Unterschiede zwischen den Revisionen 1 und 2
Revision 1 vom 2018-05-15 08:18:56
Größe: 1066
Autor: LilaBlume
Kommentar:
Revision 2 vom 2018-11-28 10:42:34
Größe: 1528
Autor: anonym
Kommentar: + "Polizei 2020"
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aktuelle Neuauflage des Comutersystems des BKA (vgl. [[Datenbanken BKA]]). aktuelle Neuauflage des Computersystems des BKA (vgl. [[Datenbanken BKA]]).
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Zumindest das Ausrollen von PIAV in die Länder bezeichnet das BKA
(jedenfalls manchmal) auch als „Polizei 2020“:
[[https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/ElektronischeFahndungsInformationssysteme/Polizei2020/Polizei2020_node.html|BKA-Erklärung von Nov 2018]],
[[https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Ermittlungsunterstuetzung/ElektronischeFahndungsInformationssysteme/Polizei2020/Polizei2020_node.html|White Paper von 2018]].

Unter PIAV – Polizeilicher Informations- und Aufgabenverbund – läuft die aktuelle Neuauflage des Computersystems des BKA (vgl. Datenbanken BKA).

Im Unterschied zu INPOL (was in Wirklichkeit ein recht heterogenes Sammelsurium von verschiedenen Einzelanwendungen war) soll hier die Vision eines einheitlichen, fast alle BKA-aktivitäten umfassenden Informationssystems umgesetzt werden. Insbesondere soll es keine Einzeldatenbanken mehr geben.

Die andere große Änderung ist, dass die Länder weit stärker als zuvor in PIAV einbezogen sein sollen. War vorher der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern häufig noch durch Ausdrucken und Wiedereintippen realisiert, weil Vorstöße wie die BLOS nicht recht angenommen wurden, sollen die Länder jetzt ebenfalls mit der PIAV-Basissoftware arbeiten.

Mitte 2018 sollen bereits einige Deliktbereiche auf die PIAV-Infrastruktur migriert sein. Wie gut das klappt und ob es wirklich passiert – wer weiß?

Ein Artikel zu PIAV erschien in RHZ 4/17.

Zumindest das Ausrollen von PIAV in die Länder bezeichnet das BKA (jedenfalls manchmal) auch als „Polizei 2020“: BKA-Erklärung von Nov 2018, White Paper von 2018.