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=== Datenschutzkontrolle === Für die Datenschutzkontrolle ist ausgerechnet [[Europol]] zuständig, das da wirklich wenig Kompetenzen anzubieten hat. Zudem kann sich [[Europol]] an die USA wenden, um dort bereits übermittelte Daten durchsuchen zu lassen. Dies dürfte den Anreiz für [[Europol]], die Übermittlung streng zu kontrollieren, einschränken. |
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== Datenschutz == === Offizielle Datenschutzkontrolle === Für die Datenschutzkontrolle ist ausgerechnet [[Europol]] zuständig, das da wirklich wenig Kompetenzen anzubieten hat. Zudem kann sich [[Europol]] an die USA wenden, um dort bereits übermittelte Daten durchsuchen zu lassen. ''Dies dürfte den Anreiz für [[Europol]], die Übermittlung streng zu kontrollieren, einschränken.'' === Kritik am mangelnden Datenschutz === Das Abkommen selbst weist nach Aussage des [[Datenschutzbeauftragten|Bundesbeauftragten]] für den DatenSchutz erhebliche datenschutzrechtliche Mängel auf. So gebe es weder eine unabhängige datenschutzrechtliche Kontrolle noch einen effektiven Rechtsschutz gegen die Datenübermittlung. Denn eine automatische Information der Betroffenen ist nicht vorgesehen, man kann jedoch bei den nationalen Datenschutzbehörden Auskunft über die Verwendung der Daten beantragen. Diese leiten die Anfrage dann an die zuständigen US-Behörden weiter, die eine Auskunft allerdings verweigern können. (Vgl [[http://www.datenschutz.de/feature/detail/?featid=11|www.datenschutz.de über SWIFT]]) === Kritik an mangelnder Kontrolle und Intransparenz === Anfang 2011 beschwert sich ein deutsche Delegation beim europäischen Rat über Intransparenz, Geheimhaltungswahn und fehlende Kontrolle bei TFTP. Da sie weder von der Komission, noch von [[Europol]] oder dem Bundesinnenministerium Auskunft bekamen. (''Germany is deeply concerned about this information policy. Repeatedly sidestepping questions or not answering them at all will raise further questions and add to growing scepticism.'') Quelle: [[http://www.statewatch.org/news/2011/feb/eu-council-germany-europol-usa-tftp-6266-11.pdf|EU information policy on the TFTP Agreement]] (pdf) |
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== Kritik == Das Abkommen selbst weist nach Aussage des Bundesbeauftragten für den Datenschutz erhebliche datenschutzrechtliche Mängel auf. So gebe es weder eine unabhängige datenschutzrechtliche Kontrolle noch einen effektiven Rechtsschutz gegen die Datenübermittlung. Denn eine automatische Information der Betroffenen ist nicht vorgesehen, man kann jedoch bei den nationalen Datenschutzbehörden Auskunft über die Verwendung der Daten beantragen. Diese leiten die Anfrage dann an die zuständigen US-Behörden weiter, die eine Auskunft allerdings verweigern können. (Vgl [[http://www.datenschutz.de/feature/detail/?featid=11|www.datenschutz.de über SWIFT]]) 2011 beschwert sich ein deutsche Delegation beim europäischen über Intransparenz, Geheimhaltungswahn und fehlende Kontrolle bei TFTP. Da sie weder von der Komission, noch von Europol oder dem Deutschen Innenminister Auskunft bekamen. (''Germany is deeply concerned about this information policy. Repeatedly sidestepping questions or not answering them at all will raise further questions and add to growing scepticism.'') Quelle: [[http://www.statewatch.org/news/2011/feb/eu-council-germany-europol-usa-tftp-6266-11.pdf|EU information policy on the TFTP Agreement]] (pdf) |
Inhaltsverzeichnis
TFTP/SWIFT-Daten
Die Daten über internationalen Überweisungen, welche zumeist über SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) abgewickelt werden, werden im Rahmen des US-TFTP (Terrorist_Finance_Tracking_Program) Abkommen der EU mit den USA an die USA weitergegeben (vgl. Privat-Öffentliche Datenbanken) .
Rechtslage
Derzeit vor allem der Vertrag zwischen EU und USA, der letzteren systematischen Zugriff auf die Daten von SWIFT und anderen Organisationen gibt (SWIFT hat eine Spitzenstellung aber kein Monopol bei internationalen Überweisungen).
Ratsdokument 11173/10 Vertrag zwischen EU und USA über TFTP
== Inhalt der weitergeleiteten Daten an die USA ===
Weitergeleitet werden unter anderem die Namen von Absender und Empfänger einer Überweisung und die Adresse. Diese können bis zu fünf Jahren gespeichert werden, Betroffene werden nicht informiert. Innereuropäische Überweisungen sollten von dem Abkommen eigentlich nicht erfasst werden, im Februar 2011 wurde allerdings bekannt, dass die USA auch Zugriff auf innereuropäische Überweisungen hatten (siehe Spiegel)
EU Sicherheitsorgane und SWIFT
Nutzung der europäisches Sicherheitsorgane von SWIFT
Nach Angaben den EU-Komission gibt die USA den Europäischen Sicherheitsbehörden Informatioen über Terrorismusverdachtsfälle, welche sie durch das SWIFT Abkommen erlangt hat. Zudem kann Europol auch explizit nach schon übermittelten Daten nachfragen.
EU-Pläne
Mittelfristiges Ziel ist, die TFTP-Auswertungen für europäische Daten bei Europol durchführen zu lassen, wie dem Bericht der EU-Komission über Europäische Datenbanken zu entnehmen ist.
Bericht von der EU-Komission über SWIFT
The purpose of the EU-US TFTP Agreement is to prevent, investigate, detect or prosecute terrorism or its financing. It obliges designated providers of financial messaging services to transfer to the US Treasury, on the basis of specific geographical threat assessments and tailored requests, sets of financial messaging data containing, inter alia, the name, account number, address and identification number of the originator and recipient(s) of financial transactions. The Treasury may only search such data for the purpose of the TFTP and only if it has a reason to believe that an identified person has a nexus to terrorism or its financing. Data Mining and the transfer of data relating to transactions within the Single Euro Payment Area are prohibited. The US provides to EU Member States, Europol and Eurojust any ‘lead information’ concerning potential terrorist plots in the EU and will help the EU establish its own system equivalent to the TFTP.
Quelle: EU-Komissionsbericht über EU-Datenbanken (pdf)
Datenschutz
Offizielle Datenschutzkontrolle
Für die Datenschutzkontrolle ist ausgerechnet Europol zuständig, das da wirklich wenig Kompetenzen anzubieten hat. Zudem kann sich Europol an die USA wenden, um dort bereits übermittelte Daten durchsuchen zu lassen. Dies dürfte den Anreiz für Europol, die Übermittlung streng zu kontrollieren, einschränken.
Kritik am mangelnden Datenschutz
Das Abkommen selbst weist nach Aussage des Bundesbeauftragten für den DatenSchutz erhebliche datenschutzrechtliche Mängel auf. So gebe es weder eine unabhängige datenschutzrechtliche Kontrolle noch einen effektiven Rechtsschutz gegen die Datenübermittlung. Denn eine automatische Information der Betroffenen ist nicht vorgesehen, man kann jedoch bei den nationalen Datenschutzbehörden Auskunft über die Verwendung der Daten beantragen. Diese leiten die Anfrage dann an die zuständigen US-Behörden weiter, die eine Auskunft allerdings verweigern können. (Vgl www.datenschutz.de über SWIFT)
Kritik an mangelnder Kontrolle und Intransparenz
Anfang 2011 beschwert sich ein deutsche Delegation beim europäischen Rat über Intransparenz, Geheimhaltungswahn und fehlende Kontrolle bei TFTP. Da sie weder von der Komission, noch von Europol oder dem Bundesinnenministerium Auskunft bekamen. (Germany is deeply concerned about this information policy. Repeatedly sidestepping questions or not answering them at all will raise further questions and add to growing scepticism.)
Quelle: EU information policy on the TFTP Agreement (pdf)
Geschichte
Seit den Terroranschlägen am 11. September 2001 in den USA übermittelte SWIFT nach eigenen Angaben vertrauliche Daten über Finanztransaktionen an US-amerikanische Behörden. In Presseberichten ist von 20 Millionen übermittelter Bankdaten pro Jahr die Rede. Die US-amerikanische Regierung ist unmittelbar nach den Anschlägen über CIA, FBI, Finanzministerium und US-Notenbank an die SWIFT-Führung herangetreten. Diese folgte der Aufforderung freiwillig. Dabei war das 25-köpfige SWIFT-Direktorium sowie ein Kontrollgremium, dem auch ein Mitglied der Deutschen Bundesbank angehörte, von den Vorgängen informiert. Wie die dpa berichtete, habe SWIFT versucht, eine Genehmigung für die Datenweitergabe zu erhalten, die befragten Zentralbanken hätten darauf jedoch nicht reagiert. In der New York Times, welche die Vorgänge aufdeckte, wurde angezweifelt, dass die Vorgehensweise legal war.So sieht etwa das zivilgesellschaftliche Netzwerk „Aktion Finanzplatz Schweiz“ in der Weitergabe der Daten einen Verstoß gegen das Bankgeheimnis. Die Bush-Regierung rechtfertigte das Vorgehen mit dem Krieg gegen den Terror. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich bekam SWIFT für die Weitergabe der Daten den Big Brother Award verliehen.
Ende Juli 2009 beschlossen die EU-Außenminister, Terrorfahndern der Vereinigten Staaten einen Zugriff auf europäische Kontodaten zu ermöglichen. Sie beauftragten die Europäische Kommission mit der Aushandlung eines Abkommens. Das Abkommen scheiterte, da es vom Europäischen Parlament am 11. Februar 2010 mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wurde.
Mit Beschluss vom 24. März 2010 erhielt die Europäische Kommission ein vorläufiges Mandat zu erneuten Verhandlungen. Am 28. Juni 2010 unterzeichneten die Parteien schließlich ein Abkommen, das nach einem Kompromiss auch die Wünsche des Europäischen Parlaments berücksichtigt. So soll die Auswertung der europäischen Daten im amerikanischen Finanzministerium künftig von einem EU-Beamte von Europol überwacht werden.
Weitere Infos
Der 2. Bruguiere-Bericht(pdf) enthält Beispiele für die angebliche Unverzichtbarkeit des TFTP (Jean-Louis_Bruguière ist eine bekannter französischer anti-terror Ermittlungsrichter).