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Nach der Strafprozessordnung darf nach [[http://bundesrecht.juris.de/stpo/__163f.html|§ 163 f]] wenn eine Person verdächtigt wird eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen zu haben. Technische Hilfsmittel, wie Kameras oder Mobilfunkordnung stehen in [[http://bundesrecht.juris.de/stpo/__100h.html|$100 h StPO]] und [[http://bundesrecht.juris.de/stpo/__100i.html|§100 i StPO]].

Daneben es in den [[Polizeigesetze]] von [[Bundespolizeien|Bund]] und [[Länderpolizeien|Länder]] die Möglichkeit der [[Prävention|präventiven]] Observation zu Verhinderung von Straftaten von erheblicher Bedeutung.

Ebenso dürfen die [[Geheimdienste]] auch Obseravtionen durchführen. Das [[BfV]] darf z.B. nach [[http://bundesrecht.juris.de/bverfschg/__8.html|§ 8 BVerfschG]] observieren und dabei technische Hilfsmittel benutzen. Die einzige Kontrolle besteht in der Unterrichtung des [[PKGr|Parlamentarischen Kontrollgremiums]].
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Professionelle Observationen werden nicht von einer Person, sondern einem Team mit Spezialisten getätigt. Bei der Polizei von [[Bundespolizeien|Bund]] und [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] heißen die Spezialeinheiten meist MEK (Mobiles Einsatz Kommando). Es gibt aber auch Observationsteams bei den [[Geheimdienste]]n.
Während der Observation beobachtet oder verfolgt eine Person, die sogenannte A-Person, direkt das Objekt (d.h. die zu obeservierende Person). Die anderen des Teams befinden sich in Funkkontakt in einem gewissen Umkreis von der A-Person. Damit es nicht zu auffällt, wechselt die A-Person ab und zu.
Professionelle Observationen werden nicht von einer Person, sondern einem Team mit Spezialisten getätigt. Bei der Polizei von [[Bundespolizeien|Bund]] und [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] heißen die Spezialeinheiten meist MEK ([[http://de.wikipedia.org/wiki/Mobiles_Einsatzkommando|Mobiles Einsatz Kommando]]). Es gibt aber auch Observationsteams bei den [[Geheimdienste]]n.
Während der Observation beobachtet oder verfolgt eine Person, die sogenannte A-Person, direkt das Objekt (d.h. die zu observierende Person). Die anderen des Teams befinden sich in Funkkontakt in einem gewissen Umkreis von der A-Person. Damit es nicht zu auffällt, wechselt die A-Person ab und zu. Nach Auffassung einer [[http://media.de.indymedia.org/media/2011/06//310342.pdf|Broschüre zum Thema Observation]] (pdf) sind die meisten Observierer männlich, unauffällig und zwischen 25-40 Jahre. Häufig werden die Eingänge des Wohnsitz des Objektes mit Hilfe von [[Videoüberwachung|Kameras]], oft auch in einer angemieteten konspirativen Wohnung, überwacht. Falls es keine entsprechende Wohnung gibt, werden auch mal bewohnte Wohnungen benutzt. Falls eine Observation über europäische Grenzen hinweg verläuft, werden die [[Verbindungsbeamte]]n der entsprechenden Staaten bei [[Europol]] kontaktiert und über diese die Genehmigung und Koordination geregelt.
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Einen offensiven Umgang mit Observation haben Anfang der 80-ziger BewohnerInnen einer linken WG in [[Bremen]] getätigt. Nachdem sie beobachtet hatten, dass in eine gegenüberliegende Wohnung etliche Metallkisten reingetragen wurden, haben sie sich durch einen Trick Einlass verschafft und das Equipment auf die Strasse geschmissen.

vgl [[Datenbanken Bremen#Der_Fall_Graudenzer_Strasse]]
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Observation

Eine Observation (v. lat. observare „beobachten“) ist das unauffällige, systematische Beobachten einer Person, von Sachen und Objekten zur Beschaffung von Beweisen, Ermittlungshinweisen und grundlegenden oder ergänzenden Erkenntnissen für weitere Maßnahmen. Personenbezogene Überwachungsmaßnahmen werden üblicherweise von staatlichen Diensten (Polizei, Geheimdienste) eingesetzt, können aber auch der Kontrolle von Arbeitnehmern in Unternehmen dienen. Teilweise werden dabei zusätzlich technische Hilfsmittel, wie GPS-Peilsender oder Stille SMS eingesetzt.

Rechtsgrundlage

Nach der Strafprozessordnung darf nach § 163 f wenn eine Person verdächtigt wird eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen zu haben. Technische Hilfsmittel, wie Kameras oder Mobilfunkordnung stehen in $100 h StPO und §100 i StPO.

Daneben es in den Polizeigesetze von Bund und Länder die Möglichkeit der präventiven Observation zu Verhinderung von Straftaten von erheblicher Bedeutung.

Ebenso dürfen die Geheimdienste auch Obseravtionen durchführen. Das BfV darf z.B. nach § 8 BVerfschG observieren und dabei technische Hilfsmittel benutzen. Die einzige Kontrolle besteht in der Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums.

Durchführung der Observation

Professionelle Observationen werden nicht von einer Person, sondern einem Team mit Spezialisten getätigt. Bei der Polizei von Bund und Länder heißen die Spezialeinheiten meist MEK (Mobiles Einsatz Kommando). Es gibt aber auch Observationsteams bei den Geheimdiensten. Während der Observation beobachtet oder verfolgt eine Person, die sogenannte A-Person, direkt das Objekt (d.h. die zu observierende Person). Die anderen des Teams befinden sich in Funkkontakt in einem gewissen Umkreis von der A-Person. Damit es nicht zu auffällt, wechselt die A-Person ab und zu. Nach Auffassung einer Broschüre zum Thema Observation (pdf) sind die meisten Observierer männlich, unauffällig und zwischen 25-40 Jahre. Häufig werden die Eingänge des Wohnsitz des Objektes mit Hilfe von Kameras, oft auch in einer angemieteten konspirativen Wohnung, überwacht. Falls es keine entsprechende Wohnung gibt, werden auch mal bewohnte Wohnungen benutzt. Falls eine Observation über europäische Grenzen hinweg verläuft, werden die Verbindungsbeamten der entsprechenden Staaten bei Europol kontaktiert und über diese die Genehmigung und Koordination geregelt.

Tips zum Feststellen der Observation

Auf der Webseite der Projektwerkstatt gibt es folgende Tips zum Feststellen von Observationen:

Manchmal hast du vielleicht das Gefühl, du wirst observiert oder du mußt es einfach herauskriegen, weil du was »Illegales« (wer macht denn hier die Gesetze!!) machen willst. Es gibt da Indizien, die für eine Observierung deiner Person sprechen:

  • Wenn du mit dem Auto losfährst, und hinter oder vor dir fährt kurze Zeit später auch eines los.
  • Du gehst in die Kneipe, und regelmäßig kommt kurz nach dir einer rein und setzt sich so, daß er dich im Blick hat.
  • Du bist praktisch nie länger allein (auf der abendleeren Straße, usw.).
  • Du siehst Leute, von denen du denkst: »Mensch, wenn das keine Bullen sind! « (Vorsicht, nicht Paranoia kriegen!)
  • Du siehst Autos, die dich an Zivilenwagen erinnern, insbesondere solche mit einer Tarnantenne; oder Autos mit Leuten drin, die dumm den Tag da absit­zen.

Alle bisher angeführten Situationen beweisen für sich gar nichts! Achte doch in den nächsten Tagen mal auf sowas. Dann kriegst du ein Gefühl dafür, was »normal« ist (vorausgesetzt, du wirst grad nicht observiert), wenn's sich dann mal ändert... Mit Aufwand deinerseits kannst du versuchen zu beweisen, daß du observiert wirst.

  • Hör dir den Funk an, am besten mit hereingeschobener Antenne. Wenn sie »krümeln«, hörst du auf alle Fälle, daß Bewegung in den Funk kommt, wenn du zum Beispiel zum Zigarettenholen einmal um den Block läufst.
  • Achte auf Tarnantennen an Autos um dich herum.
  • Fahre kleine Straßen, fährt dir wer hinterher?
  • Parke mal ein, parkt da noch wer unauffällig? Und wer fährt dann an dir vorbei? (Antenne?)
  • Du kannst auch bewußt gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen (bei Rot über die Ampel, verboten abbiegen), macht dir's jemand nach?
  • Eine ganz gute Möglichkeit (wenn ihr zu zweit in einem Auto sitzt) ist das Autonummern-Aufschreiben. Du notierst die Nummern von allen Autos, die du siehst; weiche, die vor dir fahren, die dich überholen, die dir entgegenkommen, die aus Seitenstraßen kommen usw. Dabei fährst du kreuz und so weiter durch die Stadt. Später guckst du, welche Nummern immer wieder auftauchen. (Ein ganz alter, aber guter Hut!)

Du wirst also observiert! letzt überlegst du bestimmt, was du machen sollst. Das hängt natürlich davon ab, was du ohne­hin vorhattest. Wenn du arbeiten gehen wolltest, oder zu deiner langjährigen Freundin oder zur BI - also zu etwas, was die Bullen eh schon wissen, kannst du das auch machen; sollen sie nicht wis­sen, was du machen wolltest, kannst du's entweder lassen, einen Lesetag ein­legen, schwimmen gehen o. ä. oder -du kannst sie abhängen!

  • Mit deinem eigenen Auto geht das schlecht!
  • Viel besser ist es, zu Fuß durch die Kaufhäuser der Innenstadt zu laufen, in die U-Bahn einsteigen und kurz vor der Abfahrt wieder raus (apropos U-Bahn: wenn ihr in dieselbe steigt, fahren Spitzel zu den nächsten U-Bahnhöfen im Auto und einer oder zwei steigen mit ein), auch mal Bus oder Taxi nehmen; laßt euch da doch was einfallen.
  • Toll ist auch, wenn ihr mit dem Fahrrad loszieht. Für's Auto seid ihr zu langsam, für Fußgänger zu schnell,- durch Grünanlagen kann kein Auto hinterher und Treppen hoch auch nicht.
  • Für's Motorrad gilt das gleiche, pri­ mal Ein paar mal rum um die Ecken, da kommt kein PKW mehr hinterher.

Noch eine wichtige Information: Wenn ihr die Fisel wirklich abgehängt habt, fahren diese meist zu Plätzen, an denen ihr häufiger seid, z.B, eurer Wohnung, der Wohnung eurer Freunde usw.! Fahr also dahin nicht so schnell zurück, sonst war die ganze Mühe vorher umsonst!

Erfahrungen mit Obseravtion

Stürmung einer konspirativen Wohnung

Einen offensiven Umgang mit Observation haben Anfang der 80-ziger BewohnerInnen einer linken WG in Bremen getätigt. Nachdem sie beobachtet hatten, dass in eine gegenüberliegende Wohnung etliche Metallkisten reingetragen wurden, haben sie sich durch einen Trick Einlass verschafft und das Equipment auf die Strasse geschmissen.

vgl Datenbanken Bremen#Der_Fall_Graudenzer_Strasse

Erfahrungen einer Kletteraktivistin

Eine Kletteraktivistin aus Niedersachsen, die häufig durch spektakuläre Kletteraktionen den Castortransport mehrere Stunden blockiert hat, wurde 2006 deswegen vor dem Castortransport mehrere präventiv Wochen vom MEK observiert. Danach wurde sie vermutlich häufiger (heimlich und rechtswidrig) observiert, zuletzt wurde es beim Castortransport nach Lubmin 2011 bekannt. Auf ihrer Webseite beschreibt sie die Erfahrungen, die sie damit gemacht hat:

Erfahrungen beim mg-verfahren

Auf dem Blog Annalist, der Lebensgefährtin eines vom 129a Verfahren-Betroffenen wegen der mg, stehen mehere Erlebnisberichte mit Observationen, einer davon ist der folgende:

  • Auf dem Weg zur Kita, um mit unserer Tochter zum Eltern-Kind-Turnen zu gehen, unternahm Andrej noch einen kurzen Abstecher zum Büro der telegraph-Redaktion. Die Straßenbahnfahrt hatte (durch den Abstecher) eine etwas chaotische Streckenführung. Auf dem Rückweg vom telegraph begegnete er nach dem Umsteigen in die Tramline 8 (Greifswalder/Mollstraße) einem jungen Mann zum zweiten Mal, der ihn knapp eine halbe Stunde zuvor schon in der Tramline 4 Richtung Weißensee, auf dem Hinweg, begleitet hatte. Für alle NichtberlinerInnen: um aus dieser Fahrtrichtung in die besagte Linie 8 zu wechseln, hätte er mindestens dreimal umgesteigen müssen – in einer halben Stunde nur sehr sportlich zu schaffen. Der ungeschickt zugestiegene mutmaßliche Beamte war aber nicht der einzige mit eher offensiver Vorstellung vom Überwachen. Ein anderer, der ebenfalls in der Straßenbahn saß und Andrej begleitete, hatte Kopfhörer auf und murmelte beim Aussteigen den Namen der Haltestelle in seinen Kragen "Rosa-Luxemburg-Platz". Kein Wort vorher und keins hinterher – für eine normale Telefonkommunikation ziemlich einsilbig. Mal angenommen, dass es Teil einer ordnungsgemäßen Observation ist, dass die jeweiligen Beamten ab und an ihren Standort an die Zentrale oder die KollegInnen durchgeben, kann ich mir nicht vorstellen, dass im Handbuch vorgesehen ist, dass das in der Bahn neben der Zielperson stattfindet, und nicht etwa beim Aussteigen?

Observation wegen Unistreik Terrorismus

In einem Standard-Artikel wird beschrieben, wie sich die Observation auf wegen Terrorismus (vgl 129a Verfahren) verhaftete Studierende in Österreich ausgewirkt hat.

  • "Repression wird zu Eigenrepression", sagt sie, "weil es nicht direkt sichtbar da ist, wie wenn die Polizei prügelt, sondern weil die Gedanken- und Meinungsfreiheit unsichtbar genommen wird."

Quelle: Standard: Studieren und studiert werden

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