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PNR-Daten sind Teil der [[Privat-Öffentliche Datenbanken|Privat-Öffentliche Datenbanken]], welche per Gesetz für die Sicherheitsbehörden (in diesem Fall bis jetzt die der [[Datenbanken Drittstaaten|USA]]) zur Verfügung zu gestellt werden müssen. | PNR-Daten sind Teil der [[Privat-Öffentliche Datenbanken|Privat-Öffentliche Datenbanken]], welche per Gesetz den Sicherheitsbehörden der [[Datenbanken Drittstaaten|USA]] und bei Einreisen aus Drittstaaten auch der [[Datenbanken der Bundespolizei|Bundespolizei]] zur Verfügung zu gestellt werden müssen. == EU-Pläne == Die [[Datenbanken EU|EU]]-Komission möchte, dass die Fluggastdaten von Inlandsflügen auch den Europäischen Sicherheitsbehörden automatisch zur Verfügung gestellt werden (siehe [[http://mygully.com/thread/390-eu-kommission-legt-plaene-vor-mehr-fluggastdaten-fuer-die-terrorfahnder-2221623/|mygully.com]]). |
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Die Fluggastdaten, die unter “Passenger Name Records” (PNR) gefasst werden. Hier gibt es zwei Begehrlichkeiten: Zum einen will die US-Regierung hier Zugriff auf europäische Daten erhalten (bzw. bekommt dies schon), zum anderen will die [[Datenbanken EU|EU]] nun etwas ähnliches als Zugriffsverfahren wie die Amerikaner aufbauen. | Die Fluggastdaten, die unter “Passenger Name Records” (PNR) gefasst werden. Hier gibt es zwei Begehrlichkeiten: Zum einen will die US-Regierung hier Zugriff auf europäische Daten erhalten (bzw. bekommt dies schon), zum anderen will die [[Datenbanken EU|EU]] nun etwas ähnliches als Zugriffsverfahren wie die Amerikaner aufbauen, denn bis jetzt werden nur die Einreisen aus Drittstaaten an die [[Datenbanken der Bundespolizei|Bundespolizei]] übermittelt. |
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== Übermittlung von Fluggastdaten an die Bundespolizei == Fluggastdaten von Reisenden, welche aus der BRD in Länder außerhalb der EU reisen, werden nach [[http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__31a.html|§31 a BPolG]] an die Bundespolizei weiter geleitet (siehe auch [[API]]). |
Inhaltsverzeichnis
Passenger Name Records (PNR)
PNR-Daten sind Teil der Privat-Öffentliche Datenbanken, welche per Gesetz den Sicherheitsbehörden der USA und bei Einreisen aus Drittstaaten auch der Bundespolizei zur Verfügung zu gestellt werden müssen.
EU-Pläne
Die EU-Komission möchte, dass die Fluggastdaten von Inlandsflügen auch den Europäischen Sicherheitsbehörden automatisch zur Verfügung gestellt werden (siehe mygully.com).
Begriffserkärung
Die Fluggastdaten, die unter “Passenger Name Records” (PNR) gefasst werden. Hier gibt es zwei Begehrlichkeiten: Zum einen will die US-Regierung hier Zugriff auf europäische Daten erhalten (bzw. bekommt dies schon), zum anderen will die EU nun etwas ähnliches als Zugriffsverfahren wie die Amerikaner aufbauen, denn bis jetzt werden nur die Einreisen aus Drittstaaten an die Bundespolizei übermittelt.
Was wird gespeichert
- Ein Code zur Identifizierung des PNR
- Datum von Reservierung und Ausgabe des Flugtickets
- Die vorgesehenen Reisedaten
- Passagiernamen
- Verfügbare Informationen über Vielflieger- und andere Bonusprogramme sowie weitere Rabatte
- Andere Namen innerhalb des PNR, einschließlich der Anzahl der Reisenden, die der PNR betrifft
- Alle verfügbaren Kontaktinformationen
- Alle verfügbaren Rechnungs- und Zahlungsinformationen, mit Ausnahme anderer Transaktionsdetails, die eine Kreditkarte betreffen und nicht mit den Reisetransaktionen zu tun haben
- Reiseablauf für den jeweiligen PNR
- Reisebüro, bei dem die Reise für den jeweiligen PNR gebucht wurde
- Informatione zu eventuellem Code-Sharing
- Informationen über die Splittung/Teilung einer Buchung
- Reisestatus des Passagiers, einschließlich von Buchungsbestätigungen und Informationen über den Check-in
- Ticket-Informationen einschließlich Flugscheinnummer, Infos über One-Way-Tickets und zur automatischen Tarifabfrage
- Alle Informationen über das aufgegebene Gepäck
- Informationen zum Sitzplatz einschließlich Sitzplatznummer
- Allgemeine Informationen, einschließlich aller Angaben zu Service-Anforderungen wie OSI (Special Service Requests) und SSI/SSR (Sensitive Security Information/Special Service Requests)
- Alle über APIS (Advance Passenger Information System) gesammelte Informationen
- Alle vergangenen Änderungen an den PNR-Datenfeldern 1 bis 18
Übermittlung von Fluggastdaten an die Bundespolizei
Fluggastdaten von Reisenden, welche aus der BRD in Länder außerhalb der EU reisen, werden nach §31 a BPolG an die Bundespolizei weiter geleitet (siehe auch API).
Weitere Infos
Datenschutzbeuaftragter Online: Fluggastdaten ein Überblick
Heise-Newsticker: Heikle Hilfestellung zur Weitergabe von Fluggastdaten
Heise-Newsticker: EU-Staaten sollen Flugpassagierdaten 13 Jahre lang speichern
Zeit-Artikel: In dieser Datenbank steht, wer mit wem schläft