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Revision 1 vom 2004-03-02 21:05:53
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Autor: LilaBlume
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Revision 9 vom 2006-09-03 12:29:03
Größe: 43
Autor: LilaBlume
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Seit 1973 geführte Personenauskunfts- und Falldatei des LKA Ba''''''Wü. "In der PAD speichert die Polizei alle zur Straftatenbekämpfung wichtigen Daten über mutmaßliche und tatsächliche Straftäter; sie gibt auch Auskunft über Vermißtenfälle und dient der Erstellung der polizeilichen Kriminalstatistik. Jeder Polizeibeamte kann über die breit gefächerten dezentralen Zugriffsmöglichkeiten die PAD rund um die Uhr abfragen." (http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1996/tb2.htm)

Im Gegensatz zur generellen Regelung der Löschung der Daten nach fünf Jahren
galt beim PAD bis 1992 eine Zehnjahresfrist. Mittlerweile findet diese
(offiziell) nur noch bei "schweren Straftaten" Anwendung. In Wirklichkeit
werden (wurden?) im PAD regelmäßig KAN-Marker zur Übernahme der Daten ins
KAN von Inpol (vgl. InpolFragen) gesetzt, die dann auch automatisch die
Zehnjahresfrist aktivierten. Im April 1996 waren bei 102000 Personen
KAN-Marker gesetzt, bei 58000 davon automatisch (aufgrund von Tatvorwurf oder §100 StPO). Die PD Balingen hatte bei 66% ihrer Eintragungen, die PD Offenburg bei 59% ihrer Eintragungen KAN-Marker gesetzt (http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1996/tb2.htm). Das Betraf gerne auch Trivialdelikte. Für 1996 verzeichnet der LBD ein paar nette Beispiele:
 * Ein Mann hat zwei Ster Kirschbaumholz im Wert von 100 DM statt beim Auftraggeber bei sich zu Hause abgeladen. Er landete im KAN, Tatvorwurf Hehlerei.
 * Vier Anti-Jagd-AktivistInnen, die mit Transpis und Trillis eine Jagd störten, bekamen wegen Nötigung ihren KAN-Marker.
 * Ein Kurierfahrer konnte die Rechnung seiner Tankstelle (590 Mark) nicht bezahlen. 10 Jahre Speicherung wegen Betrugs.
 * Ein Bauherr, der Differenzen mit dem Bürgermeister hatte, drohte, zwei Polizeibeamte, die ihn beim Bauen stören wollte, umzufahren. 10 Jahre Speichern wegen Widerstands.
 * Eine Person soll im Verlauf von Mietstreitigkeiten den Kellerraum einer anderen Person betreten haben: 10 Jahre Speichern wegen Hausfriedensbruchs.

In PAD gibt es PHWs
"Betäubungsmittelkonsument" (BTMK) oder "Konsument harter Drogen"
(DROG) z.B. für 1320 Personen, für die gar kein entsprechendes Delikt
erfasst war
(http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/tb02/tb02-2.html#t2_1_2)
Interessanterweise kamen die einspeichernden Stellen zu diesen PHWs
wegen Hinweisen aus INPOL.

PAD ist offenbar die Datenbank, die die hiesige Polizei abfragt, wenn sie
eine Personalienkontrolle durchführt. Enthalten sind, wie es scheint,
insbesondere auch eingestellte Verfahren und Anzeigen, die noch nicht
mal zu einem Prozess geführt haben, ebenso wie Gewahrsamnahmen, auch
wenn letztere eigentlich gelöscht werden sollten.

Thomas Oelmayer, innen- und rechtspolitsicher Sprecher der Grünen, erklärte: "Die Rechtswidrigkeit der Behördenpraxis ist seit Jahren bekannt, und jedes Jahr wird Abhilfe gelobt. Trotzdem werden Jahr für Jahr dieselben Verstöße gemeldet."

 * http://www.bawue.gruene-fraktion.de/rsvgn/rs_dok/0,,18185,00.htm
 * http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1999/tb4.htm
 * http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1996/tb2.htm
 * http://www.iuscrim.mpg.de/forsch/onlinepub/Basisdaten_pol.pdf
Siehe ["Datenbanken Baden-Württemberg"].

Siehe ["Datenbanken Baden-Württemberg"].