Revision 2 vom 2011-03-13 11:29:39

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PHW

Die personenbezogenen Hinweise (PHW) stehen in den den Datenbanken zur angeblichen Eigensicherung der Polizei. PHW sind beispielsweise Attribute wie „gewalttätig“, „bewaffnet“ oder „psychisch krank“ (nach Beurteilung eines Arztes) oder psychisch auffällig ( nach Beurteilung der Polizisten nur in Bremen).

PHW psychisch auffällig gibt es nur in Bremen

Der PHW "psychisch auffällig" wird laut Teilbericht der LfDI von 2008 bundesweit nur im Land Bremen nach der Dienstanweisung über polizeiliche Maßnahmen gegenüber psychisch auffälligen Personen aus dem Jahre 2003 vergeben. In dieser Dienstanweisung wird geregelt, dass der PHW „psychisch auffällig“ im Vorfeld der Feststellung einer psychischen Krankheit vergeben werden kann. Somit bedarf es für diesen Eintrag in dem polizeilichen Informationssystem in Bremen keiner Feststellung einer psychischen Erkrankung durch den Arzt. Die LfDI hat Beschwerden von Betroffenen geprüft und festgsetllt, dass die Vergabe des PHW „psychisch auffällig“ im jeweiligen Einzelfall nicht genau verifizierbar sei. Mit Blick auf die bundesweit durchaus übliche Vergabe eines PHW „psychisch krank“ nach ärztlicher Feststellung hat die LfDI den inzwischen Rot-Grün regierten Senat angeregt, den PHW „psychisch auffällig“ abzuschaffen und den PHW „psychisch krank“ einzuführen.

Quelle: 31. Jahresbericht LfDI Bremen (2008) (pdf)