations System SIS aus einer Zentral-Datenbank (EURODAC Central Unit) und ihren jeweiligen nationalen Spiegelen (EURODAC National Units).
Die Daten sollen den Einwanderungsbehörden zur Verfügung stehen, damit Flüchtlinge in der EU nicht mehr als einen Asylantrag stellen können. Außerdem sollen die Fingerabdrücke eine Abschiebung aufgegriffener Flüchtlinge in die Länder erlauben, in denen sie zunächst aufgeriffen wurden (wie von Dublin II verlangt). Ab 20.7.2015 greifen auch diverse Polizeibehörden (insbesondere auch Europol) sowie Staatsanwaltschaften auf die Daten zu; Zweck dabei ist dann Strafverfolgung (wie üblich zunächst "Terror" und "schwere" Kriminalität)..
Rechtsgrundlagen
Aktuell: Ratsdokument 603/2013 vom Juni 2013
EURODAC-Verordnung (pdf) -- Synopse von Änderungen 2009
In einem Bericht von 2011 (Ratsdokument 18885/11) weist der EDPS auf die Verpflichtung hin, Menschen vor Ablauf der normalen Speicherfrist aus EURODAC zu entfernen, wenn der Speichergrund entfällt (z.B. wenn Kategorie 1-Menschen anerkannt werden). Er berichtet weiter, in vielen Staaten bewegten sich Löschungen im einstelligen Bereich -- bei allen Aushöhlungen des Asylrechts doch ein klarer Hinweis, dass die Behörden hier nicht löschen, wenn sie müssten. Im Rahmen der Verschärfung 2015 haben die Regierungen den Löschzwang abgeschafft. Es soll jetzt auch offiziell noch drei Jahre nach der Anerkennung gespeichert werden.
Am gleichen Ort beklagt der EDPS, dass die Behörden die Opfer der Speicherung praktisch nicht über die Speicherung oder Möglichkeiten von Löschung oder Berichtigung informieren.
Für die Perpektive lesenswert ist auch Staff Working Document SWD(2015) 150, in dem beklagt wird, dass manche Mitgliedsstaaten Flüchtlinge (im Papier ganz wunderbar "data-subject" genannt, "Daten-Untertan"), die ihre Fingerabdrücke nicht freiwillig abgeben, weder mit Gewalt zwingen noch einsperren. Zur Lösung dieses "Problems" werden 10 Punkte genannt, die von Einsperren über Drohung mit Schnellabschiebung bis zu Gewalt reichen; dabei haben sich die Bürokraten folgende Perle abgerungen:
It is suggested that if the initial counselling does not succeed, the Member State may consider resorting, in full respect of the principle of proportionality and the EU Charter of Fundamental Rights, to coercion as a last resort.
Zugriff durch Sicherheitsbehörden
Seit der Neuregelung von EURODAC zum 20.7.2015 haben nun auch offiziell „Sicherheitsbehörden” Zugriff auf die Datenbestände (vorläufig auf einige Tatbestände beschränkt, und nur, wenn nationale Systeme, Prüm und VIS nichts geliefert haben). Die BfDI betont im 25. TB (2015) (S. 105), dass die Regierungen dies entgegen dem Rat des einschlägigen Datenschutz-Beirats und der Artikel 29-Gruppe durchgedrückt haben.
In einem Papier von 2015 bemerkt das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Neuregelung laufe darauf hinaus, dass „eine besonders vulnerable Gruppe – im Gegensatz zur sonstigen Bevölkerung – wie Straftäter behandelt und entsprechend stigmatisiert wird.” Noch nicht mal die Nützlichkeit des Menschenrechtsabbau sei im Gesetzgebungsprozes belegt worden, zumal nur die Niederlande Zahlen vorgelegt haben (134 Fälle in fünf Jahren mit einem großen Anteil von Eigentumsdeslikten, die ja gegenwärtig explizit ausgenommen sind; letzeres zitiert nach Tagesspiegel vom 14.7.2015).
Weitere knackige Zitate zum Thema enthält ein Statewatch-Briefing von 2017:
National law enforcement authorities and Europol have had access to the system since July 2015, following changes agreed in June 2013 that were strongly opposed by the European Data Protection Supervisor (“not convinced” it was proportionate or necessary), the Meijers Committee of experts in international law (“the proposal… breaches fundamental rights”), the Joint Supervisory Body of Europol (“no evidence… to prove such access is necessary”) and the UNHCR (it risks “putting persons seeking international protection at risk of stigmatisation”).
Das Briefing fährt fort mit dem Hinweis, dass dieser schwere Menschenrechtseingriff nach den EURODAC-Statistiken für 2015 kaum mehr war als Symbolpolitik:
Law enforcement access has so far been minimal – statistics covering July to December 2015 show that that authorities from just five states (Austria, Denmark, Finland, France and the Netherlands) made a total of 95 requests for data.
Das Statewatch-Briefing von 2017 ist auch lesenswert, um eine Vorstellung zu kriegen, wie leicht sich Regierungen tun, Bürgerrechtsabbau zu fordern, zumal, wenn es „nur um Ausländer” geht. So haben immerhin 16 Mitgliedsstaaten eine Verlängerung der EURODAC-Speicherfristen verlangt, und statewatch fand:
The reasons offered for why this extension is necessary range from the banal to the laughable: five Member States argued that “cases are often complex and investigation takes long time,” while one noted: “the extension will increase the probably of getting a hit because the system will contain more data.”
Only one delegation took the time to recall a basic data protection principle: “the extension should be governed by the principle of proportionality (not more than what is strictly necessary).”
Zahlen
Zum Stand 31.8.2016 sind 4.895.639 Datensätze zu Personen in EURODAC gespeichert.
Der 2014er Jahresbericht zu EURODAC von LISA nennt für Ende 2014 2.7 Millionen Datensätze.
Der EURODAC-Jahresbericht für 2009 (vorgelegt von der Kommission) gibt folgendes Bild:
- ca. 350000 eingespeicherte Datensätze (etwa konstant gegenüber 2008), davon waren
- ca. 240000 Asylbewerber_innen (+8%).
Bei Daten von illegalen Grenzeintritten (Kategorie 2) hat sich der Schwerpunkt von Italien und Spanien nach Griechenland verschoben, wobei sich die Gesamtzahl halbiert hat. Die BRD hat 2009 noch 19 Personen beim illegalen Grenzübertritt erwischt.
Bei den Fingerabdrücken waren fast 8% der eingereichten Fingerabdrücke unbrauchbar und wurden deshalb nicht gespeichert. Zudem haben die Betreiber haben keine Vorstellung, wie viele Doppelanträge sie wirklich finden, weil mehrfache Einlieferungen von Fingerabdrücken vorkommen. Dieses kommt daher, weil z.B. Griechenland im Mittel 36 Tage braucht, um Fingerabdrücke von der Kategorie 2 Personen (illegale Einreisende) in die Datenbank einzugeben und es deswegen 1000 illegal Eingereiste doppelt eingegeben wurden.
In einer Pressemitteilung zu Zahlen für 2008 spricht die Kommission von ca. 400000 neuen Datensätzen, räumt aber nur im Vergleich dazu doch eher bescheidene 75000 Abfragen ein. Es dürfen wohl Zweifel angemeldet werden, ob tatsächlich substanziell viele Menschen gespeichert wurden, ohne vorher abgefragt worden zu sein.
Datenschutz
Das Zentralsystem von EURODAC wird beaufsichtigt vom Europäischen Beauftragten für Datenschutz EDPS, die nationalen Spiegel von den nationalen Datenschutzbeauftragten. Es gibt ein paar Mal im Jahr (laut 25. TB BfDI (2015), S. 105f mindestens zwei Mal im Jahr) Treffen der befassten Behörden, aus denen dann und wann Rechenschaftsberichte hervorgehen.
Europäischer Datenschutzbeauftragter zu EURODAC
Sonstiges
Ein WSWS-Artikel zum EU-Migrationsregime von 2002 bettet EURODAC aus trotzkistischer Perspektive in einen größeren Zusammenhang ein