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Revision 6 vom 2011-01-31 12:55:06
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EURODAC ist eine von der EU betriebene Datenbank (vgl. [[Datenbanken EU]]), mit
der seit dem 15. Januar 2003 Fingerabdrücke von
 * AsylbewerberInnen (Kategorie 1)
 * Menschen, die illegal eine Grenze übertreten haben (Kategorie 2) und
 * innerhalb der AFSJ aufgegriffenen Menschen ohne Papiere (Kategorie 3; hier können die MS nach ihrer Wahl auf die Meldung verzichten)
europaweit verglichen werden. Das System ist ähnlich wie [[SIS]]
mit einem Zentralsystem (EURODAC Central Unit) und nationalen Spiegeln
(EURODAC National Units) gebaut.
<<TableOfContents>>
= EURODAC =
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<<Doclink(2009-rat-eurodac.pdf,EURODAC-Verordnung)>> (das Dokument liefert eine Synopse von Änderungen, die 2010-08 wohl noch in der Schwebe sind). EURODAC ist eine der von der [[Datenbanken EU|EU]] betriebenen [[Datenbanken gegen MigrantInnen]]. Mit ihrer Hilfe sollen
seit dem 15. Januar 2003 Fingerabdrücke von folgenden Personen europaweit verglichen werden.:
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[[http://www.statewatch.org/news/2010/aug/eu-com-eurodac-annual-report-com-415-10.pdf|Jahresbericht für 2009]]:
ca. 350000 eingespeicherte Datensätze (etwa konstant von 2008), davon waren
ca. 240000 AsylbewerberInnen (+8%). Bei Kategorie 2 hat sich der
Schwerpunkt von Italien und Spanien nach Griechenland verschoben, wobei sich
die Gesamtzahl halbiert (!) hat; selbst die BRD hat 19 Personen beim illegalen
Grenzübertritt erwischt. Fast 8% der eingereichten Fingerabdrücke waren unbrauchbar und wurden deshalb nicht gespeichert.
Die Betreiber haben keine Vorstellung, wie viele
Doppelanträge sie wirklich finden, weil mehrfache Einlieferungen von
Fingerabdrücken auch bei der normalen Verschiebung der Menschen vorkommen
Die Kommission ist unglücklich, weil z.B. Griechenland im Mittel 36 Tage braucht, um Fingerabdrücke von Kategorie 2-Personen zu schicken und es darum über 1000 "missed hits" gab (auch ro, is, uk, es, sl, dk sind langsam, Dänemark vor allem beim Löschen, was allein 270 ungerechtfertigte Hits verursachte).
Zentrales System hatte immerhin ca. 0.5% Downtime.
 * Asylbewerber_innen (Kategorie 1; Speicherfrist 10 Jahre)
 * Menschen, die illegal eine Grenze übertreten haben (Kategorie 2; Speicherfirst 18 Monate) und
 * innerhalb der EU aufgegriffenen Menschen ohne Papiere (Kategorie 3; können erfasst und abgeglichen werden, sollen aber nicht dauerhaft gespeichert werden)
Zeile 24: Zeile 11:
Die Sorge, Abfragen im Zentralsystem nach 18 (2) alt (Betroffene wollen wissen,
was dort über sie steht) könnten von Mitgliedsstaaten missbraucht werden, um
eigene Auskunftspflichten abzuwälzen, haben die EURODAC-Leute nicht mehr: Es
gab nur noch 42 davon (2007: 195, 2008: 56).
Das System besteht ähnlich wie das Schengener Informations System [[SIS]] aus einer Zentral-Datenbank (EURODAC Central Unit) und ihren jeweiligen nationalen Spiegelen (EURODAC National Units).

Die Daten sollen den Einwanderungsbehörden zur Verfügung stehen, damit
Flüchtlinge in der EU nicht mehr als einen Asylantrag stellen können. Außerdem
sollen die Fingerabdrücke eine Abschiebung aufgegriffener Flüchtlinge in die
Länder erlauben, in denen sie zunächst aufgeriffen wurden (wie von Dublin II
verlangt). Ab 20.7.2015 greifen auch diverse Polizeibehörden (insbesondere
auch Europol) sowie Staatsanwaltschaften auf die Daten zu; Zweck dabei
ist dann Strafverfolgung (wie üblich zunächst "Terror" und "schwere"
Kriminalität)..

== Rechtsgrundlagen ==

 * Aktuell: <<Ratsdokument(603/2013)>> vom Juni 2013
 * [[http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/free_movement_of_persons_asylum_immigration/l33081_de.htm|europa.eu: Übersicht über die Rechtsakte zu EURODAC]]
 * <<Doclink(2009-rat-eurodac.pdf,EURODAC-Verordnung)>> (pdf) -- Synopse von Änderungen 2009

In einem
[[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/11/st18/st18885.en11.pdf|Bericht von 2011 (Ratsdokument 18885/11)]]
weist der EDPS auf die Verpflichtung hin, Menschen vor Ablauf der normalen
Speicherfrist aus EURODAC zu entfernen, wenn der Speichergrund entfällt
(z.B. wenn Kategorie 1-Menschen anerkannt werden).
Er berichtet weiter, in vielen Staaten bewegten
sich Löschungen im einstelligen Bereich -- bei allen Aushöhlungen
des Asylrechts doch ein klarer Hinweis, dass die Behörden hier nicht
löschen, wenn sie müssten. Im Rahmen der Verschärfung 2015 haben die
Regierungen den Löschzwang abgeschafft. Es soll jetzt auch offiziell
noch drei Jahre nach der Anerkennung gespeichert werden.

Am gleichen Ort beklagt der EDPS, dass die
Behörden die Opfer der Speicherung praktisch nicht über die Speicherung
oder Möglichkeiten von Löschung oder Berichtigung informieren.

Seit der letzten Reform von EURODAC (Inkrafttreten 20.7.2015)
haben nun auch offiziell "Sicherheitsbehörden" Zugriff auf die Datenbestände
(vorläufig auf einige Tatbestände beschränkt, und nur, wenn nationale Systeme,
[[Prüm]] und [[VIS]) nichts geliefert haben).
Die BfDI betont im <<Doclink(2015-bfdi-tb.pdf, 25. TB (2015))>> (S. 105),
dass die Regierungen dies entgegen dem Rat des einschlägigen
Datenschutz-Beirats und der Artikel 29-Gruppe durchgedrückt haben.

In einem
[[http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Ergebnispapiere_Zusammenfassungen_Hintergrundpapiere/Hintergrundpapier_Eurodac_2015.pdf|Papier von 2015]] bemerkt das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Neuregelung
laufe darauf hinaus, dass "eine besonders vulnerable Gruppe – im Ge- gensatz
zur sonstigen Bevölkerung – wie Straftäter behandelt und entsprechend
stigmatisiert wird." Noch nicht mal die Nützlichkeit des
Menschenrechtsabbau sei im Gesetzgebungsprozes belegt worden, zumal nur
die Niederlande Zahlen vorgelegt haben (134 Fälle in fünf Jahren mit einem
großen Anteil von Eigentumsdeslikten, die ja gegenwärtig explizit
ausgenommen sind; letzeres zitiert nach [[http://www.tagesspiegel.de/politik/eurodac-menschenrechtler-sehen-eu-datenbank-kritisch/12050674.html|Tagesspiegel vom 14.7.2015]]).

Für die Perpektive lesenswert ist auch
[[http://www.statewatch.org/news/2015/may/eu-com-guidelines-on-obligation-to-take-fingerprints-swd-150-15.pdf|Staff Working Document SWD(2015) 150]],
in dem beklagt wird, dass manche Mitgliedsstaaten Flüchtlinge (im Papier
ganz wunderbar "data-subject" genannt, "Daten-Untertan"), die ihre
Fingerabdrücke nicht freiwillig abgeben, weder mit Gewalt zwingen noch
einsperren. Zur Lösung dieses "Problems" werden 10 Punkte genannt, die
von Einsperren über Drohung mit Schnellabschiebung bis zu Gewalt reichen;
dabei haben sich die Bürokraten folgende Perle abgerungen:

{{{#!blockquote
It is suggested that if the initial counselling does not succeed, the Member
State may consider resorting, in full respect of the principle of
proportionality and the EU Charter of Fundamental Rights, to coercion as a last
resort.
}}}



== Zahlen ==

In
[[http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/11/st18/st18885.en11.pdf|Ratsdokument 18885/11]]
beklagt der EDPS einen gravierenden Mangel an Statistiken zur Nutzung
von EURODAC. Immerhin sein ein paar Zahlen zum Umfang der Speicherungen
bekannt.

Der
[[http://www.statewatch.org/news/2010/aug/eu-com-eurodac-annual-report-com-415-10.pdf|EURODAC-Jahresbericht für 2009]]
(vorgelegt von der Kommission) gibt folgendes Bild:

 * ca. 350000 eingespeicherte Datensätze (etwa konstant gegenüber 2008), davon waren
 * ca. 240000 Asylbewerber_innen (+8%).

Bei Daten von ''illegalen'' Grenzeintritten (Kategorie 2) hat sich der Schwerpunkt von [[Italien]] und [[Spanien]] nach [[Griechenland]] verschoben, wobei sich die Gesamtzahl halbiert hat. Die BRD hat 2009 noch 19 Personen beim illegalen Grenzübertritt erwischt.

Bei den Fingerabdrücken waren fast 8% der eingereichten Fingerabdrücke unbrauchbar und wurden deshalb nicht gespeichert.
Zudem haben die Betreiber haben keine Vorstellung, wie viele Doppelanträge sie wirklich finden, weil mehrfache Einlieferungen von Fingerabdrücken vorkommen. Dieses kommt daher, weil z.B. Griechenland im Mittel 36 Tage braucht, um Fingerabdrücke von der Kategorie 2 Personen (illegale Einreisende) in die Datenbank einzugeben und es deswegen 1000 illegal Eingereiste doppelt eingegeben wurden.


In einer
[[http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1357|Pressemitteilung zu Zahlen für 2008]]
spricht die Kommission von ca. 400000 neuen Datensätzen, räumt aber nur im
Vergleich dazu doch eher bescheidene 75000 Abfragen ein. Es dürfen wohl
Zweifel angemeldet werden, ob tatsächlich substanziell viele Menschen
gespeichert wurden, ohne vorher abgefragt worden zu sein.
Zeile 32: Zeile 111:
Das Zentralsystem von EURODAC wird beaufsictigt vom EDPS, die nationalen
Systeme von den nationalen Behörden. Es gibt ein paar Mal im Jahr Treffen
der befassten Behörden, aus denen dann und wann Rechenschaftsberichte
hervorgehen.
Das Zentralsystem von EURODAC wird beaufsichtigt vom Europäischen Beauftragten für Datenschutz [[Datenschuttzbeauftragten|EDPS]], die nationalen
Spiegel von den nationalen [[Datenschutzbeauftragten]]. Es gibt ein paar Mal
im Jahr (laut <<Doclink(2015-bfdi-tb, 25. TB BfDI (2015))>>, S. 105f mindestens zwei Mal im Jahr) Treffen der befassten Behörden, aus denen dann und wann
Rechenschaftsberichte hervorgehen.
Zeile 37: Zeile 116:
Ein Beispiel ist Ratsdokument 11889/10, der "COORDINATED SUPERVISION OF EURODAC ACTIVITY REPORT 2008-2009". Aus ihm geht hervor, dass während der Treffen
über Modalitäten der Erstattung von Hotelkosten diskutiert wurde. Außerdem,
zum Thema Löschung von übertragenen Daten: "It is surprising to notice that some Member States do not have such rules at all." -- es ist überraschend, dass die Datenschützer``Innen von sowas überrascht sind. Und dass sie das offenbar nicht zum Anlass für ernsthafte Rügen nehmen.

[[http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/edps/site/mySite/lang/de/Eurodac|Europäischer Datenschutzbeauftragter zu EURODAC]]
Zeile 45: Zeile 120:
 * [[http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1357|Zahlen für 2008]]: ca. 400000 neue Datensätze, aber erstaunlicherweise offenbar "nur" 75000 Abfragen
 * [[http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l33081.htm|Rechtsgrundlage]]
 * [[http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node49.html#SECTION00911000000000000000|Wer kontrolliert Eurodac?]]
 * [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/33690/|EURODAC-Meldung bei heise.de]]
 * [[http://www.wsws.org/de/2002/jul2002/sevi-j02.shtml]]
 * [[http://www.heise.de/newsticker/meldung/33690/|Heise-Newsticker 2003 zum Start von EURODAC]]
 * Ein [[http://www.wsws.org/de/2002/jul2002/sevi-j02.shtml|WSWS-Artikel zum EU-Migrationsregime]] von 2002 bettet EURODAC aus trotzkistischer Perspektive in einen größeren Zusammenhang ein

EURODAC

EURODAC ist eine der von der EU betriebenen Datenbanken gegen MigrantInnen. Mit ihrer Hilfe sollen seit dem 15. Januar 2003 Fingerabdrücke von folgenden Personen europaweit verglichen werden.:

  • Asylbewerber_innen (Kategorie 1; Speicherfrist 10 Jahre)
  • Menschen, die illegal eine Grenze übertreten haben (Kategorie 2; Speicherfirst 18 Monate) und
  • innerhalb der EU aufgegriffenen Menschen ohne Papiere (Kategorie 3; können erfasst und abgeglichen werden, sollen aber nicht dauerhaft gespeichert werden)

Das System besteht ähnlich wie das Schengener Informations System SIS aus einer Zentral-Datenbank (EURODAC Central Unit) und ihren jeweiligen nationalen Spiegelen (EURODAC National Units).

Die Daten sollen den Einwanderungsbehörden zur Verfügung stehen, damit Flüchtlinge in der EU nicht mehr als einen Asylantrag stellen können. Außerdem sollen die Fingerabdrücke eine Abschiebung aufgegriffener Flüchtlinge in die Länder erlauben, in denen sie zunächst aufgeriffen wurden (wie von Dublin II verlangt). Ab 20.7.2015 greifen auch diverse Polizeibehörden (insbesondere auch Europol) sowie Staatsanwaltschaften auf die Daten zu; Zweck dabei ist dann Strafverfolgung (wie üblich zunächst "Terror" und "schwere" Kriminalität)..

Rechtsgrundlagen

In einem Bericht von 2011 (Ratsdokument 18885/11) weist der EDPS auf die Verpflichtung hin, Menschen vor Ablauf der normalen Speicherfrist aus EURODAC zu entfernen, wenn der Speichergrund entfällt (z.B. wenn Kategorie 1-Menschen anerkannt werden). Er berichtet weiter, in vielen Staaten bewegten sich Löschungen im einstelligen Bereich -- bei allen Aushöhlungen des Asylrechts doch ein klarer Hinweis, dass die Behörden hier nicht löschen, wenn sie müssten. Im Rahmen der Verschärfung 2015 haben die Regierungen den Löschzwang abgeschafft. Es soll jetzt auch offiziell noch drei Jahre nach der Anerkennung gespeichert werden.

Am gleichen Ort beklagt der EDPS, dass die Behörden die Opfer der Speicherung praktisch nicht über die Speicherung oder Möglichkeiten von Löschung oder Berichtigung informieren.

Seit der letzten Reform von EURODAC (Inkrafttreten 20.7.2015) haben nun auch offiziell "Sicherheitsbehörden" Zugriff auf die Datenbestände (vorläufig auf einige Tatbestände beschränkt, und nur, wenn nationale Systeme, Prüm und [[VIS]) nichts geliefert haben). Die BfDI betont im 25. TB (2015) (S. 105), dass die Regierungen dies entgegen dem Rat des einschlägigen Datenschutz-Beirats und der Artikel 29-Gruppe durchgedrückt haben.

In einem Papier von 2015 bemerkt das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Neuregelung laufe darauf hinaus, dass "eine besonders vulnerable Gruppe – im Ge- gensatz zur sonstigen Bevölkerung – wie Straftäter behandelt und entsprechend stigmatisiert wird." Noch nicht mal die Nützlichkeit des Menschenrechtsabbau sei im Gesetzgebungsprozes belegt worden, zumal nur die Niederlande Zahlen vorgelegt haben (134 Fälle in fünf Jahren mit einem großen Anteil von Eigentumsdeslikten, die ja gegenwärtig explizit ausgenommen sind; letzeres zitiert nach Tagesspiegel vom 14.7.2015).

Für die Perpektive lesenswert ist auch Staff Working Document SWD(2015) 150, in dem beklagt wird, dass manche Mitgliedsstaaten Flüchtlinge (im Papier ganz wunderbar "data-subject" genannt, "Daten-Untertan"), die ihre Fingerabdrücke nicht freiwillig abgeben, weder mit Gewalt zwingen noch einsperren. Zur Lösung dieses "Problems" werden 10 Punkte genannt, die von Einsperren über Drohung mit Schnellabschiebung bis zu Gewalt reichen; dabei haben sich die Bürokraten folgende Perle abgerungen:

It is suggested that if the initial counselling does not succeed, the Member State may consider resorting, in full respect of the principle of proportionality and the EU Charter of Fundamental Rights, to coercion as a last resort.

Zahlen

In Ratsdokument 18885/11 beklagt der EDPS einen gravierenden Mangel an Statistiken zur Nutzung von EURODAC. Immerhin sein ein paar Zahlen zum Umfang der Speicherungen bekannt.

Der EURODAC-Jahresbericht für 2009 (vorgelegt von der Kommission) gibt folgendes Bild:

  • ca. 350000 eingespeicherte Datensätze (etwa konstant gegenüber 2008), davon waren
  • ca. 240000 Asylbewerber_innen (+8%).

Bei Daten von illegalen Grenzeintritten (Kategorie 2) hat sich der Schwerpunkt von Italien und Spanien nach Griechenland verschoben, wobei sich die Gesamtzahl halbiert hat. Die BRD hat 2009 noch 19 Personen beim illegalen Grenzübertritt erwischt.

Bei den Fingerabdrücken waren fast 8% der eingereichten Fingerabdrücke unbrauchbar und wurden deshalb nicht gespeichert. Zudem haben die Betreiber haben keine Vorstellung, wie viele Doppelanträge sie wirklich finden, weil mehrfache Einlieferungen von Fingerabdrücken vorkommen. Dieses kommt daher, weil z.B. Griechenland im Mittel 36 Tage braucht, um Fingerabdrücke von der Kategorie 2 Personen (illegale Einreisende) in die Datenbank einzugeben und es deswegen 1000 illegal Eingereiste doppelt eingegeben wurden.

In einer Pressemitteilung zu Zahlen für 2008 spricht die Kommission von ca. 400000 neuen Datensätzen, räumt aber nur im Vergleich dazu doch eher bescheidene 75000 Abfragen ein. Es dürfen wohl Zweifel angemeldet werden, ob tatsächlich substanziell viele Menschen gespeichert wurden, ohne vorher abgefragt worden zu sein.

Datenschutz

Das Zentralsystem von EURODAC wird beaufsichtigt vom Europäischen Beauftragten für Datenschutz EDPS, die nationalen Spiegel von den nationalen Datenschutzbeauftragten. Es gibt ein paar Mal im Jahr (laut 25. TB BfDI (2015), S. 105f mindestens zwei Mal im Jahr) Treffen der befassten Behörden, aus denen dann und wann Rechenschaftsberichte hervorgehen.

Europäischer Datenschutzbeauftragter zu EURODAC

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