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Die personenbezogenen Hinweise (PHW) stehen in den den [[Datenbanken]] zur angeblichen Eigensicherung der Polizei. PHW sind beispielsweise Attribute wie „gewalttätig“, „bewaffnet“ oder „psychisch krank“ (nach Beurteilung eines Arztes) oder psychisch auffällig ( nach Beurteilung der Polizisten nur in [[Bremen]]). Die personenbezogenen Hinweise (PHW) stehen in den den [[Datenbanken]] zur
angeblichen Eigensicherung der Polizei. PHWs gab es in der Geschichte
deutscher Polizeidatenbanken in großer Zahl, und sie waren immer wieder
Gegenstand größerer oder kleinerer Skandale. Neben
"gewalttätig" oder "bewaffnet" gab oder gibt es Sachen wie
"linksextermistische motivierter Gewalttäter", "psychisch krank" bzw.
"psychisch auffällig" bzw. "geisteskrank", typischerweise ohne Grundlage
abgesehen von polizeilichen Einschätzungen, "Landfahrer", "BTM-Konsument" und/oder
"DROG", gerne auch ohne einschlägige Delikte usf. Eine Volltextsuche
nach PHW auf diesem Wiki liefert jeweils Quellen.

PHW

Die personenbezogenen Hinweise (PHW) stehen in den den Datenbanken zur angeblichen Eigensicherung der Polizei. PHWs gab es in der Geschichte deutscher Polizeidatenbanken in großer Zahl, und sie waren immer wieder Gegenstand größerer oder kleinerer Skandale. Neben "gewalttätig" oder "bewaffnet" gab oder gibt es Sachen wie "linksextermistische motivierter Gewalttäter", "psychisch krank" bzw. "psychisch auffällig" bzw. "geisteskrank", typischerweise ohne Grundlage abgesehen von polizeilichen Einschätzungen, "Landfahrer", "BTM-Konsument" und/oder "DROG", gerne auch ohne einschlägige Delikte usf. Eine Volltextsuche nach PHW auf diesem Wiki liefert jeweils Quellen.

PHW psychisch auffällig gibt es nur in Bremen

Der PHW "psychisch auffällig" wird laut Teilbericht der LfDI von 2008 bundesweit nur im Land Bremen nach der Dienstanweisung über polizeiliche Maßnahmen gegenüber psychisch auffälligen Personen aus dem Jahre 2003 vergeben. In dieser Dienstanweisung wird geregelt, dass der PHW „psychisch auffällig“ im Vorfeld der Feststellung einer psychischen Krankheit vergeben werden kann. Somit bedarf es für diesen Eintrag in dem polizeilichen Informationssystem in Bremen keiner Feststellung einer psychischen Erkrankung durch den Arzt. Die LfDI hat Beschwerden von Betroffenen geprüft und festgsetllt, dass die Vergabe des PHW „psychisch auffällig“ im jeweiligen Einzelfall nicht genau verifizierbar sei. Mit Blick auf die bundesweit durchaus übliche Vergabe eines PHW „psychisch krank“ nach ärztlicher Feststellung hat die LfDI den inzwischen Rot-Grün regierten Senat angeregt, den PHW „psychisch auffällig“ abzuschaffen und den PHW „psychisch krank“ einzuführen.

Quelle: 31. Jahresbericht LfDI Bremen (2008) (pdf)