Unterschiede zwischen den Revisionen 4 und 5
Revision 4 vom 2011-01-27 22:24:32
Größe: 1772
Autor: anonym
Kommentar:
Revision 5 vom 2011-01-30 18:09:15
Größe: 2429
Autor: anonym
Kommentar:
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert.
Zeile 4: Zeile 4:
Vorratsdaten sind Teil der [[Privat-Öffentliche Datenbanken|Privat-Öffentliche Datenbanken]], die per Gesetz gezwungen sind dieses für die [[Datenbanken der Dienste|Geheimsdienste]] und der [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizeien des Bundes]] und der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] zur Verfügung zu stellen und in diesem Fall auch noch extra länger zu speichern.

== Begriffserklärung ==
Zeile 5: Zeile 9:
Die Vorratsdatenspeicherung ist natürlich nicht wirklich eine Datenbank Die Vorratsdatenspeicherung ist natürlich keine Datenbank
Zeile 7: Zeile 11:
vorgenommen wird. Allerdings sollen die Telekommunikationsdienstleister die Vorratsdatenspeicherung für die Repressionsorgane vornehmen, damit diese bei Bedarf darauf zugreifen können. vorgenommen wird. Allerdings sollen die Telekommunikationsdienstleister die Vorratsdatenspeicherung für die Repressionsorgane vornehmen, damit diese bei Bedarf darauf zugreifen können. Dieses geht auf eine [[Datenbanken EU|EU-Richtlinie]] zurück, die dieses für alle EU-Länder vorschreibt.
Zeile 12: Zeile 17:
.
Zeile 14: Zeile 20:
Die wesentlichen Infos gibt es auf [[http://www.vorratsdatenspeicherung.de|AK Vorratsdatenspeicherung]] == Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ==
Zeile 16: Zeile 22:
Das BVerfG hat die Umsetzung der EU-Richtlinie beanstandet. Daher muss sie neu umgesetzt werden.

* Nachdenkseiten zum Urteil des Bundesverafssungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung: [[http://www.nachdenkseiten.de/?p=4668 |Phyrrhussieg ]]

* Pressemitteilung des BVG zum Urteil: [[http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html|PM zum Urteil]]
 
Zeile 21: Zeile 33:
 * [[http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bmj_2009-03-24.pdf|Laut BMJ]] wurde von August 2008 bis Februar 2009 in 1.946 Ermittlungsverfahren auf Daten aus der VDS zugegriffen.

 * Nachdenkseiten zum Urteil des Bundesverafssungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung: [[http://www.nachdenkseiten.de/?p=4668 |Phyrrhussieg ]]

 * Pressemitteilung des BVG zum Urteil: [[http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html|PM zum Urteil]]
 * [[http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bmj_2009-03-24.pdf|Laut BMJ]] wurde von August 2008 bis Februar 2009 in 1.946 Ermittlungsverfahren auf Daten aus der VDS zugegriffen
 
 * Wesentliche Infos gibt es auf [[http://www.vorratsdatenspeicherung.de|AK Vorratsdatenspeicherung]]

Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdaten sind Teil der Privat-Öffentliche Datenbanken, die per Gesetz gezwungen sind dieses für die Geheimsdienste und der Polizeien des Bundes und der Länder zur Verfügung zu stellen und in diesem Fall auch noch extra länger zu speichern.

Begriffserklärung

Vorratsdatenspeicherung heißt verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten von allen Personen auf Vorrat. Bei Bedarf soll dann auf dieses zugegriffen werden. Die Vorratsdatenspeicherung ist natürlich keine Datenbank von BKA oder der Länderpolizeien, da die eigentliche Datenhaltung von privaten Stellen vorgenommen wird. Allerdings sollen die Telekommunikationsdienstleister die Vorratsdatenspeicherung für die Repressionsorgane vornehmen, damit diese bei Bedarf darauf zugreifen können. Dieses geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die dieses für alle EU-Länder vorschreibt.

Was wird gespeichert

Die Internetprovider sollen bei der Vorratsdatenspeicherung sämtliche IP-Verbindungen von allen Bürger_innen speichern. Die Mobilfunkbetreiber müssen sämtliche Verbindungsdaten (d.h. Funkzelle bei einem Gesprächm, wer mit wem telefoniert und wie lange, ansonsten die Stadt wo das handy gerade ist) von allen Bürger_innen speichern. .

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Das BVerfG hat die Umsetzung der EU-Richtlinie beanstandet. Daher muss sie neu umgesetzt werden.

* Nachdenkseiten zum Urteil des Bundesverafssungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung: Phyrrhussieg

* Pressemitteilung des BVG zum Urteil: PM zum Urteil

Artikel in Rote Hilfe Zeitung

Es gab einen Artikel in der RHZ 2/07 zur Vorratsdatenspeicherung.

Weitere Infos