Revision 7 vom 2004-10-18 17:30:31

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PAD

PAD gibt es wohl nicht mehr. Es wurde durch POLAS ersetzt, was wohl impliziert, dass die zugehörigen Daten jetzt in Wiesbaden als Teil von INPOL-neu geführt werden, vermutlich als logische Datei. Vgl. auch die höchst aufschlussreiche [http://www3.landtag-bw.de/wP13/Drucksachen/1000/13_1042_d.pdf Drucksache 13/1042] des Landstags BaWü. Das folgende ist in dieser Hinsicht nur noch von historischer Bedeutung, auch wenn davon ausgegangen werden darf, dass die Praktiken beim PAD auch mit POLAS fortgeführt werden.

Seit 1973 geführte Personenauskunfts- und Falldatei des LKA BaWü, traditionell ergänzt durch eine "Modus-Operandi"-Datei MOD (die allerdings selten in der öffentlichen Schusslinie war und daher vermutlich eine nutzlose Kriminologenfantasie war). "In der PAD speichert die Polizei alle zur Straftatenbekämpfung wichtigen Daten über mutmaßliche und tatsächliche Straftäter; sie gibt auch Auskunft über Vermißtenfälle und dient der Erstellung der polizeilichen Kriminalstatistik. Jeder Polizeibeamte kann über die breit gefächerten dezentralen Zugriffsmöglichkeiten die PAD rund um die Uhr abfragen." (http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1996/tb2.htm)

Im Gegensatz zur generellen Regelung der Löschung der Daten nach fünf Jahren galt beim PAD bis 1992 eine Zehnjahresfrist. Mittlerweile findet diese (offiziell) nur noch bei "schweren Straftaten" Anwendung. In Wirklichkeit werden (wurden?) im PAD regelmäßig KAN-Marker zur Übernahme der Daten ins KAN von Inpol (vgl. InpolFragen) gesetzt, die dann auch automatisch die Zehnjahresfrist aktivierten. Im April 1996 waren bei 102000 Personen KAN-Marker gesetzt, bei 58000 davon automatisch (aufgrund von Tatvorwurf oder §100 StPO). Die PD Balingen hatte bei 66% ihrer Eintragungen, die PD Offenburg bei 59% ihrer Eintragungen KAN-Marker gesetzt (http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1996/tb2.htm). Das Betraf gerne auch Trivialdelikte. Für 1996 verzeichnet der LBD ein paar nette Beispiele:

Beispiele

  • Ein Mann hat zwei Ster Kirschbaumholz im Wert von 100 DM statt beim Auftraggeber bei sich zu Hause abgeladen. Er landete im KAN, Tatvorwurf Hehlerei.
  • Vier Anti-Jagd-AktivistInnen, die mit Transpis und Trillis eine Jagd störten, bekamen wegen Nötigung ihren KAN-Marker.

  • Ein Kurierfahrer konnte die Rechnung seiner Tankstelle (590 Mark) nicht bezahlen. 10 Jahre Speicherung wegen Betrugs.
  • Ein Bauherr, der Differenzen mit dem Bürgermeister hatte, drohte, zwei Polizeibeamte, die ihn beim Bauen stören wollte, umzufahren. 10 Jahre Speichern wegen Widerstands.
  • Eine Person soll im Verlauf von Mietstreitigkeiten den Kellerraum einer anderen Person betreten haben: 10 Jahre Speichern wegen Hausfriedensbruchs.
  • Ein Fliesenleger hat schwarz gearbeitet, kam mit einem Auftraggeber in Konflikt und stieg in dessen Wohnung ein, um offensichtlich sein eigenes Arbeitsmaterial zurückzuholen. Das vom Wohnungsbesitzer eingeleitete Verfahren endete mit Einstellung, die Daten blieben 10 Jahre im PAD.
  • Zwei Schüler stifteten auf Veranlassung des Vertrauenslehrers einen Mitschüler an, ein Bröckchen Dope zu besorgen. Da Drogentests negativ auffielen und alles darauf hindeutete, dass der Schüler sich einfach wichtig machen wollte, wurde bereits das Ermittlungsverfahren eingestellt. Dennoch wanderte der Jugendliche für fünf Jahre ins PAD und in den KAN. Ein schlichter Cannabiskonsum führte bei einer erwachsenen Frau zu 10 Jahren PAD und KAN.

Inhalt

In PAD gibt es PHWs "Betäubungsmittelkonsument" (BTMK) oder "Konsument harter Drogen" (DROG) z.B. für 1320 Personen, für die gar kein entsprechendes Delikt erfasst war (http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/tb02/tb02-2.html#t2_1_2) Interessanterweise kamen die einspeichernden Stellen zu diesen PHWs wegen Vermerken aus anderen Bundesländern ("Btm-Erwerb am 5. Jan. 1998 (Haschisch)") und ergo über INPOL.

PAD ist offenbar die Datenbank, die die hiesige Polizei abfragt, wenn sie eine Personalienkontrolle durchführt. Enthalten sind, wie es scheint, insbesondere auch eingestellte Verfahren und Anzeigen, die noch nicht mal zu einem Prozess geführt haben, ebenso wie Gewahrsamnahmen, auch wenn letztere eigentlich gelöscht werden sollten.

Es gibt, wenigstens in BW, mindestens eine separate "Staatsschutzdatei" (vgl. [http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/Home/Der_LfD/Taetigkeitsberichte/1997/tb2.htm#t2_a2_2 LfD 1997]). 1997 schien das jedoch noch weitgehend per Zettelkasten zu laufen.

Nette Anekdote: 1995 ließ ein Mannheimer Polizist sieben Leute über PAD und INPOL abchecken, um zu sehen, ob sie seiner Partei würdig seien. Er wurde zu einer Geldbuße verurteilt.

Thomas Oelmayer, innen- und rechtspolitsicher Sprecher der Grünen: "Die Rechtswidrigkeit der Behördenpraxis ist seit Jahren bekannt, und jedes Jahr wird Abhilfe gelobt. Trotzdem werden Jahr für Jahr dieselben Verstöße gemeldet."

Ein paar der in PAD erfassten Felder sind bekannt: Geburtsname (PGB), Vorname (PVN), PHW, Löschungstermin (PLD) -- mit P fangen offenbar zur Personentabelle gehörende Felder an), sachbearbeitende Polizeidienststelle (TSD), Tatortgemeinde (TGM), Straftat (TSH), Tatzeit (TTZ), Schaden (TSS) -- mit T fangen offenbar Felder aus der Tatentabelle an --, Kriminalakten führende Dienststelle. Ein ER-Diagramm der Datenbank würde mich interessieren. Ob wohl Taten kein eigenes Löschdatum haben? Ob sie überhaupt gelöscht werden? Was ist mit Fremdschlüsseln innerhalb des Taten-Datensatzes?