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Revision 5 vom 2004-01-12 14:50:23
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Autor: kuba
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Revision 12 vom 2004-02-21 18:58:16
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Autor: LilaBlume
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INPOL heißt traditionell die zentrale Datenbank des BKA. Wurde in den letzten Jahren komplett umgebaut, der Stand des Umbaus müsste noch recherchiert werden. INPOL heißt seit 1972 die zentrale Datenbank des BKA. Seit 1990 Projekt INPOL-neu zum kompletten Umbau, hätte 2000 INPOL ersetzen sollen, was aber nicht klappte. 2003 wurde jetzt INPOL-neu in Betrieb genommen (aber s.u.) 1972 ist wohl kein ganz zufälliges Jahr, der Sonnenstaats-Theoretiker Horst Herold war damals mit seinem Umbau des, freundlich gesagt, altbackenen Nachfolgeapparats des Reichssicherheitshauptamts zu einer Art kleinen großen Bruder in voller Fahrt.
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Bundesgrenzschutz, Dienststellen der Zollverwaltung – soweit sie grenzpolizeiliche
Aufgaben wahrnehmen – und das ZKA beteiligt. Personenbezogene Daten
Bundesgrenzschutz, Dienststellen der Zollverwaltung -– soweit sie grenzpolizeiliche
Aufgaben wahrnehmen –- und das ZKA beteiligt. Personenbezogene Daten
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[http://www.bka.de/profil/profil5.html Halbwegs aktuelle Zahlen] dazu vom BKA
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INPOL besteht aus folgenden Dateien: Personenfahndung, Sachfahndung, Kriminalaktennachweis (KAN), Haftdatei, Erkennungsdienstliche
Datei (5 Millionen Records), DNA-Analyse-Datei, Spurendokumentationssysteme (SPUDOK),und Arbeits- und
Recherchedateien (PIOS)(Personen-Institutionen-Objekte-Sachen,
wohl primäre Staatschutz-Kram, "ungesicherte Erkenntnisse")
INPOL-alt bestand aus folgenden Dateien: Personenfahndung, Sachfahndung, Kriminalaktennachweis (KAN), Haftdatei, Erkennungsdienstliche Datei (5 Millionen Records), DNA-Analyse-Datei, Spurendokumentationssysteme (SPUDOK),und Arbeits- und Recherchedateien (PIOS -- Personen-Institutionen-Objekte-Sachen, wohl primär Staatschutz-Kram, "ungesicherte Erkenntnisse")
In PIOS gibts rund 2000 Records über Landfriedensbruch ab
Ermittlungsverfahren -- offenbar hat auch INPOL-neu noch Reste dieser Struktur.
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In PIOS gibts rund 2000 Records über Landfriedensbruch ab
Ermittlungsverfahren.

In KAN wird -- zumindest in Bayern -- auch Kram wie "geisteskrank"
In KAN wurde -- zumindest in Bayern -- auch Kram wie "geisteskrank"
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Insgesamt gibts wohl gegen 50 von denen Insgesamt gab es wohl gegen 50 von denen
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 * FDR (Falldatei Rausgift)
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Diese Daten sind im "offenen Bereich", d.h. sind für alle Diese Daten waren im "offenen Bereich", d.h. waren für alle
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Neukonzeption von INPOL von 1972 (wichtigstes Prinzip: Neukonzeption von INPOL (wichtigstes Prinzip:
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Bundesweite Datenbank mit
einheitlichem Bestand über alle Länder hinweg.
Bundesweite Datenbank mit einheitlichem Bestand über alle Länder hinweg.
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Teilnehmer: Länder, BKA, BGS, Zoll Umstellung auf INPOL-neu [http://www.gpec.de/pressemitteilung/01b1f493ed13d1816.html offenbar am 16.8.2003], nachdem es 2001 noch nach einem [http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/9834/1.html Fehlschlag aussah], weil die angestrebte Antwortzeit von 3 s unrealistisch zu sein schien.

Als Reaktion auf Laufzeitprobleme offenbar Neukonzeption durch Trennung in "operativen" (Erkenntnisabfragen und Co) und "dispositiven" (Analyse, "Prävention") Bereich ([http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node125.html BFD TB2001/02])

Teilnehmer: Länder, BKA, BGS, Zoll -- besonders pikant dabei [http://www.bfd.bund.de/information/tb9900/kap11/11_02_01.html Auftrags-DV] des BKA für die Länder, d.h. Länderdaten werden für die Länder beim BKA gespeichert. Diese Praxis war zunächst befristet, wurde aber im Oktober 2000 gegen die Bedenken der Datenschutzbeauftragten vom BMI auf Dauer genehmigt ("Kostenersparnis").

Über INPOL-neu auch Zugriff auf "externe" Daten (bekannt: SIS, ZEVIS)

Kann offenbar über HTTP und proprietäre Polizeiprotokolle abgefragt werden.
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Hinweise plus Marker über separate Verfügbarkein von GF. Offenbar Hinweise plus [http://www.bfd.bund.de/information/tb9900/kap11/11_02_04.html Marker über separate Verfügbarkeit von GF]. Offenbar
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künftiger Prozesse (§20 BKAG) künftiger Prozesse (§20 BKAG). Im KAN werden beliebige, insbesondere nur im Zusammenhang mit weiteren Informationen überhaupt potentiell polizeirelevante Daten gespeichert ([http://www.bfd.bund.de/information/tb9900/kap11/11_02_02.html Kritik des BfD daran])
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== Daten von Unbeteiligten ==

Schon Inpol-alt enthielt Daten von Personen, gegen die kein Ermittlungsverfahren lief. Aus dem [http://www.bfd.bund.de/information/tb9798/kap11/11_09.html 17. Tätigkeitsbericht des BfD]:

"In der Projektgruppe INPOL-neu gab es in Anlehnung an die bisherige INPOL-Praxis Überlegungen, auch personenbezogene Daten von nicht beschuldigten und nicht verdächtigen Personen im Rahmen der INPOL-Neukonzeption zu speichern. Das können Daten von Personen sein, die z. B. im Zusammenhang mit der Beschlagnahme eines Notizbuches gefunden werden, die sich nicht auf die beschuldigte oder verdächtige Person beziehen, jedoch auch prima facie nicht eindeutig als irrelevant bewertet werden können."

[Der BfD sagt im weiteren, er hätte das BKA sehr eng festgelegt, was denn der in Frage kommende Personenkreis sei]


Aus der Einrichtungsanordnung für KAN in INPOL-Neu:

„Der KAN dient

 * dem Nachweis von Kriminalakten, die beim Bund und bei den Ländern in Fällen schwerer oder überregional bedeutsamer Straftaten über Beschuldigte oder sonst tatverdächtige Personen angelegt sind,

 * der Abbildung des kriminellen Werdegangs der jeweiligen Person, in dem auch alle bei anderen Polizeidienststellen über den Beschuldigten oder Tatverdächtigen geführte Kriminalakten aufgenommen werden, die für sich genommen nicht die KAN-Zugangskriterien erfüllen, wenn mindestens eine Straftat die Zugangskriterien zum KAN erfüllt.

 

Der KAN kann Daten enthalten, die als solche selbst nicht ohne Weiteres die KAN-Zugangskriterien erfüllen, jedoch aufgrund einer Bewertung (Prognose) ergeben, dass diese zur Verhütung von Straftaten von länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung beitragen können"

INPOL heißt seit 1972 die zentrale Datenbank des BKA. Seit 1990 Projekt INPOL-neu zum kompletten Umbau, hätte 2000 INPOL ersetzen sollen, was aber nicht klappte. 2003 wurde jetzt INPOL-neu in Betrieb genommen (aber s.u.) 1972 ist wohl kein ganz zufälliges Jahr, der Sonnenstaats-Theoretiker Horst Herold war damals mit seinem Umbau des, freundlich gesagt, altbackenen Nachfolgeapparats des Reichssicherheitshauptamts zu einer Art kleinen großen Bruder in voller Fahrt.

Am polizeilichen Informationssystem (INPOL) sind das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter, sonstige Polizeibehörden der Länder, der Bundesgrenzschutz, Dienststellen der Zollverwaltung -– soweit sie grenzpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen –- und das ZKA beteiligt. Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit es sich um Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung handelt. Bei den gespeicherten Daten handelt es sich zum überwiegenden Teil um Informationen der Landespolizeidienststellen.

[http://www.bka.de/profil/profil5.html Halbwegs aktuelle Zahlen] dazu vom BKA

INPOL-alt

INPOL-alt bestand aus folgenden Dateien: Personenfahndung, Sachfahndung, Kriminalaktennachweis (KAN), Haftdatei, Erkennungsdienstliche Datei (5 Millionen Records), DNA-Analyse-Datei, Spurendokumentationssysteme (SPUDOK),und Arbeits- und Recherchedateien (PIOS -- Personen-Institutionen-Objekte-Sachen, wohl primär Staatschutz-Kram, "ungesicherte Erkenntnisse") In PIOS gibts rund 2000 Records über Landfriedensbruch ab Ermittlungsverfahren -- offenbar hat auch INPOL-neu noch Reste dieser Struktur.

In KAN wurde -- zumindest in Bayern -- auch Kram wie "geisteskrank" gespeichert ("zum Selbstschutz der Beamten"). Ebenfalls in Bayern muss inzwischen ein ärztliches Gutachten zur Vergabe dieses PHW vorliegen.

Spezialdateien innerhalb von INPOL-alt

Insgesamt gab es wohl gegen 50 von denen

  • LACK
  • ISIS
  • COD (Computergestütztes Literatur-Dokumentationssystem)
  • GOLEM (Großspeicher-orientierte Listenmethode zur Dokumentation und Literaturbeschaffung)
  • PKS
  • PISA (Personenbezogene Info Sammlung = BeFas; Zielfahndung, Häftlingsüberwachung / Alibi-Überprüfung)

  • LISA (PISA-Ergänzung durch Länder)
  • SSD (Straftaten Straftäter Datei; Personen, Straftaten und Opfer)
  • DIEBSTAHLSDATEI (Gestohlene/verlorene Gegenstände inkl. Daten des Eigentümers)
  • HAFTDATEI (Haftort, Haftantritt, Entlassung)
  • FDR (Falldatei Rausgift)

Möglicherweise nicht über INPOL zugängliche BKA-Dateien

  • TESCH (Terrorismus- und extremismusbezogene Schriften)
  • FISH (Forensisches Informationssystem Handschriften)
  • FARS (Daktyloskopie, Sonogramme, Graphologie)

LIMO, REMO, AUMO

Spezialdateien für Links-, Rechts-, und AusländerInnenkriminalität. Darin auch Platzverweise, Ingewahrsamnahmen und Personalienfeststellungen registriert. Vgl. http://www.diezeit.de/2001/37/Politik/200137_bka.html

Diese Daten waren im "offenen Bereich", d.h. waren für alle PolizistInnen zugänglich.

Spudok

Spurendokumentationsdateien -- http://www.cilip.de/ausgabe/64/spudok.htm (offenbar wird Spudok auch als generischer Begriff für verdachtsunabhängige Datensammlungen verwendet).

Zu Beginn der 80er Jahre m Rahmen von Terrorismus-Ermittlungen im Rahmen von INPOL (offenbar widerrechtlicherweise) angelegt, erfasst waren Mitglieder von BIs etc. unabhängig von Strafverdacht. Angeblich 1985 (wenigstens für Niedersachsen) gelöscht, berichtet der Artikel oben vom Wiederauftauchen der Daten 1998.

Im Wendland umfasste Spudok 2000 Personen, knapp 5% der Bevölkerung.

Spudok wurde offenbar nie wirklich eingestellt und läuft auch weiter. Die Datenbestände sollen auch nach INPOL-neu übernommen werden. Interessant ist, dass eine Einzelfalllöschung im Programm nicht vorgesehen ist. http://www.bka.de/pressemitteilungen/2001/pm201001.html (PM BKA) berichtet von Rolle von Spudok in der Post 911-Rasterfahndung: "Das System Spudok hat sich bereits in der Vergangenheit in vielen, auch umfangreichen Verfahren - insbesondere in der Terrorismusbekämpfung - bewährt und steht den Dienststellen in den Ländern ebenso für die Eingabe und Recherche zur Verfügung wie dem BKA."

INPOL-neu

Neukonzeption von INPOL (wichtigstes Prinzip: Anwendungsunabhängige Einfacherfassung im Gegensatz zur anwendungsbezogenen, potenziell mehrfachen Erfassung von INPOL-alt). Bundesweite Datenbank mit einheitlichem Bestand über alle Länder hinweg.

Umstellung auf INPOL-neu [http://www.gpec.de/pressemitteilung/01b1f493ed13d1816.html offenbar am 16.8.2003], nachdem es 2001 noch nach einem [http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/9834/1.html Fehlschlag aussah], weil die angestrebte Antwortzeit von 3 s unrealistisch zu sein schien.

Als Reaktion auf Laufzeitprobleme offenbar Neukonzeption durch Trennung in "operativen" (Erkenntnisabfragen und Co) und "dispositiven" (Analyse, "Prävention") Bereich ([http://www.bfd.bund.de/information/tb19/node125.html BFD TB2001/02])

Teilnehmer: Länder, BKA, BGS, Zoll -- besonders pikant dabei [http://www.bfd.bund.de/information/tb9900/kap11/11_02_01.html Auftrags-DV] des BKA für die Länder, d.h. Länderdaten werden für die Länder beim BKA gespeichert. Diese Praxis war zunächst befristet, wurde aber im Oktober 2000 gegen die Bedenken der Datenschutzbeauftragten vom BMI auf Dauer genehmigt ("Kostenersparnis").

Über INPOL-neu auch Zugriff auf "externe" Daten (bekannt: SIS, ZEVIS)

Kann offenbar über HTTP und proprietäre Polizeiprotokolle abgefragt werden.

"Grundinformation": Personen- und Sachfahndung, erkennungsdienstliche Daten, Haftdaten, Personenbeschreibungen sowie personenbezogene Hinweise plus [http://www.bfd.bund.de/information/tb9900/kap11/11_02_04.html Marker über separate Verfügbarkeit von GF]. Offenbar auch Speicherung von Tatvorwürfen.

"Weiche Daten" im Fallbereich.

Besonders abgeschottete Berechtigungsbereiche "Organisierte Kriminalität", "Geldwäsche" und "Innere Sicherheit".

"Komplexes Berechtigungssystem" -- Ausgestaltung obliegt Teilnehmern. Grundsätzlich hierarchische Berechtigungen, i.e. z.B. Zugriff auf OK umfasst auch gesamten Grundbereich.

Keine verbindlichen Fristen zur Löschung. Datenerhebung zum Zwecke künftiger Prozesse (§20 BKAG). Im KAN werden beliebige, insbesondere nur im Zusammenhang mit weiteren Informationen überhaupt potentiell polizeirelevante Daten gespeichert ([http://www.bfd.bund.de/information/tb9900/kap11/11_02_02.html Kritik des BfD daran])

Neu: "Polizeiliche Führungsinformation" über Kriminalitätsstrukturdaten zur Prävention.

http://www.infolinks.de/cilip/ausgabe/62/inpol.htm

http://www.datenschutzzentrum.de/somak/somak99/sa99rub.htm --

Das alte INPOL-System soll 1998 740000 Personenfahndungen enthalten haben, davon ca. 70% Abschiebungen. 3 Millionen Kriminalakten, 2.4 Millionen Fingerabdruckblätter.

Daten von Unbeteiligten

Schon Inpol-alt enthielt Daten von Personen, gegen die kein Ermittlungsverfahren lief. Aus dem [http://www.bfd.bund.de/information/tb9798/kap11/11_09.html 17. Tätigkeitsbericht des BfD]:

"In der Projektgruppe INPOL-neu gab es in Anlehnung an die bisherige INPOL-Praxis Überlegungen, auch personenbezogene Daten von nicht beschuldigten und nicht verdächtigen Personen im Rahmen der INPOL-Neukonzeption zu speichern. Das können Daten von Personen sein, die z. B. im Zusammenhang mit der Beschlagnahme eines Notizbuches gefunden werden, die sich nicht auf die beschuldigte oder verdächtige Person beziehen, jedoch auch prima facie nicht eindeutig als irrelevant bewertet werden können."

[Der BfD sagt im weiteren, er hätte das BKA sehr eng festgelegt, was denn der in Frage kommende Personenkreis sei]

Aus der Einrichtungsanordnung für KAN in INPOL-Neu:

„Der KAN dient

  • dem Nachweis von Kriminalakten, die beim Bund und bei den Ländern in Fällen schwerer oder überregional bedeutsamer Straftaten über Beschuldigte oder sonst tatverdächtige Personen angelegt sind,
  • der Abbildung des kriminellen Werdegangs der jeweiligen Person, in dem auch alle bei anderen Polizeidienststellen über den Beschuldigten oder Tatverdächtigen geführte Kriminalakten aufgenommen werden, die für sich genommen nicht die KAN-Zugangskriterien erfüllen, wenn mindestens eine Straftat die Zugangskriterien zum KAN erfüllt.

Der KAN kann Daten enthalten, die als solche selbst nicht ohne Weiteres die KAN-Zugangskriterien erfüllen, jedoch aufgrund einer Bewertung (Prognose) ergeben, dass diese zur Verhütung von Straftaten von länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung beitragen können"