2429
Kommentar:
|
2414
+ Verweis auf TK-Verkehrsdaten
|
Gelöschter Text ist auf diese Art markiert. | Hinzugefügter Text ist auf diese Art markiert. |
Zeile 4: | Zeile 4: |
Vorratsdaten sind Teil der [[Privat-Öffentliche Datenbanken|Privat-Öffentliche Datenbanken]], die per Gesetz gezwungen sind dieses für die [[Datenbanken der Dienste|Geheimsdienste]] und der [[Datenbanken der Bundespolizeien|Polizeien des Bundes]] und der [[Datenbanken auf Länderebene|Länder]] zur Verfügung zu stellen und in diesem Fall auch noch extra länger zu speichern. | Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung werden in der EU (derzeit aber nicht in der BRD) von Telekommunikationsunternehmen [[TK-Verbindungsdaten]] länger als nach Datenschutzgesetz erlaubt gespeichert. Sie tun dies [[Privat-Öffentliche Datenbanken|für den Zugriff durch Behörden]]. |
Zeile 8: | Zeile 9: |
Vorratsdatenspeicherung heißt verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten von allen Personen auf Vorrat. Bei Bedarf soll dann auf dieses zugegriffen werden. | Vorratsdatenspeicherung heißt verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikation-Verkehrsdaten von allen Personen auf Vorrat. Bei Bedarf soll dann auf dieses zugegriffen werden; zum Zugriff auf ohnehin gespeicherte Daten vgl. [[Tk-Verkehrsdaten]]. |
Zeile 24: | Zeile 25: |
* Nachdenkseiten zum Urteil des Bundesverafssungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung: [[http://www.nachdenkseiten.de/?p=4668 |Phyrrhussieg ]] | * Nachdenkseiten zum Urteil des Bundesverafssungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung: [[http://www.nachdenkseiten.de/?p=4668 |Phyrrhussieg ]] |
Zeile 26: | Zeile 27: |
* Pressemitteilung des BVG zum Urteil: [[http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html|PM zum Urteil]] | * Pressemitteilung des BVG zum Urteil: [[http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html|PM zum Urteil]] |
Inhaltsverzeichnis
Vorratsdatenspeicherung
Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung werden in der EU (derzeit aber nicht in der BRD) von Telekommunikationsunternehmen TK-Verbindungsdaten länger als nach Datenschutzgesetz erlaubt gespeichert. Sie tun dies für den Zugriff durch Behörden.
Begriffserklärung
Vorratsdatenspeicherung heißt verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikation-Verkehrsdaten von allen Personen auf Vorrat. Bei Bedarf soll dann auf dieses zugegriffen werden; zum Zugriff auf ohnehin gespeicherte Daten vgl. Tk-Verkehrsdaten. Die Vorratsdatenspeicherung ist natürlich keine Datenbank von BKA oder der Länderpolizeien, da die eigentliche Datenhaltung von privaten Stellen vorgenommen wird. Allerdings sollen die Telekommunikationsdienstleister die Vorratsdatenspeicherung für die Repressionsorgane vornehmen, damit diese bei Bedarf darauf zugreifen können. Dieses geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die dieses für alle EU-Länder vorschreibt.
Was wird gespeichert
Die Internetprovider sollen bei der Vorratsdatenspeicherung sämtliche IP-Verbindungen von allen Bürger_innen speichern. Die Mobilfunkbetreiber müssen sämtliche Verbindungsdaten (d.h. Funkzelle bei einem Gesprächm, wer mit wem telefoniert und wie lange, ansonsten die Stadt wo das handy gerade ist) von allen Bürger_innen speichern. .
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
Das BVerfG hat die Umsetzung der EU-Richtlinie beanstandet. Daher muss sie neu umgesetzt werden.
Nachdenkseiten zum Urteil des Bundesverafssungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung: Phyrrhussieg
Pressemitteilung des BVG zum Urteil: PM zum Urteil
Artikel in Rote Hilfe Zeitung
Es gab einen Artikel in der RHZ 2/07 zur Vorratsdatenspeicherung.
Weitere Infos
Laut BMJ wurde von August 2008 bis Februar 2009 in 1.946 Ermittlungsverfahren auf Daten aus der VDS zugegriffen
Wesentliche Infos gibt es auf AK Vorratsdatenspeicherung